Landwirtschaftliche Versicherung: Diese Versicherungen sollten Betriebe unbedingt abschließen

aktualisiert am 20. Oktober 2023 9 Minuten zu lesen
Hero Icon

Wer einen landwirtschaftlichen Betrieb eröffnet, braucht einen umfassenden Versicherungsschutz. Wir haben die unterschiedlichen Versicherer und ihre Leistungen gecheckt. Unsere Übersicht zeigt Ihnen, welche Versicherungen Sie abschließen und welche Leistungen enthalten sein sollten.

 

Was beim Abschluss einer landwirtschaftlichen Haftpflicht- und Sachinhaltsversicherung wirklich wichtig ist

Bei der Gründung eines landwirtschaftlichen Betriebs sollten Sie sich von Beginn an informieren, welche Versicherung zu Ihrem Betrieb passt. Sowohl ein ökologischer Biobauernhof als auch Forstbetrieb sind ökonomische Betriebe. Diese müssen je nach Zielsetzung und Produktionsbedingungen individuell versichert werden. Aus unseren Gesprächen mit Gründern sehen wir hier deutliches Einsparungspotential. Viele Betriebe buchen die falschen Leistungen zu ihren Versicherungen. Wir haben deshalb die Verträge durchleuchtet und die wichtigsten Versicherungen und Leistungen zusammengetragen.

In jedem Fall sollten Landmaschinen, Gebäude, Grundstücke, etc. gut abgesichert werden. Häufig werden wir gefragt, ob man sich nach der Gründung nicht besser auf die Expansion konzentrieren und mit dem Risiko leben sollte, einen Schaden im Fall der Fälle selbst tragen zu müssen. Doch stellen Sie sich einmal vor, Sie haben einen Forstbetrieb und in einem dürren Sommer kommt es zu einem Waldbrand. Das Feuer greift auf Ihre Scheune über und im schlimmsten Fall werden durch den Funkenflug angrenzende Wertgegenstände zerstört. Ein solcher Vorfall kann Sie für immer ruinieren, denn mit ihrem landwirtschaftlichen Betrieb ist nach einer Gründung womöglich ihre gesamte Existenz verknüpft. Die Erfahrung hat gezeigt: Wer ungesichert in eine Katastrophe schlittert, erholt sich selten davon.

Buchhaltung ohne Verzetteln: Kein Problem dank dem Service von firma.de! Schnell abgewickelt, gut beraten und mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft. Lagern Sie jetzt einfach und unkompliziert Ihre Buchhaltung aus!

Geschäftsversicherungen für landwirtschaftliche Betriebe: Ohne landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht- und Inhaltsversicherung geht es nicht

Bei unserem Versicherungsvergleich in der Landwirtschaft haben wir festgestellt, wie wenig Zeit Landwirte haben, sich um individuelle Versicherungsdienstleistungen zu kümmern. Doch Landwirte, die sich nicht ausreichend gegen Ernteausfälle, Waldbrände oder Schäden durch Landmaschinen absichern, können bei Unfällen schnell in die Insolvenz geraten.

Wir haben Landwirtschaftsversicherungen geprüft und eine Übersicht erstellt, welche Versicherungen und Leistungen notwendig sind und welche überflüssig. Unabdingbar sind nach unserer Erfahrung Inhalts- und Haftpflichtversicherungen für Landwirte.

 

Inhaltsversicherung für die Landwirtschaft – Was ist das?

Die Inhaltsversicherung versichert Ihr Inventar. Das sind in der Regel Landmaschinen, Werkzeuge, Wald- und Forstbestand, aber in dem besonderen Fall der Landwirtschaft auch Nutztiere. Dieses Inventar wird per Definition gegen bestimmte Gefahren geschützt, die im Zusammenhang mit diesen Gütern auftreten. Hierzu zählen beispielsweise Feuer, Sturm oder Hagel. Auch der Verlust von Werkzeug durch Diebstahl wird bei einer guten Inhaltsversicherung abgedeckt.

 

Welche Leistungen sollte die Inhaltsversicherung mitbringen?

Auf diese Leistungen sollten Sie bei Ihrer Landwirtschaftsversicherung besonders achten:

  1. Versicherung von Ernteerzeugnissen gegen Feuer in offenen und geschlossenen Feldscheunen, Großballenlagern sowie Schobern (Diemen)
  2. In der Feuerversicherung (i. d. R. 250 Euro Selbstbeteiligung) sollte eine Versicherung der Werkzeuge bei Einbruchdiebstahl von ca. 7.500 Euro enthalten sein. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn in einer Stallung eingebrochen wurde. Gute Versicherer übernehmen in diesem Fall den Schaden bis ca. 7.500 Euro, auch wenn nur die Gefahr Feuer versichert wurde.
  3. Versicherung des gesamten Tierbestandes (eigene und fremde Tiere) bis zu einem Einzelwert von rund 10.000 Euro pro Tier
  4. Versicherung von Wald- und Forstbestand bis zu einer Größe von ca. 5 ha. Bei Vollbestockung sollte der Versicherungswert rund 2.000 Euro pro ha betragen, bei Teilbestockung entsprechend weniger.
    • Beispiel: Durch einen Brand wird ein Teil des auf dem Grundstück stehenden Waldes vernichtet. Der Versicherer erstattet einen pauschalen Betrag in Abhängigkeit von der Größe des Waldes und dem Grad der Bestockung.
  5. Versicherung von Fermentationsschäden an Ernteerzeugnissen (ohne Selbstbeteiligung) und Schwelzersetzungsschäden an mineralischem Dünger (etwa. 20 % Selbstbeteiligung)
  6. Versicherung von Tierdiebstahl sowie Tod / Nottötung aufgrund von Verletzungen durch Dritte (Ripperschäden) bis zu etwa 5.000 Euro im Rahmen der Feuerversicherung.
    • Dies ist einer der traurigsten Fälle als Landwirt: Sie lassen Ihre Tiere nachts auf einer Weide stehen und Dritte verletzen die Tiere so sehr, dass Sie geschlachtet werden müssen. Im Rahmen der Inhaltsversicherung sollte der Schaden so gedeckt sein, dass der Versicherer die Wiederbeschaffungskosten trägt. Das sollte auch dann der Fall sein, wenn nur die Gefahr Feuer versichert wurde.

