Gewerbesteuer einfach erklärt: Das müssen Sie wissen

Muss ich Gewerbesteuer zahlen? Und wenn ja, in welcher Höhe? Jeder Gründer eines neuen Unternehmens stellt sich diese Fragen. Der vorliegende Beitrag beantwortet die häufigsten Fragen zur Gewerbesteuer im Überblick.

 

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Was ist die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer ist eine Steuer auf gewerbliche Einkünfte. Sie wird von der Stadt oder Gemeinde erhoben, in der ein Gewerbebetrieb seinen Sitz hat. Ist ein Unternehmen an mehreren Standorten vertreten, werden seine Erträge auf diese Standorte aufgeteilt, um die der jeweiligen Gemeinde zustehende Gewerbesteuer zu berechnen. Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer gemäß § 3 AO und wird im Gewerbesteuergesetz (GewStG) geregelt.

 

Wer zahlt Gewerbesteuer?

Gewerbesteuerpflichtig sind alle Unternehmen, die gewerbliche Einkünfte erzielen. Freiberufler gelten nicht als gewerblich tätig und müssen deshalb keine Gewerbesteuer zahlen, ganz gleich, wie hoch ihr Gewinn ist. Gewerbebetriebe wie zum Beispiel Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften sind ab dem Beginn ihrer Geschäftstätigkeit gewerbesteuerpflichtig.

 

Wer muss keine Gewerbesteuer zahlen?

Wie bereits erwähnt, sind Freiberufler von der Gewerbesteuer ausgenommen. Und natürlich müssen Unternehmer, die keinen Gewinn erzielen, ebenfalls keine Gewerbesteuer zahlen, weil die Bemessungsgrundlage gleich null ist.

Nicht selten taucht außerdem die Frage auf, ob Betreiber einer Photovoltaik-Anlage ein Gewerbe anmelden und somit auch Gewerbesteuer bezahlen müssen. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie hier.

 

Gibt es einen Freibetrag auf Gewerbesteuer?

Ja, den gibt es. Er beträgt für natürliche Personen, Einzelunternehmen und Personengesellschaften 24.500 Euro und für Vereine 5.000 Euro. Kapitalgesellschaften haben keinen Freibetrag.

 

Wann und wie wird die Gewerbesteuer gezahlt

Die Gewerbesteuer wird – ähnlich wie die Umsatzsteuer – im Voraus bezahlt. Als Gewerbetreibender geben Sie gegenüber dem Finanzamt an, mit welchem Gewinn Sie rechnen. Wenn Sie ein Gewerbe anmelden, bekommen Sie kurz darauf einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zugeschickt, in dem Sie – neben vielen anderen Details – den erwarteten Gewinn eintragen. Damit Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung fehlerfrei ausfüllen, finden Sie hier eine detaillierte Anleitung.

Anhand dieser Angaben berechnet das Finanzamt Ihren Gewerbesteuermessbetrag und legt die Höhe der Vorauszahlungen fest. Sie erhalten einen Gewerbesteuer-Bescheid, aus dem hervorgeht, wann Sie welche Beträge zu entrichten haben. Im Anschluss erteilen Sie dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung oder zahlen die Gewerbesteuer per Überweisung.

Nach Ablauf Ihres Geschäftsjahres geben Sie dann eine Gewerbesteuererklärung ab. Das Finanzamt legt daraufhin die endgültige Gewerbesteuerschuld für das Jahr fest und rechnet Ihre Vorauszahlungen darauf an. Übersteigen die Vorauszahlungen Ihre Gewerbesteuer, erhalten Sie eine Erstattung – als kleines Trostpflaster auf den schmalen Gewinn.

Weitere wichtige Steuerarten für Unternehmer:

Gewerbesteuer buchen

Wenn Sie die Gewerbesteuer überweisen, lautet der Buchungssatz per Gewerbesteuer an Bank. Als sorgfältiger Kaufmann oder Kauffrau haben Sie vermutlich Rückstellungen für die Gewerbesteuer gebildet. In diesem Fall buchen Sie per Gewerbesteuerrückstellung an Bank (§ 4 Abs. 5b EStG).

