Fahrschule eröffnen: So gründen Sie Ihre eigene Fahrschule

Sie wollen den Weg in die Selbständigkeit gehen und Ihre eigene Fahrschule eröffnen? Alle Tipps für Ihre erfolgreiche Existenzgründung als Fahrlehrer finden Sie hier. Informieren Sie sich über wichtige Themen wie Rechtsformwahl, Kosten, beruflichen Voraussetzungen, Erlaubnisantrag, Marketingmaßnahmen und vieles mehr.

 

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Inhaltsverzeichnis

 

Voraussetzungen für eine Fahrschulerlaubnis

Fahrlehrerschein und Berufspraxis

Der erste Schritt auf dem Weg in die Selbständigkeit, ist die Fahrlehrerausbildung. Eine der formalen Voraussetzungen für eine Fahrschulerlaubnis ist ein amtlich anerkannten Fahrlehrerschein bzw. Fahrlehrererlaubnis. Zusätzlich müssen Sie bereits zwei Jahre nachweislich als Fahrlehrer beschäftigt gewesen sein.

Weiterbildung Fahrschulbetriebswirtschaft

Als angehender selbständiger Fahrschulleiter müssen Sie eine Weiterbildung im Fachbereich Fahrschulbetriebswirtschaft absolvieren. Entsprechende Seminare werden deutschlandweit von privaten Bildungsinstituten angeboten und umfassen mindestens 70 Unterrichtsstunden.

Fahrschulerlaubnis

Um eine Erlaubnis für Ihre Fahrschule zu erhalten, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Erlaubnisantrag stellen. Üblicherweise wird die Fahrschulerlaubnis erteilt von der obersten Landesbehörde. Eventuell wird eine untergeordnete Behörde (z. B. Landratsamt, Kreisverwaltungsbehörde) mit der Erlaubnisvergabe betraut. Erkundigen Sie sich also, welche die zuständige Behörde für Ihren Geschäftssitz ist.

In § 11 des Gesetzes über das Fahrlehrerwesen (FahrlG) sind die Voraussetzungen geregelt, die Sie erfüllen müssen, um eine offizielle Fahrschulerlaubnis zu erhalten.

  1. Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein und gegen Sie dürfen keine Tatsachen vorliegen, die Sie “für die Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen.”
  2. Es dürfen keine Tatsachen gegen Sie vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass Sie die Pflichten nach § 16 nicht erfüllen kann.
  3. Sie besitzen die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse, für die Sie die Fahrschulerlaubnis beantragen.
  4. Sie waren mindestens zwei Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschulerlaubnis hauptberuflich als Fahrlehrer tätig.
  5. Sie haben an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden zu 45 Minuten über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen.
  6. Sie haben den erforderlichen Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung in der betreffenden Fahrerlaubnisklasse bestimmten Lehrfahrzeuge zur Verfügung.

Fahrschulerlaubnisse werden für die Klassen BE, A, CE und DE erteilt.

Welche Unterlagen benötigen Sie für eine behördliche Erlaubnis?

Dem Antrag müssen Sie in der Regel folgende Dokumente hinzufügen:

  • Amtlich beglaubigte Abschrift oder Ablichtung des Fahrlehrerscheins
  • Nachweis über die Tätigkeit als Fahrlehrer
  • Bescheinigung des Trägers eines fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgangs
  • Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt wurde
  • Maßstabgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über Ihre Ausstattung
  • Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen
  • Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge

Die Abnahme Ihrer Unterrichtsräume wird von der zuständigen Behörde oder einem beauftragten Träger vor Ort vorgenommen. Erfüllen Sie alle Anforderungen, stellt Ihnen die Behörde eine Fahrschulerlaubnis gegen eine Gebühr aus. Erst wenn Sie die Erlaubnisurkunde erhalten, können Sie Ihre Fahrschule in Betrieb nehmen.

