Fitnessstudio eröffnen – Ihr Weg in die Selbständigkeit

Sie sind fitnessbegeisterter Sportler und denken daran, Ihr Hobby zum Beruf zu machen? Wenn Sie ein Fitnessstudio eröffnen möchten, geben wir Ihnen hilfreiche Tipps für eine reibungslose Existenzgründung. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu Gewerbeanmeldung, Rechtsform & Co. und zeigen Ihnen Wege zum eigenen Studio.

 

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Inhaltsverzeichnis

Fitnessstudio eröffnen: Genehmigungen & Voraussetzungen

Ehe Sie in Ihrem eigenen Fitnessstudio mit dem Training beginnen können, müssen Sie noch einige Hürden überwinden. Bestimmte gesetzliche Voraussetzungen wie beispielsweise ein Meisterbrief sind jedoch nicht erforderlich, ebenso ist eine bestimmte Berufsausbildung für die Anmeldung des Gewerbes nicht zwingend vorgeschrieben. Neben der Standortwahl und der Anschaffung unterschiedlicher Geräte steht auch die Suche nach qualifiziertem Personal für effektives Training im Vordergrund.

Was ist für die Eröffnung eines Fitnessstudios notwendig?

Auch wenn der Gesetzgeber keine Vorgaben bezüglich der geeigneten Qualifikation getroffen hat, sind fachspezifische und kaufmännische Qualifikationen für einen erfolgreichen Start unbedingt empfehlenswert. Auch für die Finanzierung des Vorhabens ist dies von Belang, da Zertifikate und Qualifikationen den Kreditgebern Hinweise auf den möglichen Erfolg des Projekts geben. Für das Training in einem Studio benötigen Sie entsprechend große Räumlichkeiten, unterschiedliche Geräte und möglicherweise auch Personal, entsprechend hoch können somit auch die Kosten für eine Gründung sein. Wenn Ihr Eigenkapital nicht ausreicht, sind Sie für einen erfolgreichen Start Ihres Projekts auf die Finanzierung durch Dritte angewiesen. Neben den Banken gibt es auch staatliche Förderprogramme, durch die eine Gründung unterstützt werden kann. Für die Gewährung von Förderung und/oder Finanzierung durch einen externen Geldgeber ist in der Regel die Vorlage eines Businessplans erforderlich.

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Andreas Munck

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Fitnessstudio gründen als GbR, UG oder Einzelunternehmen?

Während Ihrer Planungsphase müssen Sie sich für eine Rechtsform für Ihr neues Gym entscheiden. Grundsätzlich stehen Ihnen alle Unternehmensformen zur Verfügung, aber die gängigsten in der Branche sind UG, GbR oder Einzelunternehmen. Grundsätzlich stehen Ihnen aber noch weitere Rechtsformen bei der Firmengründung zur Verfügung.

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Fitnessstudio als Franchise-Konzept

Für viele Gründer ist das Franchisekonzept eine interessante Alternative, zu den bekanntesten Anbietern gehören beispielsweise Clever Fit und Mrs. Sporty. Hier fallen in der Regel Lizenzgebühren an und Sie sind an bestimmte Vorgaben des Franchisegebers gebunden (Einrichtung, Geräte, einheitliche Personal-Bekleidung, etc.) und häufig wird auch ein Mindestkapital gefordert (Beispiele: Mrs. Sporty: 10.000 Euro, Clever Fit: 60.000 Euro).

Vorteile: Sie profitieren von einigen Vorteilen wie dem bekannten Namen, Gebietsschutz, bereits bewährten Werbemaßnahmen und weiterer Unterstützung (Seminare für Personal, Gründungsunterstützung, etc.).

Haftung: In der Regel bestehen die Franchisegeber darauf, dass der Franchisenehmer die Gründung als selbständiger Kaufmann betreibt und somit vollumfänglich mit seinem Privatvermögen haftet. Umgekehrt handelt es sich bei den Franchisegebern meist um Kapitalgesellschaften.

 

Die Gründungsphase: So melden Sie Ihr Fitnessstudio an

Anders als bei vielen anderen Branchen gibt es für die Eröffnung eines Fitnessstudios keine gesetzlich geregelten Voraussetzungen. Auch bestimmte berufliche Voraussetzungen sind nicht erforderlich.

