Gewinnausschüttung und Besteuerung einer GmbH

Jede GmbH muss ihre Gewinne und Gewerbeerträge versteuern. Erfahren Sie, wie Sie die Steuerlast aus Gewinnausschüttungen kalkulieren und verdeckte Gewinnauschüttungen vermeiden können.

 

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Inhaltsverzeichnis

Gewinnermittlung bei der GmbH

Jede GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung. Außerdem ist sie eine juristische Person des Privatrechts. Als solche muss die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Körperschaft- und Gewerbesteuer zahlen. Dieser Umstand ist besonders relevant für die korrekte Gewinnermittlung Ihres Unternehmens.

Die Gewinne einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung werden in der Bilanz ermittelt. Alternativ werden Gewinne auch als Einkommen einer Gesellschaft bezeichnet. Grundsätzlich müssen die Gewinne der GmbH versteuert werden: Sie unterliegen der Körperschaftsteuer (§ 7 KstG). Für eine korrekte Abführung der Körperschaftssteuer muss das zu versteuernde Einkommen zunächst ermittelt werden. Als Basis dafür dient die Handelsbilanz, denn aus ihr werden die Gewinne mithilfe der Gewinn- und Verlustrechnung berechnet.

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Körperschaftsteuer aus Gewinn- und Verlustrechnung

Um den zu versteuernden Gewinn zu senken, darf die GmbH Verluste aus den Vorjahren bis zu einer bestimmten Summe nachtragen. Wenn also im Vorjahr ein Verlust entstanden ist und im aktuellen Jahr ein Gewinn, ist dieser Verlust somit steuermindernd verrechenbar. In die Kalkulation werden auch Gewinne und Verluste mit einbezogen, die noch nicht ein- oder ausgegangen sind, wie zum Beispiel offene Rechnungen.

Risiken wie noch nicht ausgezahlte Überstunden oder Urlaubsansprüche werden auch in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) berücksichtigt. Lagerbestände haben dagegen keine Auswirkung auf den Gewinn oder Verlust, solange keine Warenminderung im Lager entsteht oder sich der Wert des Lagers durch einen neuen Einkaufspreis ändert. Der so kalkulierte Gewinn wird mit dem Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent versteuert.

Gewinnermittlung publizieren

Jede GmbH muss einen Jahresabschluss erstellen (lassen), der in Abhängigkeit von der Größe der GmbH drei bis sechs Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres fertiggestellt und an den Bundesanzeiger zur Veröffentlichung weitergeleitet werden muss. Darin enthalten sind neben Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung auch Anlagenspiegel und Lagebericht der GmbH. Als Teil der Publikationspflicht muss der Jahresabschluss einer GmbH im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Die hinterlegten Daten sind für jeden (gegen eine kleine Gebühr) im Unternehmensregister abrufbar und liefern potentiellen Kunden, Geschäftspartnern, Banken und Gläubigern einen Überblick zur aktuellen Situation der GmbH: Alle Vermögensgegenstände und Finanzierungsmittel der Gesellschaft sind somit transparent für die Öffentlichkeit.

Die wichtigsten Steuerarten für Unternehmer:

Gewinnverwendung der GmbH

Steht die Höhe der Gewinne fest, entscheiden die Gesellschafter gemeinsam, wie sie verwendet werden. Üblicherweise wird mit einem Gewinnverwendungsbeschluss festgelegt, welche Strategie verfolgt wird. Folgende Möglichkeiten stehen der Gesellschafterversammlung zur Auswahl:

  • Offene Gewinnausschüttung
  • Gewinnvortrag für das nächste Geschäftsjahr
  • Einstellung als Gewinnrücklage

Je nachdem, für welche Möglichkeiten sich die GmbH-Besitzer entscheiden, entfallen unterschiedliche Steuerarten auf die Gewinne.

