Personengesellschaft: Rechtsformen, Haftung, Steuern

Eine Personengesellschaft ist ein Zusammenschluss aus mindestens zwei Rechtsträgern, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Im Schadensfall haften Gesellschafter persönlich und unbeschränkt.

 

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Inhaltsverzeichnis

 

Was ist eine Personengesellschaft?

Der Begriff Personengesellschaft (PersG) ist ein Überbegriff für mehrere Rechtsformen für Unternehmen. Sie bildet das Gegenstück zur Kapitalgesellschaft (KapG). In Deutschland sind verschiedene Konstellationen für die Gründung einer Personengesellschaft möglich.

  • Natürliche Personen: z. B. GbR aus Freiberuflern oder Einzelunternehmen
  • Bestehende Personengesellschaften: z. B. Zusammenschluss zweier GbRs als neue KG
  • Natürliche Personen und Kapitalgesellschaft: z. B. GmbH & Co. KG
  • Bestehende Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft: z. B. Zusammenschluss einer GbR und einer UG als neue GbR

Der Zweck des Zusammenschlusses kann ebenfalls vielfältig sein: Gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeiten, Betrieb eines Handelsgewerbes, Vermögensverwaltung oder gemeinnützige Zwecke.

 

Rechtsformen einer deutschen Personengesellschaft

Innerhalb der Personengesellschaften können zwei Unterkategorien unterschieden werden: Personenhandelsgesellschaften und Personenvereinigungen.

Personenhandelsgesellschaft

Personenhandelsgesellschaften haben die Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister – um Gegensatz zu Personenvereinigungen. Nach deutschem Handelsrecht werden sie als eigene Gruppe abgegrenzt, da das Handelsgeschäft im Vordergrund steht (§§ 105 ff., 161 HGB). Manchmal werden sie deshalb nur als Handelsgesellschaften bezeichnet. Zu den Personenhandelsgesellschaften zählen:

Obwohl sie wie Kapitalgesellschaften im Handelsregister geführt werden, sind Personenhandelsgesellschaften keine juristischen Personen im rechtlichen Sinne.

Personenvereinigung

Personenvereinigungen werden nicht im Handelsregister geführt. Es ist aber möglich, dass im Laufe der Zeit ein Rechtsformwechsel und somit eine Eintragung in das Handelsregister nötig werden, zum Beispiel wenn eine kaufmännisch tätige GbR ihre Geschäftstätigkeiten so ändert oder erweitert, dass sie ein Handelsgewerbe (i. S. d. § 1 Abs. 2 HGB) betreibt und/oder die jährliche Umsatzgrenze von 500.000 Euro überschreitet. In diesem Fall wird der Wechsel zur oHG notwendig.

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Haftung bei der Personengesellschaft

Innerhalb einer Personengesellschaft haften die Gesellschafter grundsätzlich unbeschränkt mit ihrem eigenen Vermögen. Genau wie Gewinne werden Verluste – und somit auch Schulden –anteilig auf die Gesellschafter verteilt. Auch nach der Auflösung oder dem Ausscheiden einzelner Gesellschafter greift die so genannte Nachhaftung für weitere fünf Jahre.

Bei der Kommanditgesellschaft gibt es eine gesonderte Regelung: Mindestens ein Gesellschafter haftet gesamtschuldnerisch und unbeschränkt (Komplementär), alle weiteren genießen eine Haftung, die auf ihre eingezahlte Kapitaleinlage beschränkt ist (Kommanditist). Um eine Vollhaftung des Gesellschafters zu vermeiden, kann als Komplementär auch eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung eingesetzt werden. Dadurch entstehen die Sonderformen der Personengesellschaft als GmbH & Co. KG und UG & Co. KG etc.

 

Personengesellschaft vs. Kapitalgesellschaft: Unterschiede

Der Name verrät den größten Unterschied der beiden Begriffe: Während bei Personengesellschaften die natürlichen Personen (Gründer) von zentraler Bedeutung sind, konzentriert sich die rechtliche Behandlung der Kapitalgesellschaft auf das Kapital, das zur Gründung aufgebracht werden muss und dem Gläubigerschutz dient.

Trennung von Gesellschaft und Gesellschaftern

Kapitalgesellschaften müssen strikt zwischen dem Gesellschaftsvermögen und dem Privatvermögen der Gesellschafter unterscheiden: Dies betrifft sowohl die Buchhaltung als auch die steuerliche Behandlung (Trennungsprinzip). Kapitalflüsse von der Gesellschaft an ihre Besitzer dürfen nur im Rahmen der offenen Gewinnausschüttung einmal im Jahr vorgenommen und als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert werden. Bei einer Personengesellschaft findet diese strikte Trennung nicht statt (Transparenzprinzip). Privatentnahmen sind während des Geschäftsjahres möglich.

