Das Wichtigste zum Unternehmensregister in 30 Sekunden
- Was ist das Unternehmensregister? Das Unternehmensregister ist eine zentrale Online-Plattform, die rechtlich relevante Unternehmensdaten aus verschiedenen Quellen zugänglich macht.
- Welche Informationen findest du dort? Du kannst unter anderem Registereinträge, Jahresabschlüsse, Angaben zur Geschäftsführung und Insolvenzbekanntmachungen abrufen.
- Wofür kannst du das Unternehmensregister nutzen? Die Daten helfen dir, Wettbewerber zu analysieren, Geschäftspartner zu prüfen und bereits verwendete Firmennamen zu recherchieren.
- Wie gelangen deine Unternehmensdaten ins Register? Registerdaten werden über die Justiz zugänglich gemacht, während du offenlegungspflichtige Unterlagen separat über die Publikationsplattform einreichst.
- Welche Kosten entstehen bei der Recherche? Veröffentlichungen und Registerdaten sind kostenlos abrufbar, während für hinterlegte Jahresabschlüsse und Beglaubigungen Gebühren anfallen.
Was ist das Unternehmensregister?
Das Unternehmensregister ist eine zentrale Online-Plattform, über die öffentlich zugängliche und rechtlich relevante Unternehmensdaten abgerufen werden können. Es führt Informationen aus verschiedenen Quellen zusammen und erleichtert damit die Recherche zu Unternehmen in Deutschland. Interessierte können dort beispielsweise Registereinträge, Bekanntmachungen und veröffentlichte Jahresabschlüsse einsehen.
Die Daten stammen unter anderem aus dem Bundesanzeiger, dem Handelsregister, dem Partnerschaftsregister und dem Genossenschaftsregister. Seit dem 1. Januar 2024 sind über das Unternehmensregister außerdem Einträge und Dokumente aus dem Gesellschaftsregister für eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts (eGbR) abrufbar. Damit erhältst du an einer zentralen Stelle einen Überblick über wichtige Unternehmensdaten und veröffentlichungspflichtige Unterlagen.
Wichtig: Das Unternehmensregister ist nicht mit einem separaten Register gleichzusetzen, in das du dein Unternehmen selbst einträgst. Registereintragungen erfolgen je nach Rechtsform über das zuständige Registergericht, häufig unter Mitwirkung eines Notars. Für die Übermittlung offenlegungspflichtiger Unterlagen an das Unternehmensregister ist hingegen eine vorherige Registrierung auf der Publikationsplattform erforderlich.
Rechtliche Grundlage des Unternehmensregisters
Die rechtlichen Grundlagen für die Einführung des Unternehmensregisters im Jahr 2007 bildeten das EHUG (Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister) und das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG). Die Führung des Registers und die darüber zugänglichen Unternehmensdaten sind in § 8b Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt.
Mit dem Inkrafttreten des DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) am 1. August 2022 übernahm das Unternehmensregister Aufgaben des Bundesanzeigers. Offenlegungspflichtige Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen, müssen seitdem direkt an das Unternehmensregister übermittelt werden. Für frühere Geschäftsjahre bleibt die Einreichung beim Bundesanzeiger maßgeblich. Entscheidend ist also der Beginn des Geschäftsjahres, nicht das Einreichungsdatum.
Die registerführende Stelle prüft nach § 329 HGB, ob die Unterlagen fristgerecht und vollzählig eingegangen sind. Fehlen erforderliche Dokumente, unterrichtet sie die zuständige Behörde für das Ordnungsgeldverfahren. Für dich als Unternehmer bedeutet das: Die Offenlegung gehört zu den gesetzlichen Pflichten, deren Einhaltung du rechtzeitig sicherstellen solltest.
Welche Informationen sind im Unternehmensregister zu finden?
Im Unternehmensregister findest du Registereinträge, Finanzunterlagen und Bekanntmachungen zu Unternehmen. Die verfügbaren Dokumente geben dir Einblick in deren rechtliche Verhältnisse und wirtschaftliche Entwicklung. Zu den wichtigsten Informationen gehören:
- Registerdaten und Registerbekanntmachungen: Eintragungen und Dokumente aus dem Handelsregister sowie dem Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister, etwa zu Änderungen der Geschäftsführung.
- Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte: Veröffentlichte Jahresabschlüsse mit Bilanzen sowie gegebenenfalls Lageberichte und Konzernabschlüsse. Auch hinterlegte Jahresabschlussunterlagen sind unter bestimmten Voraussetzungen abrufbar.
- Insolvenzbekanntmachungen: Gerichtliche Mitteilungen zu Unternehmensinsolvenzen, beispielsweise über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
- Gesellschaftsrechtliche Veröffentlichungen aus dem Bundesanzeiger: Beispielsweise Einladungen zu Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften.
- Kapitalmarktinformationen: Unter anderem Stimmrechtsmitteilungen und weitere gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungen börsennotierter Unternehmen.
Welche Informationen zugänglich sind, regelt § 8b HGB. Der Umfang unterscheidet sich je nach Rechtsform, Unternehmensgröße und Veröffentlichungspflicht. Du findest deshalb nicht zu jedem Unternehmen dieselben Unterlagen.
Die Offenlegung schafft Transparenz für Kunden, Geschäftspartner und Gläubiger. Sie hilft dir, wirtschaftliche Risiken vor einer Zusammenarbeit besser einzuschätzen. Eine Garantie für die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens bieten die veröffentlichten Daten allerdings nicht.
Verstöße gegen die Offenlegungspflicht verfolgt das Bundesamt für Justiz in einem Ordnungsgeldverfahren. Nach § 335 HGB beträgt das Ordnungsgeld grundsätzlich zwischen 2.500 und 25.000 Euro; gesetzliche Herabsetzungen sind möglich. Für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften gelten deutlich höhere Obergrenzen. Bleibt die Offenlegung weiterhin aus, kann das Ordnungsgeld wiederholt festgesetzt werden.
Woher kommen die Informationen im Unternehmensregister?
Die Informationen im Unternehmensregister stammen von Unternehmen, der Justiz und weiteren gesetzlich verpflichteten Stellen. Jahresabschlüsse und andere offenlegungspflichtige Unterlagen kannst du selbst oder über beauftragte Dritte, etwa deinen Steuerberater, über die Publikationsplattform übermitteln.
Registerdaten werden dagegen über die Landesjustizverwaltungen zugänglich gemacht. Wird dein Unternehmen beispielsweise ins Handelsregister eingetragen, musst du diesen Eintrag nicht zusätzlich beim Unternehmensregister einreichen. Auch der Betreiber des Bundesanzeigers und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übermitteln bestimmte Veröffentlichungen und Mitteilungen. Die Zuständigkeiten legt § 8b Absatz 3 HGB fest.
Wie die elektronische Übermittlung erfolgt und welche Dateiformate vorgeschrieben sind, regelt die Unternehmensregisterverordnung (URV). Für Rechnungslegungsunterlagen ist grundsätzlich das strukturierte XML-Format vorgesehen; für bestimmte Berichte und Unternehmen gelten abweichende Vorgaben. Einzelheiten findest du in § 11 URV.
Der Unterschied zwischen Unternehmensregister und Handelsregister
Das Handelsregister dokumentiert wichtige rechtliche Verhältnisse der dort eingetragenen Kaufleute und Unternehmen. Das Unternehmensregister ermöglicht den Zugang zu diesen Registerinformationen und bündelt zusätzlich Daten aus weiteren Quellen. Dazu gehören beispielsweise Jahresabschlüsse, Unternehmensberichte und Veröffentlichungen aus dem Bundesanzeiger.
| Merkmal | Handelsregister | Unternehmensregister |
| Funktion | Öffentliches Register für rechtliche Unternehmensverhältnisse | Zentrale Plattform für Registerinformationen und weitere Unternehmensdaten |
| Typische Inhalte | Firma, Sitz, Inhaber oder gesetzliche Vertreter, Vertretungsbefugnisse und Prokura | Handelsregisterdaten sowie Finanzunterlagen, Insolvenzbekanntmachungen und weitere Veröffentlichungen |
| Weitere Angaben | Je nach Rechtsform etwa Unternehmensgegenstand, Stamm- oder Grundkapital und Angaben zu Gesellschaftern | Zusätzlich Informationen aus dem Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister |
| Datenherkunft | Eintragungen des Registergerichts und dort eingereichte Dokumente | Unternehmen, Justiz, Bundesanzeiger und weitere gesetzlich verpflichtete Stellen |
Bei einer GmbH findest du die Gesellschafter beispielsweise in der zum Handelsregister eingereichten Gesellschafterliste. Sie ist ein separates Dokument und kein Bestandteil des eigentlichen Registereintrags. Ihre Einreichung regelt § 40 GmbHG. Der Zugang zu Handelsregistereinträgen und eingereichten Dokumenten über das Unternehmensregister ist in § 8b HGB vorgesehen.
