Die GbR für Freiberufler: Das müssen Gründerteams wissen

Die GbR bietet Freiberuflern viele Vorzüge bei nur wenig organisatorischem Aufwand. Mit einem professionellen Vertrag sichern sich Gründer außerdem gegen viele Eventualitäten ab.

 

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Zusammenfassung

Die GbR für Freiberufler ist eine einfache Rechtsform für mindestens zwei Freiberufler, die gemeinsam tätig werden möchten. Sie erfordert weder Mindestkapital noch einen Handelsregistereintrag und lässt sich mit geringem Aufwand gründen. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag hilft, spätere Konflikte zu vermeiden. Zu beachten ist die persönliche und unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter. Für bestimmte Berufsgruppen kann die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) eine interessante Alternative sein.

Inhaltsverzeichnis

Grundlegendes zur GbR für Freiberufler

Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) zählt zu den Personengesellschaften und muss aus mindestens zwei Gesellschaftern bestehen. Sie wird auch als BGB-Gesellschaft bezeichnet. Ziel ist das Erreichen eines gemeinsamen Zwecks, der in einem Gesellschaftsvertrag festgehalten ist. Die rechtlichen Grundlagen sind in §§ 705 ff. BGB festgelegt.

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Voraussetzungen

Die GbR als Rechtsform steht nicht nur Gewerbetreibenden und Interessengemeinschaften, sondern auch Freiberuflern offen. Als Freiberufler gilt jeder, der einen der sogenannten „Katalogberufe” oder ähnlichen Berufe ausübt. Diese Berufe sind im künstlerischen, medizinischen, erzieherischen, technischen und beratenden Bereich zu finden. Hier sind einige Möglichkeiten für GbRs im freiberuflichen Bereich:

  • Professionelle Bands
  • Gemeinschaftspraxen
  • Ingenieurbüros
  • Rechtsanwaltskanzleien, Steuerberaterbüros
  • Kindertagesstätten

Neben dem Streben nach wirtschaftlichem Erfolg kann die GbR auch aus gemeinnützigen oder ideellen Zwecken geführt werden. Grundsätzlich ist es das Ziel der GbR-Gesellschafter, den Zweck nach aller Kraft zu fördern.

Rechtsfähig ist eine GbR dann, wenn sie nach außen auftritt und am Rechtsverkehr aktiv teilnimmt. Dann gilt sie als sogenannte „Außen-GbR”. Sie kann in diesem Fall vertraglich auftreten und ist im Zivilprozess parteifähig, kann also selbst klagen und verklagt werden.

 

Vor- und Nachteile der GbR für Freiberufler

Natürlich können Sie sich auch ein Büro mit anderen Freiberuflern teilen, ohne eine GbR zu gründen. Möchten Sie mit diesen Menschen auch zusammenarbeiten, bietet die GbR Vorteile, die Ihnen das Geschäft erleichtern können. Die einfache Organisation und die steuerlichen Vergünstigungen werden jedoch von einigen Nachteilen begleitet.

Vorteile der GbR für Freiberufler

  • Kapital wird nicht alleine getragen
  • Aufgaben der Unternehmensführung können auch an andere Gesellschafter delegiert werden
  • Ausgleich fehlender eigener Fachkompetenzen
  • Möglichkeit des gegenseitigen Feedbacks
  • Teilung der entstehenden Kosten (Räumlichkeiten, Webseite etc.)
  • Einfache Buchhaltung mit Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
  • Keine Bilanzpflicht, jährliche Steuererklärung genügt
  • Gesellschafter handeln in gleichen Teilen
  • Keine Einkommen- und Körperschaftsteuer
  • Möglichkeit der Kleinunternehmerregelung

 

Nachteile der GbR für Freiberufler

  • Keine Haftungsbeschränkung
  • Die Verteilung der Gesellschafteranteile kann nicht individuell geregelt werden
  • Möglichkeit der Klage gegen die gesamte GbR, bei der alle Gesellschafter zur Verantwortung gezogen werden
  • Eingeschränkte Namenswahl, mindestens ein Gesellschafter muss mit vollem Vor- und Nachnamen im Namen genannt werden
  • Klagen können nicht als GbR vorgenommen werden, sondern nur als Gesamtheit der Gesellschafter
  • Ausgeschiedene Gesellschafter müssen noch fünf Jahre nach der Ausscheidung für die GbR mithaften

