Künstlername beantragen: So geht‘s

Vor allem Personen, die in der Öffentlichkeit auftreten und künstlerische Darbietungen erbringen (wie Schauspieler, Musiker oder Artisten), verwenden häufig einen Künstlernamen, um ihre Privatsphäre zu schützen. Lesen Sie hier, wie Sie Ihren Künstlernamen anmelden und rechtlich schützen lassen können und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

 

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Inhaltsverzeichnis

Voraussetzungen für die Eintragung des Künstlernamens

Bevor das Pseudonym in den Ausweis eingetragen werden kann, muss der Name durch die zuständige Ausstellungsbehörde (dies ist in der Regel die Meldebehörde) überprüft und anerkannt werden. Sofern der Name durch die Verkehrsgeltung (mittels dieser erlangt ein benutztes Zeichen den Schutz einer Marke) bewilligt wird und genügend Individualität und Abgrenzung zu anderen Künstlernamen hat, sollte es kein Problem bei der Eintragung des Pseudonyms in Ihren Ausweis geben.

Sie müssen nachweisen, dass Sie das Pseudonym bereits seit längerer Zeit verwenden und eine nachweisbar künstlerische Tätigkeit unter diesem Namen ausführen. Außerdem müssen Sie unter dem gewünschten Künstlernamen überregional bekannt sein, was Sie bei der Antragsstellung durch entspreche Nachweise belegen müssen. Das können beispielsweise Mitgliedschaften in Verbänden, ein Schreiben des Agenten, das Cover eines von einem bekannten Verlag veröffentlichten Buches, Artikel in überregionalen Medien, Ausdrucke der Facebook-Fanseite mit der Anzahl der Fans oder der Nachweise über die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK) sein.

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Künstlername in den Ausweis oder den Pass eintragen lassen

Es ist nicht zwingend notwendig, den Künstlernamen in den Ausweis oder den Reisepass eintragen zu lassen, jedoch ist eine Eintragung sinnvoll. Hilfreich ist der Künstlername im Ausweis insbesondere dann, wenn Sie einmal in die Beweispflicht geraten und glaubwürdig nachweisen müssen, dass Sie tatsächlich die Person sind, die unter einem bestimmten Künstlernamen Werke veröffentlicht hat.

Wie kann ich meinen Künstlernamen eintragen lassen?

Da aufgrund der Einführung der neuen elektronischen Ausweise seit dem 1. November 2010 ein Nachtrag zum Künstlernamen in den bestehenden Ausweis nicht mehr möglich ist, muss ein neuer Ausweis beantragt werden. Der Antrag kann beim zuständigen Einwohnermeldeamt gestellt beziehungsweise gleichzeitig mit der Neubeantragung eines Reisepasses oder Personalausweises eingereicht werden. In den Formularen ist ein entsprechendes Feld für den Künstlernamen vorgesehen. Für den Künstlernamen sind alle Zeichen erlaubt, die im Zeichensatz „String.Latin“ der Bundesdruckerei enthalten sind. Anschließend prüft das Amt den Antrag und stellt Ihnen einen neuen Ausweis mitsamt dem Künstlernamen aus, sofern der Name zuvor genehmigt wurde. Der Künstlername muss übrigens nur dann im Reisepass stehen, wenn Sie auch ihre Reisedokumente (wie z. B. Flugtickets) auf Ihren Künstlernamen ausstellen lassen möchten.

Den Künstlernamen als Marke eintragen lassen

Auch Künstlernamen unterliegen dem Urheberrecht und können entsprechend geschützt werden, denn die Eintragung eines Künstlernamens im Ausweis bewahrt Sie nicht automatisch vor namensrechtlichen Problemen. Wenn beispielsweise zwei Künstler das gleiche Pseudonym benutzen und auch noch in der gleichen Branche tätig sind, wird ein Gericht wahrscheinlich eher zu Gunsten des Künstlers entscheiden, der einen höheren Bekanntheitsgrad aufweist. Dem können Sie entgegenwirken, indem Sie Ihren Künstlernamen beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA) oder dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eintragen und markenrechtlich schützen lassen.

Viele Künstler gehen bereits diesen Weg und lassen ihren Künstlernamen als Marke beim DPMA eintragen. Ein Künstlername kann sowohl als Wortmarke als auch als Wort-Bild-Marke (sofern der Name einen graphischen Bestandteil hat) ins Markenregister eingetragen werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 500 Euro. Sollte innerhalb eines Jahres kein Einspruch auf den Namen, den Sie schützen lassen wollen, erhoben werden, ist Ihr Pseudonym geschützt. Wie Sie sich Ihre Namensrechte in Deutschland und der EU sichern, können Sie hier nachlesen.

 

Warum überhaupt einen Künstlernamen verwenden?

Zunächst sollte erwähnt werde, dass ein Künstlername gleichrangig mit dem bürgerlichen Namen ist. Sie können also – wann immer Ihre Unterschrift oder Ihr Name in einem Dokument nötig ist – statt Ihrem bürgerlichen Namen auch Ihren Künstlernamen angeben. Das Pseudonym bzw. der Künstlername kann im Impressum Ihrer Webseite stehen (der Künstlername entbindet Sie allerdings nicht von der Pflicht, Ihre Adresse im Impressum anzugeben) oder als Name für einen Social Media Account verwendet werden. Sie können mit Ihrem Künstlernamen ein Auto anmelden, ein Konto eröffnen oder Ihre Bahntickets buchen. Probleme gibt es lediglich, wenn Sie Wohneigentum erwerben wollen, denn für den Eintrag ins Grundbuch muss der bürgerliche Name benutzt werden.

Der Künstlername weicht mehr oder weniger stark vom eigenen bürgerlichen Namen ab und wird in der Regel von Personen verwendet, die eine künstlerisch freischaffende Tätigkeit ausführen. Die Verwendung eines Pseudonyms bzw. eines Künstlernamens kann ganz verschiedene Gründe haben. Häufig werden Pseudonyme beispielsweise dazu genutzt, schwierige, ungewöhnliche oder Namen zu vereinfachen. Zu lange Namen werden gekürzt, zu anspruchslose Namen durch originellere ersetzt. Ein aussagekräftiger Künstlername sorgt nicht nur für Individualität, Unterscheidungskraft und Wiedererkennungswert, sondern kreiert auch ein Image für den Künstler, mit dem die Öffentlichkeit positive Assoziationen verbinden soll. Mit einem Künstlernamen können sich Privatpersonen zudem schützen, indem sie statt ihres Familiennamens ein Pseudonym für öffentliche Auftritte verwenden.

 

Wiedereinführung des Künstlernamens im Ausweis seit 2010

Die Eintragung des Künstlernamens in den Personalausweis oder den Reisepass ist übrigens erst seit dem 1. November 2010 wieder möglich. Zuvor wurde durch eine Änderung im Personalausweisgesetzt im November 2007 die Möglichkeit zur Eintragung eines Künstlernamens in den Ausweis abgeschafft. Daraufhin gab es jedoch vor allem von Künstlern und Journalisten Proteste, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit auf die Benutzung eines Pseudonyms angewiesen waren. Zusammen mit der Einführung des neuen elektronischen Ausweises im Jahr 2010, wurde beschlossen, auch die Eintragung des Künstlernamens in die Ausweisdokumente wiederaufzunehmen.

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