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Andreas Munck

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Fahrschule als GmbH, UG, GbR oder Einzelunternehmen

Als selbständiger Fahrschulleiter müssen Sie sich für eine Rechtsform entscheiden. Das Fahrlehrergesetz sieht vor, dass Sie entweder ein Einzelunternehmen oder eine GbR als Gemeinschaftsfahrschule gründen. Unter gewissen Voraussetzungen sind außerdem die Rechtsformen GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) möglich. Beachten Sie bei der Wahl außerdem, dass sich die einzelnen Rechtsformen auch steuerlich unterscheiden.

Mehr zu den einzelnen Rechtsformen erfahren Sie hier:

Welches Unternehmen passt zu mir und meiner Geschäftsidee?

 

Unsere Pakete für Ihre einfache Gründung

Wie können Sie Ihre Fahrschule anmelden?

Während und nach der Gründung müssen Sie Ihre Fahrschule bei verschiedenen Ämtern und Institutionen anmelden. Hier erfahren Sie, welche Anmeldungen Sie vornehmen müssen.

Handelsregistereintragung

Das Handelsregister dokumentiert als öffentliches Verzeichnis Einträge über die angemeldeten Kaufleute im Bereich eines zuständigen Registergerichts. Die Unternehmensformen GmbH und UG (haftungsbeschränkt) erfordern eine Eintragung im Handelsregister. Gründen Sie Ihre Fahrschule als Einzelunternehmer, sind Sie nur als eingetragener Kaufmann (e. K.) zur Anmeldung im Handelsregister verpflichtet. Ob Sie Kaufmann sind oder nicht ist abhängig davon, ob in Ihrem Unternehmen ein „in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb” vorliegt. Eine freiwillige Eintragung ins Handelsregister ist als Einzelunternehmer auch möglich.

Gewerbe anmelden

Unabhängig von der von Ihnen gewählten Rechtsform müssen Sie sich bei dem für Ihren Firmensitz zuständigen Gewerbeamt anmelden. Wenn Sie Ihre Fahrschule als Einzelunternehmen gründen, genügt eine einfache Gewerbeanmeldung.

Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt meldet sich das Finanzamt automatisch bei Ihnen zur steuerlichen Erfassung. Sobald Ihre Unterlagen vom Finanzamt gesichtet und geprüft wurden, erhalten Sie Ihre Steuernummer und dürfen Rechnungen ausstellen.

Industrie- und Handelskammer

Die Industrie- und Handelskammer wird wie das Finanzamt vom Gewerbeamt über Ihre Gründung informiert. Der Kontakt wird von Seiten der IHK aufgenommen. Bei der Anmeldung eines Gewerbes ist die Mitgliedschaft in der für Sie zuständigen IHK Pflicht.

Berufsgenossenschaft

Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen und deren Beschäftigte. Bitte melden Sie sich selbständig bei der Berufsgenossenschaft an. Selbst als Kleinunternehmer ohne Personal sind Sie verpflichtet, sich bei Ihrer relevanten BG anzumelden. Fahrschulen sind in der Regel der Berufsgenossenschaft Verkehr untergeordnet. Wenn Ihnen unklar sein sollte, bei welcher der zahlreichen BGs Sie sich anmelden müssen, hilft Ihnen die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) unter der Telefonnummer 0800 60 50 40 4 weiter.

Bundesverbände für Fahrschulen und Fahrlehrer

Eine freiwillige Mitgliedschaft in einem relevanten Bundesverband, wie zum Beispiel der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. oder dem Bundesverband Deutscher Fahrschulunternehmen e.V., ist zu empfehlen. Neben den Dachverbänden auf Bundesebene gibt es auch zahlreiche regionale Verbände und Vereine, denen Sie beitreten können. Verbände übernehmen die Interessenvertretung der Mitglieder gegenüber der Öffentlichkeit und der Politik.

 

Finanzierung: Welche Kosten entstehen, wenn Sie eine Fahrschule aufmachen?

