Eingetragene Marke verkaufen oder übertragen

Sie besitzen die Rechte an einer Marke, möchten diese aber im Gesamten oder auch nur teilweise verkaufen? Ihr Unternehmen wird übernommen inklusive Markenrechte? Oder möchten Sie Lizenzen für Ihre Marke vergeben?

 

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Inhaltsverzeichnis

Marke verkaufen und kaufen – geht das?

Ja, Marken können übergeben oder verkauft werden, da sie eigenständige Wirtschaftsgüter sind gemäß § 27 (1) MarkenG. Damit unterscheiden sich Marken von Werken, die von Urheberrecht geschützt werden. Mit dem Kauf einer Marke sind immer die dazugehörigen Rechte und Pflichten verbunden. Eine Übertragung kann entweder durch einen Vertrag oder kraft Gesetz vonstatten gehen.

 

Markenverkauf

Sollte sich der Inhaber der Marke verändern, kann der Wechsel in die Anmeldeakte oder ins Markenregister der DPMA eingetragen werden; dies ist aber nicht obligatorisch. Allerdings ist die Ummeldung der Marke zu empfehlen, da sich nur der eingetragene Markeninhaber bei eventuellen Rechtsstreits auf sein Markenrecht berufen kann. Hierfür müssen Sie eine Umschreibung beim DPMA beantragen. Die Umschreibung des Markeninhabers ist kostenfrei, da ein öffentliches Interesse an der Richtigkeit und der Aktualität des DPMA besteht.

Markenanmeldung mit professioneller Rechtsberatung

Bei der Übertragung der Marke sind alle Markenarten eingeschlossen, sowohl Wort- und Bildmarken, Slogans, Buchstaben- und Zahlenkombinationen als auch akustische Marken. Beachten Sie, dass eine Übertragung der Marke nicht zur Irreführung des Publikums führen darf, beispielsweise wenn durch die Übertragung die bisherige Qualität oder deren Herkunft nicht mehr gesichert wäre.

 

Markenübertragung per Vertrag

Marken dürfen gemäß §§ 27 (1), 29 (1) MarkenG gehandelt werden. Dies inkludiert sowohl den Verkauf als auch die Übertragung, beispielsweise bei einer Unternehmensübergabe. Die Übertragung der Markenrechte, ob unentgeltlich bei einer Firmenübernahme oder gegen ein Entgelt, müssen immer von einem Markenübertragungsvertrag begleitet werden. Die Übertragung muss zwingend schriftlich erfolgen.

Eine Marke kann auch nur zu Teilen übertragen werden, beispielsweise, wenn Sie die Marke nicht mehr für alle Produkte nutzen möchten. Die Teilung bezieht sich jedoch nicht auf das Markenzeichen an sich, sondern lediglich auf die eingetragenen Waren und Dienstleistungen ( § 27 und § 46 MarkenG).

Rechtsstand immer vor dem Kauf prüfen!

Bevor Sie eine Marke kaufen, sollten Sie Ihre Hausaufgaben gemacht haben. Denn weder die Markenurkunde noch der Eintrag im Markenregister sind ein eindeutiger Nachweis dafür, dass die Marke noch registriert ist! Sie könnte ebenso gut gelöscht oder bereits weiterverkauft worden sein. In solchen Fällen geht der Kaufvertrag ins Leere. Prüfen Sie deshalb vor jedem Kauf genauestens den Rechtsstand der Marke. Folgende Daten sollten auf jeden Fall angegeben sein:

Besonders der Stichpunkt „Due Diligence” sei hier genannt. Käufer einer Marke sollten vor dem Kauf alle Risiken der Transaktion in Betracht ziehen. Informationen zu allen möglichen Risikofaktoren sollten ebenfalls zurate gezogen werden.

 

Markenübertragung kraft Gesetz

Bei der Markenübertragung kraft Gesetz kommt zuerst der Gedanke der Erbschaft (nach § 1922 (1) BGB) auf, doch auch andere Übertragungsarten wie die Verschmelzung von Gesellschaften sollten in Betracht gezogen werden.

Bei einer Unternehmensübergabe muss die Marke nicht verpflichtend zum Vertrag dazu gehören; Marke und Unternehmen sind nicht zwingend untrennbar. Die Marke, die im Geschäftsbetrieb benutzt wurde, kann auch unabhängig vom Geschäft übertragen werden. Im Zweifel geht die Marke jedoch gemäß § 27 (2) MarkenG mit über.

