Die IR-Marke: Voraussetzungen und Anmeldung

aktualisiert am 20. Oktober 2023 11 Minuten zu lesen
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Der internationale Markenschutz ist vor allem für Unternehmen interessant, die nicht ausschließlich in Deutschland tätig sein wollen. Die internationale Markenregistrierung (eng. International registered; IR-Marke) dient zum Markenschutz auch in Ländern außerhalb der EU.

 

Voraussetzungen zur internationalen Markenregistrierung

Voraussetzung für eine IR-Markenanmeldung ist, dass die zu registrierende Marke bereits beim nationalen Markenamt (z. B. dem Deutschen Patent- und Markenamt, DPMA) eingetragen ist oder zumindest eine Anmeldung der Marke vorliegt. Auf Basis dieser Marke kann anschließend die internationale Markenregistrierung vorgenommen werden, weshalb die bestehende Marke auch als Basis-, Ursprungs- oder Heimatmarke bezeichnet wird.

Basismarke

Eine IR-Marke kann nur auf der Grundlage einer bereits eingetragenen Marke (der Basismarke) angemeldet werden, somit können nur Inhaber einer Marke eine IR-Marke registrieren lassen. Außerdem muss der Staat, in dem der Markeninhaber seinen gewerblichen Sitz bzw. Wohnsitz hat oder dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, Mitglied der MMA oder der PMMA sein. Die Erstreckungsländer, in denen die Marke registriert werden soll, müssen zudem demselben Vertrag (MMA oder PMMA) angehören, wie der Staat, in dem die Ursprungsbehörde liegt.

Die IR-Marke verspricht zwar internationalen Schutz in mehreren Ländern, jedoch nicht weltweit. Damit eine Marke durch die internationale Registrierung in einem Land angemeldet werden kann, muss das entsprechende Land Mitglied des sogenannten „Madrider Systems“ sein.

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Das Madrider System

Das Madrider System setzt sich aus den Mitgliedsländern zusammen, die im „Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken“ (MMA) und dem nachträglich hinzugefügten „Protokoll zum Madrider Abkommen“ (PMMA) vertreten sind. Es wird vom Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization; WIPO) in Genf verwaltet. Die Vertragsparteien des MMA und PMMA ändern sich ständig.

Eine aktuelle Liste kann auf der Homepage der WIPO eingesehen werden. Deutschland ist sowohl Vertragspartei des MMA als auch des PMMA. Soll eine Marke in einem Land geschützt werden, das nicht der MMA oder PMMA angehört, muss eine separate nationale Anmeldung der Marke in dem entsprechenden Land vorgenommen werden.

 

Anmeldung der IR-Marke

Die Anmeldung der IR-Marke kann ausschließlich in Papierform erfolgen. Ein Antrag auf die internationale Registrierung einer Marke muss zunächst in zweifacher Ausführung bei der Ursprungsbehörde eingereicht werden (d. h. bei der Behörde, bei der auch die Registrierung der Basismarke erfolgt ist, z. B. dem DPMA). Für die Anmeldung müssen Sie das Formblatt MM2 entweder in englischer oder französischer Sprache ausfüllen, welches von der WIPO online zur Verfügung gestellt wird (wichtig: Das Formblatt muss mit dem Computer oder der Schreibmaschine ausgefüllt werden. Handschriftlich ausgefüllte Formulare werden vom Amt nicht anerkannt).

Angaben für die IR-Markenanmeldung

Neben den klassischen Angaben wie Name und Adresse des Antragstellers muss der Antrag auch detaillierte Angaben zur Marke enthalten sowie ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Aber Achtung: Die internationale Registrierung einer Marke kann nur auf diejenigen Waren und Dienstleistungen angewandt werden, die auch von der Basismarke abgedeckt werden. Eine Abweichung hiervon kann die Ablehnung der IR-Marke zur Folge haben.
Auch die Erstreckungsländer (d. h. die Länder, in denen die Marke rechtlich geschützt werden soll) müssen angegeben werden.

Das Eintragungsverfahren

Sind alle Voraussetzungen für die Eintragung der IR-Marke erfüllt, bestätigt die Ursprungsbehörde das Datum des Antrags (da dieses auch das Datum der internationalen Registrierung festsetzt) und leitet diesen weiter an die WIPO. Dort wird der Antrag noch einmal eingehend geprüft. Wenn Fehler oder Unstimmigkeiten im Antrag auftreten, wird die Ursprungsbehörde oder der Antragssteller aufgefordert, die Mängel innerhalb einer dreimonatigen Frist zu beheben. Geschieht dies nicht, wird der Antrag abgelehnt bzw. als zurückgenommen betrachtet. Erfüllt der Antrag alle für die IR erforderlichen Aspekte, wird die Marke in das internationale Register eingetragen. Die Länder, in denen der Schutz der Marke beansprucht wird, werden über die Eintragung informiert und haben die Möglichkeit binnen einer festgesetzten Frist, den Schutz der Marke in ihrem Gebiet abzulehnen.