Jeder Existenzgründer braucht ein überzeugendes Konzept. Stellen Sie sich einen konkreten Businessplan zusammen, bevor Sie Ausgaben tätigen. Bedenken Sie dabei unter anderem folgende Kostenpunkte:

  • evtl. Beratungs- und Bürokratiekosten in der Gründungsphase
  • Kosten für geeignete Räumlichkeiten und Ausstattung
  • Kosten für Lehrmaterialien
  • Kosten für mindestens ein Lehrfahrzeug
  • Laufende Betriebskosten wie Ladenmiete, Kraftstoffkosten, Software, Heiz- und Stromkosten
  • evtl. Personalkosten
  • Diverse Versicherungen: Gewerbeversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, Fahrzeugversicherung u. a.
  • Website und Werbekosten
  • Finanzielle Reserven für unvorhergesehene Ereignisse
  • Rücklagen zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts

Recherchieren Sie außerdem, ob Sie sich für Fördermittel und/oder Gründerzuschüsse bewerben können.

Sollten Sie sich für die Existenzgründung als Einzelunternehmer entscheiden, haften Sie für alle Schäden Ihrer Fahrschule auch mit Ihrem Privatvermögen. In diesem Fall ist besonders wichtig, ein finanzielles Polster anzusparen, bevor Sie sich mit Ihrer Fahrschule selbständig machen. Je organisierter Sie planen, desto weniger finanzielle Risiken bestehen.

 

Erfolgsfaktor Standort: Wo sollten Sie Ihre eigene Fahrschule eröffnen?

Die Fahrschuldichte variiert je nach Region. Deutschlandweit ist die Branche allerdings ein hart umkämpfter Markt. Um Ihren erfolgreichen Einstieg zu sichern, müssen Sie bei der Wahl Ihres Standorts strategisch vorgehen bevor Sie Ihre Fahrschule aufmachen.

Grundlegende Fragen

  • Wie groß ist Ihr Einzugsbereich potentieller Kunden?
  • Wie viele Konkurrenten gibt es in Ihrem Einzugsbereich?
  • Wo haben sich Ihre Konkurrenten niedergelassen?
  • Welches Leistungsangebot bieten Ihre Konkurrenten?
  • Wie viel Personal beschäftigen Ihre Konkurrenten jeweils?

Eine gründliche Standortanalyse schließt auch Kriterien wie Mietpreise, Lohnkosten, Kaufkraft und viele andere Faktoren mit ein. Entscheidend für die Wahl eines wirtschaftlich sinnvollen Standorts ist Ihre individuelle Gewichtung der Standortfaktoren.

Formulieren Sie aus den Informationen eine einzigartige Strategie für Ihre Marktnische.

Dürfen Sie weitere Fahrschulen als Zweigstelle eröffnen?

Generell ist es möglich, Zweigstellen Ihrer Fahrschule zu eröffnen (§ 14 FahrlG). Dazu benötigen Sie jeweils eigenständige Fahrschulerlaubnisse bzw. Zweigstellenerlaubnisse. Der Inhaber der Fahrschule oder der verantwortliche Leiter muss gewährleisten können, dass er seinen Pflichten nachkommen kann. Das Gesetz beschränkt die Anzahl der Zweigstellen: Eine Fahrschule soll nicht mehr als drei Filialen haben. Für Gemeinschaftsfahrschulen gilt, dass höchstens zwei zusätzliche Zweigestellen pro Gesellschafter eröffnet werden sollen.

 

Wie sieht ein gutes Marketing-Konzept für Ihre Fahrschulgründung aus?

Sie sind nicht der erste und sicher nicht der letzte Fahrlehrer, der seine eigene Fahrschule eröffnen möchte. Warum sollten Neukunden also bei Ihnen eine Fahrausbildung absolvieren? Ihre Marketingstrategie sollte einen großen Teil Ihres Businessplans ausmachen. Wenn Sie eine gründliche Analyse Ihrer direkten Wettbewerber in der Region Ihrer Wahl vorgenommen haben, ist das der erste Schritt schon vollbracht.