Hier finden Sie weitere Beispiele für Buchungssätze bei Rückstellungen.

 

Gewerbesteuer berechnen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer? Um dies zu berechnen, benötigen Sie vier Größen:

  1. Ihren (voraussichtlichen) Gewinn
  2. Ihren Freibetrag: Im Regelfall 24.500 Euro
  3. Steuermesszahl: Bundesweit beträgt sie 3,5 Prozent
  4. Gewerbesteuer-Hebesatz Ihres Unternehmensstandortes: Jede Kommune legt den Hebesatz individuell fest

 

Beispiel für die Berechnung der Gewerbesteuerlast

Dieses Beispiel bezieht sich auf ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft. Für diese gilt ein Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro. Das Beispiel legt einen Betriebsgewinn (Einkünfte minus Betriebsausgaben) von 75.000 Euro und den Gewerbesteuer Hebesatz von 360 Prozent zugrunde.

Gewinn 75.000,00 €
– Freibetrag – 24.500,00 €
zu versteuerndes Einkommen 50.500,00 €
x 3,5 % Messzahl = Messbetrag 1.767,50 €
x 360 % Hebesatz = Gewerbesteuerlast 6.363 €

Würde man den Gewerbebetrieb in einer Gemeinde mit einem Hebesatz von 200 Prozent ansiedeln, würde sich die Gewerbesteuer auf 3.353 Euro reduzieren; bei einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 500 Prozent stiege sie auf 8.837,50 Euro. Der Standort Ihres Unternehmens spielt also eine große Rolle für die spätere Steuerlast durch die Gewerbesteuer. Wie Sie Gewerbesteuer sparen können, erfahren Sie weiter unten.

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Was ist der Hebesatz für Gewerbesteuer?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz wird von den Städten und Gemeinden per Satzung festgesetzt. Er ist ein Multiplikator für die Berechnung der Gewerbesteuer. Vereinfacht gesagt, berechnet sich diese als Gewinn mal Steuermesszahl mal Hebesatz. Laut Statistischem Bundesamt lag der durchschnittliche Gewerbesteuer-Hebesatz in Deutschland 2021 bei 435 Prozent. 2018  lag er noch bei 402 Prozent.

Auf der Website Ihrer Stadtverwaltung oder bei den Mitarbeitern des Gewerbeamtes erhalten Sie Auskunft über den aktuellen Hebesatz Ihrer Gemeinde. Der Bund hat verfügt, dass der Gewerbesteuer-Hebesatz mindestens 200 Prozent betragen muss, um zu verhindern, dass sich in Deutschland Steueroasen bilden und die Städte sich durch Steuerdumping ihre Gewerbetreibenden gegenseitig abwerben.

Höchste Gewerbesteuerhebesätze in Deutschland*

Die folgende Tabelle zeigt die zehn Kommunen mit den höchsten Hebesätzen. Spitzenreiter ist wider Erwarten keine der Großstädte, sondern das beschauliche Dierfeld in Rheinland-Pfalz mit satten 900 Prozent. Die Ortschaft gehört zur Verbandsgemeinde Wittlich-Land und zählt gerade einmal zehn Einwohner. Die Ansiedelung von Industriebetrieben dürfte hier untergeordnete Priorität haben. Das sind die Top 10 der höchsten Gewerbesteuersätze in der Bundesrepublik:

Gemeinde Bundesland Hebesatz
Dierfeld Rheinland-Pfalz 900
Wettlingen Rheinland-Pfalz 600
Waldbröl, Stadt Nordrhein-Westfalen 550
Heimbach, Stadt Nordrhein-Westfalen 550
Oberhausen, Stadt Nordrhein-Westfalen 550
Herdecke, Stadt Nordrhein-Westfalen 535
Erftstadt, Stadt Nordrhein-Westfalen 535
Inden Nordrhein-Westfalen 530
Hessisch Lichtenau, Stadt Hessen 530
Marl, Stadt Nordrhein-Westfalen 530

*Quelle: Statistisches Bundesamt, Stand 2017

Niedrigste Gewerbesteuerhebesätze in Deutschland*

In den neuen Bundesländern finden Betriebe die günstigsten Gewerbesteuer-Hebesätze. Unter den zehn „Billigheimern“ sind allerdings auch zwei bayerische Gemeinden.

