Zusammenfassung
Um einen Firmennamen zu prüfen, sollten Sie mehrere Quellen kombinieren: Suchen Sie zunächst bei Google und im Handelsregister nach identischen und ähnlichen Namen. Prüfen Sie anschließend im DPMAregister sowie bei Bedarf bei EUIPO und WIPO, ob ältere Markenrechte bestehen. Kontrollieren Sie außerdem Domain, Social Media und relevante Verzeichnisse. Vor der Handelsregisteranmeldung kann eine Vorprüfung durch die IHK sinnvoll sein.
Wichtig: Ein für das Handelsregister geeigneter Firmenname kann trotzdem mit älteren Marken- oder Kennzeichenrechten kollidieren. Deshalb sollten Sie Firmenprüfung und Markenrecherche immer getrennt betrachten.
Inhaltsverzeichnis
Firmenname prüfen: Wichtige Begriffe
Bevor Sie sich entscheiden, wie Sie Ihr Unternehmen nennen möchten und den gewünschten Firmennamen prüfen, sollten Sie die folgenden Fachbegriffe kennen und unterscheiden können. Leider werden sie in der Umgangssprache häufig synonym – und somit falsch – verwendet.
Was ist ein Firmenname?
Firma oder Firmenname ist der Name Ihres Unternehmens, der im Handelsregister eingetragen wird. Außerdem muss der Firmenname im geschäftlichen Schriftverkehr, im Impressum und auf Rechnungen verwendet werden. Er beinhaltet immer die Rechtsform des Unternehmens.
Marke zum Fixpreis anmelden
- Professionelle Recherche
- Transparenter Preis
- Erfahrene Markenrechtanwälte
Was ist eine Unternehmensbezeichnung?
Die Unternehmensbezeichnung ist der offizielle Name eines Unternehmens, das nicht im Handelsregister eingetragen wird. Für die Gewerbeanmeldung müssen sich Kleingewerbe, Freiberufler*innen sowie Einzelunternehmen und Personengesellschaften ohne Eintrag im Handelsregister eine offizielle Unternehmensbezeichnung ausdenken. Je nach Rechtsform Ihres Unternehmens gibt es besondere Vorschriften und Einschränkungen bei der Wahl der Unternehmensbezeichnung.
Was ist eine Geschäftsbezeichnung?
Die Geschäftsbezeichnung ist ein informeller Name. Sie muss keinen direkten Bezug zum eingetragenen Firmennamen haben oder die Rechtsform beinhalten. Manchmal wird auch der Begriff „Etablissementbezeichnung” verwendet. Ein klassisches Beispiel ist der Name einer Kneipe.
Grundsätzlich wird die Geschäftsbezeichnung für die Außenkommunikation genutzt: Website, Marketing und Branding. Kunden kennen in den meisten Fällen nur die Geschäftsbezeichnung, nicht aber den Firmennamen inklusive Rechtsform.
Egal, für welchen Firmennamen Sie sich entscheiden, gilt die Regel: Wie Sie Ihr Unternehmen letztendlich im Alltag nennen, ist Ihnen selbst überlassen, solange Sie keine Drittrechte verletzen.
Beispiele: Firmennamen vs. Geschäftsbezeichnungen
Am einfachsten lässt sich der Unterschied zwischen Firmenname und Geschäftsbezeichnung an prominenten Beispielen der deutschen Wirtschaft veranschaulichen:
| Firmenname | Geschäftsbezeichnung |
| Bayerische Motoren Werke AG | BMW |
| Robert Bosch GmbH | Bosch |
| dm-drogerie markt GmbH & Co. KG | dm |
| Deichmann SE | Deichmann |
| Müller Holding Ltd. & Co. KG | Müller |
Unternehmenskennzeichnung
Vielleicht begegnet Ihnen zusätzlich das Wort „Unternehmenskennzeichnung”. Der Begriff wird häufig als genereller Überbegriff verwendet und stammt aus dem Markenrecht: „Unternehmenskennzeichen sind Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens benutzt werden” (§ 5 MarkenG).