Ein wesentlicher rechtlicher Unterschied betrifft die Publizitätswirkung nach § 15 HGB: Unter bestimmten Voraussetzungen schützt das Gesetz dein Vertrauen in Handelsregistereintragungen oder darauf, dass eine eintragungspflichtige Tatsache noch nicht eingetragen und bekannt gemacht wurde. Eine uneingeschränkte Garantie für die Richtigkeit sämtlicher Angaben ist damit nicht verbunden. Umgekehrt musst du ordnungsgemäß eingetragene und bekannt gemachte Tatsachen grundsätzlich gegen dich gelten lassen. Die Einzelheiten regelt § 15 HGB.
Das Unternehmensregister begründet durch die Bereitstellung von Informationen keine eigene vergleichbare Publizitätswirkung. Rufst du darüber Handelsregisterinformationen ab, bleiben deren gesetzliche Rechtswirkungen jedoch bestehen. Für zusätzliche Inhalte wie Jahresabschlüsse entsteht durch die Veröffentlichung im Unternehmensregister kein entsprechender Vertrauensschutz.
Das European Business Register (EBRA) für Anfragen zu ausländischen Unternehmen
Auch für die Recherche zu ausländischen Geschäftspartnern kannst du offizielle Unternehmensdaten nutzen. Das European Business Register (EBR) vernetzte dafür die Register verschiedener europäischer Länder und ermöglichte den grenzüberschreitenden Abruf von Unternehmensinformationen. Ende März 2026 wurde das Netzwerk eingestellt. Die European Business Registry Association (EBRA) ist dagegen der Zusammenschluss europäischer Registerorganisationen und selbst kein Unternehmensregister.
Für aktuelle Abfragen steht dir die Unternehmenssuche im Europäischen Justizportal zur Verfügung. Sie greift über das System zur Verknüpfung von Unternehmensregistern (BRIS) auf Daten aus den EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen zu. Erfasst sind insbesondere Kapitalgesellschaften und deren Zweigniederlassungen. Je nach nationalem Register findest du beispielsweise Angaben zu Vertretungsberechtigten, Kapital, Satzungen und Jahresabschlüssen.
Wie kannst du das Unternehmensregister für dich nutzen?
Das Unternehmensregister unterstützt dich bei der Vorbereitung deiner Gründung und bei Entscheidungen im Geschäftsalltag. Du kannst Unternehmensdaten recherchieren, Wettbewerber vergleichen und potenzielle Geschäftspartner näher kennenlernen. Besonders hilfreich ist die Plattform für diese drei Aufgaben:
- Wettbewerbsanalyse vorbereiten: Jahresabschlüsse und Unternehmensberichte liefern dir Anhaltspunkte zur wirtschaftlichen Entwicklung deiner Mitbewerber. Vergleiche beispielsweise Eigenkapital, Verbindlichkeiten und Umsätze über mehrere Geschäftsjahre. Achte dabei auf den Berichtszeitraum: Die zuletzt veröffentlichten Zahlen bilden nicht automatisch die aktuelle Geschäftslage ab.
- Firmennamen recherchieren: Über die Suche kannst du feststellen, ob gleiche oder ähnliche Firmennamen bereits im Register auftauchen. Ein fehlender Treffer bedeutet allerdings nicht, dass dein Wunschname rechtlich verfügbar ist. Ergänze die Recherche deshalb um eine Prüfung bestehender Marken und anderer geschäftlicher Bezeichnungen.
- Geschäftspartner und Lieferanten prüfen: Vor einer Zusammenarbeit kannst du Angaben zum Unternehmenssitz, zur Geschäftsführung und zu Vertretungsbefugnissen einsehen. Verfügbare Finanzunterlagen helfen dir außerdem, wirtschaftliche Risiken einzuschätzen und gezielte Rückfragen zu stellen.
Für die grundlegende Recherche benötigst du grundsätzlich kein Benutzerkonto. Möchtest du hinterlegte Jahresabschlussunterlagen abrufen, sind dagegen eine Registrierung und eine Zahlung erforderlich.
