Der GmbH-Geschäftsführer und Insichgeschäfte (§ 181 BGB)
Zusammenfassung Insichgeschäfte sind Verträge, die ein GmbH-Geschäftsführer mit sich selbst schließt. Laut Gesetz sind solche Geschäfte verboten, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Es gibt aber Ausnahmen: Wenn im Vertrag eine Befreiung nach § 181 BGB steht, sind sie erlaubt. Bei einer Gründung mit Musterprotokoll ist diese Befreiung automatisch enthalten. Bei Ein-Perosnen-GmbHs ist sie erforderlich, falls kein …
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Die Legalisation: Überbeglaubigung für ausländische Dokumente
Um die Echtheit von Urkunden, die im Ausland ausgestellt wurden, für den deutschen Rechtsverkehr zu beglaubigen, braucht man häufig eine Überbeglaubigung durch ein deutsche Auslandsvertretung. Dieses Verfahren heißt Legalisation.
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Das Musterprotokoll für UG und GmbH: Alle Infos + Vorlage
Zusammenfassung Das Musterprotokoll ist ein standardisiertes Gründungsdokument für Unternehmergesellschaften (UG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Es vereint Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste und Geschäftsführerbestellung in einem Formular. Voraussetzung für die Nutzung sind maximal drei Gesellschafter und ein Geschäftsführer. Änderungen am Inhalt sind nicht möglich, was die Gründung vereinfacht und Notarkosten reduziert. Inhaltsverzeichnis Das Musterprotokoll Einschränkungen gegenüber Satzung Voraussetzungen …
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Was ist eine UG (haftungsbeschränkt)? Definition und Vorteile der Unternehmergesellschaft
Zusammenfassung Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Rechtsform für Unternehmen in Deutschland. Sie eignet sich besonders für Gründer, die mit wenig Startkapital ein Unternehmen gründen möchten. Ein großer Vorteil ist die Haftungsbeschränkung: Bei Schulden haftet die UG grundsätzlich nur mit dem Unternehmensvermögen, nicht mit dem Privatvermögen der Gesellschafter. Für die Gründung ist bereits ein Stammkapital von …
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Katalogberufe und katalogähnliche Berufe (Liste)
Zusammenfassung Katalogberufe sind gesetzlich definierte freie Berufe, wie Ärzt:innen, Rechtsanwält:innen oder Architekt:innen. Sie benötigen keine Gewerbeanmeldung und unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Katalogähnliche Berufe ähneln diesen Tätigkeiten, erfordern jedoch eine Einzelfallprüfung durch das Finanzamt. Die Anerkennung hängt oft von der Qualifikation und der Art der Tätigkeit ab. Eine klare Abgrenzung ist wichtig für die steuerliche Behandlung. …
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Wer muss kein Gewerbe anmelden?
Grundsätzlich muss jeder, der sich selbständig machen möchte und beabsichtigt dadurch Gewinne zu erzielen, ein Gewerbe anmelden. Von dieser Regel gibt es allerdings einige Ausnahmen.
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