Unionsmarke anmelden (European Union Trademark): So geht’s

aktualisiert am 20. Oktober 2023 10 Minuten zu lesen
Hero Icon

Wenn Sie planen eine Marke rechtlich ins Markenregister eintragen zu lassen, sollten Sie sich überlegen, einen EU-weiten Schutz Ihrer Marke zu beantragen. Jedes Jahr werden immerhin mehr als 100.000 Unionsmarken (Marken, die EU-weit geschützt sind) beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet.

 

Was ist eine Unionsmarke?

Mit der Anmeldung einer Unionsmarke (engl. European Union Trademark, EUTM; bis März 2016 auch Gemeinschaftsmarke genannt) kann eine Marke auf internationaler Ebene geschützt werden. Diese kann sowohl alternativ als auch ergänzend zu einer national eingetragenen Marke verwendet werden. Wie jede andere Marke hat auch die Unionsmarke die Funktion, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen zu differenzieren. Mit einer gültigen Unionsmarke erhält der Markeninhaber einen einheitlichen Rechtsschutz in allen in der Europäischen Union vertretenen Ländern. Bedenken Sie bei der Anmeldung der Unionsmarke allerdings, dass Markenschutz generell eine ständige Nutzung voraussetzt – dies gilt für alle Länder, in denen die Marke registriert ist!

Markenanmeldung mit professioneller Rechtsberatung

Bis März 2016 hieß die Unionsmarke noch „Gemeinschaftsmarke”. Zeitgleich mit dem Inkrafttreten der überarbeiteten Verordnung (EU) 2015/2024 zur Regelung des Unionsmarkensystems wurde auch der Name von „Gemeinschaftsmarke” zu „Unionsmarke” geändert. Seit dieser Umstellung erfolgt auch die Antragsstellung zentral über das EUIPO.

 

Brexit: Unionsmarken in Großbritannien

Bis zum Brexit umfassten EU-Marken auch den Markenschutz in Großbritannien. Ab 2021 verfällt dieser Schutz allerdings. Für Neuanmelder einer Unionsmarke gelten bis zum 31. Dezember 2020 folgende Übergangsregelungen.

Markenanmelder

Wer bis zum 31. Dezember 2020 eine Unionsmarke angemeldet hat, aber noch keine Eintragung erhalten hat (pending application), bekommt keine Britische Marke nach dem Ende der Übergangsregelung. In diesem Fall müssen die Anmelder selbst aktiv werden: Sobald die EU-Marke eingetragen ist, hatten sie bis einschließlich September 2021 Zeit, eine Britische Marke (comparable UK trade mark) anzumelden, die dieselbe Priorität hat wie die bestehende EU-Marke. Voraussetzung: Die Anmeldedetails entsprechen der Unionsmarke. Für diesen Antrag fällt eine Anmeldegebühr von 170 £ an (inkl. einer Markenklasse, jede weitere jeweils 50 £).

Wer ohnehin keinen Markenschutz in Großbritannien benötigt, kann auf diesen Schritt verzichten.

Seit 2021 gilt diese Übergangsregelung nicht mehr für Neuanmelder. Wer den Schutz von Markenrechten in Großbritannien und dem EU-Raum benötigt, muss nun zwei unabhängige Anmeldungen durchführen: Unionsmarke (via EUIPO) und reguläre UK trade mark (via British IPO).

Markenbesitzer

Inhaber einer EU-Marke, die vor dem 31. Januar 2020 eingetragen wurde, erhalten nach dem Ablauf der Übergangsfrist eine britische Marke (comparable UK trade mark) zusätzlich zur bestehenden EU-Marke. Die Priorität der ursprünglichen EU-Marke bleibt auch für die Britische Marke erhalten. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.

 

Unionsmarke anmelden

Es gibt vier Möglichkeiten, eine Marke in der EU anzumelden: auf nationaler Ebene, auf regionaler Ebene, EU-weit (hierunter fällt auch die Unionsmarke) und die internationale Registrierung über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (engl. World Intellectual Property Organization, WIPO). Je nachdem, welchen geschäftlichen Nutzen Sie aus der Marke ziehen wollen, können Sie eines der vier Systeme zur Markenanmeldung heranziehen.

Markenanmeldung mit professioneller Rechtsberatung

Seit dem 1. Oktober 2017 ist es infolge der überarbeiteten Verordnung (EG) Nr. 2015/2024 nicht mehr notwendig, die „grafische Wiedergabe“ der Marke zusätzlich zu dem Antrag der Markenanmeldung einzureichen.

Das sollten Sie vor der Anmeldung überprüfen

Damit eine Marke als Unionsmarke eingetragen werden kann, muss sie deutlich und objektiv darstellbar sein und sich vor allem von anderen, bereits eingetragenen Marken unterscheiden. Wichtig ist, dass noch keine ähnliche Marke existiert, denn in diesem Fall würde Ihre Marke abgelehnt werden. Es wird daher empfohlen, vor der Anmeldung eine umfassende Recherche durchzuführen, die die nationalen Marken- und Firmennamendatenbanken aller in der EU vertretenen Mitgliedsstaaten sowie bereits eingetragene Unionsmarken und Internationale Registrierungsmarken (IR) einschließt. Darüber hinaus muss ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für die Marke erstellt werden, damit Sie ihre Markenidentität aufbauen und den Wert der Marke entsprechend schützen können.