Gemeinde Bundesland Hebesatz
Schönbeck Mecklenburg-Vorpommern 200
Höhenland Brandenburg 200
Neu Zauche Brandenburg 200
Rögnitz Mecklenburg-Vorpommern 200
Zossen, Stadt Brandenburg 200
Dragun Mecklenburg-Vorpommern 200
Priepert Mecklenburg-Vorpommern 200
Wolfertschwenden Bayern 200
Rettenbach am Auerberg Bayern 230
Lützen, Stadt Sachsen-Anhalt 237

*Quelle: Statistisches Bundesamt, Stand 2017

 

Standortwettbewerb über den Hebesatz

Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen vieler Städte und Gemeinden. Derzeit existieren auf kommunaler Ebene zwei gegenläufige Strategien: Manche setzen die Hebesätze möglichst hoch an, um viele Steuern einzunehmen. Andere wiederum versuchen, durch günstige Gewerbesteuer-Hebesätze neue Gewerbebetriebe anzulocken und die Einnahmen der Gewerbesteuer über die Menge der Betriebe zu steigern.

Als der Süßwarenfabrikant Haribo von Bonn in die Nachbargemeinde Grafschaft zog, spielte dabei sicherlich auch der Gewerbesteuer-Hebesatz eine Rolle. Dieser betrug 2016 in Bonn 490 Prozent, in Grafschaft dagegen nur 330.

Unternehmen sollten die Standortvor- und -nachteile gründlich abwägen. In ländlichen Gebieten mag die Steuer niedriger sein, aber Fachkräfte sind dort rar. Diese legen nämlich Wert auf städtische Infrastruktur und Freizeitangebote.

 

Gewerbesteuer sparen

Die besten Steuertipps sind immer auf Ihren individuellen Fall angepasst und stammen vom Steuerberater des Vertrauens. Trotzdem können Sie mit ein paar Kniffen Steuern sparen, bevor Sie überhaupt den Experten bemühen.

Rechtsform sorgfältig wählen

Kapitalgesellschaften haben keinen Gewerbesteuer-Freibetrag und können keine Steuerermäßigung nach § 34 EStG in Anspruch nehmen. Dies sollten Sie bei der Wahl der Rechtsform beachten und mit Ihrem Steuerberater oder Anwalt besprechen.

Startups: Hebesätze der Kommunen vergleichen

Wenn Sie ein neues Unternehmen gründen, treffen Sie eine Entscheidung über den Standort. Dabei sollten Sie auch auf die Gewerbesteuer-Hebesätze achten. Kleinere Gemeinden bieten oft die niedrigeren Hebesätze und die dortigen Wirtschaftsförderer bemühen sich um Sie. Allerdings sollten Sie auch noch andere Faktoren in die Standortentscheidung einbeziehen, zum Beispiel, wo Ihre Kunden sitzen, wo Sie gute Mitarbeiter finden, welche Verkehrsanschlüsse vorhanden sind und ob die Internet-Bandbreite für Ihre Zwecke ausreicht.

Freiberufler: Freiberufliche Tätigkeit von gewerblicher trennen

Gründen Sie neben einer freiberuflichen Tätigkeit ein Gewerbe, dann sollten Sie beides steuerlich streng trennen. Wenn Sie Ihre Dienstleistungen buchhalterisch untrennbar miteinander vermischen, hat das meistens zur Folge, dass Sie auf die gesamten Einkünfte Gewerbesteuer zahlen müssen.

