Körperschaftsteuer: Erhebung und Berechnung einfach erklärt

Die Körperschaftsteuer ist eine Steuer auf das Einkommen von juristischen Personen bzw. Körperschaften. Dazu zählen hauptsächlich Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereine. firma.de beantwortet die FAQs zur Körperschaftsteuer: wer sie zahlt, wie hoch sie ist, wie sie berechnet wird. Erfahren Sie außerdem mehr zu Körperschaftsteuer-Guthaben, Rückforderung und Erstattung.

 

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Was ist die Körperschaftsteuer?

Die Körperschaftsteuer ist eine Steuer auf das Einkommen von bestimmten juristischen Personen. Dazu zählen insbesondere Kapitalgesellschaften, d. h. GmbH und AG, sowie auch Stiftungen und Vereine. Wie die Gewerbesteuer ist die Körperschaftsteuer eine Unternehmenssteuer und wird ergänzt durch weitere Steuerarten, die Unternehmer auf ihre Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit zahlen.

Wie lautet die Abkürzung für Körperschaftsteuer?

Meist wird die Körperschaftsteuer schlicht als KSt abgekürzt. Früher war auch KöSt als Abkürzung gebräuchlich.

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Wer zahlt Körperschaftsteuer?

Wer die Körperschaftsteuer abführen muss, ist im Körperschaftsteuergesetz (KStG) geregelt, das sich stark am Einkommensteuergesetz (EStG) orientiert. Eine Körperschaftsteuerpflicht besteht laut § 1 KStG für:

  • Kapitalgesellschaften wie GmbH, AG, UG (haftungsbeschränkt)
  • Genossenschaften inkl. europäischer Genossenschaften
  • Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit
  • Sonstige juristische Personen des Privatrechts
  • Nicht rechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts
  • Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

 

Beschränkung und Befreiung der Körperschaftsteuerpflicht

Diese juristischen Personen sind grundsätzlich unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Allerdings existieren auch Ausnahmen, denn das deutsche KStG unterscheidet verschiedene Arten der Erhebung:

  • Unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht, die die gesamten weltweiten Einkünfte erfasst (§ 1 KStG)
  • Beschränkte Körperschaftsteuerpflicht, bei der nur bestimmte Einkünfte körperschaftsteuerpflichtig sind (§ 2 KStG)
  • Befreiung von der Körperschaftsteuer (§ 5 KStG)

Juristische Personen, deren Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland liegt, sind unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Ausländische Körperschaften, deren Sitz oder Geschäftsleitung nicht in Deutschland liegt, zahlen nur auf ihre inländischen (also in Deutschland erzielten) Einkünfte Körperschaftsteuer. Gemeinnützige Körperschaften, die mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, Berufsverbände und politische Parteien sind von der KSt befreit.

Wann entsteht die Körperschaftsteuerpflicht einer Kapitalgesellschaft?

Kapitalgesellschaften wie die GmbH sind bereits vor ihrer Eintragung ins Handelsregister, also vor ihrer rechtlichen Entstehung, körperschaftsteuerpflichtig. Im Zeitraum zwischen dem Gründungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister besteht jede Kapitalgesellschaft als Vorgesellschaft und befindet sich “in Gründung“. Die Vorgesellschaft wird mit der aus ihr hervorgehenden Kapitalgesellschaft als Einheit behandelt. Somit beginnt die Körperschaftsteuerpflicht mit dem Entstehen der Vorgesellschaft – also ab der Beurkundung durch den Notar.

Weitere wichtige Steuerarten für Unternehmer:

Wie hoch ist die Körperschaftsteuer?

Der Steuersatz beträgt bundeseinheitlich 15 Prozent und wird auf ausgeschüttete und nicht ausgeschüttete Gewinne berechnet. Besteuerungsgrundlage ist der im Wirtschaftsjahr des Unternehmens bzw. der Körperschaft erzielte Gewinn.

Da Kapitalgesellschaften eine Bilanz inklusive Gewinn- und Verlustrechnung aufstellen müssen, ist der darin ausgewiesene Gewinn die Basis der KSt-Berechnung. Das zu versteuernde Einkommen kann allerdings davon abweichen.

 

Wie berechnen Sie das zu versteuernde Einkommen?

Die Grundlage der Berechnung der Körperschaftsteuerschuld ist die Handelsbilanz. Aus ihr werden durch verschiedene steuerrechtliche Korrekturen die Körperschaftsteuer ermittelt.