 

GmbH und Gewinnausschüttung

Wenn die Gesellschafter eine Gewinnausschüttung beschließen, werden die Gewinne (nach Steuerabzug) an die Gesellschafter verteilt. Im Normalfall werden die Gewinne proportional zum Verhältnis der Gesellschaftsanteile ausgeschüttet. Schreibt die Satzung eine abweichende Ausschüttungsverteilung vor, muss dieser Vorgabe gefolgt werden.

Kapitalertragsteuer der GmbH

Das Versteuern der GmbH-Gewinne ist Teil der Einkommensteuer, die aber in verschiedene Steuerarten aufgespalten wird. Neben der Lohnsteuer und der Körperschaftsteuer fällt auch die Kapitalertragsteuer an.

Hier gilt es, den Überblick zu behalten: Die Körperschaftsteuer belastet auch die Gewinne der GmbH  unabhängig davon, wie sie verwendet werden. Im Gegensatz dazu entfällt Kapitalertragsteuer nur auf die Ausschüttungen der Gewinne. Sie ist deshalb als Besteuerung der Dividende einer GmbH zu verstehen. Manchmal wird die Kapitalertragsteuer auch Abgeltungsteuer genannt.

Das Ziel der Kapitalertragsteuer ist es, die Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern und damit Steuerhinterziehung zu erschweren, wenn Gelder aus dem Betriebsvermögen an die Gesellschafter fließen. Alle Vorgaben dazu ergeben sich aus §§ 44 ff. Einkommensteuergesetz.

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Auf den Kapitalertragsteuersatz von 25 Prozent wird weiterhin der Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent) und die Kirchensteuer (acht oder neun Prozent) aufgeschlagen. Die neuen Freigrenzen für den „Soli“, die seit 2021 in Kraft getreten sind, gelten nicht für Kapitaleinkünfte!  Insgesamt ergeben sich so unterschiedliche Gesamtsteuersätze:

  • 26,375 % (zzgl. Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer)
  • 27,8186 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und 8 % Kirchensteuer)
  • 27,9951 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und 9 % Kirchensteuer)

Gewinnausschüttungen an Gesellschafter sind der Normalfall und müssen immer versteuert werden. In einigen Sonderfällen ist jedoch eine Freistellung von der Kapitalertragsteuer möglich. Ein möglicher Sonderfall ist die Arbeitnehmerbeteiligung an den Gewinnen: Arbeitnehmer können von einem Sparerpauschbetrag von bis zu 801 Euro bzw. 1.602 Euro bei Verheirateten profitieren, der unversteuert bleibt. Um den Freibetrag nutzen zu können, muss ein Freistellungsauftrag von der Gesellschaft ausgestellt werden.

Seit 2009 wertet das Finanzamt Gewinnausschüttungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Anders als zuvor können die GmbH-Gesellschafter keine Werbungskosten oder Schuldzinsen von der Gewinnausschüttung abziehen.

 

Teileinkünfteverfahren

Eine zusätzliche Variante, Gewinnausschüttungen zu versteuern, ist das Teileinkünfteverfahren (TEV) nach § 32 EStG. Die Nutzung des TEV ist allerdings an einige Voraussetzungen gebunden.

Ist einer der Gesellschafter auch als gleichzeitig Geschäftsführer der GmbH, reicht eine Beteiligung von einem Prozent als Voraussetzung aus. Wichtig: Das Verfahren muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

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Im Teileinkünfteverfahren wird die Gewinnausschüttung nicht mit der Kapitalertragsteuer belastet, sondern mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Gesellschafters. Allerdings versteuert  das Finanzamt nur 60 Prozent der Ausschüttung, der restliche Anteil ist steuerbefreit. Weiterhin können im Teileinkünfteverfahren Werbekosten berücksichtigt werden. Daraus ergeben sich oft weitere Einsparungen.

Günstigerprüfung

Eine zusätzliche Methode, um Steuern einzusparen, ist die so genannte „Günstigerprüfung”. Hierbei wird die Steuerlast durch das Teileinkünfteverfahren mit der der Kapitalertragsteuer verglichen. In Ihrem Auftrag prüft das Finanzamt also, welche Art der Besteuerung für Sie lohnender ist. Im Anschluss kann der Steuerzahler selbst entscheiden, welches Steuerverfahren er oder die anwenden möchte.