Fitness-Studio im Handelsregister eintragen lassen

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis über die angemeldeten Kaufleute eines festgelegten Bereichs und wird hier vom jeweils zuständigen Registergericht geführt. In der Regel muss sich ein Einzelunternehmen oder eine GbR nicht in das Handelsregister eintragen lassen (außer bei Kaufleuten), der Eintrag kann jedoch auf freiwilliger Basis erfolgen. Für andere Unternehmensformen ist der Eintrag jedoch zwingend erforderlich, neben AG, OHG und GmbH gilt dies auch für die haftungsbeschränkte UG.

Gewerbeanmeldung für das Studio

Die Anmeldung des Gewerbes ist relativ unkompliziert und erfolgt jeweils bei dem für den Unternehmenssitz zuständigen Gewerbeamt. Anschließend werden Ihre Daten automatisch an das Finanzamt weitergeleitet und Sie erhalten von dort automatisch Unterlagen für die steuerliche Erfassung sowie eine Steuernummer.

Wer ist zuständig – IHK oder Handwerkskammer?

Die Zuordnung der einzelnen Berufe zu Handwerkskammer (HWK) oder Industrie- und Handelskammer (IHK) ist abhängig von dem gemeinsam erstellten Leitfaden, der als Abgrenzung von Handwerk und Dienstleistungen/Industrie/Handel dient. Ist die Tätigkeit hauptsächlich von den Einweisungen in die Benutzung der Geräte geprägt, dann ist die IHK zuständig. Entwirft der Betreiber des Studios jedoch für jeden Teilnehmer ein spezielles Programm für ein individuelles Training, kann es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handeln (siehe FG Düsseldorf, AZ: 7K6425/04, Urteil vom 08.11.2006), da hier hauptsächlich der Unterricht im Vordergrund steht. Eine freiberufliche Tätigkeit liegt hier jedoch nur dann vor, wenn diese Unterrichtstätigkeit bei jedem Training während der gesamten Vertragsdauer besteht. Erstellung des Trainingsplans und Einweisung in die Nutzung der Geräte reichen somit alleine nicht aus. Auch wenn die Unterrichtstätigkeit gegeben ist, kann es sich um ein Gewerbe handeln, dies ist von Umfang und Art von weiteren Leistungen des Fitnessstudios abhängig.

Berufsgenossenschaft für die Fitnessstudio-Branche

Für die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft ist jeder Existenzgründer selbst verantwortlich. Berufsgenossenschaften werden durch Mitgliedsbeiträge finanziert und sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Für jede Branche ist eine bestimmte Genossenschaft zuständig, bei Fitnessstudios ist dies die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Sollten Sie unsicher sein, ob Sie sich wirklich bei der VBG anmelden müssen, können Sie sich unter der Telefonnummer 0800 6050404 bei den Mitarbeitern der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) informieren.

Bundesverbände für Fitness-Studio-Branche

Eine Mitgliedschaft bei einem Bundesverband ist nicht zwingend erforderlich, auf freiwilliger Basis jedoch durchaus empfehlenswert. Für Betreiber eines Fitnessstudios sind beispielsweise der Verband Deutscher Fitness- und Gesundheitsunternehmen e. V. (VDF) oder der Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen (DSSV) zuständig.

 

Der Businessplan: Übersicht über die Kosten

Ein strukturierter Businessplan ist nicht nur für die Geldgeber relevant – insbesondere für Sie als Existenzgründer bietet er einen genauen Überblick über Anschaffungskosten und laufende Betriebsausgaben. So können Sie eine bessere Planung vornehmen und die Preise für Ihre Dienstleistungen anhand der Daten des Businessplans errechnen. Wenn Sie ein Studio eröffnen und den Businessplan nicht selbst erstellen möchten, können Sie sich auch an einen qualifizierten Steuerberater wenden. Nachstehend erhalten Sie einen kurzen Überblick über die gängigen Ausgaben für Anschaffungen sowie die laufenden Betriebskosten:

Typische Anschaffungskosten für Fitnessstudios:

  • Kosten für die Gewerbeanmeldung
  • Möglicherweise Kosten für den Umbau der Räumlichkeiten
  • Anschaffungskosten für diverse Geräte
  • Anschaffungskosten für sonstiges Equipment (Ausstattung Getränke- und/oder Snackbar)
  • Eigene Webseite erstellen lassen
  • Kosten für die Erstellung des Businessplans und andere Beratungskosten

Typische laufende Kosten:

  • Laufende Miete für das Studio
  • Steuern (Umsatzsteuer, evtl. Gewerbesteuer, etc.)
  • Beiträge für unterschiedliche Versicherungen (Berufshaftpflicht-, Gewerbe-, private Krankenversicherung, etc.)
  • Kosten für Snacks und Getränke (Eiweiß-Shakes, Wasser, etc.)
  • Lohnkosten für Personal
  • Werbekosten
  • Beiträge für IHK, Berufsgenossenschaft, etc.

