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Was ist eine GmbH & Still und was ist ein stiller Gesellschafter?
Ein stiller Gesellschafter einer GmbH ist, wer gegen eine Vermögenseinlage am Gewinn beteiligt und nach Außen nicht als Gesellschafter erkennbar ist. Als “GmbH & Still” wird eine GmbH bezeichnet, wenn ein oder mehrere stille Teilhaber vorhanden sind. Stille Gesellschafter sind grundsätzlich nicht im Handelsregister eingetragen und können von der Verlustbeteiligung, jedoch nicht von der Gewinnbeteiligung ausgeschlossen werden. Soll der stille Gesellschafter am Verlust des Unternehmens beteiligt werden, bedarf dies einer ausdrücklichen vertraglichen Regelung. Außerdem sollten insbesondere die Rechte und Pflichten eines stillen Gesellschafters vertraglich geregelt werden. Auch im Handelsregister eingetragene Gesellschafter einer GmbH können sich zusätzlich als stiller Gesellschafter beteiligen.
Grundsätzlich gelten für einen stillen Teilhaber folgende Vereinbarungen:
- Der stille Teilhaber wird an den Gewinnen der GmbH beteiligt.
- Die Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters wird auf die GmbH übertragen.
- Der stille Gesellschafter wird an einem Handelsgewerbe beteiligt.
Der stille Gesellschafter ist in den meisten Fällen nicht im Handelsregister eingetragen und wird durch die Teilhaberschaft auch nicht zum Kaufmann. Alle Rechte und Pflichten sind auf das Innenverhältnis des Unternehmens beschränkt („Innengesellschaft”).
Motive für stille Gesellschafter einer GmbH
Die Motivation, die stille Gesellschafter antreibt, ist, ohne großen Aufwand Gewinn erzielen zu können. Weiterhin entstehen Vorteile für das Unternehmen selbst:
- Unkomplizierte Aufstockung des Kapitals durch stille Teilhaber; schnelle und flexible Verstärkung der Liquidität
- Unkompliziertes Hinzufügen eines Gesellschafters; stille Gesellschafter sind für die Öffentlichkeit nicht einsehbar und bestehen nur im Innenverhältnis, benötigen daher keine Handelsregistereintragung
- Gewinnausschüttung des typischen stillen Gesellschafters kann als Betriebsausgabe abgesetzt werden; steuerliche Optimierung für Unternehmen und Teilhaber
- Große Freiheit bei Gestaltung des Geschäftsvertrags
Allerdings gibt es auch Nachteile, die sich aus einer stillen Beteiligung ergeben:
- Eine GmbH kann sich finanziell stark abhängig vom stillen Gesellschafter machen
- Bei einer Insolvenz kann der stille Teilhaber seine gesamte Einlage verlieren
Typische vs. Atypische stille Beteiligung
Typische stille Beteiligung
Entsprechend der Vorgaben in § 230 ff HGB, die eine typische stille Beteiligung beschreiben, hat der stille Teilhaber keinerlei Mitspracherechte bei der Gesellschafterversammlung. Der typische stille Gesellschafter hat den Anspruch auf Einsicht in die Jahresabschlüsse, erhält eine vereinbarte Quote am Gewinn und ist ebenso an den Verlusten beteiligt. Der typische stille Teilhaber kann keinen Einfluss auf die Weiterentwicklung des Unternehmens nehmen. Er muss die Einkünfte bei der Steuererklärung als Einkünfte aus Kapitalvermögen verbuchen, während der Unternehmer diese als „sonstige Verbindlichkeiten” bilanziert und diese als Betriebsausgaben abzieht.
Atypische stille Beteiligung
Eine atypische stille Beteiligung ist in der Praxis häufiger anzutreffen als die typische. Von einer atypischen stillen Beteiligung wird gesprochen, wenn der Geldgeber das unternehmerische Risiko mit den übrigen Gesellschaftern trägt sowie an der Weiterentwicklung des Unternehmens beteiligt ist. Generell erhalten atypische stille Gesellschafter Kontroll- und Mitspracherechte und werden in steuerlicher Hinsicht wie Mitgesellschafter behandelt. Aufgrund der Mitspracherechte zählt die atypische GmbH & Still rein gesellschaftsrechtlich zu den Mischformen. Steuerlich kann man diese Form der GmbH mit einer GmbH & Co. KG gleichsetzen; der Unterschied besteht lediglich darin, dass die stillen Gesellschafter nicht nach außen auftreten. Der atypisch stille Beteiligte ist hierbei nicht nur Finanzier, sondern steigt mit in die GmbH ein; man spricht von einer sogenannten Mitunternehmerschaft. Im Endeffekt führt der atypisch stille Gesellschafter zu einer Kombination der steuerlichen Vorteile – ähnlich einer Personengesellschaft – und der Haftungsbeschränkung einer Kapitalgesellschaft. Als Mitunternehmer bezieht der atypisch stille Teilhaber Einkünfte aus dem gewerblichen Betrieb des Unternehmens und muss diese auch als solche in seiner Steuererklärung angeben.