 

Markennutzung übertragen: Die Lizenz

Möchten Sie Ihre Marke nicht in ihrer Gesamtheit verkaufen oder übertragen, sondern stattdessen Nutzungsrechte vergeben, kommt für Sie eine Lizenzvergabe in Frage. Mit einer solchen räumen Sie Dritten das Recht ein, die Marke in einem gewissen Rahmen zu nutzen. Ob dies nun ein Motiv ist, das Dritte auf Textilien drucken dürfen oder aber Software, die Sie an den Mann bringen möchten: das Lizenz-Modell eignet sich für viele Marken.

Lizenzmodelle

Es steht Ihnen bei der Gestaltung des Lizenzvertrages frei, ob Sie nur Teile Ihrer Marke oder die gesamte Marke möchten zur Lizenz freigeben möchten. Auch Rahmenbedingungen und Preise können Sie nach Ihren Wünschen anpassen. Durch ein ausschließliches Nutzungsrecht können Sie allerdings auch wesentliche Teile des Schutzrechts Ihrer Marke an den Lizenznehmer übertragen.

Markenanmeldung mit professioneller Rechtsberatung

In diesem Fall schließt sich meist der Markeninhaber von der Nutzung der eigenen Marke aus. Diese Klauseln im Lizenzvertrag werden auch als sole-license bzw. single-use clause bezeichnet. Ebenso können Sie als Lizenzgeber dem Lizenznehmer auch nur ein einfaches Nutzungsrecht einräumen, das Ihnen ermöglicht, beliebig vielen weiteren Lizenznehmern die gleichen Rechte einzuräumen.

Markenlizenz als Einnahmequelle

Lizenzen von Ihrer Marke zu verkaufen eignet sich auch – oder besonders – dann, wenn die Gefahr einer Insolvenz besteht. Durch die Lizenzvergabe bietet sich Ihnen eine womöglich lukrative Einnahmequelle – und Sie bleiben weiterhin der Markeninhaber.

Lizenzverträge können Sie anpassen und individualisieren, indem Sie sowohl beim einfachen als auch beim ausschließlichen Nutzungsrecht die Nutzung beschränkt oder unbeschränkt, räumlich, zeitlich oder inhaltlich eingrenzen:

  • Gebietslizenz: schränkt den Lizenznehmer in der räumlichen Nutzung ein; die Marke darf nur in einem bestimmten Gebiet benutzt werden.
  • Zeitliche Lizenz: beschränkt den Nutzungszeitraum auf den im Vertrag vereinbarten Zeitraum.
  • Inhaltliche Lizenz: Hierbei sind beide Vertragsparteien relativ frei in der Gestaltung; eine Menge, Quotierung oder eine gewisse Art der Markennutzung kann festgelegt werden.

Ein Lizenzvertrag bleibt sogar bestehen, wenn die Marke an jemand anderen übertragen wird (§ 30 V MarkenG). Lizenznehmer mit einem exklusiven Nutzungsrecht dürfen im Übrigen auch Unterlassungsansprüche wegen Markenverletzungen geltend machen; dieses Recht steht im Normalfall ausschließlich dem Markeninhaber zu. Bei einfachem Nutzungsrecht steht das Klagerecht den Lizenznehmern nicht zu.

 

Warum lohnt sich der Kauf einer Marke?

Bei der Übertragung einer Marke werden ihr bestehendes Image mit übertragen. Das ermöglicht dem Käufer, von diesen Eigenschaften zu profitieren; somit kann auch der Absatz eigener Waren und Dienstleistungen gefördert werden, wenn dieser unter der neuen Marke läuft. Auch lässt sich durch einen Markenkauf eine Expansion des eigenen Unternehmens generieren, wenn beispielsweise hauseigene Marken nicht weiter ausgedehnt werden können oder der (Zeit-)Aufwand, eine neue Marke anzumelden und zu etablieren, zu groß wäre, z. B. im Ausland.

Für einen Markenkauf sprechen aber nicht nur die Geschwindigkeit, der Erwerb des bestehenden Images und die schnelle Nutzbarkeit, sondern auch die Möglichkeit, eine starke Marktposition zu kaufen und in relativ geschlossene Märkte vorzudringen. Somit sind Markenkäufe eine gute Strategie, um das Wachstum eines Unternehmens zu steigern oder es zu internationalisieren.

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