Tipp: Es genügt, die Abweichungen zwischen handelsrechtlichem und steuerrechtlichem Gewinn außerhalb der Handelsbilanz zu erfassen. Sie brauchen dafür nicht unbedingt eine eigene Steuerbilanz zu erstellen.

Beachten Sie die folgenden Hinweise, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln:

Verdeckte Gewinnausschüttungen vermeiden

Das Einkommen darf nicht künstlich durch verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) oder verdeckte Einlagen beeinflusst werden. Jede verdeckte Bewegung von Kapital verzerrt die Bemessungsgrundlage der Steuer. Wenn ein Gesellschafter beispielsweise mit seiner GmbH Verträge schließt, die ihm ein überhöhtes Geschäftsführer-Gehalt oder die Zahlung einer überhöhte Miete sichert, ist dies eine verdeckte Gewinnausschüttung. Der Fall gilt allerdings auch umgekehrt: Verzichtet ein Geschäftsführer auf sein Gehalt oder auf die Rückzahlung eines von ihm an die GmbH gewährten Darlehens, hat diese verdeckte Einlagen erhalten. In beiden Szenarien interpretiert das Finanzamt die Finanzflüsse als verdeckt und besteuert sich nachträglich.

Einkünfte aus Beteiligung

Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an anderen Körperschaften werden nur mit einem pauschalen Anteil von fünf Prozent angesetzt. Davon ausgenommen sind Dividenden aus Streubesitz (mit einer Beteiligung unter zehn Prozent).

Zinsaufwendungen

Der Abzug von Zinsaufwendungen wird durch die Zinsschranke begrenzt. Diese beschränkt den Abzug von Zinsaufwand als Betriebsausgaben.

Übertragung von Anteilen

Werden Anteile an einer Körperschaft übertragen, geht ein eventuell vorhandener steuerlicher Verlustvortrag entweder anteilig (Übertragung von mehr als 25 Prozent der Anteile innerhalb von fünf Jahren) oder komplett (Übertragung von mehr als 50 Prozent der Anteile) unter.

Wie Sie die Gewinne einer Kapitalgesellschaft korrekt ermitteln und versteuern, können Sie am Beispiel der GmbH hier nachlesen.

Was ist das Teileinkünfteverfahren?

Das Teileinkünfteverfahren (TEV) betrifft die Besteuerung der Einnahmen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Gesellschafter können das Teileinkünfteverfahren wählen als Alternative zur regulären Besteuerung durch die Kapitalertragsteuer. So funktioniert das Teileinkünfteverfahren: Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft versteuern 60 Prozent ihrer Gewinnausschüttungen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz. 40 Prozent der Gewinne sind steuerfrei. Früher waren solche Einkünfte zu 50 Prozent steuerfrei. Deshalb wurde die entsprechende Regelung „Halbeinkünfteverfahren“ genannt. Ob die Wahl des Teileinkünfteverfahrens Steuerersparnisse erzielt, muss jeder für den individuellen Einzelfall prüfen, denn ein Wechsel der Besteuerungsmethode ist nur auf Antrag möglich. Mehr Infos und Beispiele zum TEV hier.

 

Existiert ein Körperschaftsteuer-Freibetrag?

Ja, aber mit Einschränkungen. Bestimmte landwirtschaftliche Genossenschaften und Vereine können einen Freibetrag von 15.000 Euro geltend machen. Für Vereine, die keine Gewinne ausschütten, gilt ein Freibetrag von 5.000 Euro. Dieser darf allerdings nicht höher sein als der Gewinn der Körperschaft, es dürfen durch den Abzug des Freibetrags keine Verluste eintreten.

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Wie werden Verluste bei der Erhebung der KSt berücksichtigt?

Kapitalgesellschaften können unter bestimmten Bedingungen ihre Verluste mit ihren Gewinnen verrechnen. Wenn Sie zum Beispiel mit Ihrer GmbH einen Verlust machen, hat die GmbH ein Wahlrecht, diese als Verlustvorträge oder Verlustrückträge zu nutzen. Auf diese Weise mindern Sie den Gewinn und damit die Steuerlast eines anderen (späteren oder früheren) Veranlagungszeitraums. Ab einem „Sockelbetrag“ von einer Million Euro sind nur noch 60 Prozent der Verluste abziehbar. Die Grundlagen zum Verlustabzug sind in § 10 EStG geregelt.

Werden Verlustvorträge und Verlustrückträge unterschiedlich behandelt?