Registrierung im Unternehmensregister: Schritt für Schritt
Bei der Registrierung im Unternehmensregister sind zwei Vorgänge zu unterscheiden: die Eintragung deines Unternehmens in ein gesetzliches Register und die Einrichtung eines Benutzerkontos. Handelsregisterdaten werden über das Unternehmensregister zugänglich gemacht, ohne dass du dafür ein Konto benötigst. Für bestimmte Abrufe und die Übermittlung von Jahresabschlüssen ist dagegen eine persönliche Registrierung erforderlich.
Schritt 1: Prüfe die Registerpflicht deiner Rechtsform
Welches Register für dein Unternehmen zuständig ist, hängt von der Rechtsform ab:
| Rechtsform | Zuständiges Register |
| GmbH, UG, AG, OHG und KG | Handelsregister |
| Einzelkaufleute | Handelsregister; für Kleingewerbetreibende ist die Eintragung als e.K. grundsätzlich freiwillig |
| Eingetragene Genossenschaft | Genossenschaftsregister |
| Partnerschaftsgesellschaft | Partnerschaftsregister |
| Eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) | Gesellschaftsregister |
Eine GbR wird grundsätzlich in das Gesellschaftsregister eingetragen, nicht in das Handelsregister. Die Eintragung ist grundsätzlich freiwillig, kann aber für bestimmte Rechtsgeschäfte erforderlich werden, beispielsweise beim Erwerb eines Grundstücks. Ein Kleingewerbe ohne Handelsregistereintrag erscheint allein durch die Gewerbeanmeldung nicht automatisch im Unternehmensregister.
Schritt 2: Veranlasse die erforderliche Registereintragung
Ist eine Eintragung vorgesehen, lässt du die Anmeldung beim Notar vorbereiten und beglaubigen. Dieser übermittelt sie elektronisch an das zuständige Registergericht. Welche Unterlagen erforderlich sind, richtet sich nach der Rechtsform und dem konkreten Vorgang. Nach der Eintragung sind die Registerinformationen auch über das Unternehmensregister abrufbar. Eine zusätzliche Anmeldung dieser Daten beim Unternehmensregister entfällt.
Schritt 3: Kläre, ob du ein Benutzerkonto brauchst
Für die grundlegende Recherche ist keine Registrierung notwendig. Ein Konto brauchst du beispielsweise, wenn du hinterlegte Jahresabschlussunterlagen abrufen, eine Beglaubigung beantragen oder einen Veröffentlichungsauftrag übermitteln möchtest.
Schritt 4: Registriere dich auf der Publikationsplattform
Öffne die Registrierungsseite der Publikationsplattform und wähle „Jetzt registrieren“. Hinterlege deine E-Mail-Adresse, ein Passwort und die weiteren abgefragten Angaben. Für Veröffentlichungsaufträge eines eingetragenen Unternehmens solltest du Registergericht, Registerart und Registernummer bereithalten.
Deine Zugangsdaten gelten anschließend für die Publikationsplattform, das Unternehmensregister und den Bundesanzeiger. Besteht bereits ein entsprechendes Konto, kannst du dieses weiterverwenden.
Schritt 5: Identifiziere dich vor der Übermittlung von Unterlagen
Wer Rechnungslegungsunterlagen oder Unternehmensberichte an das Unternehmensregister übermittelt, muss zuvor eine elektronische Identitätsprüfung abschließen. Dafür stehen unter anderem Videoidentifizierung und die Online-Ausweisfunktion zur Verfügung. Übernimmt dein Steuerberater die Einreichung, muss die tatsächlich übermittelnde Person identifiziert sein. Plane diesen Schritt rechtzeitig vor der Offenlegungsfrist ein. Den Ablauf beschreibt die Anleitung zur Registrierung und Identifizierung.
Schritt 6: Reiche offenlegungspflichtige Dokumente fristgerecht ein
Wähle auf der Publikationsplattform den passenden Auftrag zur Veröffentlichung oder Hinterlegung. Prüfe, welche Unterlagen dein Unternehmen aufgrund seiner Rechtsform und Größe einreichen muss. Für Rechnungslegungsunterlagen ist grundsätzlich XML vorgesehen; andere angebotene Dateiformate können zusätzliche Konvertierungskosten verursachen.