Gründen Sie also für den gewerblichen Teil eine eigene Firma mit eigenem Namen, Geschäftskonto usw. Schon manchem Arzt ist es steuerlich zum Verhängnis geworden, wenn er in seiner Praxis „nebenher“ Diätprodukte verkaufte. Und manche Übersetzerin rieb sich die Augen, als das Finanzamt ihre nebenher laufende Agenturtätigkeit zum Anlass nahm, sämtliche Einkünfte als gewerblich anzusehen. Auch rückwirkend. So ist der Fiskus nun mal.

Wenn der gewerbliche Anteil der Einkünfte sehr gering ist, urteilen Finanzgerichte zwar bisweilen, dass dies nicht auf das gesamte Einkommen abfärbt. Doch besser ist es, gar nicht erst in die Bredouille zu geraten

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Holding gründen

Müssen bei einer Holding Mutter- und Tochtergesellschaft Gewerbesteuer zahlen? Nicht unbedingt, denn wenn ein Gewinnabführungsvertrag besteht, verlagert sich die Besteuerung der Tochtergesellschaften auf die Muttergesellschaft. Umgekehrt werden Verluste von Tochtergesellschaften mit Gewinnen anderer Tochtergesellschaften mit Gewinnabführungsvertrag verrechnet.

Doch auch sonst bietet eine Holdingstruktur interessante steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, die sich auch für kleinere Unternehmen lohnen können. Zum Beispiel sind beim Verkauf einer Tochtergesellschaft 95 Prozent des Verkaufserlöses steuerfrei. Nur fünf Prozent werden als Bemessungsgrundlage herangezogen. Wenn diese mit rund 30 Prozent besteuert werden, sind auf den Erlös gerade einmal 1,5 Prozent an Steuern fällig (§ 8 Abs. 1 KStG).

Damit aufgrund dieser Regelung die Gewerbesteuer wegfällt, muss die Holding 15 Prozent an der Tochtergesellschaft halten (vgl. § 9 Abs. 2a GewStG).

Der Unternehmer kann das in der Holding verbliebene Geld in Tochtergesellschaften reinvestieren oder in Tranchen an sich auszahlen und auf diese Weise Freibeträge und andere steuerliche Vorteile ausnutzen. Der gesamte Gewinn aus der Veräußerung wird nur mit ca. 1,5 Prozent versteuert. Wer also plant, sein Unternehmen in den nächsten Jahren zu verkaufen, ist gut damit beraten, eine Holding zu gründen.  Mehr zu den Steuerersparnissen bei der Holding können Sie hier nachlesen.

Investitionsabzugsbetrag (IAB) und Verlustvorträge nutzen

Der Investitionsabzugsbetrag gibt Unternehmern die Möglichkeit, Einkünfte in ein zukünftiges Geschäftsjahr zu verschieben. Das wirkt sich gewinnmindernd aus und senkt somit auch die Gewerbesteuer. Umgekehrt können übrigens auch Verluste durch einen Verlustvortrag in künftige Geschäftsjahre verschoben werden.

Steuerermäßigung durch Anrechnung der Gewerbe- auf die Einkommensteuer

Eine Anrechnung der Gewerbesteuer reduziert zwar nicht die Gewerbesteuer, wirkt sich aber per Saldo steuermindernd aus: Personengesellschaften und Einzelunternehmen können ihre tarifliche Einkommensteuer um das 3,8-fache des Gewerbesteuermessbetrags vermindern. Es handelt sich im Prinzip um eine Anrechnung der Gewerbe- auf die Einkommensteuer. Diese Regelung findet sich im § 35 EStG. Auf Kapitalgesellschaften ist die Anrechnung allerdings nicht anwendbar.

Voraussetzung für die Gewerbesteueranrechnung

  1. Es handelt sich um die auf die gewerblichen Einkünfte entfallende Einkommensteuer.
  2. Es handelt sich um die tatsächlich gezahlte Einkommensteuer.

Wichtig: Der frühere Staffeltarif für Personengesellschaften und Einzelunternehmen ist mittlerweile abgeschafft, ebenso wie die Abzugsmöglichkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgaben.