Treffen Verlustvorträge und -rückträge in demselben Veranlagungszeitraum zusammen, werden zuerst die Verlustvorträge vom Gewinn abgezogen und anschließend die Verlustrückträge. Ein Verlustrücktrag ist auf ein Jahr beschränkt. Das bedeutet, dass Verluste nur auf den vorangegangenen Veranlagungszeitraum zurückgetragen werden können. Sie werden auf Antrag mit den Gewinnen dieses Zeitraums verrechnet. Verlustvorträge auf zukünftige Veranlagungszeiträume sind zeitlich unbeschränkt.

 

Wie hoch ist die Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften?

Die Körperschaftsteuer ist nur ein Element der Unternehmensbesteuerung. Unternehmen in der Rechtsform UG, GmbH oder AG zahlen zusätzlich noch Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Damit werden ihre Gewinne insgesamt mit knapp 30 Prozent besteuert. Hier ein Beispiel:

Gesamtbesteuerung der Gewinne von AG, GmbH und UG

Steuerart Steuersatz
Körperschaftsteuer (KSt) 15%
zzgl. Solidaritätszuschlag (SolZ) 5,5%
0,15 * 0,055
0,83%
Gewerbesteuer (GewSt)

Gewerbesteuer-Messbetrag 3,5% * durchschnittlicher Hebesatz 361%
0,035 * 3,61

12,6%
Durchschnittlicher Steuersatz 28,43%

Wie können Sie die Körperschaftsteuer berechnen?

Die Körperschaftsteuer wird aus dem Vorsteuergewinn berechnet, eventuell nach Abzug des Gehalts des geschäftsführenden Gesellschafters. Das Berechnungsbeispiel im nächsten Abschnitt zeigt: Wenn Sie 100.000 Euro steuerlichen Gewinn verbuchen, zahlen Sie darauf 15 Prozent, also 15.000 Euro, Körperschaftsteuer.

Ist die Körperschaftsteuer grundsätzlich günstiger als die Einkommensteuer bei einem Einzelunternehmen?

15 Prozent – das klingt nach recht wenig. Die persönliche Einkommensteuer dagegen liegt fast immer auf höherem Niveau. Isoliert betrachtet stimmt das auch. Doch in der Gesamtschau ist es häufig so, dass die Steuerlast von Einzelunternehmen niedriger ausfällt als die von GmbHs.

In diesem Beispiel wird die Steuerbelastung eines Unternehmensgewinns von 100.000 Euro berechnet. Im Beispiel wird der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz von 361 Prozent und ein Einkommensteuersatz von 32 Prozent angesetzt.

Steuerart GmbH Nach

Steuern

Einzelunternehmen Nach

Steuern

Gewinn vor Steuern und nach Gehalt 100.000,00 € 100% 100.000,00 € 100%
Körperschaftsteuer 15% – 15.000,00 € – 15%
Solidaritätszuschlag 5,5% – 825,00 € – 0.83%
Gewerbesteuer
Gewerbeertrag 100.000,00 € 100.000,00 €
nach Gewerbesteuer-Freibetrag 75.500,00 €
Steuermesszahl * Hebesatz (3,50 * 361%) – 12.640,00 € – 12,64% – 9.543,20 € – 9.54%
Einkommensteuer – 32.000,00 € – 32,00%
Solidaritätszuschlag 5,5% – 1.760,00 € – 1,76%
+ Anrechnung Gewerbesteuer

(Steuermessbetrag * 3,8)

+ 10.041,50 € + 10,04%
Effektive Einkommensteuerlast – 23.718,50 € – 23,72%
Ausschüttbarer Gewinn 71.535,00 € 71,54%
Kapitalertragsteuer 25 % (Gewinnausschüttung) – 17.883,75 € – 17,88%
Solidaritätszuschlag 5.5% – 701,04 € – 0,98%
Gewinne nach Steuern 53.000,21 € 53,00% 66.738,30 € 66,74%

Schlussfolgerung: Unter Umständen kann die Steuerlast von Einzelunternehmen bei gleichem Gewinn geringer sein als die der GmbH – obwohl in der Tat die Einkommensteuer höher ist als die Körperschaftsteuer. Grundsätzlich kann man keine Aussage darüber treffen, welche Rechtsform steuerlich günstiger abschneidet, da die Gewerbesteuerhebesätze, der persönliche Einkommensteuersatz und weitere Faktoren immer individuell berücksichtigt werden müssen.

 

Wann und wo zahlen Sie Körperschaftsteuer?

Analog zur Einkommensteuer leisten Sie Vorauszahlungen für die voraussichtlich entfallende Körperschaftsteuer. Nach § 37 EStG werden diese Vorauszahlungen jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig. Nach der Erstellung Ihres Jahresabschlusses bzw. der Steuerbilanz füllen Sie Ihre Körperschaftsteuererklärung aus.