 

Die Suche nach dem passenden Standort für das Fitnessstudio

Das gesteigerte Bewusstsein vieler Menschen für eine bessere Fitness und die Nachfrage nach professionell angeleitetem Training sind positive Entwicklungen, die durchaus für die Eröffnung eines Fitness-Studios sprechen. Wenn Sie ein Studioeröffnen möchten, sollten Sie bei der Standortwahl darauf achten, dass es nicht bereits unzählige Konkurrenten mit vergleichbarem Konzept in Ihrem geplanten Einzugsbereich gibt. Hier ist für einen erfolgreichen Start im Vorfeld eine gründliche Recherche notwendig. Idealerweise sollten Sie sich frühzeitig mit den folgenden Fragen befassen:

  • Welche Zielgruppe möchten Sie ansprechen?
  • Wie groß ist der potenzielle Einzugsbereich für meine Zielgruppe?
  • Wie hoch ist die Konkurrenzdichte in diesem Einzugsbereich?
  • Welches Training und welche Geräte sowie Zusatzleistungen bieten die Konkurrenten?
  • Was zeichnet die Standorte der Konkurrenten aus (Lage, Parkplatzangebote, etc.) ?
  • Wie viel Personal beschäftigen die Konkurrenten?
  • Spricht ein anderer Konkurrent die gleiche Zielgruppe an?

 

Das richtige Personal für Ihr Fitness-Studio

Ebenso wie die Geräte ist auch das richtige Personal ein wichtiger Faktor für den Erfolg Ihres Studios. Nicht jeder sportbegeisterte Laie ohne spezifische Ausbildung kennt sich automatisch mit effektivem Training aus. Damit der Ruf Ihres Studios nicht unter der Inkompetenz Ihrer Angestellten leidet, ist also die Einstellung von qualifiziertem Personal mit entsprechenden Kenntnissen unbedingt erforderlich. Empfehlenswert sind Angestellte mit einschlägiger Berufserfahrung, die branchenspezifische Ausbildungsnachweise und Zertifikate vorweisen können. Nur so können Sie seriöses Training und effektive Anleitung für die Nutzung der Geräte anbieten.

 

Fitnessstudio eröffnen – Das richtige Know-how

Wenn Sie ein Fitnessstudio eröffnen möchten, nennt der Gesetzgeber keine Voraussetzungen wie Meisterbrief, branchenspezifische Qualifikationen oder eine spezielle Berufserfahrung. Damit Ihr Unternehmen jedoch von Erfolg gekrönt wird, sollten Sie jedoch durchaus über entsprechende Kenntnisse verfügen. Für ein effektives Training und Kenntnisse zur idealen Nutzung der einzelnen Geräte sind Vorkenntnisse erforderlich, die über das Wissen von sportlichen Laien weit hinausreichen. Neben dem Wissen zu Training & Co. sollten Sie als Unternehmensinhaber zudem über kaufmännische Kenntnisse verfügen, die für den Erfolg Ihres Fitnessstudios von entscheidendem Vorteil sein können. Mögliche Berufe sind beispielsweise:

  • Zertifizierter Fitnesstrainer
  • Krankengymnast
  • diplomierter Sportlehrer
  • Fitnessfachwirt
  • Gesundheitstrainer (Master of Health)
  • Ausgebildeter Personal Trainer

 

Fitness for Women: Spezialisierung auf eine bestimmte Zielgruppe?

Je nach Region können Sie in der Fitness-Branche bereits eine große Konkurrenz vorfinden. Hier können Sie sich durch die Spezialisierung auf eine bestimmte Zielgruppe (junge Leute, Frauen, Senioren, etc.) etablieren. Entsprechend der fokussierten Klientel sollten Sie dementsprechend Geräte und Angebote zu Training und Kursen abstimmen (beispielsweise Pilates oder Zumba für Frauen).

 

Das richtige Marketing: Wie erreiche ich fitnessinteressierte Kunden?

Durch Mundpropaganda können Sie bei entsprechendem Ruf durchaus neue Kunden gewinnen, als alleiniges Marketinginstrument ist sie jedoch nicht geeignet. Eine professionelle Marketingstrategie ist ein wesentlicher Faktor für den Erfolg Ihres Fitnessstudios. Empfehlenswert sind beispielsweise eine eigene Webseite, Flyer, Visitenkarten und Anzeigen in regionalen Zeitungen.

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