Die Übermittlungsfrist beträgt grundsätzlich ein Jahr nach dem Abschlussstichtag. Für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften gelten kürzere Fristen. Auch das erste Geschäftsjahr unterliegt den jeweiligen Offenlegungspflichten – eine allgemeine Befreiung für das Gründungsjahr gibt es nicht. Maßgeblich ist § 325 HGB.
Kosten und Voraussetzungen für die Nutzung des Unternehmensregisters
Die Recherche im Unternehmensregister ist kostenlos. Du kannst veröffentlichte Jahresabschlüsse, Bekanntmachungen und Registerdaten grundsätzlich ohne Benutzerkonto einsehen. Auch die Einrichtung eines normalen Benutzerkontos ist kostenfrei. Gebühren entstehen beispielsweise beim Abruf hinterlegter Jahresabschlussunterlagen oder bei einer Beglaubigung.
| Leistung | Kosten |
| Recherche und Einsicht in Veröffentlichungen und Bekanntmachungen | Kostenlos |
| Abruf von Registerinformationen, etwa Handelsregisterauszügen | Kostenlos |
| Einrichtung eines Benutzerkontos ohne Identitätsprüfung | Kostenlos |
| Abruf hinterlegter Jahresabschlussunterlagen | 1 Euro je übermittelter Unterlage, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer |
| Beglaubigung von Jahresabschlussunterlagen | 0,50 Euro je angefangener Seite, mindestens 5 Euro, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und gegebenenfalls weiterer Auslagen |
Die Gebühren für hinterlegte Unterlagen und Beglaubigungen ergeben sich aus den Nummern 1440 und 1500 des Kostenverzeichnisses zum Justizverwaltungskostengesetz. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen veröffentlichten und hinterlegten Jahresabschlüssen: Veröffentlichte Unterlagen kannst du kostenlos lesen, für hinterlegte Dokumente wird die Abrufgebühr fällig.
Seit dem 1. August 2022 sind folgende Registerinformationen kostenfrei abrufbar:
- Aktueller Abdruck (AD)
- Chronologischer Abdruck (CD)
- Historischer Abdruck (HD)
- Eingereichte Dokumente (DK)
- Unternehmensträgerdaten (UT)
- Strukturierter Registerinhalt (SI)
Für hinterlegte Jahresabschlussunterlagen und Beglaubigungen benötigst du ein Benutzerkonto. Eine Registrierung ist außerdem für bestimmte Zusatzfunktionen erforderlich, etwa zur Speicherung deines Dokumentenkorbs über das Sitzungsende hinaus. Hinterlegte Unterlagen kannst du per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift bezahlen.
Für offenlegungspflichtige Unternehmen gelten zusätzliche Kosten. Während für die reine Recherche keine Jahresgebühr anfällt, sieht das Kostenverzeichnis für Unternehmen mit entsprechenden Übermittlungspflichten Jahresgebühren von grundsätzlich 3 oder 6 Euro vor; für bestimmte Kapitalmarktinformationen gelten 30 Euro. Hinzu kommen Gebühren für die Einstellung eigener Unterlagen und gegebenenfalls die elektronische Identitätsprüfung. Zusätzliche Konvertierungsentgelte können entstehen, wenn Dokumente beispielsweise als PDF statt im vorgeschriebenen XML-Format eingereicht werden. Maßgeblich sind das JVKostG-Kostenverzeichnis und die Gebührenübersicht des Unternehmensregisters.
Beglaubigung von Jahresabschlüssen im Unternehmensregister – So geht’s
Benötigst du einen beglaubigten Jahresabschluss, etwa für einen Geschäftspartner oder eine Behörde, kannst du ihn direkt beim Unternehmensregister bestellen. Das ist sowohl für veröffentlichte als auch für hinterlegte Jahresabschlussunterlagen möglich. Du kannst zwischen einer elektronischen Beglaubigung und einer Papierfassung wählen.
So beantragst du die Beglaubigung:
- Registrieren und anmelden: Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich mit deinen bestehenden Zugangsdaten an.
- Jahresabschluss auswählen: Suche nach dem Unternehmen und öffne die Unterlagen für das gewünschte Geschäftsjahr.