Was kann als Unionsmarke eingetragen werden?

Als Unionsmarke können alle Marken eingetragen werden, die sich einer der Markenkategorien des EUIPO zuordnen lassen. Dies beinhaltet auch Wörter, Personennamen, Bildelemente, Buchstaben, Ziffern, Farben, Muster, Formen und Verpackungen von Waren sowie Klänge.

Dauer des Anmeldeverfahrens der Unionsmarke

Bis zur endgültigen Eintragung der Unionsmarke können einige Monate vergehen. Alleine der Prüfungszeitraum, der sich von dem Tag der Anmeldung bis zur Veröffentlichung der Anmeldung erstreckt, kann fünf bis sechs Monate in Anspruch nehmen. Insbesondere die Überprüfung der Klassifizierung, die Übersetzung und die Recherche sind sehr zeitintensiv.

Nachdem die Prüfung des Antrags abgeschlossen und die Anmeldung der Marke veröffentlicht wurde, folgt das Widerspruchsverfahren. Ab dem Tag der Veröffentlichung können Dritte in einem Zeitraum von drei Monaten einen Widerspruch gegen die Eintragung der Marke einlegen, wenn sie der Ansicht sind, dass die Marke nicht veröffentlicht werden sollte (z. B. weil die Marke bereits existiert). Das passiert häufiger als angenommen. Gegen eine von fünf Anmeldungen einer Unionsmarke wird ein Widerspruch eingelegt. Wenn ein Widerspruch gegen eine Anmeldung erhoben wird, müssen beide Parteien – sowohl der Antragsteller als auch der Widersprechende – Beweismaterial zur Marke vorlegen. Das Amt entscheidet in diesen Fällen darüber, ob der Widerspruch berechtigt ist und die Markenanmeldung abgelehnt werden sollte oder ob der Antrag zu Anmeldung der Unionsmarke bewilligt wird.

Wenn kein Widerspruch eingelegt wird, wird die Unionsmarke zugelassen, eingetragen und schlussendlich veröffentlicht. Durch die Bekanntmachung der neu eingetragenen Unionsmarke werden andere Markeninhaber und die allgemeine Öffentlichkeit darüber informiert, dass diese Marke nun rechtlich Ihnen gehört. Als Bestätigung, dass Sie der rechtliche Inhaber der Unionsmarke sind, erhalten sie eine Eintragungsurkunde.

 

Kosten für die Anmeldung einer Unionsmarke

Wie auch bei anderen Markenanmeldungen ist die elektronische Anmeldung günstiger als den Antrag in Papierform einzureichen. Insgesamt ist die Anmeldung einer Unionsmarke wesentlich kostensparender als die einzelne Anmeldung einer Marke in den jeweiligen EU-Staaten. Die Veröffentlichung und Eintragung Ihrer Marke wird kostenlos vom Amt vorgenommen.

Anmeldung Gebühr
Grundgebühr für eine Klasse (digital) 850 €
Gebühr für die zweite Waren- und Dienstleistungsklasse 50 €
Gebühr ab der dritten Waren- und Dienstleistungsklasse 150 €
Quelle: EUIPIO, Stand 2022

Schutzdauer der Unionsmarke

Ist eine Unionsmarke erst einmal registriert und veröffentlicht, ist sie für den Zeitraum von zehn Jahren geschützt. Nach Ablauf der Laufzeit kann der Schutz gegen die Entrichtung einer Gebühr beliebig oft verlängert werden. Wenn Sie ihre Unionsmarke jedoch über einen Zeitraum von fünf Jahren in dem von Ihnen angegebenen Waren- und Dienstleistungsbereichen nicht genutzt haben, können Dritte eine Löschung Ihrer Marke beantragen.

Markenanmeldung mit professioneller Rechtsberatung

 

Vorteile einer Unionsmarke

Haben Sie eine Unionsmarke erworben, profitieren Sie von einem einheitlichen Schutz Ihrer Marke in allen derzeitigen und künftigen Ländern der Europäischen Union und können Ihre Marke in einem Marktumfeld mit annähernd 500 Millionen Verbrauchern etablieren. Anstatt Ihre Marke in jedem Land der EU einzeln eintragen zu lassen, müssen Sie beim EUIPO nur ein einziges Eintragungsverfahren in nur einer Sprache durchlaufen und erlangen mit der Registrierung und der Veröffentlichung Ihrer Unionsmarke automatisch die Rechte an der Marke in allen EU-Mitgliedstaaten. Zudem hat die Unionsmarke eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und kann beliebig oft durch die Entrichtung einer Gebühr verlängert werden.

Nachteile einer Unionsmarke

Bei all den Vorteilen, die die Eintragung einer Unionsmarke bringt, dürfen aber auch die Gefahren nicht völlig außer Acht gelassen werden. Wie bei jeder Markenanmeldung müssen Sie auch hier damit rechnen, dass Ihre Marke bereits in der selben oder einer ähnlichen Form auf dem Markt existiert. Durch das größere Gebiet, in dem die Marke gültig wäre, steigt selbstverständlich auch die Wahrscheinlichkeit, dass es bereits Inhaber mit den nationalen Rechten an einer älteren ähnlichen Marke gibt. In diesem Fall können die rechtlichen Inhaber der Marke einen Widerspruch gegen Ihre Unionsmarke einlegen oder einen Antrag auf Löschung stellen.

Jetzt weiterstöbern im Ratgeber!