Schlussbilanz erstellen: So wird’s gemacht

Die Schlussbilanz ist Teil des Jahresabschluss und gibt Aufschluss über die aktuelle Vermögens- oder Schuldenlage eines Unternehmens. Aus der Schlussbilanz ergibt sich außerdem die Eröffnungsbilanz für das kommende Geschäftsjahr. Lesen Sie hier, aus welchen Posten sich die Schlussbilanz zusammensetzt und warum sie erstellt werden muss.

 

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Von der Eröffnungsbilanz zur Schlussbilanz

Die Schlussbilanz ist ein Begriff aus dem Rechnungswesen und fester Bestandteil des Jahresabschlusses – um genau zu sein: Teil der Bilanz. Jeder Geschäftsführer, der ein Unternehmen mit Bilanzierungspflicht führt, muss einen Jahresabschluss und auch eine Schlussbilanz am Ende des Geschäftsjahres erstellen.

Die Bilanz ergibt sich aus dem Erfolgs- und dem Bestandskonto. Beide Konten müssen am Geschäftsjahresende abgeschlossen werden.

Das Erfolgskonto

Das Erfolgskonto dokumentiert Geschäftsvorfälle (Gewinne und Verluste), die ein Unternehmen betreffen. Am Ende einer Rechnungsperiode werden die Schlusswerte über das Gewinn-und-Verlust-Konto (GuV-Konto) abgeschlossen. Der sich daraus ergebende Saldo wird mit dem Eigenkapital verrechnet und in die Bilanz übertragen. Für jede Art von Aufwand und Ertrag wird ein eigenes Erfolgskonto geführt. Anders als beim Bestandskonto wird zu Beginn eines neuen Geschäftsjahres kein Anfangsbestand auf dem Erfolgskonto aufgelistet, sondern wird wieder auf 0 Euro herabgesetzt.

Das Bestandskonto

Das Bestandskonto geht direkt aus der Bilanz hervor und spiegelt die Bestände der Bilanz wider. Der Anfangswert des Bestandskontos bildet gleichzeitig auch die Eröffnungsbilanz für das neue Geschäftsjahr. Am Ende einer Rechnungsperiode ergibt sich die Schlussbilanz aus den Schlusswerten des Bestandskontos, welche über das Schlussbilanzkonto (SBK) abgeschlossen werden.

 

Was ist ein SBK-Konto?

Das SBK ist im Rechnungswesen die Abkürzung für Schlussbilanz-Konto. Es handelt sich hierbei um ein Hilfskonto, über das die Schlussbilanz für das Geschäftsjahr generiert wird. Auf dem SBK werden die Endbestände (Salden) der einzelnen Bestandskonten gesammelt und abgeschlossen. In der Schlussbilanz gibt es eine Aktiva- und eine Passiva-Seite, die im SBK als Soll und Haben bezeichnet werden. Alle Bestandskonten werden als einzelne Posten im SBK aufgeführt und abgeschlossen. Aus dem Schlussbilanz-Konto ergibt sich schlussendlich auch das Eröffnungsbilanzkonto (EBK) mit der Eröffnungsbilanz (welche sich aus der Schlussbilanz ergibt) für das kommende Geschäftsjahr.

Das Bestandskonto setzt sich aus einem Aktivkonto (Kasse, Bank, Maschinen) und einem Passivkonto (Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten, Darlehen) zusammen. Am Ende des Geschäftsjahres wird eine Inventur gemacht, aus welcher sich der aktuelle Istwert ergibt. Die ermittelten Bestände auf den Konten werden als Sollwert bezeichnet und müssen mit den Istwerten übereinstimmen. Das bedeutet, dass auch die Schlussbilanz und das Schlussbilanz-Konto dieselben Werte aufweisen müssen.

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SBK im Rechnungswesen: Ein Beispiel

Schlussbilanz (ergibt sich aus den Salden der Aktiv- und Passivkonten)

Aktiva Passiva
​​Salden der Aktivkonten Salden der Passivkonten

Maschinen (Aktivkonten)

Soll Haben
​​Anfangsbestand 25.000 € Abgänge 45.000 €
Zugänge 120.000 € Saldo 100.000 €
Summe 145.000 € Summe 145.000 €

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Passivkonten)

Soll Haben
Abgänge 30.000 € Anfangsbestand 40.000 €
Saldo 26.000 € Zugänge 16.000 €
Summe 56.000 € Summe 56.000 €

Schlussbilanz

Aktiva Passiva
Maschinen 100.000 € Verbindlichkeiten 26.000 €

Warum muss eine Schlussbilanz erstellt werden?

Die Schlussbilanz wird am Ende eines jeden Geschäftsjahres erstellt und bildet zugleich die Eröffnungsbilanz für das kommende Geschäftsjahr. Mit ihr wird der Jahresumsatz des Unternehmens berechnet und gibt zudem Aufschluss über die aktuelle Vermögens- beziehungsweise Schuldenlage des Betriebs.

Die Schlussbilanz muss den gesetzlichen Form- und Gliederungsvorschriften entsprechen, was es auch einfacher macht, Geschäftsvorfälle nachträglich einzusehen und zu kontrollieren. Da die Schlussbilanz den Jahresumsatz des Unternehmens errechnet, gibt sie zugleich auch einen Überblick über die aktuelle Vermögenslage des Unternehmens.

Jahresabschluss und Schlussbilanz müssen gemäß § 242 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Dritte, die nachweisliches Interesse an einem Unternehmen haben, bekommen so durch den Gesetzgeber die Möglichkeit, Informationen über Vermögens- und Kapitallage, Erfolgssituation und Liquiditätslage des entsprechenden Unternehmens zu erhalten.

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