Geschieht das nicht, ist die Marke nach Ablauf der Frist in dem Land geschützt. Wird die Marke in einem Erstreckungsland abgelehnt, hat das jedoch keinen Einfluss auf die anderen Erstreckungsländer, da es sich bei der internationalen Registrierung einer Marke nicht um eine einzelne Marke handelt, sondern um eine Bündelung mehrerer nationaler Schutzrechte. Das bedeutet, dass jedes Land, in dem die Marke geschützt werden soll, den Antrag einzeln prüft und auch Markeninhabern in ihrem Land ermöglicht, Widerspruch gegen eine Marke einzulegen, sollten diese im Besitz einer älteren ähnlichen Marke sein. Je nachdem, ob das Erstreckungsland Mitglied der MMA oder PMMA ist, ist die Frist für den Widerspruch unterschiedlich lang. Bei Ländern der MMA beträgt die Frist zwölf Monate, bei Ländern der PMMA sogar 18 Monate.

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Kosten der IR-Marke

Bei der Antragsstellung werden Gebühren für die Ursprungsbehörde, die WIPO und ggf. auch individuelle Gebühren in den Erstreckungsländern fällig. Für den Fall, dass noch keine Basismarke bei der Ursprungsbehörde eingetragen ist, müssen zunächst die Gebühren der Anmeldung der Basismarke bezahlt werden. Die Kosten für die Eintragung einer nationalen Marke und einer IR-Marke für Deutschland, können auf der Homepage der DPMA eingesehen werden. Wenn dies nicht fristgerecht geschieht, wird der Antrag als zurückgenommen erachtet.

Die Grundgebühr der WIPO beträgt 653 SFR, wenn die Marke nicht in Farbe wiedergegeben werden soll bzw. 903 SFR, wenn die Marke in Farbe erscheint. Darüber hinaus können weitere Zusatz- oder Ergänzungsgebühren anfallen, die je nach Erstreckungsland variieren. Die Gebühren der einzelnen Länder können auf der Homepage der WIPO nachgelesen werden.

 

Schutzdauer der IR-Marke

Die Schutzdauer einer IR-Marke hängt unter anderem davon ab, ob das Erstreckungsland Mitglied der MMA oder PMMA ist. Bei Mitgliedsstaaten der MMA beträgt der Schutzzeitraum der Marke 20 Jahre, bei Mitgliedern der PMMA zehn Jahre. Gegen Zahlung einer Gebühr kann der Zeitraum sowohl bei Ländern der MMA als auch der PMMA beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängert werden.

Jedoch ist die IR-Marke ab Eintragungsdatum im Register fünf Jahre von der Basismarke abhängig. Das bedeutet: Wird die Basismarke aus dem nationalen Register gelöscht, wird zeitgleich auch die IR-Marke aus dem internationalen Register entfernt. Sobald die Frist abgelaufen ist, existiert die IR-Marke aber unabhängig von der Basismarke.

 

Vorteile durch die internationale Registrierung einer Marke

Durch die IR-Marke kann die Basismarke auch in anderen Staaten in und außerhalb der EU geschützt werden.
Die Anmeldung einer IR-Marke spart Zeit und Kosten, da nur ein einziger Antrag in einer Sprache bei einem Amt gestellt werden muss (anstatt in jedem Land eine einzelne Registrierung der Marke vornehmen zu lassen).
Eine erfolgreich eingetragene IR-Marke untersteht in den jeweiligen Ländern dem gleichen Schutzrecht wie eine nationale Marke. Die IR-Marke kann auch nachträglich noch auf weitere Staaten ausgedehnt werden.

 

Nachträgliche geografische Ausweitung der IR-Marke

Auch wenn eine Marke bereits international registriert ist, kann sie nachträglich noch auf weitere Mitgliedstaaten der MMA oder PMMA ausgeweitet werden. Wie bei der Erstanmeldung der IR-Marke kann auch der Antrag auf eine Erweiterung der Erstreckungsländer über das Ursprungsamt bei der WIPO eingereicht werden. Diese prüft die Anmeldung und informiert die entsprechenden Länder über die Eintragung der Marke. Legen die Länder keinen Widerspruch innerhalb der festgelegten Frist ein, ist der Schutz der Marke gewährleistet. Der Schutzzeitraum für jedes neue Erstreckungsland gilt ab dem Datum der Eintragung (nicht ab dem ursprünglichen Datum der Eintragung der IR-Marke).

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IR-Marke versus Unionsmarke

Für den länderübergreifenden Schutz einer Marke kann neben der IR-Marke auch eine Unionsmarke angemeldet werden. Tatsächlich werden Unionsmarken sogar häufiger angemeldet als IR-Marken, obwohl der Schutz einer Unionsmarke auf die EU-Mitgliedsstaaten begrenzt ist. Eine mögliche Begründung hierfür ist, dass für die Unionsmarke keine Basismarke notwendig ist. Zudem ist die Anmeldung einer IR-Marke aufwändiger und zeitintensiver, als die Anmeldung einer Unionsmarke, denn bei der internationalen Registrierung einer Marke gibt es nicht die Möglichkeit einer Online-Anmeldung.

Alle Formulare und ein umfangreicher Fragenkatalog müssen analog ausgefüllt und in mehrfacher Ausführung beim Heimatmarkenamt der Basismarke eingereicht werden. Erst nachdem das Heimatmarkenamt die Anmeldung geprüft hat, wird sie an die WIPO weitergeleitet. Diese Prozedur ist zeitaufwändiger als die Online-Anmeldung einer Unionsmarke, die – bei guter Vorbereitung – nur etwa zehn Minuten in Anspruch nimmt.

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