💡Praxis-Hinweis zur Haftung

Viele Gründerteams konzentrieren sich zunächst auf die einfache und kostengünstige Gründung einer GbR. In der Praxis wird jedoch häufig die persönliche Haftung unterschätzt. Wer regelmäßig größere Kundenprojekte übernimmt oder potenziellen Schadensersatzrisiken ausgesetzt ist, sollte die Haftungsfrage frühzeitig prüfen und gegebenenfalls über eine Berufshaftpflichtversicherung oder alternative Rechtsformen nachdenken.

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Wann ist die GbR für Freiberufler die richtige Wahl?

Die GbR eignet sich besonders für Freiberufler, die dauerhaft zusammenarbeiten und gemeinsame Projekte, Kunden oder Umsätze teilen möchten. Die Gründung ist unkompliziert, verursacht kaum formale Kosten und erfordert keinen Eintrag ins Handelsregister.

Eine GbR ist häufig die passende Rechtsform, wenn:

  • mindestens zwei Freiberufler gemeinsam tätig werden
  • gemeinsame Kunden betreut werden sollen
  • die Zusammenarbeit langfristig geplant ist
  • kein hoher Kapitalbedarf besteht
  • die Gründung schnell und mit wenig bürokratischem Aufwand erfolgen soll.

Eine andere Rechtsform kann sinnvoller sein, wenn:

  • größere Haftungsrisiken bestehen
  • mehrere Mitarbeitende aufgebaut werden sollen
  • ein starkes Unternehmenswachstum geplant ist
  • Investoren beteiligt werden sollen
  • die persönliche Haftung begrenzt werden soll

Praxis-Tipp: In der Beratung zeigt sich häufig, dass Gründerteams die GbR als unkomplizierten Einstieg wählen und erst später über Haftungsfragen nachdenken. Wenn bereits in der Startphasegrößere Projekte oder höhere finanzielle Risiken anstehen, sollte das Gründerteam die Vorteile einer Partnerschaftsgesellschaft oder einer haftuungsbeschränkten Rechtsform prüfen.

 

Gründung einer GbR für Freiberufler

Wie bei Gewerbetreibenden ist die Gründung einer GbR recht einfach. Dafür müssen Sie und die anderen Gesellschafter den gemeinsamen Zweck festlegen. Danach schließen Sie den Gesellschaftsvertrag ab. Darin bestimmen Sie die Rechte und Pflichten der Gesellschafter in gemeinsamer Absprache.

Der GbR-Vertrag

Zwar ist es rechtskräftig, mündlich oder per Handschlag den GbR-Vertrag abzuschließen, allerdings wird dies spätestens zum Zeitpunkt eines Rechtsstreits aufgrund mangelnden Beweismaterials problematisch. Als sinnvollere Alternative sollten Sie Ihren GbR-Vertrag schriftlich festhalten und von einem Notar beglaubigen lassen. Bei der Einbringung eines Grundstückes oder einer Immobilie ist der schriftliche Vertrag Pflicht.

Im Vertrag legen Sie folgendes fest:

  • Zweck der GbR
  • Höhe der Beiträge der Gesellschafter
  • Aufteilung von Gewinnen und Verlusten innerhalb der GbR
  • Regelung der Geschäftsführung
  • Regelung der Gesellschafterversammlung inkl. Rhythmus der Tagungen und Einladungen
  • Art der Entscheidungsfällung
  • Regelung der Mehrheit bei Abstimmungen: einfach, Zweidrittelmehrheit, Beschluss nur bei Einstimmigkeit
  • Stimmgewichtung
  • Regelung für Abwesenheiten bei Gesellschafterversammlungen
  • Möglichkeit der Vergütung für Gesellschafter
  • Rücklagenbildung
  • Übertragung der Anteile an Dritte
  • Möglichkeit der Vertragskündigung durch Gesellschafter
  • Auflösung
  • Zeitliche Terminierung

Sie benötigen kein Mindestkapital. Zusätzlich entfällt die Gewerbeanmeldung, da Sie freiberuflich tätig sind. Sie müssen die GbR lediglich beim Finanzamt anmelden. Außerdem müssen Sie keinen Geschäftsführer bestimmen, weil alle Gesellschafter gleichsam über Entscheidungen abstimmen.