Unterschätzter Faktor Erfahrung

Sie haben bereits als Fahrlehrer in einem Angestelltenverhältnis gearbeitet. Nutzen Sie Ihr Wissen gezielt. Gab es vermeidbare Fehler oder besonders gute Ideen? Ihre Existenzgründung kann von Ihrem Wissen und Ihrer Erfahrung nur profitieren.

Best Practice – von Musterbeispielen in der Fahrschulbranche lernen

Eine große Anzahl an Konkurrenten kann Ihnen auch nützlich sein. Online finden Sie endlos viele inspirierende Beispiele, wie Sie Ihre Dienstleistungen präsentieren können. Bedenken Sie dabei, dass Ihre Hauptzielgruppe zwangsläufig Teenager (und deren Eltern) sind. Marketingtechnisch sollte Ihnen also ein Spagat aus den Attributen „seriös” und „jugendlich” gelingen. Eine eigene Website mit Anschluss an die sozialen Medien ist ein absolutes Muss. Investieren Sie in Suchmaschinenoptimierung, um Ihre Sichtbarkeit zu verbessern.

Die besondere Fahrschule gründen – Unterscheiden Sie sich bewusst von der Konkurrenz

Vielleicht gibt es Branchentrends, die Sie vor Ihrer unmittelbaren Konkurrenz entdeckt haben und umsetzen können? Für ein gründliches Marketingkonzept brauchen Sie ein genaues Bild Ihrer Zielgruppen. Neben Fahranfängern könnten Sie beispielsweise besondere Angebote für ältere Fahrer und Fahrrückkehrer (Fahrer, die Auffrischungskurse nach langer Zeit ohne Fahrpraxis benötigen) anbieten. Eine Spezialisierung hilft Ihnen dabei, den Wettbewerb für sich zu entscheiden. Je mehr Fahrklassen Sie abdecken, desto größer wird die Anzahl potentieller Kunden.

Führerschein und Zusatznutzen

Was können Sie Ihren Kunden über den theoretischen und praktischen Unterricht hinaus bieten?

Hier bieten sich viele Möglichkeiten, einen Zusatznutzen zu schaffen:

  • Besondere Fahrzeuge
  • Besondere Unterrichtsräume und -medien
  • Online- und Intensivkurse
  • Psychologische Betreuung bei Prüfungs- und Fahrangst
  • Rabattprogramme
  • Unterricht in mehreren Sprachen
  • Partnerprogramme für Fahrsicherheitstrainings und Erste-Hilfe-Kurse
  • MPU-Beratung
  • Newsletter und Blog-Einträge zu aktuellen Themen

Nach bestandener Führerscheinprüfung:

  • Ein kleines Geschenk
  • Foto auf der Website und den Social Media-Kanälen
  • Kleiner Bericht auf Ihrer Website oder Ihren Social Media-Kanälen

 

Bieten Sie transparente Fahrschuldienstleistungen

Ihr Marketing sollte auch die Qualität Ihrer Dienstleistungen betonen. Fachwissen, Seriosität, Sicherheit und Preistransparenz sind Schlagworte, die besonders für die Eltern Ihrer jüngeren Fahrschüler/innen und Ihre Kunden ab dem mittleren Alter wichtig sind.

Geben Sie Ihren Fahrschülern die Möglichkeit, die Fahrausbildung zu bewerten. So schaffen Sie sich ein modernes und vertrauenswürdiges Image.

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Andreas Munck

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Andreas Munck

Seit über 7 Jahren berate ich Existenzgründer auf dem Weg zum eigenen Unternehmen. Gerne rufe ich Sie an und helfe bei allen Fragen rund um Ihre Gründung in einem persönlichen Gespräch.

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  • 7 Jahre Erfahrung

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