 

Beispielrechnung: Besteuerung der Gewinnausschüttung

In diesem Beispiel erhalten zwei Gesellschafter einer GmbH eine Gewinnausschüttung von jeweils 50.000 Euro. Gesellschafterin A ist unverheiratet und kann den Sparerpauschbetrag für sich nutzen. Sie versteuert den Gewinn mit der Kapitalertragssteuer. Gesellschafter B nutzt das Teileinkünfteverfahren. Sein privater Einkommensteuersatz liegt bei 30 Prozent. Er plant außerdem, 3.000 Euro Zinsen als Werbungskosten abzusetzen.

 

Gesellschafterin A Gesellschafter B
Kapitalertragsteuer Teileinkünfteverfahren
Ausschüttung 50.000,00 € 50.000,00 €
zu versteuernder Anteil 50.000,00 € 30.000,00 €
Sparerpauschbetrag – 801,00 €
Werbungskosten 3.000,00 €
davon absetzbar – 1.800,00 €
zu versteuernder Betrag 49.199,00 € 28.200,00 €
Steuersatz 26,375 %
(Kapitalertragsteuersatz zzgl. Solidaritätszuschlag)
30 %

(persönlicher Einkommensteuersatz)

Steuerlast 12.976,23 € 8.460,00 €

Natürlich ist die Bewertung der Vor- und Nachteile der Besteuerung abhängig von der individuellen Höhe des Einkommensteuersatzes. Die Steuerersparnis verändert sich außerdem proportional zur Höhe der Gewinnausschüttung. Welche Methode grundsätzlich bei Ihrer GmbH mehr Steuervorteile bietet, muss also immer von Fall von Fall bewertet werden. Ein Steuerberater kann Ihnen bei einer Einschätzung weiterhelfen. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht von Jahr zu Jahr zwischen beiden Methoden wechseln können. Beantragen Sie das Teileinkünfteverfahren, wird es so lange angewandt, bis Sie Ihren Antrag widerrufen.

Sonderfall: GmbH-Geschäftsführer

Sind Geschäftsführer einer GmbH sogenannte Fremdgeschäftsführer, erhalten für ihre Tätigkeit ein Gehalt. Sie sind daher nicht selbständig, sondern angestellt tätig. Wie bei jedem anderen Mitarbeiter erfolgt die Versteuerung und Verrechnung des Gehalts über die Einkommensteuererklärung. Deshalb mindert das Geschäftsführergehalt die Gewinne der GmbH als einer von vielen Posten der GuV. Ungleich komplexer werden Steuerfragen, wenn der Geschäftsführer gleichzeitig Anteilseigner der Gesellschaft ist. In diesem Fall ist eine einwandfreie Buchführung und eine umfassende Steuerberatung sehr zu empfehlen.

Einschränkungen durch GmbH-Satzung

Eine häufige Fehlerquelle bei der Ermittlung der Steuerlast einer GmbH entsteht, wenn zusätzliche Regelungen in der Satzung vernachlässigt werden. Wenn im Gesellschaftsvertrag einer GmbH Vorschriften für die Gewinnausschüttung festgehalten sind, ersetzen diese die Vorgaben des GmbH-Gesetzes. Bei besonders komplexen Vereinbarungen lohnt es sich, einen Steuerberater aufzusuchen.

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Rücklagenbildung

Anstatt den Gewinn auszuschütten, haben die Gesellschafter auch die Möglichkeit, mit dem Gewinn Rücklagen zu bilden. Für die Kreditaufnahme wirken sich Gewinnrücklagen positiv aus, wenn es zur Bewertung der Finanzlage kommt. Jedoch sollten Gesellschafter beachten, dass sich eine Gewinnrücklage nicht einfach auflösen lässt, um etwaige Verluste in folgenden Geschäftsjahren auszugleichen. Zu diesem Zweck werden Gewinnvorträge gebildet.