Gründung einer GmbH & Still
Die GmbH & Still tritt dann als solche in Kraft, sobald die Einlage des stillen Gesellschafters (Geld- oder Sachwert, Dienstleistung) eingebracht wurde. Leistet dieser eine Vermögenseinlage, so geht diese in das Geschäftsvermögen der GmbH über. Eine schriftliche Erfassung muss nicht erfolgen, dennoch ist es sowohl für die Unternehmer als auch den Geldgeber besser, den Vorgang schriftlich festzuhalten und einen Vertrag aufzusetzen. In diesem sollte festgelegt werden, ob es sich um einen typisch oder atypisch stillen Teilhaber handelt, in welcher Höhe dieser am Gewinn beteiligt werden und ob er am Verlust teilhaben soll. Im Gesellschaftsvertrag werden auch die Rechte und Pflichten des stillen Teilhabers dokumentiert, unabhängig, ob dieser typisch oder atypisch still ist. Generell wird die GmbH & Still für einen bestimmten Zeitraum gegründet, nachdem dem stillen Gesellschafter seine Einlage zzgl. Zinsen oder Gewinnausschüttung zurückzuzahlen ist.
Stiller Gesellschafter einer GmbH: Haftung
Solange der stille Gesellschafter im Innenverhältnis tätig und nach außen unsichtbar bleibt, übernimmt dieser auch keine Verpflichtungen gegenüber Gläubigern. Er muss für eventuelle Verbindlichkeiten gegenüber Dritten lediglich mit seiner Einlage haften. Falls die GmbH jedoch Insolvenz anmelden sollte, wird der stille Teilhaber selbst zum Gläubiger: im schlimmsten Fall verliert er seine Einlage sogar, wenn er sie als Gläubiger nicht retten kann.
GmbH: Stille Teilhaber und Steuern
Die steuerliche Optimierung ist eines der Begleitmotive, warum stille Gesellschafter häufig und gerne in GmbHs investieren. Folgende Gründe sprechen für eine stille Beteiligung:
- Bilanzierung der Einlage beim Geschäftsinhaber: Grundsätzlich wird die Einlage des stillen Gesellschafters als Fremdkapital angesehen. Das wirkt sich bei der typisch stillen Beteiligung jedoch nachteilig auf die Bilanzierung aus und hat auch im Falle einer Insolvenz Nachteile. Da der stille Gesellschafter in beiden Fällen ein Gläubiger der Gesellschaft bleibt, ist zu empfehlen, zwischen Gesellschaft und stillem Gesellschafter folgende Vereinbarungen zu treffen:
- Nachrangigkeit des Rückzahlungsanspruchs im Insolvenz-oder Liquidationsfall
- Erfolgsabhängigkeit der Vergütung
- Langfristigkeit der Kapitalüberlassung (mind. für fünf Jahre)
Werden diese Punkte vertraglich beschlossen, so ist die stille Beteiligung in der Bilanz des Geschäftsinhabers als echte Eigenkapitalposition auszuweisen.
- Besteuerung der Einlage als Privatvermögen: Jegliche Einkünfte des stillen Gesellschafters werden grundsätzlich mit 25 % Abgeltungsteuer besteuert; der Geschäftsinhaber führt diese für den stillen Gesellschafter ab.
- Besteuerung der Einlage als Betriebsvermögen: Die Einkünfte aus einer stillen Teilhabe sind als gewerbliche Einkünfte anzusehen. Diese unterliegen somit den jeweiligen Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes (KStG; für Kapitalgesellschaften) bzw. des Einkommensteuergesetzes (EStG; für Personengesellschaften) und ggf. auch dem Gewerbesteuergesetz.
Wer kann stiller Gesellschafter einer GmbH werden?
Grundsätzlich gilt: Jeder, der in der Lage ist, Geld zur Verfügung zu stellen, kann auch Gesellschafter werden. Die Höhe der Einlage bestimmt ausschließlich der stille Teilhaber, Forderungen können und dürfen nicht gestellt werden. Selbst eine Privatperson kann sich einen stillen Teilhaber suchen, wenn er/sie z. B. den gewünschten Betrag von einer Bank nicht erhält. Der stille Teilhaber trägt hier aber das volle Risiko, wenn er in eine Privatperson investieren möchte. Die stille Teilhaberschaft kann aber auch eine lohnende Angelegenheit sein, wenn das Unternehmen, in das investiert wird, schwarze Zahlen schreibt und gesund ist. Zu beachten ist immer, dass ein Vertrag abgeschlossen wird. Steuerlich hat die Beteiligung als stiller Gesellschafter für diesen keine Nachteile, denn die erwirtschafteten Einkünfte gehören seinem Kapitalvermögen an. Bei Beendigung der stillen Teilhabe fallen nur dann Steuern an, wenn ein Gewinnanteil ausgezahlt wurde.
GmbH-Gesellschafter als stille Gesellschafter?
Auch Gesellschafter einer GmbH können stille Gesellschafter ebendieser werden. Durch die Nutzung von Freibeträgen o. Ä. kann eine geringere Steuerbelastung erreicht werden. Jedoch werden stille Teilhaber aus dem Familienkreis häufig eingehenden Prüfungen unterzogen, um den Verdacht der verdeckten Gewinnausschüttung auszuschließen.