Franchisevertrag: Bestandteile und Checkliste

aktualisiert am 20. Oktober 2023 13 Minuten zu lesen
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Was genau ist eigentlich ein Franchisevertrag und welche Details zeichnen ihn aus? Als Mischvertrag ist die rechtliche Lage des Franchisevertrags nicht hundertprozentig klar und es gibt viele Besonderheiten, die beim Franchisevertrag beachtet werden müssen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Punkte in jedem Franchisevertrag enthalten sein sollten und wie ein für beide Parteien fairer Vertrag aussehen sollte.

 

Definition: Was bedeutet Franchising eigentlich?

Ein Franchise ist ein bestehendes Geschäftsmodell, das Franchisenehmern gegen eine Gebühr zur Verfügung gestellt wird. Der Franchisenehmer wird so zu einem selbständigen Unternehmer und darf die bereits vorhandenen Konzepte, Marken, Designs sowie die Corporate Identity des Unternehmens nutzen. Weiterhin genießt der Franchisenehmer Unterstützung durch den Franchisegeber, besonders beim Aufbau des Betriebs und bei der Durchführung verschiedener Schulungen und Weiterbildungen. Die Standardisierung der Geschäftsprozesse ist dabei stets das Kernelement des Franchising; so soll der Wiedererkennungswert der Marke gewährleistet und eine reibungslose Multiplikation des Geschäftsmodells erreicht werden.

Innerhalb Deutschlands gibt es verschiedene Franchisesysteme. Diese lassen sich in Produktfranchising und Dienstleistungsfranchising unterteilen, je nachdem, was das Unternehmen anbietet. Diese Überkategorien werden weiter in verschiedene Branchen unterteilt, wie zum Beispiel Consulting, Energie, Lebensmittel oder Telekommunikation. Nahezu in jedem Bereich und jeder Branche gibt es Franchisesysteme, wobei nicht nur altbekannte Unternehmen zu den Franchisegebern zählen, sondern auch innovative Start-ups, die mit ihren besonderen Geschäftsideen aus dem Franchise-Markt herausstechen.

Gute Beispiele für erfolgreiche Franchisesysteme sind Gastronomiebetriebe wie etwa McDonald’s, Optikerbetriebe wie Apollo Optik oder auch Bekleidungsgeschäfte wie Tally Weijl. Die Rahmenbedingungen einer Franchising-Partnerschaft werden in einem Franchisevertrag festgehalten.

 

Vorvertragliche Aufklärung durch den Franchisegeber

Sofern der Kontakt zwischen Franchisegeber und -nehmer auf einen Vertragsabschluss hinaus läuft, muss der Franchisegeber eine vorvertragliche Aufklärung leisten und gewisse, für den Franchisenehmer im Laufe des Franchisings essentielle Informationen weitergeben. Dazu zählen unter anderem Erfahrungen und Ergebnisse aus anderen bestehenden Franchising-Betrieben, Investitionssummen oder auch der notwendige Arbeitseinsatz des Franchisenehmers. Weiterhin relevant sind der durchschnittliche Jahresumsatz der Franchisenehmer, eine Rentabilitätsvorschau mit realistischen Zahlen und Angaben zum Betrieb des Franchisegebers wie beispielsweise die wirtschaftliche Entwicklung.

Durch diese Aufklärung soll der Franchisenehmer in der Lage sein, einen wohlinformierten Vertragsabschluss mit Kenntnis aller möglichen Risiken vorzunehmen. Nicht zu den Aufklärungspflichten des Franchisegebers zählt nach neuester Rechtsprechung die Standortanalyse. Allerdings muss der Franchisegeber dem -nehmer Kriterien an die Hand geben, anhand derer ein geeigneter Standort für die Filiale gefunden werden kann.

Weiterhin soll durch die vorvertragliche Aufklärung das unternehmerische Risiko betont werden; der Franchisenehmer muss sich der Entscheidung, ggf. ein wirtschaftliches und unternehmerisches Risiko einzugehen, vollständig bewusst sein. Im Falle einer Verletzung der vorvertraglichen Informations- und Aufklärungspflicht können gemäß §§ 311 und 280 BGB Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, weshalb es ratsam ist, die vorvertragliche Aufklärung stets schriftlich zu dokumentieren.

Interessierte sollten das Franchisesystem genau analysieren

Franchisenehmer in spe sollten das Franchisesystem, in das sie investieren möchten, vor Unterzeichnung des Vertrags genau unter die Lupe nehmen und sich folgende Fragen stellen:

  • Erfüllt das Angebot des Franchisesystems ein Grundbedürfnis der Zielgruppe oder folgt es eher einem vorübergehenden Trend?
  • Ist die Geschäftsidee bewährt, neu und innovativ oder hat sie bereits ausgedient?
  • Gibt es Vorreiter oder Nachahmer des Franchisesystems?
  • Ist bereits eine starke Marktstellung vorhanden?
  • Wie viel Konkurrenz gibt es?

 

Der Franchisevertrag: Was definiert ihn?

