Zusammenfassung
Wie jede Kapitalgesellschaft muss eine UG Steuern zahlen: 15 % Körperschaftsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag. Dazu kommt die Gewerbesteuer, abhängig vom Hebesatz der Gemeinde. Gewinnausschüttungen an Gesellschafter werden mit 25 % Kapitalertragsteuer versteuert plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Außerdem muss jede UG Umsatzsteuer auf ihre Leistungen erheben und an das Finanzamt abführen. Auch eine UG kann die Kleinunternehmerregelung nutzen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Gründer sollten – abhängig vom Hebesatz ihrer Gemeinde – mit einer Steuerbelastung von rund 30 % auf Unternehmensebene rechnen.
Inhaltsverzeichnis
UG: Steuern früh ins Auge fassen
Steuern sind bei der Gründung einer UG oft ein unbeliebtes Thema, dennoch sollte sich jeder Existenzgründer schon vor der Firmengründung damit befassen. Nur so lässt sich ein Unternehmen wirklich ganzheitlich und langfristig planen. Ohne Zweifel ist ein Steuerberater der perfekte Ansprechpartner, der mit viel Erfahrung dem angehenden Unternehmer vor aber auch nach der Gründung beistehen kann.
Typisch anfallende Steuern und Abgaben der UG
Die UG (haftungsbeschränkt) ist, wie die GmbH, eine Kapitalgesellschaft. Bei allen Unternehmen dieser Rechtsform wird die sogenannte Körperschaftsteuer fällig, welche aktuell 15 Prozent des Gewinns beträgt. Zusätzlich muss ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Körperschaftsteuer abgeführt werden.
Aktueller Hinweis
Die Körperschaftsteuer beträgt für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2027 weiterhin 15 % des zu versteuernden Einkommens. Ab 2028 sieht das Körperschaftsteuergesetz eine schrittweise Senkung des Steuersatzes vor.
Hierbei gilt es zu beachten, dass die Körperschaftsteuer quartalsweise an das Finanzamt vorausgezahlt werden muss. Nach Ende des Geschäftsjahres werden diese Vorauszahlungen mit der Steuerschuld verrechnet, ganz ähnlich wie die vorausgezahlten Monatsbeiträge bei einem Stromlieferanten. Fällt die Steuer für das Wirtschaftsjahr höher aus als die Summe der Vorauszahlungen, so ist der Rest nach Erhalt des Körperschaftsteuerbescheides zu zahlen.
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Bei der Gewerbesteuer verhält es sich ähnlich wie bei der Körperschaftsteuer. Daher lohnt es sich, vorausschauend zu planen und während des laufenden Jahres bereits finanzielle Mittel für diesen Fall einzubehalten.
Gut zu wissen: Kein Gewerbesteuer-Freibetrag für die UG
Die Gewerbesteuer richtet sich nach dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde. Deshalb kann die tatsächliche Steuerbelastung je nach Unternehmensstandort unterschiedlich ausfallen.
Anders als Einzelunternehmen und Personengesellschaften hat eine UG (haftungsbeschränkt) keinen Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 Euro. Die Gewerbesteuer fällt daher grundsätzlich bereits ab dem ersten Euro Gewerbeertrag an.
Weitere typische Steuern bei einer UG
- Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent bei einer Gewinnausschüttung an die Gesellschafter. Auch hierbei kommen wieder 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag, bezogen auf die Abgeltungsteuer, dazu. Die bekannteste Abgeltungsteuer ist die sogenannte Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge, zu welcher auch die Kapitalertragsteuer zählt.
- Gewerbesteuer, deren Höhe aufgrund der Feststellung vom Finanzamt abhängig vom Hebesatz der Gemeinde, in der das Unternehmen ansässig ist.
- Vor- und Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent (Ausnahmsweise auch 7 Prozent).
- Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (wenn Mitarbeiter beschäftigt sind) und eventuell die Kirchensteuer bei der Lohnzahlung einzubehalten und bis spätestens zum 10. des Monats an das Finanzamt zu leiten.
Gut zu wissen: Die gesetzliche Rücklagenpflicht der UG
Die gesetzliche Rücklage ist keine Steuer, sollte bei der Finanzplanung einer UG jedoch unbedingt berücksichtigt werden.
- Eine UG (haftungsbeschränkt) muss grundsätzlich 25 % des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage einstellen.
- Dadurch steht der Jahresüberschuss nicht vollständig für Gewinnausschüttungen zur Verfügung.
- Die Rücklagenpflicht entfällt erst, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Kapitalerhöhung zur GmbH erfüllt sind.
Die wichtigsten Steuerarten für Unternehmer:
Steuerberater suchen
Schnell kann man sich bei einer UG im Steuerdschungel verlieren, insbesondere wenn für das eigene Unternehmen noch Sonderregelungen greifen. Wer hier nicht in eine Falle tappen möchte, sollte sich unbedingt einen professionellen Steuerberater zu Hilfe holen – wie einen unserer ausgewählten firma.de-Steuerberater. Dieser bietet nicht nur zusätzliche Vorteile, wie einen Vollmachtservice, sondern kennt oft auch Tipps und Tricks, mit denen die UG auf längere Sicht viel Geld einsparen kann.
Steuern optimieren
Für Ihre Planung: Sie sollten unbedingt die Steuern in Ihrer Unternehmensplanung berücksichtigen. Auf das Jahr gesehen können ca. 30 Prozent für Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer vom Gewinn gerechnet werden (Formel: Gewinn x 0,3). Die tatsächliche Steuerbelastung kann von dieser Faustformel abweichen. Insbesondere die Gewerbesteuer hängt vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab. Die Angabe von rund 30 Prozent eignet sich daher lediglich als grober Planungswert und nicht als individuelle Steuerberechnung.
Ob für Gewinnausschüttungen das Teileinkünfteverfahren oder die Abgeltungsteuer günstiger ist, hängt von der individuellen Beteiligung und persönlichen Steuersituation ab. Lassen Sie sich hierzu steuerlich beraten.
Fazit
Die steuerlichen Verpflichtungen einer UG umfassen hauptsächlich Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Kapitalertragsteuer und Umsatzsteuer. Unternehmerinnen und Unternehmer sollten diese Belastungen bei ihrer Finanzplanung berücksichtigen und gegebenenfalls fachkundige Beratung in Anspruch nehmen, um ihre Steuerpflichten korrekt zu erfüllen.
Autor: Stephan Brockhoff