 

Verdeckte Gewinnausschüttungen bei der GmbH

Grundsätzlich dürfen Gewinne nicht verdeckt ausgeschüttet werden. Aber was genau bedeutet das? Als verdeckt ist die Ausschüttung von Gewinnen immer dann, wenn Gelder von der Gesellschaft an die Gesellschafter oder den Geschäftsführer fließen ohne sachgerecht versteuert zu werden.

Eine verdeckte Gewinnausschüttung geschieht ohne offiziellen Gesellschafterbeschluss. Das Gegenstück dazu ist die offene Gewinnausschüttung, die während der Gesellschafterversammlung durch einen Gewinnverwendungsbeschluss festgelegt wird.

In den meisten Fällen erfolgt eine verdeckte Ausschüttung wissentlich oder unwissentlich durch eine Auszahlung an die Gesellschafter. Zusätzlich kompliziert wird es, wenn der Geschäftsführer auch gleichzeitig Gesellschafter der GmbH ist. Durch die Doppelfunktion ist die Trennbarkeit von Einkommen und Gewinnbeteiligung ganz entscheidend für die Bewertung von Kapitalflüssen von der Gesellschaft an die Anteilseigner. Nur durch eine saubere Buchführung können Sie sich absichern – und rechtfertigen, falls das Finanzamt nachhakt.

Beispiele für verdeckte Gewinnausschüttungen

*Grundsätzlich gilt, dass die Angemessenheit und Branchenüblichkeit bestimmter Zahlungen, Erhöhungen und Vergütungen immer einem Fremdvergleich standhalten müssen. Im Zweifelsfall prüft das Finanzamt prüft also, ob andere Unternehmen im gleichen Wirtschaftssektor vergleichbare Vermögensverlagerungen von der Gesellschaft an die Eigentümer und/oder die Geschäftsführung aufweisen.

Ziel dieses Vergleiches ist es, die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer nicht zu verzerren. Wie bereits erwähnt, schmälert das Gehalt des Geschäftsführers den GmbH-Gewinn. Folglich darf der er zu versteuernde Gesellschaftsgewinn nicht durch verdeckte Ausschüttungen in Form von übermäßigen Gehältern und Vergünstigungen gemindert werden. Die Grundlagen der Regelungen sind in § 8 des Körperschaftsteuergesetzes dargelegt. Lesen Sie hier mehr Details zu verdeckter Gewinnausschüttung und Fremdvergleich.

Konsequenzen von verdeckten Gewinnausschüttungen

Stellt das Finanzamt eine oder mehrere verdeckte Gewinnausschüttungen fest, kann es zu Problemen kommen. Sobald ein begründeter Verdacht vorliegt, hakt die verantwortliche Finanzbehörde nach: Der Betriebsprüfer kündigt sich an. Oftmals bleiben verdeckte Ausschüttungen unentdeckt, bis eine Betriebsprüfung durchgeführt wird. In diesem Fall muss die GmbH die verdeckte Gewinnausschüttung rückwirkend versteuern.

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Steuervorteile beim Geschäftsführergehalt: Betrachtung von Fall zu Fall

In einigen Fällen kann es insgesamt für die GmbH steuerlich günstiger sein, wenn der Geschäftsführer ein höheres Gehalt bezieht. Denn das höhere Gehalt wirkt sich gewinnmindernd auf die GmbH aus. Zwar bleibt das Geschäftsführer-Gehalt nicht unversteuert, da die Einkünfte des Geschäftsführers der Einkommensteuer unterliegen, aber die GmbH spart durch den verminderten Gewinn unter anderem bei der Gewerbesteuer. Insgesamt kann so eine Steuerersparnis erzielt werden.

Berücksichtigen Sie bei dieser Entscheidung unbedingt, dass die Angemessenheit des Geschäftsführergehaltes bewertet wird und einem Fremdvergleich standhalten muss. Ansonsten kommt es zu einer nachträglichen Versteuerung.