Typische Fehler bei der Gründung einer Freiberufler-GbR

In der Praxis scheitern die wenigsten Freiberufler-GbRs an formalen Gründungsvorschriften. Deutlich häufiger entstehen später Konflikte, weil wichtige Regelungen zu Beginn nicht ausreichend festgehalten wurden.

Zu den häufigsten Fehlern zählen:

  • Kein schriftlicher Gesellschaftsvertrag
  • Keine Regelung der Gewinn- und Verlustverteilung Unklare Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse
  • Fehlende Regelungen für den Austritt eines Gesellschafters
  • Risiko der persönlichen Haftung wird unterschätzt
  • Unklarer Freiberufler-Status der Gesellschafter

Aus der Praxis: Besonders häufig entstehen Streitigkeiten, wenn sich Arbeitsaufwand und Verantwortlichkeiten im Laufe der Zusammenarbeit unterschiedlich entwickeln.

Was zu Beginn als unkomplizierte Partnerschaft startet, kann später zu Konflikten über Gewinnverteilung, Kundenzuordnung oder Entscheidungsrechte führen. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag schafft hier frühzeitig Klarheit.

Unternehmensbezeichnung für die GbR

Grundsätzlich muss die GbR eine offizielle Unternehmensbezeichnung wählen und nutzen. Sie ist etwas anders geregelt als der Firmenname, denn Fantasienamen sind in der Regel nicht erlaubt. Stattdessen müssen die Vor- und Nachnamen der Gesellschafter enthalten sein. Bei mehr als zwei Gründern reichen in der Regel auch die Nachnamen aus. Daneben darf für Werbezwecke eine informelle Geschäftsbezeichnung genutzt werden. Im offiziellen Geschäftsverkehr wird sie jedoch nicht eingesetzt.

  • Eine Branchen- oder Etablissementbezeichnung (z. B. Frauenärztliche Praxis Dieter Kerner, Kindertagesstätte Purzelbaum) darf für Werbezwecke ergänzt werden.
  • Irreführende Angaben, etwa zum Ort oder zur Branche, dürfen in der Geschäftsbezeichnung nicht vorkommen.
  • Der Zusatz „GbR” ist verpflichtend.
  • Die Geschäftsbezeichnung kann ohne weitere Zusätze für Werbematerial genutzt werden.
  • Arbeiten Sie in einer offenen Geschäftsstelle, müssen die zusätzlichen Angaben neben der Unternehmensbezeichnung öffentlich sichtbar sein.

Hier unser Top-Ratgeber rund um die Gründung: GbR gründen: Infos zu Haftung, Kapital, Anmeldung & Muster-Vertrag

 

GbR, oHG und Handelsregister

Beachten Sie, dass die GbR im rechtlichen Sinne keine „Firma” sind. Es gibt keinen Handelsregistereintrag. Nimmt Ihre GbR dennoch gemäß § 1 Abs. 2 HGB eine gewerbliche Tätigkeit auf, muss sie in eine offene Handelsgesellschaft (oHG) umgewandelt und im Handelsregister eingetragen werden. In diesem Fall müssen Sie ein Gewerbe anmelden.

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GbR oder Partnerschaftsgesellschaft (PartG): Welche Rechtsform ist für Freiberufler besser?

Für Freiberufler kommt neben der GbR auch die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft (PartG) in Betracht. Diese Rechtsform wurde speziell für die gemeinsame Ausübung freier Berufe geschaffen und eignet sich insbesondere für Freiberufler, die ihre Tätigkeit dauerhaft gemeinsam ausüben möchten.