Schritt 1: Firmenname aussuchen – Wie darf ich meinen Firmennamen gestalten?
Wer die Wahl hat, hat bekanntlich auch die Qual. Ein Firmenname muss clever gewählt werden, damit er beim Kunden haften bleibt. Wenn Sie einen Fantasienamen wählen möchten, der keinen Rückschluss auf die Art des Unternehmens zulässt, sollten Sie nichts dem Zufall überlassen. Negative Assoziationen oder Übersetzungspannen gilt es unbedingt zu vermeiden. Den großen Leitfaden für eine kreative und erfolgreiche Namensfindung in vier einfachen Schritten finden Sie hier.
Regeln für den Firmennamen
Für Kapitalgesellschaften existieren mehrere Optionen für den Firmennamen:
- Personenfirma: z. B. Heike Schlosser GmbH
- Sachfirma: z. B. HT Hydraulik Technologie GmbH
- Fantasiefirma: z. B. okaygo Aktiengesellschaft
- Mischform: Oliver Schmied Frittenschmiede Imbiss UG (haftungsbeschränkt)
Eine reine Sachfirma ist nicht zulässig, da die Bezeichnung zu generell ist. Deshalb müssen Sie stets ein weiteres Unterscheidungsmerkmal hinzufügen wie zum Beispiel eine Buchstabenkombination.
Häufige Fehler bei der Wahl des Firmennamens
Oft scheitert das Sichern eines Firmennamens daran, dass Formfehler eine Eintragung im Handelsregister verhindern. Diese Fehler können Sie bei der Namenswahl leicht vermeiden:
- Keine generische Branchenbezeichnung (z. B. Molkerei GmbH, Forstschutz gUG, Consulting AG)
- Keine irreführenden Hinweise auf
- Größe und Sitz (z. B. Global, Gruppe, Hamburg)
- Tätigkeitsbereich (z. B. Finanz, Bank, Kredit)
- Bedeutung (z. B. International, Deutsch, European)
- Gestalt (z. B. Institut, Akademie)
- Umweltbezug (z. B. Biologisch, Öko)
- Keine Sonderzeichen, die nicht kommunizierbar sind (z. B. Future_Fair oder Monti’s)
- Keine Zusätze wie Partner oder Co.
Reine Fantasienamen dürfen nicht für alle Rechtsformen verwendet werden. Bei Unternehmensbezeichnungen für Personengesellschaften und Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag muss hervorgehen, wer die Inhaberin oder der Inhaber sind.
Weiterlesen zum Thema Firmenname
Halten Sie sich stets vor Augen, wozu der Firmenname dient: Durch den individuellen Namen Ihrer Firma soll sich Ihr Geschäft von anderen unterscheiden. Entscheidend bei der Bewertung der Unterscheidungskraft sind bereits existierende Unternehmen im Zuständigkeitsbereich des Registergerichts bzw. Gewerbeamts, das für Ihren Geschäftssitz verantwortlich ist.
Namensfindung outsourcen
Wenn der kreative Einfall für das eigene Unternehmen fehlt, landen Sie online schnell bei Anbietern, die kreative Namen zusammenstellen und vorschlagen. Namensgeneratoren können ein toller Ausgangspunkt für die eigenen Überlegungen sein. Machen Sie sich allerdings bewusst, dass dieselben Vorschläge schon für andere Nutzer generiert wurden und parallel kollidierende Markenanmeldungen und/oder Handelsregistereintragungen im Gange sein könnten.
Schritt 2: Firmennamen prüfen – Besitzt jemand die Namensrechte?