 

Gewerbesteuer bei der GmbH

Jede gewerbliche GmbH muss Gewerbesteuer abführen. Kraft Rechtsform ist jede GmbH gewerbesteuerpflichtig. Wichtig: Die Nutzung von Gewerbesteuerfreibeträgen oder Anrechnungen auf die Einkommensteuerschuld der Gesellschafter sind nicht möglich. Eine Ausnahme bei der Gewerbesteuerpflicht bildet jedoch die vermögensverwaltende GmbH.

Kalkulation der Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer entfällt immer auf den Gewerbeertrag, der sich vom Gewinn ableitet. So ergibt sich die Gewerbesteuerzahllast aus den Gewinnen der GmbH:

Berechnung der Gewerbesteuer
Gewinn aus dem Gewerbebetrieb (aus GuV)
+ Hinzurechnungen
– Kürzungen
Σ Gewerbeertrag vor Verlustabzug
– Gewerbeverlust aus Vorjahren
Σ Gewerbeertrag (abzurunden) x Steuermesszahl 3,5%
Σ Steuermessbetrag x Hebesatz Ihrer Gemeinde
Σ Gewerbesteuerlast
– Gewerbesteuervorauszahlungen
Σ Gewerbesteuerschuld

Das ermittelte Ergebnis des Gewerbeertrags wird auf volle hundert Euro abgerundet und dann mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Im Anschluss wird ein weiterer Multiplikator angewendet – der sogenannte Hebesatz. Demnach ist der genaue Gewerbesteuersatz für Ihre GmbH immer abhängig vom Geschäftssitz, denn jede Gemeinde legt einen individuellen Hebesatz fest. Bundesweit sind die Hebesätze sehr unterschiedlich festgesetzt. Der Durchschnitt lag 2019 bei 436 Prozent. Hamburg besitzt den höchsten durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz der Bundesländer mit 470 Prozent, den niedrigsten hat Brandenburg. Die Stadt Oberhausen in Nordrhein-Westfalen hatte 580 Prozent zuletzt den höchsten Hebesatz. Eine Übersicht der Hebesätze finden Sie hier. Falls Ihre Gemeinde keinen Hebesatz festgelegt hat, so beträgt er seit 2004 mindestens 200 Prozent. Laut Statista steigen Steuereinnahmen aus der Gewerbesteuer kontinuierlich seit 2009 an, mit Ausnahme des Jahres 2020.

Gewerbesteuer bei mehreren Betriebsstätten

Wenn eine GmbH mehr als eine Betriebsstätte in unterschiedlichen Gemeinden besitzt, wird die Gewerbesteuerlast zerlegt. Die anteilige Steuerschuld wird mit dem jeweiligen Hebesatz gewichtet und an die jeweiligen Gemeinden abgeführt.

 

Lohnsteuer bei der GmbH

Lohnsteuer entfällt auf Angestelltengehälter einer GmbH und Kirchensteuer (falls eine Kirchenzugehörigkeit besteht). Der Solidaritätsbeitrag entfällt seit 2021 bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro (Nullzone oder Freigrenze). Diese Gesetzesänderung betrifft rund 90 Prozent aller Steuerzahler. Weitere 6,5 %  mit Einkommen bis zu 96.409 Euro profitieren von der Milderungszone, in der der ein verringerter Solidaritätsbeitrag stufenweise erhoben wird.

Die Lohnsteuer wird von der Arbeitsvergütung abgezogen und an das Finanzamt abgeführt. Dazu muss eine Voranmeldung zu festen Fristen stattfinden. Wie der Voranmeldungszeitraum definiert ist, hängt von der Höhe der Steuerschuld des Vorjahres ab:

  • Steuerschuld > 3.000 Euro: Monatliche Anmeldung
  • Steuerschuld zwischen 800 Euro und 3.000 Euro: Vierteljährliche Anmeldung
  • Steuerschuld < 800 Euro: Jährliche Anmeldung

 

