Wie Sie Ihre Wort-/Bildmarke richtig anmelden

aktualisiert am 20. Oktober 2023 9 Minuten zu lesen
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Um die Einzigartigkeit und das Image Ihres Logos rechtlich abzusichern, sollten Sie es unbedingt als Wort-/Bildmarke anmelden. Erfahren Sie hier, was eine Wort-/Bildmarke ausmacht, wie die Markenanmeldung funktioniert und welche Kriterien dabei zu beachten sind.

 

Was ist eine Wort-/Bildmarke?

Bei der Wort-/Bildmarke, einer der für Kunden präsentesten Markenformen, handelt es sich, wie die Bezeichnung es schon verrät, um die Kombination aus einer Wortmarke und einer Bildmarke. Sie besteht aus folgenden Komponenten:

  • Markenname
  • Schriftzug
  • Grafisches Element (Logo, Grafikdesign)

Bekannte Beispiele für Wort-/Bildmarken sind die Logos von Adidas, Rossmann und Microsoft  – allesamt Kombinationen aus einem grafischen Logo und dem Markennamen in einem markanten Schriftzug. Auch alle Werbematerialien sind in einem konsequenten Design gehalten, das jedem Kunden schnell verrät, woher die Website, der Prospekt oder die Verpackung kommt.

Markenanmeldung mit professioneller Rechtsberatung

Die Wort-/Bildmarke ist ein wichtiger Bestandteil eines Corporate Designs, das die Wahrnehmung Ihres Unternehmens wesentlich beeinflusst. Sie verleiht Ihrem Produkt nicht nur einen Wiedererkennungswert, sondern auch Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit. Nicht ohne Grund greifen Kunden bevorzugt zu Marken, die sie im Laufe Ihres Lebens als positiv empfunden haben.

 

Marke auswählen

Es genügt nicht, Ihr Produkt zu fotografieren und mit einem Bildbearbeitungsprogramm in einer der Standardschriften Ihres Betriebssystems Ihren Markennamen darunterzuschreiben. Damit Ihre Wort-/Bildmarke als solche registriert werden kann, sollten Sie gewisse gesetzliche  Kriterien, die sogenannten Schutzhindernisse, beachten. Dabei wird zwischen den absoluten und relativen Schutzhindernissen unterschieden.
In diesem Abschnitt werden nicht nur die Schutzhindernisse erklärt, sondern auch der Vorgang der Markenanmeldung.

Absolute Schutzhindernisse

Absolute Schutzhindernisse sind nicht mit einer anderen Partei verhandelbar und werden schon beim Eintragungsversuch abgelehnt. Was absolute Schutzhindernisse ausmacht, ist im deutschen Recht in § 8 MarkenG geregelt.

Keine Unterscheidungskraft

Der Wortbestandteil muss ein oder mehrere gebräuchliche Wörter aus der deutschen oder einer anderen bekannten Fremdsprache beinhalten und es dürfen keine beschreibenden Begriffe enthalten sein. Das Bildelement darf weder eine beliebige Grundform (Kreis, Rechteck etc.) noch ein bloßes Foto oder eine Illustration des Produkts der Dienstleistung darstellen.

Sitten- oder Ordnungswidrigkeit

Weder der Wort- noch der Bildbestandteil dürfen bestimmte Personengruppen diskriminieren noch Gewalt verherrlichen.

Bösgläubige Anmeldung

Nicht nur die Beleidigung von Personengruppen, sondern auch die von einzelnen Privatpersonen ist nicht gestattet. Behalten Sie Ihre privaten Konflikte für sich!

Verwendung von Wappen, Symbolen oder Bezeichnungen nationaler oder internationaler Organisationen

Dazu zählen staatlich geschützte Symbole wie polizeiliche oder militärische Abzeichen, aber auch Logos und Namen von Nicht-Regierungs-Organisationen wie Terre des Hommes oder Amnesty International. Auch nationale und regionale Flaggen und Wappen sind nicht erlaubt.

Irreführung

Der Wortbestandteil darf nicht über die Art, Beschaffung oder Herkunft des Produkts oder der Dienstleistung hinwegtäuschen. So muss z. B. ein „Odenwälder Apfelmus” tatsächlich im Odenwald produziert worden sein, nicht im Harz.

Widerspruch gegen die Wiener Klassifikation

Die Wiener Klassifikation ist eine international gültige Konvention, die zulässige Bildbestandteile für Bildmarken festlegt. Sie beinhaltet 29 Kategorien, 145 Abschnitte und 1709 Unterkategorien.