Haben Sie sich für einen Firmennamen (oder besser: mehrere mögliche Varianten eines Firmennamens) entschieden, sollten Sie den Unternehmensnamen auf Verfügbarkeit prüfen. Die nötige Recherche kann in mehrere Schritte eingeteilt werden. Nur so können Sie Kollisionen mit den Namensrechten Dritter vermeiden.
Wo kann ich meinen Firmennamen prüfen?
Eine einzelne Suche reicht nicht aus, um einen Firmennamen zu prüfen. Je nach Prüfquelle erfahren Sie etwas anderes über Ihren Wunschnamen:
| Prüfung | Das prüfen Sie | Wichtig zu wissen |
| Google-Suche | Wird der Name oder eine ähnliche Bezeichnung bereits verwendet? | Eine Google-Suche ersetzt keine Prüfung bestehender Rechte. |
| Handelsregister | Sind Unternehmen mit identischen oder ähnlichen Firmennamen eingetragen? | Ein unauffälliges Ergebnis bedeutet nicht, dass der Name markenrechtlich frei ist. |
| DPMAregister | Gibt es relevante angemeldete oder eingetragene deutsche Marken? | Neben identischen Namen können auch ähnliche Marken relevant sein. |
| EUIPO / WIPO | Bestehen relevante europäische oder internationale Markenrechte? | Besonders relevant bei überregionaler oder internationaler Nutzung des Namens. |
| Domain & Social Media | Sind wichtige Domains und Account-Namen noch verfügbar? | Die Verfügbarkeit sagt nichts darüber aus, ob Sie den Namen rechtlich nutzen dürfen. |
| IHK-Vorprüfung | Ist die gewünschte Firmierung handelsrechtlich grundsätzlich geeignet? | Die Vorprüfung ersetzt keine Markenrecherche. |
Merke: Ein Firmenname kann für das Handelsregister geeignet sein und trotzdem mit älteren Marken- oder Kennzeichenrechten kollidieren. Betrachten Sie die Ergebnisse deshalb immer zusammen.
Verfügbarkeit des Firmennamens prüfen
Beginnen Sie mit einer einfachen Suche nach Ihrem Wunschnamen und ähnlichen Schreibweisen. Prüfen Sie dabei nicht nur, ob der exakte Name bereits verwendet wird, sondern auch, wer ihn verwendet und in welcher Branche. Treffer bei Google oder im Handelsregister sind zunächst Hinweise und sollten anschließend genauer bewertet werden.
Firmenname bereits vergeben: Kann ich ihn trotzdem verwenden?
Ein bereits verwendeter Firmenname bedeutet nicht automatisch, dass Sie Ihren Wunschnamen aufgeben müssen. Bei der handelsrechtlichen Beurteilung spielt unter anderem eine Rolle, ob sich die Firmen im selben Registerbezirk ausreichend voneinander unterscheiden. Unabhängig davon können ältere Marken- oder Kennzeichenrechte einer Verwendung entgegenstehen. Prüfen Sie deshalb nicht nur den Registereintrag, sondern auch Branche, räumlichen Tätigkeitsbereich und mögliche Verwechslungsgefahren.
Markenrecherche – Firmennamen auf Drittrechte überprüfen
Eine Markenrecherche ist ein wichtiger Bestandteil der Namensprüfung, um mögliche Kollisionen mit älteren Markenrechten frühzeitig zu erkennen. Die Markenregister der Markenämter sind öffentlich und können von Ihnen oder vom Profi durchsucht werden.
- Deutsche Marken: Das DPMA bietet das DPMAregister zur Recherche an, wo Sie eingetragene, gelöschte, zurückgenommene und zurückgewiesene Marken nach Ihrem Wunschnamen durchsuchen können.
- Europäische Marken: Marken innerhalb der EU sind bei EUIPO eSearch eingetragen, der Datenbank der EUIPO (European Union Intellectual Property Office). Sie gelten in der EU und somit auch in Deutschland.
