Titelschutz beantragen – Wie geht das und wieso anmelden?

aktualisiert am 20. Oktober 2023 9 Minuten zu lesen
Hero Icon

Buchtitel, Film- und Musiktitel, Spiele oder auch Hörfunk sind auf den Titelschutz angewiesen. Denn ein Buch oder Film sind zwar urheberrechtlich als Gesamtwerk geschützt, aber nicht der Titel des Werks. Häufig besitzen Werktitel nicht die nötige Unterscheidungskraft, um urheberrechtlichen Schutz zu genießen. In diesem Fall sollten die Urheber Titelschutz beantragen. Wie das geht, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und was Titelschutz überhaupt ist, erfahren Sie in diesem Artikel.

 

Was ist Titelschutz?

Nicht nur die Werke selbst, sondern auch deren Titel profitieren von Schutzrechten. Dabei darf allerdings nicht bei jedem Titel automatisch von einem urheberrechtlichen Schutz ausgegangen werden: Wenn ein Werktitel nicht die nötige Gestaltungshöhe aufweist, um als persönliche geistige Schöpfung nach § 2 Urhebergesetz (UrhG) zu zählen, gilt das Urheberrecht nicht. Eine Gestaltungshöhe ergibt sich durch die Abgrenzung von bestehenden Werktiteln. Wenn sich Ihr Titel stark von den bestehenden unterscheidet und so einzigartig und besonders wird, erreicht er die nötige Gestaltungshöhe, die das Urheberrecht als Voraussetzung stellt. Aufgrund der Kürze vieler Werktitel ist es häufig schwierig, diese Schöpfungshöhe zu erreichen. In diesen Fällen sind die Urheber auf andere Schutzrechte angewiesen. Sollte Ihr Werktitel jedoch Unterscheidungskraft zu anderen bisher erschienen Werken aufweisen, genießt er mit Erscheinen Ihres Werkes urheberrechtlichen Schutz, ohne dass es einer Registrierung oder anderer Formalitäten bedarf.

Sie können einen Werktitel neben dem Urheberrecht durch drei weitere Arten schützen: durch das Wettbewerbsrecht (als Verteidigungsmittel, speziell bei möglicher Konkurrenz), das allgemeine Zivilrecht gemäß § 12 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und das Markenrecht. Greift das Urheberrecht nicht, dient der Markenschutz als zusätzliche Sicherheit vor Ideenklau. Der Titelschutz hat seine Grundlage in §§ 5 und 15 Markengesetz (MarkenG).

 

Titelschutzrecherche: Voraussetzungen für den Titelschutz

Für den Titelschutz gilt, dass bereits eine geringe Unterscheidung zu bestehenden Titeln genügt, um den Werktitel als solchen anzumelden. Allerdings sollten Sie stets darauf achten, dass Sie in Ihre Recherchen zusätzlich die Datenbanken des Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) einschließen: Auch wenn Sie Ihren Werktitel nicht als Marke anmelden, kann Ihr Werktitel immer noch mit einer bestehenden Marke kollidieren. Um Vorfälle dieser Art zu vermeiden und mögliche Unterlassungsklagen von vornherein zu umgehen, sollten Sie stets eine Ähnlichkeits- und Identitätsrecherche in den Datenbanken der eingetragenen Marken und branchenspezifischen Verzeichnissen für eingetragene Werktitel durchführen. Bei Werktiteln, die einer Marke ähnlich sind, kann möglicherweise einfach eine Zusatzbezeichnung angefügt werden, die den Titel so von der Marke abgrenzt.

Titelschutz: Buchtitel prüfen

Sie möchten mit Ihrem Titel den Buchmarkt erobern? Werktitel für Bücher können im Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB) überprüft werden oder auch direkt beim Börsenblatt des Buchhandels; dort können Sie auch sämtliche Titelschutzanzeigen durchsuchen.

 

Wie melde ich Titelschutz an?

Um Titelschutz anzumelden, sollten Sie bei den vorhandenen Anbietern von Titelschutzanzeigen nach identischen Titeln suchen, um zunächst zu überprüfen, ob Ihr Titel sich von den bereits angemeldeten abgrenzt. Wenn Ihre Suche erfolgreich ist, also keine identischen Werktitel liefert, können Sie Ihren Titel eintragen. Hierzu füllen Sie einfach die geforderten Felder aus und schicken das Formular ab.

Damit Ihre Titelschutzanzeige gültig ist, muss sie in einem dafür üblicherweise benutzten Medium und in einer für die Branche üblichen Weise erscheinen. Für die Buchbranche ist dies beispielsweise eine Titelschutzanzeige im Börsenblatt des Börsenvereins, Vertreter anderer Branchen können ihren Titel bei einem der folgenden Portalen anmelden:

  • Titelschutz-Magazin
  • Der Titelschutz Anzeiger
  • Rundy Titelschutz Journal

Bitte beachten Sie, dass jedes Portal unterschiedliche Gebühren für die Anzeige erhebt, einen Pauschalbetrag gibt es nicht.