Wenn Sie Ihre Marke auch in nicht-deutschsprachigen Ländern anmelden möchten, müssen Sie unbedingt beachten, dass weder der Wort- noch der Bildbestandteil einem weniger angemessenen Wort oder Bild in der jeweiligen Landessprache oder einer etablierten Marke im jeweiligen Land entsprechen. Unter Umständen müssen Sie speziell für ausländische Märkte alternative Marken für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung konzipieren. Ein Beispiel für eine im Ausland inakzeptable Wort-/Bildmarke ist das Starbucks-Logo, das in Saudi-Arabien aufgrund der nicht verhüllten Meerjungfrau als anstößig gilt und daher durch die Abbildung einer Krone ersetzt wurde.

Relative Schutzhindernisse

Neben den absoluten Schutzhindernissen, die in jedem Fall eine Markeneintragung verhindern, gibt es auch die in § 9 MarkenG definierten relativen Schutzhindernisse, die in einem Widerspruchsverfahren angefochten werden können. Diese beziehen sich auf ältere Marken, die Ihrer Markeneintragung entweder ähneln oder mit ihr identisch sind. Innerhalb einer Frist von drei Monaten haben Markeninhaber den Anspruch, Widerspruch gegen die Schutzfähigkeit Ihrer Marke einzulegen. Zwar müssen diese Vorwürfe nicht unbedingt gerechtfertigt sein, doch es gilt, einen solchen Fall unbedingt zu verhindern, denn dadurch erleiden Sie als Anmelder nicht nur einen Imageschaden, sondern müssen außerdem unter Umständen im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens auch hohe Unterlassungs- und Schadensersatzkosten bezahlen.

Markenanmeldung mit professioneller Rechtsberatung

Markenanmeldung

Wenn Sie sich versichert haben, dass keines der gesetzlichen Schutzhindernisse für Ihre gewünschte Wort-/Bildmarke zutrifft, können Sie Ihre Marke anmelden. Je nachdem, ob Sie Ihre Marke nur innerhalb Deutschlands, innerhalb der EU oder international anmelden möchten, unterscheiden sich die zuständigen Ämter und Gebühren.

Deutsche Marke

Die Anmeldung erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Die Kosten belaufen sich auf 290 Euro (elektronisch) bzw. 300 Euro (Papierform).

EU-Marke

Anmelder nutzen die European Union Intellectual Property Organization (EUIPO). Die Kosten für die Online-Anmeldung einer Unionsmarke sind 890 Euro. Alternativ ist eine Unionsgewährleitungsmarke inkl. Satzung zu Nutzungsbestimmungen möglich.

Internationale Marke

Die Anmeldung läuft über die World Intellectual Property Organization (WIPO), kann aber auch in Deutschland über das DPMA abgewickelt werden. Sie gilt für alle Mitgliedsstaaten des Haager Abkommens. Sie entscheiden, in welchen dieser Länder die Marke angemeldet wird. Die Basisregistrierung kostet 180 Euro, 120 Euro für die nachträgliche Benennung, je nach gewählten Ländern fallen zusätzliche nationale Gebühren an. Die Frist für die Zahlung beträgt einen Monat nach der Antragstellung. Mehr zum Thema internationaler Markenschutz finden Sie hier.

In jedem Fall müssen Sie bei der Anmeldung ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis einreichen, das auflistet, welche Produkte und Dienstleistungen unter Ihrer Wort-/Bildmarke angeboten werden sollen.

 

Vor der Anmeldung: Markenrecherche nutzen

Bitte beachten Sie bereits vor der Markenanmeldung, dass die zuständigen Behörden nicht prüfen, ob bereits ähnliche oder identische Wort-/Bildmarken Dritter registriert wurden. Auch nach der vorläufigen Eintragung Ihrer Marke ins Register kann es vorkommen, dass ein Markeninhaber innerhalb von drei Monaten Widerspruch gegen Ihre Markeneintragung einlegt. Damit riskieren Sie nicht nur die zwangsweise Löschung Ihrer Marke, sondern auch hohe finanzielle Verluste durch Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche. Nicht zuletzt werden Ihnen die Kosten für eine Markenanmeldung nicht rückerstattet, sodass auch für einen neuen Versuch die vollen Gebühren bezahlt werden müssen. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch finanziell und zeitlich ungünstig.

Einer solchen Situation können Sie leicht vorbeugen, indem Sie bereits im Voraus eine Markenrecherche durchführen lassen. Dabei wird eine Einsicht in alle verfügbaren Markenregister im In- und Ausland vorgenommen. Sowohl identische als auch ähnliche Wort- und Bildmarken werden gesucht. Am besten, Sie beauftragen für diesen Zweck einen externen Dienstleister, damit Sie sich mit ruhigem Gewissen auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und nach Ablauf der gesetzlichen Widerspruchsfrist vom Designschutz für Ihre Wort-Bildmarke profitieren können.

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