Was heißt Seniorität im Markenrecht?

aktualisiert am 20. Oktober 2023 6 Minuten zu lesen
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Je älter, desto besser. Das besagt die Regelung zur Seniorität im Markenrecht.

 

Was beutetet „Seniorität”?

Im deutschen Markenrecht gilt die Regelung, dass eine ältere Marke eine neuere, verwechslungsfähige Marke schlägt. Auf EU-Ebene gibt es zusätzlich noch einen weiteren Begriff: den der Seniorität. Wenn eine nationale Marke in der EU angemeldet werden soll, aber bereits eine ähnliche auf EU-Ebene besteht, gilt hier das Anmeldedatum der nationalen Marke als Alterskriterium, nicht das EU-Anmeldedatum.

Kurz: Seniorität bezeichnet die Inanspruchnahme des Zeitrangs einer nationalen Marke. Dies gilt allerdings nur für verwechslungsfähige Marken desselben Landes; für Anmeldungen aus verschiedenen EU-Ländern gilt als Prioritätsdatum der Zeitpunkt der Anmeldung der EU-Marke. Das Prioritätsdatum ist grundsätzlich gleich dem Anmeldedatum, außer im Fall einer Mitnahme des Datums in eine Unionsmarke (auch EU-Marke genannt): Bei Anmeldung einer solchen kann das Prioritätsdatum der vorhergehenden nationalen Marke behalten und verwendet werden, allerdings nur für das Gebiet der nationalen Marke. Also kann eine Unionsmarke verschiedene Senioritäten in verschiedenen EU-Staaten besitzen. Die Seniorität kann kurz gefasst auch als Inkorporation einer nationalen Marke bezeichnet werden.

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Anforderungen für die Seniorität

Um eine Seniorität für sich zu beanspruchen, muss sichergestellt werden, dass die ältere nationale Marke und die neuere EU-Marke wie ihre Inhaber identisch sind und dieselben Waren und Dienstleistungen registriert sind. Dies wird auch als dreifache Identität bezeichnet:

  • Identische Marken: Die Marken müssen bezüglich Wort- und Bildelementen identisch sein. Die Typographie muss generell auch identisch sein, da eine Schriftart zum Gesamteindruck beiträgt. Unterschiedliche Standardschriftarten werden jedoch als identisch angesehen.
  • Identische Inhaber: Unterschiede in der Adresse oder im Firmennamen sind nicht wichtig, solange die juristische Person sich innerhalb der Marken nicht unterscheidet.
  • Identische Waren und Dienstleistungen: Die eingetragenen Waren und Dienstleistungen der älteren nationalen Marke müssen mit der neueren Unionsmarke übereinstimmen.

Der Markeninhaber muss die folgenden formalen Anforderungen erfüllen, bevor er die Seniorität in Anspruch nehmen kann:

  • Eine gültige und eingetragene, ältere nationale Marke muss existieren
  • Ihr Antrag auf Inanspruchnahme der Seniorität muss vollständig und korrekt ausgefüllt sein und folgende Angaben enthalten: ältere, nationale Marke, Inhaber und Land dieser Marke, Datum der Anmeldung und Eintragung, Liste von Waren und Dienstleistungen der älteren Marke
  • Der Antrag zur Inanspruchnahme der Seniorität muss entweder mit der Anmeldung der EU-Marke oder nach Eintragung dieser erfolgen
  • Die ältere nationale Marke muss bis zur Eintragung der Unionsmarke bestehen und darf nicht vorher gelöscht werden, sonst verfällt der Anspruch auf Seniorität

 

Seniorität, Priorität und Zeitrang

Die Priorität bezeichnet das Vorrangsrecht einer eingetragenen Marke gegenüber anderen, neueren Marken. Die Prioritätsfrist gilt ab dem Zeitpunkt der Einreichung sechs Monate und hat den Zweck, dass das Anmeldedatum der Marke zur Bestimmung des Vorrangs gilt – auch für nachträglich angemeldete EU-Marken.

Zeitrang und Seniorität werden häufig synonym verwendet – zu Unrecht: Der Zeitrang bezeichnet das Anmeldedatum der Marke. Bei einer Seniorität wird das Markenrecht einer älteren Marke für eine Unionsmarke erhalten, aber nur auf länderspezifischer Ebene; man spricht bei einer Seniorität auch von einer eingeschränkten Priorität.

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Seniorität: Vor- und Nachteile

Mit einer Seniorität gehen nicht nur Vorteile einher, sondern auch Nachteile:

  • Für den Markeninhaber ergeben sich keine zusätzlichen Rechte im Falle einer Seniorität, für ihn gelten dieselben Rechte, die er mit seiner älteren nationalen Marke bisher auch inne hielt.
  • Allerdings profitieren Markeninhaber bei einer Seniorität davon, dass sie ihre nationale Marke nicht mehr kostenpflichtig verlängern müssen.
  • Weiterhin ergeben sich aus der Seniorität Markenrechte für die EU-Marke, die über den Zeitpunkt der Anmeldung von dieser hinausgehen; die Markenrechte gelten ab dem Prioritätsdatum der nationalen Marke.
  • Sollte die ältere Marke wegen Nichtbenutzung gelöscht werden, erlischt auch die Seniorität. Eine freiwillige Löschung wegen Nichtverlängerung oder Aufgabe der Marke hat jedoch keinen Einfluss auf die Seniorität.

 

Fazit: Vor der Anmeldung immer Seniorität prüfen

Die Umwandlung einer nationalen Marke in eine Unionsmarke bietet Ihnen unter Inanspruchnahme der Seniorität den Vorteil, dass Sie Ihre Marke ohne Prioritätsverlust umwandeln können. So sparen Sie sich zusätzlich die Gebühren der Verlängerung des nationalen Patents. Nutzen sie also unbedingt den Anspruch des älteren Zeitrangs Ihrer nationalen Marke, wenn Sie eine Unionsmarke anmelden. Beachten Sie jedoch die Anforderungen, die an Markeninhaber gestellt werden – die dreifache Identität muss in jedem Fall gegeben und die formalen Anforderungen müssen auch erfüllt sein.

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