- Internationale Marken: International registrierte Marken, die gemäß dem Madrider System angemeldet und eingetragen sind, sind im Madrid Monitor der WIPO (World Intellectual Property Organization) ersichtlich.
Identitätsrecherche und Ähnlichkeitsrecherche
Die Identitätsrecherche ist für viele Unternehmer der erste Schritt zur Markenanmeldung. Hierbei werden in den Datenbanken existierende Marken nach dem K.O.-Prinzip gesucht, die denselben Wortlaut bzw. dieselbe Zeichenfolge wie Ihre Wunschmarke haben. Identitätsrecherchen bieten viele Dienstleister sogar kostenlos an.
Die Ähnlichkeitsrecherche ist dagegen viel komplexer. Grundsätzlich wird zwischen drei verschiedenen Ähnlichkeitstypen unterschieden:
- Klangliche Ähnlichkeit
- Schriftbildliche Ähnlichkeit
- Bedeutungsähnlichkeit / assoziative Ähnlichkeit
Beispiel: Warum die Suche nach dem exakten Namen nicht reicht
Angenommen, Ihr Wunschname lautet „Flinkora“. Bei einer reinen Identitätsrecherche finden Sie keine Marke mit exakt diesem Namen. Trotzdem können beispielsweise ähnliche Bezeichnungen relevant sein:
- Klanglich ähnlich: „Flincora“
- Schriftbildlich ähnlich: „Flinkorra“
Entscheidend ist deshalb nicht nur, ob der exakte Name bereits existiert. Bei der Beurteilung eines möglichen Konflikts spielen unter anderem die Ähnlichkeit der Zeichen sowie die betroffenen Waren und Dienstleistungen eine Rolle.
Für Ihre Recherche können Sie zwar ebenfalls die oben genannten öffentlich zugänglichen Datenbanken benutzen, müssen aber darauf achten, dass Sie bestimmte Suchfunktionen verwenden. Mehr zum Thema Markenrecherche lesen Sie hier.
Markenname vergeben: Was soll ich tun?
Ein Treffer im Markenregister bedeutet nicht automatisch, dass Sie einen neuen Firmennamen benötigen. Entscheidend ist, ob ältere Rechte tatsächlich mit der geplanten Nutzung Ihres Namens kollidieren können.
Prüfen Sie bei einem identischen oder ähnlichen Treffer insbesondere:
- Ähnlichkeit: Wie ähnlich sind sich die Namen in Schreibweise, Aussprache oder Bedeutung?
- Waren und Dienstleistungen: Werden die Namen für gleiche oder ähnliche Angebote verwendet?
- Priorität: Welche Marke oder geschäftliche Bezeichnung besitzt die älteren Rechte?
- Geltungsbereich: In welchem räumlichen Gebiet besteht Schutz?
- Verwechslungsgefahr: Könnten Kunden annehmen, dass die Unternehmen, Produkte oder Dienstleistungen zusammengehören?
Eine Markenrechtsverletzung kann unter anderem Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Besonders vor größeren Investitionen in Logo, Website, Verpackungen oder Werbung ist es deshalb sinnvoll, relevante Treffer professionell prüfen zu lassen.
Domainverfügbarkeit für den Firmennamen prüfen
Passend zum Firmennamen sollten Sie auch prüfen, ob eine geeignete Domain verfügbar ist. Besonders relevant ist die naheliegende .de-Domain, wenn sich Ihr Angebot hauptsächlich an Kunden in Deutschland richtet.
Angenommen, Sie möchten Ihre Firma „Fröhlich Zerspanungstechnik GmbH” nennen. Prüfen Sie beispielsweise folgende Varianten:
- froehlich-zerspanungstechnik.de
- froehlichzerspanung.de
- zerspanungstechnikfroehlich.de
Ist die naheliegende Domain bereits vergeben, müssen Sie den Firmennamen deshalb nicht automatisch verwerfen. Prüfen Sie aber, wer die Domain nutzt. Kritisch wird es insbesondere, wenn darunter ein Unternehmen mit einem ähnlichen Namen und Angebot erreichbar ist. Dann können Verwechslungen entstehen und potenzielle Kunden beim falschen Anbieter landen.