 

Landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung – Was ist das?

Die landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den Ansprüchen Dritter. Dieser Schutz greift bei Sach- und Personenschäden, die sich aus Ihrer Tätigkeit als Landwirt ergeben. Neben dem Schutz des Produkt- und Betriebshaftpflichtrisikos decken die Leistungen in der Regel auch Umwelthaftpflichtleistungen ab.

Ein Haftpflichtfall liegt beispielsweise dann vor, wenn Ihre Tiere von der Weide auf eine Straße laufen und Unfälle oder Flurschäden verursachen. Auch Leistungen im Fall von Umweltverschmutzung sollten enthalten sein. Denn im Alltag von Landwirten spielen oft giftige Chemikalien in Industriereinigern eine Rolle. Gelangen diese ins Grundwasser, können schnell immense Kosten auftreten. In diesem Fall tritt in der Regel die landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung in Haftung.

 

Welche Leistungen sollte die landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung beinhalten?

Auch gilt der Grundsatz, dass man selten zu viele Versicherungen abgeschlossen hat. Doch auch hier sollten Sie Ihre Verträge genau studieren und prüfen, welche Leistungen sie brauchen. Wir haben deshalb einen Überblick für Landwirte erstellt, auf welche Leistungen sie besonders achten sollten.

Auf diese Leistungen sollten Sie bei Ihrer Landwirtschaftsversicherung besonders achten:

  1. Versicherung branchenüblicher Nebenrisiken
    • Hinter diesem sperrigen Begriff verstecken sich eine Reihe von Leistungen:
      • KFZ, Arbeitsmaschinen und Gabelstapler, sofern diese nicht zulassungs- und versicherungspflichtig sind
      • Schäden aus der unentgeltlichen Durchführung von Winterdienst (außer auf Bundes- und Landstraßen)
      • Ferien auf dem Bauernhof (in der Regel 15 Betten, sollte aber optional erhöht werden können)
      • Stellplätze für Wohnwagen (meistens bis zu 20 Stellplätze, sollte aber optional erhöht werden können)
      • drei Windkraftanlagen ohne Höhenbegrenzung sowie Photovoltaikanlagen bis i.d.R. 500 kWp mit Stromeinspeisung
      • Schank-, Kranz- und Straußwirtschaften. Der Versicherungsschutz sollte beispielsweise dann greifen, wenn der Gast einer Straußwirtschaft über einen Teppich stolpert und sich durch den Sturz einen komplizierten Knochenbruch zuzieht.
  2. Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung für klassische landwirtschaftliche Betriebe
    • Diese sollte eine Schadenhöhe von 300.000 Euro (1.000 Euro Selbstbeteiligung) abdecken.
    • Beispiel: Getreide, das an eine Großbäckerei geliefert wurde, ist verunreinigt. Deshalb muss das daraus gebackene Brot vernichtet werden. Ihr Versicherer sollte für den Schaden des Großbäckers aufkommen
  3. Versicherung von Mietsachschäden an Arbeitsmaschinen
    • Diese sollte bis zu einer Höhe von rund 60.000 Euro (1.000 Euro Selbstbeteiligung) haften.
    • Beispiel: Eine von einem benachbarten Landwirt geliehene Maschine wird im Einsatz beschädigt. In diesem Fall sollte ein Versicherer den Schaden begleichen.
  4. Umwelthaftpflichtversicherung
    • Versichert sind Jauche und Gülle, Düngemittel, Mineralöle und Gas.
  5. Grunddeckung der Umweltschadensversicherung
    • Wichtig: Hier sollten sie kostengünstig zubuchen können bei Schäden auf dem eigenen Grundstück und Schäden nach dem Bundesbodenschutzgesetz.
    • Beispiel: Durch einen undichten Tank gelangt Pflanzenschutzmittel auf das Nachbargrundstück und verursacht dort einen Umweltschaden.

Weitere Artikel zum Thema Gewerbeversicherung

Bitte beachten Sie: Bei allen Versicherungen für Gewerbe ist eine individuelle Anpassung durch Experten zu empfehlen. Eine externe Bestandsaufnahme ist immer schwierig. Deshalb raten wir Ihnen, sich umfassend zu informieren und sich dann bedarfsorientiert zu versichern.

Jetzt weiterstöbern im Ratgeber!