Im Gegensatz zur GbR wird die PartG in das Partnerschaftsregister eingetragen. Dafür schließen die Partner einen Partnerschaftsvertrag und melden die Gesellschaft über einen Notar zur Eintragung beim zuständigen Amtsgericht an. Eine notarielle Beurkundung des Partnerschaftsvertrags ist dafür nicht erforderlich.

GbR oder PartG: Die wichtigsten Unterschiede

GbR PartG
Einfache Gründung ohne Registereintrag Eintragung ins Partnerschaftsregister erforderlich
Kein Notartermin notwendig Notartermin für die Registeranmeldung erforderlich
Für viele Freiberufler ein unkomplizierter Einstieg Speziell für Angehörige freier Berufe konzipiert
Persönliche Haftung der Gesellschafter Persönliche Haftung mit Besonderheiten bei Berufsfehlern

Praxis-Hinweis: Für viele Gründerteams ist die GbR aufgrund des geringen Gründungsaufwands zunächst die naheliegende Wahl. Wer jedoch dauerhaft mit mehreren Berufsträgern zusammenarbeitet oder berufsrechtlichen Besonderheiten unterliegt, sollte die PartG in die Entscheidung einbeziehen.

Haftung in der Partnerschaftsgesellschaft

In vielen Fällen haften die Partner einer PartG ähnlich wie Gesellschafter einer GbR auch mit ihrem Privatvermögen. Eine Besonderheit gilt jedoch bei beruflichen Fehlern: Für Schäden aus fehlerhafter Berufsausübung haftet grundsätzlich der Partner, der mit der Bearbeitung des Auftrags befasst war.

Für bestimmte Berufsgruppen, etwa Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, gelten darüber hinaus besondere berufsrechtliche Vorschriften. Bei diesen sogenannten Kammerberufen kann unter bestimmten Voraussetzungen auch die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) gegründet werden. Hier wird die persönliche Haftung für berufliche Fehler durch den Abschluss einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung begrenzt.

Wann ist die PartG sinnvoll?

Die PartG kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn:

  • mehrere Freiberufler dauerhaft zusammenarbeiten möchten,
  • berufsrechtliche Vorgaben berücksichtigt werden müssen,
  • die Zusammenarbeit langfristig angelegt ist,
  • besondere Haftungsregelungen für die jeweilige Berufsgruppe genutzt werden sollen.

Für kleinere Gründerteams mit überschaubarem Haftungsrisiko bleibt die GbR dagegen häufig die einfachere und kostengünstigere Lösung.

 

Alternative zur GbR für Freiberufler: Die PartG

Für Freiberufler kommt außerdem die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft (PartG) als Alternative in Frage. Dafür erstellen Sie einen Vertrag, der vom Notar beurkundet wird, und lassen Ihre PartG beim Amtsgericht ins elektronische Partnerschaftsregister eintragen. Danach schließen Sie eine Haftpflichtversicherung ab. In den meisten Fällen haften die Gesellschafter wie bei der GbR mit ihrem Privatvermögen. Ein Ausnahmefall tritt ein, wenn nur ein Partner für den Auftrag verantwortlich war. Dann haftet der Verantwortliche. Wenn Anwaltskanzleien und Steuerberaterbüros als PartG agieren, dürfen jeweils ausschließlich Rechtsanwälte und Steuerberater an der Gesellschaft beteiligt sein. Bei den so genannten Kammerberufen ist sogar die Rechtsform Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) möglich. Hier werden die Haftungsregelungen der Partner zusätzlich durch das jeweilige Berufsrecht geregelt.

Fazit

Die GbR eignet sich besonders für Freiberufler, die unkompliziert zusammenarbeiten und gemeinsame Projekte umsetzen möchten. Ihre größten Vorteile sind die einfache Gründung und der geringe Verwaltungsaufwand. Gleichzeitig sollten Gründer die persönliche Haftung nicht unterschätzen und wichtige Regelungen frühzeitig im Gesellschaftsvertrag festhalten. Wer langfristig mit mehreren Berufsträgern zusammenarbeitet, sollte auch die PartG als Alternative prüfen.

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