- Beglaubigungsform festlegen: Bei veröffentlichten Abschlüssen wählst du die elektronische oder die Papierbeglaubigung direkt in der Einzelveröffentlichung. Hinterlegte Unterlagen legst du zunächst in den Dokumentenkorb und ergänzt dort die gewünschte Beglaubigung.
- Auftrag bezahlen: Schließe den Bezahlvorgang ab. Anschließend wird dein Antrag an die registerführende Stelle weitergeleitet und bearbeitet.
- Beglaubigte Unterlagen erhalten: Die elektronische Fassung wird nach der Bearbeitung als digital signiertes PDF unter „Meine Daten“ bereitgestellt. Die Papierfassung erhältst du per Post.
Fazit: Unternehmensregister gezielt für deine Entscheidungen nutzen
Das Unternehmensregister erleichtert dir den Zugang zu wichtigen Unternehmensdaten: Du kannst Geschäftspartner prüfen, Wettbewerber vergleichen und erste Anhaltspunkte für die Wahl deines Firmennamens gewinnen. Viele Informationen sind kostenlos abrufbar. Achte bei deiner Recherche auf den Berichtszeitraum und den Umfang der verfügbaren Unterlagen, damit du die Ergebnisse richtig einordnest.
Für dein eigenes Unternehmen solltest du Registereintragung, Benutzerkonto und Offenlegungspflichten auseinanderhalten. Handelsregisterdaten werden über das Unternehmensregister zugänglich gemacht; erforderliche Jahresabschlüsse musst du dagegen selbst oder über deinen Steuerberater fristgerecht übermitteln. Kläre frühzeitig, welche Pflichten für deine Rechtsform und Unternehmensgröße gelten. So behältst du Fristen und Kosten im Blick und kannst die Plattform gezielt für deine Gründung und deinen Geschäftsalltag einsetzen.
FAQs zum Unternehmensregister
Was ist das Unternehmensregister?
Das Unternehmensregister ist eine zentrale Online-Plattform für rechtlich relevante Unternehmensdaten in Deutschland. Es macht Registereinträge, Jahresabschlüsse und Bekanntmachungen aus verschiedenen Quellen zugänglich. Du kannst die Informationen beispielsweise nutzen, um Geschäftspartner zu prüfen oder Wettbewerber zu analysieren.
Welche Daten stehen im Unternehmensregister?
Im Unternehmensregister findest du unter anderem Angaben zu Firma, Sitz, Geschäftsführung und Vertretungsbefugnissen sowie veröffentlichte oder hinterlegte Jahresabschlüsse. Hinzu kommen Registerbekanntmachungen, Insolvenzbekanntmachungen und bestimmte Kapitalmarktinformationen. Welche Unterlagen verfügbar sind, hängt von der Rechtsform, Unternehmensgröße und den jeweiligen Veröffentlichungspflichten ab.
Wie kann ich mich im Unternehmensregister eintragen lassen?
Eine eigenständige Eintragung deines Unternehmens ist dort nicht vorgesehen. Daten aus dem zuständigen Register, etwa dem Handelsregister oder Gesellschaftsregister, werden über das Unternehmensregister zugänglich gemacht. Offenlegungspflichtige Unterlagen reichst du separat über die Publikationsplattform ein. Dafür benötigst du ein Benutzerkonto und als übermittelnde Person eine elektronische Identitätsprüfung.
Ist die Nutzung des Unternehmensregisters kostenlos?
Die Recherche und der Abruf veröffentlichter Jahresabschlüsse, Bekanntmachungen und Registerinformationen sind kostenlos. Gebühren fallen unter anderem für hinterlegte Jahresabschlussunterlagen und Beglaubigungen an. Für Unternehmen, die selbst Unterlagen offenlegen müssen, entstehen zusätzlich Einreichungsgebühren und gegebenenfalls weitere Kosten. Eine Jahresgebühr für die reine Recherche gibt es nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Unternehmensregister und Handelsregister?
Das Handelsregister dokumentiert rechtliche Verhältnisse eingetragener Kaufleute und Unternehmen, beispielsweise deren Sitz und Vertretungsbefugnisse. Das Unternehmensregister eröffnet den Zugang zu diesen Daten und ergänzt sie um weitere Informationen, etwa Jahresabschlüsse. Die gesetzliche Publizitätswirkung des Handelsregisters erstreckt sich dabei nicht pauschal auf alle Inhalte des Unternehmensregisters.