Die Verfügbarkeit einer .de-Domain können Sie beispielsweise über die DENIC prüfen. Berücksichtigen Sie außerdem sinnvolle Schreibvarianten und häufige Tippfehler. Bei einem langfristigen Markenaufbau kann es sinnvoll sein, wichtige Domainvarianten frühzeitig zu sichern.
Wichtig: Eine freie Domain bedeutet nicht, dass der Firmenname rechtlich frei verwendet werden darf. Domainprüfung, Firmenprüfung und Markenrecherche verfolgen unterschiedliche Zwecke.
Weitere Medien und Verzeichnisse checken
Prüfen Sie Ihren Wunschnamen auch außerhalb der offiziellen Register. So können Sie Unternehmen, Produkte oder Angebote entdecken, die unter einer gleichen oder ähnlichen Bezeichnung auftreten und bei einer reinen Registersuche möglicherweise nicht sofort auffallen.
Sinnvolle Anlaufstellen sind beispielsweise:
- Social Media: Suchen Sie insbesondere auf den Plattformen, die für Ihre Zielgruppe relevant sind, nach identischen und ähnlichen Account-Namen.
- App-Stores: Bei digitalen Produkten lohnt sich zusätzlich eine Suche im Google Play Store und Apple App Store.
- Branchen- und Unternehmensverzeichnisse: Prüfen Sie, ob bereits Anbieter mit ähnlichem Namen in Ihrer Branche auftreten.
- Google News: Eine Nachrichtensuche kann zeigen, ob der Name bereits mit einem Unternehmen, Produkt oder öffentlich bekannten Ereignis verbunden ist.
- Titelschutz: Bei Medienprodukten wie Büchern, Zeitschriften oder anderen Werktiteln kann zusätzlich eine Recherche nach bestehenden Titeln sinnvoll sein.
Auch diese Recherche ersetzt keine Prüfung bestehender Marken- oder Kennzeichenrechte. Sie hilft Ihnen aber dabei, praktische Verwechslungsrisiken und ungünstige Assoziationen frühzeitig zu erkennen.
Firmennamen prüfen mit der IHK
Bevor Sie Ihre Firma zum Handelsregister anmelden, können Sie die gewünschte Firmierung von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) vorprüfen lassen. Dabei wird insbesondere beurteilt, ob der Firmenname ausreichend unterscheidungskräftig ist und möglicherweise irreführende Angaben enthält.
Eine solche Vorprüfung ist besonders sinnvoll, wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Wunschname die Anforderungen an eine eintragungsfähige Firma erfüllt. Gibt es Bedenken, reicht häufig bereits eine Ergänzung oder Änderung des Namens aus.
Tipp: firma.de veranlasst den IHK-Check für Gründer und gibt im Vorfeld Hilfestellung bei der Wahl eines geeigneten Firmennamens.
Praxistipp: Erst prüfen, dann in den Firmennamen investieren
Investieren Sie größere Beträge in Logo, Website, Verpackungen, Beschilderung oder Werbung möglichst erst, wenn Sie Ihren Wunschnamen ausreichend geprüft haben. Muss der Name später geändert werden, entstehen nicht nur rechtliche Risiken, sondern häufig auch vermeidbare Kosten für ein erneutes Branding.
Besonders wichtig ist dieser Grundsatz, wenn Sie den Firmennamen langfristig als Marke aufbauen möchten. Je größer die geplante Reichweite und die Investitionen in den Namen sind, desto sorgfältiger sollte die Prüfung vor dem Marktstart ausfallen.