Lohnsteuer-Voranmeldung bei Existenzgründungen

Wenn die GmbH gerade erst gegründet wurde und Basisdaten aus Vorjahren nicht existieren, kann für das erste Geschäftsjahr eine Schätzung vorgenommen werden: Der Jahresbetrag wird aus dem ersten vollen Monat auf das ganze Jahr hochgerechnet. Daraus ergibt sich der gültige Voranmeldungszeitraum für die Lohnsteuer der GmbH. Für Mini-Jobber gelten gesonderte Regeln zur Pauschalierung. Die zuständige Behörde für die Lohnsteueranmeldung der geringfügig Beschäftigten ist die Minijob-Zentrale der Knappschaft-Bahn-See.

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Umsatzsteuer der GmbH

Warenlieferungen und Dienstleistungen, sowie Ein- und Ausfuhren dieser aus der GmbH für nicht-unternehmensbezogene Zwecke sind allesamt umsatzsteuerpflichtig. Der übliche Steuersatz beträgt 19 Prozent. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent betrifft unter anderem:

  • Druckerzeugnisse wie Bücher und Broschüren
  • Kunstgegenstände
  • Lebensmittel (außer Getränke)
  • Landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Erzeugnisse

Die Umsatzsteuer wird auf den Netto-Rechnungsbetrag berechnet. Das Finanzamt verrechnet ausstehende Umsatzsteuerbeträge (gegenüber anderen Unternehmen) mit der Umsatzsteuerschuld Ihrer GmbH. Man nennt diese Verrechnung auch Vorsteuerabzug. Wenn Ihr Unternehmen Voraussetzungen für die Vorsteuerzahlungen erfüllt, kann mit dieser Methode die jährliche Gesamtumsatzsteuerschuld verringert werden.

Ähnlich wie bei der Lohnsteuer ist die Anmeldung und Zahlung der Umsatzsteuerbeträge abhängig von der Höhe der Steuerschuld des Vorjahres:

  • Vorsteuer-Überschuss oder Steuerschuld > 6.136 Euro: monatliche Anmeldung
  • Steuerschuld < 6.136 Euro, aber > 512 Euro: vierteljährliche Anmeldung
  • Steuerschuld < 512 Euro: jährliche Anmeldung

Eventuell greift die Kleinunternehmerregelung, wenn die umsatzsteuerpflichtigen Umsätze unter 22.000 Euro bleiben. In diesem Fall können die Umsätze der GmbH von der Umsatzsteuer befreit werden.

Umsatzsteuer-Voranmeldung bei Existenzgründungen

Bei einer neugegründeten GmbH muss die Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich vorgenommen werden. Ausstehende Zahlungen müssen ebenfalls monatlich beglichen werden. Diese Regelung gilt für die ersten beiden Kalenderjahre ab der GmbH-Gründung. Ihr Steuerberater des Vertrauens sollte Sie zum Thema informieren.

 

Grundsteuer und Grunderwerbssteuer der GmbH

Grundsteuer entfällt auf Grundvermögen im Besitz Ihrer GmbH. Dazu zählen unbebaute, aber auch bebaute Grundstücke. Die Gesellschaft muss die Steuerschuld an die Gemeinde leisten, in der sich die Grundstücke befinden. Die Basis für die Berechnung ist immer der Grundstückseinheitswert gewichtet mit der Steuermesszahl (abhängig von der Grundstückart) und dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde. In der Bundesrepublik variieren die Hebesätze sehr stark. Um so genannte Grundsteuer-Oasen zu vermeiden wurde der Mindesthebesatz von 200 Prozent deutschlandweit festgelegt. Dabei wird zwischen Betrieben der Land-und Forstwirtschaft und beinah allen anderen Grundstücksarten unterschieden.

Die Grunderwerbssteuer fällt nur einmalig beim Kauf eines Grundstückes an. Wenn Ihre GmbH ein Stück Land oder eine Immobilie erwirbt, wir der Kaufpreis mit dem Grunderwerbsteuersatz multipliziert. Dieser variiert je nach Bundesland zwischen 6,5 Prozent und 3,5 Prozent.

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