Der Franchisevertrag ist bis heute nicht ausdrücklich im Gesellschaftsrecht geregelt, zahlreiche Aspekte des Franchisings sind immer noch rechtlich problematisch. Einig sind die Gerichte sich darin: Ein Franchisevertrag ist immer ein Mischvertrag, der mehrere Aspekte anderer Rechtsverträge vereint. So kommen in einem Franchisevertrag nicht nur Vertriebselemente zum Einsatz, sondern auch Klauseln zu Marketing und Lizenzen – der Franchisevertrag ist somit teils Kaufvertrag, teils Pachtvertrag und teils Geschäftsbesorgungsvertrag. Deshalb gibt es auch kein gültiges Muster für einen Franchisevertrag, sondern der Vertrag muss immer individuell für die Bedürfnisse des Franchisesystems ausgestaltet werden. Dem Franchisevertrag liegt rein rechtlich ein dauerhaftes Schuldverhältnis über den Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen zu Grunde. Ein solcher Vertrag beinhaltet aber nicht nur Regelungen zum Vertrieb, sondern auch die Übergabe der Nutzungsrechte an den Lizenznehmer. Weiterhin wird dem Franchisenehmer auch der Zugang zum nötigen Know-how gewährleistet. Als Gegenleistung zahlt der Franchisenehmer eine Gebühr an den Franchisegeber und verpflichtet sich zur Einhaltung des Konzepts und des einheitlichen Auftretens nach außen. Je nach Art des Franchisesystems kann der Franchisevertrag sehr unterschiedlich aussehen. Grundsätzlich regelt ein Franchisevertrag die Rechte und Pflichten der Vertragspartner, deren Rollenverteilung und Ziele des Betriebs.

In einem Franchisevertrag sollten folgende Punkte festgelegt sein:

  • Gegenstand des Franchising
  • Nutzungsrechte und Schutzrechte
  • ggf. Beschreibung der zur Verfügung zu stellenden Waren oder Dienstleistungen (sofern eine Bezugspflicht besteht)
  • Rechte und Pflichten von Franchisegeber und -nehmer
  • Vertragsdauer
  • Franchise-Handbuch
  • Vorgaben zum Betrieb
  • Vorgaben zur Einrichtung und Ausstattung der Filiale
  • Schulungen oder Seminare zur Firmenidentität
  • Werbe- und Marketingmittel
  • Weisungs- und Kontrollrechte
  • Wettbewerbsverbot
  • Vertragsstrafen
  • Geheimhaltungsklauseln
  • Bilanzierung
  • Beendigung des Vertrags

Der essentielle Grundbaustein eines Franchisevertrags ist stets die Erlaubnis zur Nutzung der Schutzrechte. Der Franchisegeber stellt sich vertraglich vor allem zur Vermittlung von Know-how bereit, das notwendig ist, um das Franchiseunternehmen ordnungsgemäß zu führen. Im Franchisevertrag muss außerdem deutlich darauf hingewiesen werden, ob es sich bei der Lizenzgebühr um eine einmalige Einstiegsgebühr handelt oder ob diese regelmäßig und abhängig vom Umsatz gezahlt werden muss. Gegebenenfalls kann der Franchisenehmer hier über die Betragshöhe verhandeln.

Basics rund um Rechtsverträge

Zu beachten ist unbedingt eine angemessene Vertragsdauer. Denn Franchisenehmer haben stets Einstiegskosten, die sich erst mit der Zeit und nach einigen Jahren Laufzeit amortisieren. Ein Franchisevertrag sollte deshalb in der Regel eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren haben,  ggf. sollte auch eine Verlängerungsklausel mit in den Vertrag aufgenommen werden.

Abhängig von den im Franchisevertrag zugewiesenen Weisungs- und Kontrollrechten muss unterschieden werden, ob der Franchisenehmer als selbständiger oder aber scheinselbständiger Unternehmer, als arbeitnehmerähnlicher Unternehmer oder gar als Angestellter gilt. Um dies zu beurteilen, sollten beide Vertragspartner einen genauen Blick in den Franchisevertrag werfen, denn vom Grad der Abhängigkeit vom Franchisegeber hängt ab, welchen der genannten Kategorien der Franchisenehmer zugeordnet werden kann; ein selbständiger Unternehmer benötigt weiterhin auch andere Versicherungen als ein Angestellter, weshalb bereits im Vorfeld geklärt werden sollte, wie es um die Weisungsgebundenheit bestellt ist.

Um Konkurrenz in der direkten Umgebung zu vermeiden, sollte außerdem in jedem Franchisevertrag eine Klausel zum Gebietsschutz aufgenommen werden. So können Franchisenehmer vermeiden, dass innerhalb eines bestimmten Kilometer-Umkreises oder eines Postleitzahlen-Gebiets eine weitere Filiale des Franchisesystems eröffnet.

Wie sieht ein Franchise-Handbuch aus?