Firmenname schützen mit Markenanmeldung
- Professionelle Recherche
- Transparenter Preis
- Erfahrene Markenrechtanwälte
Schritt 3: Namensrechte und Firmennamen sichern
Grundsätzlich sind die Rechte am eigenen Namen geschützt. Gerade beim Thema Firmennamen kann es jedoch zu Überschneidungen verschiedener Rechte kommen. Das Bürgerliche Gesetzbuch, das Markenrecht, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Handelsgesetzbuch enthalten die Säulen der Namensrechte.
Namensrecht nach Bürgerlichem Gesetzbuch
Jeder hat das Recht am eigenen Namen. Wenn Sie Ihre Firma nach Ihrem Personennamen benennen, greifen die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 12 BGB). Wenn andere Ihren Namen unbefugt benutzen, können Ihre Namensrechte verletzt werden. Rechtlich können Sie die Unterlassung der nachweislichen und beeinträchtigenden Fremdnutzung durchsetzen.
Firmennamen nach Handelsgesetzbuch
Für alle eingetragenen Kaufleute und Firmen gilt laut § 30 HGB: Kein zweites Unternehmen oder deren Zweigniederlassung darf sich mit dem gleichen Namen im Handelsregister des Registergerichts eintragen. Die Firmennamen müssen sich deutlich unterscheiden. Wichtig: Diese Regelung betrifft allerdings nicht die Geschäftsbezeichnung.
Ein Beispiel: Zwei Malereien werden in Bielefeld gegründet. Sie werden als ABC Meistermalerei Friedrich GmbH und Friedrich Schneider Malerei UG (haftungsbeschränkt) in das Handelsregister eingetragen. Unabhängig voneinander nutzen beide Betriebe die Geschäftsbezeichnung Malerei Friedrich für ihr Marketing, ein Firmenlogo, Fahrzeugaufdrucke etc. Tritt ein solcher Fall ein, kommt es sehr schnell zu Verwechslungen. Um den Firmennamen eindeutig zu schützen, ist eine Markenanmeldung sinnvoll.
Geschäftliche Bezeichnung nach Markengesetz
Grundsätzlich schützen Markeneintragungen Produkte und Dienstleistungen – nicht Firmennamen. Dennoch gewährt das Markenrecht Inhabern einer geschäftlichen Bezeichnung ein ausschließliches Recht zur Kennzeichnung (§ 15 Abs. 2 MarkenG). Nicht nur der Inhaber der Namensrechte wird so geschützt, sondern auch der Verbraucher: Verwechslungen von Anbietern sollen so minimiert werden.
Markenschutz vs. Namensrecht nach BGB
Die Regelungen in den jeweiligen Gesetzestexten stimmen inhaltlich größtenteils überein. Was passiert aber, wenn Rechte Namensrechte und Marken kollidieren? Liegt ein solcher Fall vor, tritt das Recht am eigenen Namen häufig hinter das Markenrecht zurück. Konkret bedeutet dies, dass eine Markeneintragung stärker gewichtet wird als die bloße Eintragung in das Handelsregister. Bei der Bewertung, welche Rechte stärker sind, spielen mehrere Faktoren eine Rolle:
- Räumlicher Geltungsbereich
- Prioritätsprinzip bzw. „Alter der Rechte”
- Bekanntheit
- Verwechslungsgefahr und Verwässerungsgefahr
Wegen dieser Überschneidungen des deutschen Rechts ist eine gründliche Recherche im Markenregister des DPMA bzw. EUIPO so wichtig. Auf was Sie bei der Anmeldung einer Marke achten sollten, lesen Sie hier.
Fazit
Nutzen Sie verfügbare Ressourcen und führen Sie umfassende Recherchen durch, um den Firmennamen zu prüfen. Diese Arbeit lohnt sich auf zwei Ebenen: Die Sicherung Ihres Firmennamens schützt vor rechtlichen Problemen und stärkt Ihre Markenidentität. Eine zusätzliche Markenanmeldung schützt Ihre die gewerbliche Nutzung der Namensrechte.