Wichtig: Das Finanzamt akzeptiert diese inzwischen nur noch in elektronischer Form.

Sollten Sie mit den Vorauszahlungen zu viel Körperschaftsteuer entrichtet haben, erhalten Sie diese vom Finanzamt zurück; im umgekehrten Fall wird eine Nachzahlung fällig. Der Termin für die Körperschaftsteuererklärung ist jeweils der 31. Mai des Folgejahres. Der Steuerberater kann diese Frist maximal bis zum 31. Dezember des Folgejahres verlängern lassen.

Wie erstellen Sie die Körperschaftsteuererklärung 2017?

Seit dem Veranlagungszeitraum 2016 existieren die separate Körperschaftsteuererklärung und Feststellungserklärung nicht mehr. Ab 2017 werden die Daten für die zu treffenden Feststellungen in Anlagen zur Körperschaftsteuererklärung erklärt.
Eine Körperschaftsteuererklärung besteht aus folgenden Teilen:

  • Mantelbogen KSt 1
  • Anlage GK
  • Anlage ZVE
  • Anlage WA

Zwingend muss mit der Körperschaftsteuererklärung auch der vollständige handelsrechtliche Jahresabschluss eingereicht werden. Die neue Anlage GK spielt eine zentrale Rolle bei der Ermittlung des steuerlichen Einkommens. Hier einige Hinweise zur Ausfüllung:

  • In Zeile 11 tragen Sie das Jahresergebnis aus der Steuerbilanz oder das Ergebnis der Handelsbilanz nach Korrekturen gemäß § 60 Abs. 2 EStDV ein.
  • Investitionsabzugsbeträge werden in den Zeilen 38 bis 44 berücksichtigt.
  • Eine verdeckte Gewinnausschüttung wird in Zeile 45 und eine verdeckte Einlage eines Gesellschafters in Zeile 62 oder 63 eingetragen.
  • Zu den nicht abziehbaren Aufwendungen (Zeilen 49 bis 61) gehört unter anderem auch die Körperschaftsteuer (Zeile 50).
  • Sachverhalte mit Auslandsbezug geben Sie in den Zeilen 75 bis 80 an.

 

Wie gehen Sie mit einer Körperschaftsteuer-Erstattung um?

Manchmal liegt der tatsächliche, in der Körperschaftsteuererklärung ausgewiesene Ertrag niedriger, als im Voraus prognostiziert. Die Folge: Sie haben zu hohe Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen geleistet. Nun haben Sie beim Finanzamt ein Körperschaftsteuer-Guthaben und erhalten eine Rückerstattung vom Finanzamt. Die Höhe der Erstattung geht aus dem Körperschaftsteuerbescheid hervor, den Sie nach Abgabe der Erklärung erhalten.
Für die Abwicklung der Rückerstattung nutzt das Finanzamt Ihr Geschäftskonto bzw. das ihm bekannte Konto. Die Körperschaftsteuer-Erstattung betrifft allerdings meistens das Vorjahr, das in der Buchführung bereits abgeschlossen und nicht mehr bebuchbar ist. Wie können Sie die Rückzahlung des Körperschaftsteuer-Guthaben also verbuchen?

In einem solchen Fall würden Sie die Erstattung beispielsweise im SKR 3 wie folgt buchen:

  1. KSt: 11111 (Finanzamt) an 2204 (Körperschaftsteuererstattungen für Vorjahre)
  2. Solidaritätszuschlag: 11111 (Finanzamt) an 2209 (Solidaritätszuschlag für Vorjahre)
  3. Geldeingang aus der Erstattung: 1200 (Bank) an 11111 (Finanzamt)

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Fazit zur Körperschaftsteuer

  • Die Körperschaftsteuer ist eine Einkommensteuer auf den Gewinn von Kapitalgesellschaften, d. h. UG, GmbH und AG, und anderen Körperschaften.
  • Sie beträgt 15 Prozent vom steuerlichen Gewinn.
  • Sie ist nur ein Teil des Steueraufkommens einer Kapitalgesellschaft.
  • Körperschaftsteuern für den aktuellen Veranlagungszeitraum werden quartalsweise als Vorauszahlungen entrichtet. Am Ende des Geschäftsjahres wird, wie bei der Einkommensteuer, eine Körperschaftsteuererklärung erstellt. Auf dieser Grundlage ermittelt das Finanzamt den genauen Steuerbetrag für das abgelaufene Jahr.

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