Das Franchise-Handbuch ist das Kernelement einer Expansion durch Franchising. In ihm werden alle für den Franchisenehmer relevanten Informationen festgehalten, mit denen es ihm möglich ist, das Geschäftsmodell des Franchisegebers ideal umzusetzen. Durch das Franchise-Handbuch soll das gebündelte Wissen des Franchisegebers auf den Franchisenehmer übertragen werden; es ist sozusagen die “Gebrauchsanweisung” für den Franchise-Betrieb.

Grundlegende Aspekte eines Franchise-Handbuchs sind:

  • Organisation des Betriebs
  • Qualitätsmanagement
  • Personal (Auswahl, Einstellung, Kündigung)
  • Organisation des Rechnungswesens
  • Verwaltung
  • Arbeitshilfen (u. a. Checklisten für den betrieblichen Alltag, Druckvorlagen und Texte für Werbung und Marketing)

Mittlerweile werden viele Franchise-Handbücher den Franchisenehmern online zur Verfügung gestellt, um im Fall von Änderungen oder Neuerungen flexibel zu sein und auch den Zugang zum Know-how zu vereinfachen, beispielsweise durch die Einbindung von Videos.

 

Checkliste für Ihren Franchisevertrag

Ist in Ihrem Franchisevertrag alles enthalten, was wichtig ist? Haben Sie tatsächlich an alles gedacht? Mit unserer Checkliste können Sie ganz einfach die wichtigsten Punkte eines Franchisevertrags überprüfen.

  • Präambel
    • Werden die Grundlagen des Franchisesystems und dessen Entwicklung erläutert?
  • Gegenstand des Franchise
    • Sind Leistungs- und Produktprogramm des Franchisegebers, Nutzungsrechte für Schutzrechte festgelegt?
    • Werden die Schutzrechte benannt und als Kopie beigefügt?
    • Werden die Schutzrechte tatsächlich auf den Franchisenehmer übertragen?
  • Vertragsgebiet und Geschäftslokal
    • Soll ein Gebietsschutz vereinbart werden: Sind dessen Grenzen (Umkreis in km oder Abgrenzung durch PLZ-Gebiet) genau festgelegt?
    • Gibt es Unterstützung bei der Standortwahl seitens des Franchisegebers?
    • Steht der Pächter für das Ladenlokal bereits fest?
    • Falls der Franchisegeber Pächter wird: Sind Franchise- und Pachtvertrag aufeinander abgestimmt?
  • Bezugsbindung des Franchisenehmers
    • Müssen Produkte vom Franchisegeber bezogen oder selbst beschafft werden?
    • Ist die Lieferfähigkeit der Vertragsprodukte durch die gelisteten Lieferanten oder den Franchisegeber sichergestellt?
    • Besteht die Möglichkeit, frei gewählte Produkte im geringen Umfang abzusetzen?
    • Ist der Umfang der Bezugsbindung im Vertrag konkretisiert?
  • Pflichten des Franchisegebers
    • Sind die Pflichten des Franchisegebers aufgelistet?
    • Gibt es ein Franchise-Handbuch?
    • Sind die Leistungsinhalte von Franchisevertrag mit denen des Franchise-Handbuchs identisch?
    • Hat sich der Franchisenehmer dazu verpflichtet, sein fachspezifisches Know-how und auch die
    • Handbücher ständig weiterzuentwickeln?
    • Werden Weiterbildungen und Schulungen durchgeführt?
  • Pflichten des Franchisenehmers
    • Sind die Pflichten des Franchisenehmers aufgelistet?
    • Sind die zu zahlenden Gebühren (Eintrittsgebühr, Franchisegebühr) festgelegt?
    • Sind diese Gebühren angemessen?
    • Wurde das Zahlungsziel der Gebühren bestimmt?
    • Der Franchisegeber darf dem -nehmer die Verkaufspreise nicht vorgeben (unzulässige Preisbindung). Ist ausdrücklich geregelt, dass dem Franchisenehmer eine Preisbildungsfreiheit beim Endabnehmer zusteht?
    • Besitzt der Franchisenehmer die Möglichkeit, eigenständige Entscheidungen bzgl. des Personals zu treffen?
  • Vertragsdauer und Kündigung
    • Ist eine Erstlaufzeit von fünf Jahren gegeben?
    • Ist eine Amortisierung der Investitionen innerhalb der Vertragsdauer zu erwarten?
    • Gibt es eine Verlängerungsoption?
    • Sind Kündigungsfristen vorgegeben?
    • Sieht der Vertrag für beide Seiten das Recht einer außerordentlichen fristlosen Kündigung vor?
    • Sind Mindestumsätze festgelegt?
  • Widerrufsbelehrung
    • Erhält der Franchisenehmer eine deutliche Belehrung über sein Widerrufsrecht?
    • Sind in der Widerrufsbelehrung Name und Anschrift des Franchisegebers angegeben?
    • Ist in der Widerrufsbelehrung der Hinweis enthalten, dass innert 14 Tagen ein Widerruf erfolgen darf?
    • Genügt zur Erklärung des Widerrufs die rechtzeitige Absendung dessen?

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