 

Bemessungsgrundlage, Hinzurechnungen und Kürzungen

Der Gewerbeertrag wird gemäß § 8 GewStG um bestimmte Hinzurechnungen erhöht und um Kürzungen vermindert. Auch Verlustvorträge aus Vorjahren können vom Gewinn abgezogen werden. Das hat damit zu tun, dass die Gewerbesteuer eine Realsteuer ist: Es gilt, den realen Gewerbeertrag zu ermitteln.

Hinzurechnungen zur Gewerbesteuer-Bemessungsgrundlage

Zu den Hinzurechnungen zählen zum Beispiel jeweils ein Viertel der Finanzierungskosten des Unternehmens (Zinsaufwendungen, Renten und dauernde Lasten). Hinzu kommen Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten und Gewinnanteile stiller Gesellschafter. Außerdem werden 20 Prozent der Mieten für die Nutzung von beweglichen und 50 Prozent der Mieten für die Nutzung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern hinzugerechnet.

Allerdings gilt für diese Beträge ein Freibetrag von 100.000 Euro pro Jahr. Sie müssten also schon sehr hohe Mieten zahlen, um diesen Betrag zu übersteigen.

Kürzungen der Gewerbesteuer-Bemessungsgrundlage

Die Vorschriften für Kürzungen der Gewerbesteuer-Bemessungsgrundlage sind komplex.
Einige Beispiele für mögliche Befreiungen:

  • Erträge von im Ausland liegenden Betriebsstätten
  • Spenden und Zuwendungen
  • Gewinnanteile an in- und ausländischen Personen- oder Kapitalgesellschaften
  • 1,2 Prozent des Einheitswerts eigener Immobilien des Unternehmens unter bestimmten Umständen

Bis zu einer bestimmten Obergrenze können diese Posten von der Gewerbesteuer ausgenommen werden. Einzelheiten regelt der § 9 GewStG.

 

Gewerbesteuer-Rechner im Internet

Einige IHKs (und auch andere Organisationen und Unternehmen) stellen Gewerbesteuerrechner im Internet zur Verfügung. So können Sie zum Beispiel bei der IHK Köln einen Gewerbesteuerrechner für ganz NRW bestellen. Dieser enthält nicht nur die Hebesätze aller 396 Städte und Gemeinden Nordrhein-Westfalens, sondern zeigt auch, wie sich die Gewerbesteuer-Hebesätze in den letzten 30 Jahren entwickelt haben.

 

Fazit zur Gewerbesteuer in Deutschland

  • Wenn Sie ein Gewerbe betreiben, müssen Sie auf Ihre Gewinne Gewerbesteuer entrichten. Die Höhe dieser Steuern richtet sich nach dem Gewerbesteuer-Hebesatz, der von Städten und Gemeinden per Satzung festgelegt wird. Dieser Hebesatz liegt in den meisten Fällen zwischen 300 und 600 Prozent.
    Die Formel zur Berechnung der Gewerbesteuer lautet: Gewinn minus Freibetrag mal 3,5 Prozent mal Gewerbesteuer-Hebesatz.
  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften können von ihrem Gewinn einen Freibetrag von 24.500 Euro abziehen. Für Kapitalgesellschaften gibt es keinen Freibetrag.
  • Die Gewerbesteuer wird wie die Vorsteuer als Vorauszahlung auf Ihre voraussichtlichen Gewerbeerträge vom Finanzamt vereinnahmt. Am Ende des Geschäftsjahres erstellen Sie eine Gewerbesteuererklärung und erhalten Bescheid, ob Sie Gewerbesteuer nachzahlen müssen oder überzahlte Beträge zurückerstattet bekommen.
  • Es gibt viele Möglichkeiten der steuerlichen Gestaltung. Diese erstrecken sich von der Wahl einer steuerfreundlichen Rechtsform, über die Standortwahl bis hin zu Minimierung des steuerlichen Gewinns.

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