 

Umfang des Titelschutzes

Ist der Titelschutz einmal angemeldet, kann der Titelinhaber die Verwendung ähnlicher oder identischer Titel untersagen, sofern eine Verwechslungsgefahr bei der Zielgruppe besteht. Aber wann besteht eine nachweisliche Verwechslungsgefahr? Wenn Sie die Ähnlichkeit mehrerer Titel bewerten, müssen Sie zusätzlich die Branche und Zielgruppe der konkurrierenden Veröffentlichung betrachten. Nur so kann ein Verbietungsanspruch gerechtfertigt werden. Nicht in Betracht gezogen werden ähnliche Titel, wenn Titel A beispielsweise ein Buchtitel und Titel B ein nicht themenverwandtes Hörfunk-Programm bezeichnet. Allerdings muss auch  zwischen periodisch erscheinenden und einmalig oder unregelmäßig erscheinenden Werken unterschieden werden – bei letzterem Beispiel muss die Ähnlichkeit umso deutlicher sein, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen.

 

Wie lange hält der Titelschutz an?

Der Titelschutz ist nicht zeitlich begrenzt, es bedarf lediglich der Verfügbarkeit des Werks. Fünf Jahre, nachdem das Werk vergriffen ist, erlischt jedoch der Titelschutz. Vergriffen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das Werk nicht mehr hergestellt wird und nicht mehr verfügbar ist. Bei periodisch erscheinenden Werken verfällt der Schutz zwei Jahre nach Erscheinen der letzten Ausgabe. Bei einer Fernsehsendung gilt der Schutz sogar noch, solange Wiederholungen ausgestrahlt werden. Beim Erlöschen des Titelschutzes gibt es allerdings keine starre Regel; Titelschutz für einen Werktitel kann durchaus früher oder später als zur angegebenen Zeit eintreten. Durch eine Titelschutzanzeige ist es möglich, den Werktitel schon vor Erscheinen zu schützen. In der Regel sollte das Werk maximal fünf bis sechs Monate nach der Anzeige erscheinen, um den Titelschutz zu gewährleisten, andernfalls erlischt der Schutz und der Titel wird wieder frei.

 

Muss ich Titelschutz beantragen, damit mein Werktitel geschützt ist?

Streng genommen müssen Sie Ihren Werktitel nicht per Titelschutzanzeige anmelden. Der Titelschutz entsteht bereits durch die Benutzungsaufnahme. Allerdings können Sie auf Nummer sicher gehen und Ihren Titel noch vor Erscheinen schützen lassen, indem Sie eine Titelschutzanzeige aufgeben.

 

Titelschutzanzeige oder Markeneintragung?

Während die Anforderungen an Titel geringer sind als an Marken, kann es für Urheber durchaus von Vorteil sein, den Werktitel ebenfalls als Marke (speziell: Wortmarke) anzumelden. Besonders, wenn die Schutzrechte des Titelschutzes als nicht ausreichend empfunden werden, lohnt sich eine Markenanmeldung. Diese schützt ihren Werktitel im Gegensatz zur Titelschutzanzeige umfassend vor Nachahmern und Ideenklau und garantiert Ihnen das positive Benutzungsrecht. Weiterhin besitzen Markeninhaber auch das negative Verbietungsrecht: Sie können gegen unbefugte Nutzung Ihrer Marke rechtlich vorgehen, also eine Unterlassungsklage erheben und im Fall einer Imitation besitzen Sie nachweislich die älteren Rechte. Allerdings sind die Anforderungen an eine Marke wesentlich umfangreicher als für eine Titelschutzanzeige: Ihre Marke muss ausreichend Kennzeichnungskraft aufweisen, darf also keiner bisher angemeldeten Marke ähnlich sein, weder in Aussprache, Schrift oder Bedeutung. Außerdem darf die Marke keine Freihaltebedürfnisse verletzen und auch keine irreführenden Herkunftshinweise enthalten.

Die Markeneintragung als Wort- oder Wort-/Bildmarke für Ihren Werktitel bietet Ihnen also einen umfassenden Schutz, vor allem gegenüber Nachahmern und der Konkurrenz. Bei einer Markenanmeldung gibt es wichtige Aspekte bezüglich der Markenähnlichkeit zu beachten und Sie sollten im Vorhinein auch eine gründliche Markenrecherche durchführen. Für eine Markenanmeldung entstehen höhere Kosten als für die Titelschutzanzeige: Markenschutz innerhalb Deutschlands kostet etwa 300 Euro. Eine eingetragene Marke kann zwar immer wieder und sozusagen “auf ewig” verlängert werden, jedoch entstehen bei jeder Verlängerung (alle zehn Jahre erforderlich) zusätzliche Kosten.

Die Titelschutzanzeige eignet sich besonders, wenn Sie Ihr Werk selbst veröffentlichen oder wenig Budget zur Verfügung haben. Die Titelschutzanzeige beginnt preislich ab rund 40 Euro. Durch eine einfache Anzeige im branchenüblichen Medium können Sie sich schon vor Erscheinen unbegrenzten Schutz für Ihren Titel sichern – solange Ihr Titel innerhalb einer angemessenen Frist (üblicherweise fünf bis sechs Monate) erscheint. Dabei ist durch eine Titelschutzanzeige der vorgezogene Schutz des Werktitels möglich, während das Urheberrecht erst bei Erscheinen gilt.

Jetzt weiterstöbern im Ratgeber!