Geschäftsführer und Gesellschafter

Die Geschäftsführung der Personengesellschaft übernimmt einer der Gesellschafter bzw. Komplementäre. Eine Kapitalgesellschaft hingegen kann diese Schlüsselrolle auch einem Angestellten überlassen, der als Fremdgeschäftsführer tätig ist.

Die Anzahl der Partner in einer Personengesellschaft ist auf mindestens zwei festgelegt, während GmbH, UG usw. auch als Ein-Personen-Gesellschaft gegründet werden können.

Buchhaltung

Personenvereinigungen dürfen die einfache Buchführung und die Einnahmenüberschussrechnung verwenden, während Personenhandelsgesellschaften genau wie Kapitalgesellschaften zur doppelten Buchführung verpflichtet sind.

Gründungsaufwand

Grundsätzlich ist das Gründen einer Kapitalgesellschaft aufwändiger, da hierzu ein Notarbesuch und die Eintragung in das Handelsregister unumgänglich sind. Bei denjenigen PersG, die nicht ins Handelsregister eingetragen werden müssen, ist das Erstellen eines Gesellschaftsvertrages nicht zwingend notwendig.

Zusätzlich fordern das GmbH- und Aktiengesetz die Einzahlung eines Mindestkapitals auf das Geschäftskonto. Diese Verpflichtung entfällt bei der Gründung einer Personengesellschaft. Die Pflicht zur Gewerbeanmeldung fällt unter Umständen ebenfalls weg, wenn die neue Personengesellschaft keine gewerblichen Tätigkeiten aufnimmt. Dies wäre zum Beispiel bei einer Freiberufler-GbR der Fall.

Auch unmittelbar nach der Gründung sind die Vorgaben für Kapitalgesellschaften strikt: Schon bei der Aufnahme der Geschäftstätigkeiten muss die Buchhaltung eingerichtet und eine Eröffnungsbilanz erstellt werden.

Hinweis: Für Personenhandelsgesellschaften ist der bürokratische Aufwand einer Gründung ähnlich groß wie bei einer Kapitalgesellschaft.

 

Rechtsfähigkeit der Personengesellschaft

Wie bereits erwähnt, ist eine Personengesellschaft im deutschen Recht weder eine juristische Person noch eine natürliche Person.

Allerdings zählen die GbR, KG und oHG allesamt zu den teilrechtsfähigen Gesellschaften gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (§ 14 BGB). Das bedeutet, dass sie folgende Rechte besitzen:

  • Verbindlichkeiten einzugehen
  • Rechte und Eigentum zu erwerben
  • Verträge zu schließen
  • als Kläger oder Beklagter vor Gericht aufzutreten

 

Besteuerung einer Personengesellschaft

Je nach Steuerart wird die Personengesellschaft entweder als eigenständiges Steuersubjekt (Gesellschaft) oder als Zusammenschluss mehrerer einzelner Steuersubjekte (Gesellschafter) behandelt:

  • Umsatzsteuer: entfällt auf die Umsätze der PersG als Ganzes
  • Einkommensteuer: entfällt jeweils auf die Einkünfte der Gesellschafter
  • Gewerbesteuer: entfällt auf die Gewinne der PersG
    • vorausgesetzt sie ist gewerblich tätig
    • Freibetrag für Gewerbeerträge: 24.500 Euro
    • Anrechnung in der persönlichen Steuererklärung der Gesellschafter
    • Gewerbesteuerschuld wird anteilig verteilt und mit 3,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrags angesetzt
  • Erbschaftsteuer: entfällt jeweils auf die Einkünfte der Gesellschafter
  • Schenkungssteuer: entfällt jeweils auf die Einkünfte der Gesellschafter
  • Kapitalertragsteuer: wird nicht erhoben
  • Körperschaftsteuer: wird nicht erhoben

 

FAQ zur Personengesellschaft

Was ist eine doppelstöckige Personengesellschaft?

Bei einer doppel- oder mehrstöckigen Personengesellschaft sind die Gesellschafter jeweils bestehende Personengesellschaften. Beispiel: Zwei Partnerschaftsgesellschaften schließen sich zu einer Kommanditgesellschaft zusammen. Die neue KG bildet dabei die Untergesellschaft, die PartGs werden als Obergesellschaften bezeichnet.

Was sind nicht rechtsfähige Personenvereinigungen?

  • Erbengemeinschaften
  • Bruchteilsgemeinschaften
  • nicht rechtsfähige Vereine, Stiftungen oder Anstalten
  • reine Innengesellschaften

Bei nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen handelt es sich jeweils um Zusammenschlüsse, die zwar am Rechtsverkehr teilnehmen, aber nicht als zusammenhängendes Rechtssubjekt behandelt werden. Das bedeutet, dass sie zum Beispiel keine Verträge schließen, Verbindlichkeiten eingehen oder als Kläger oder Beklagter auftreten dürfen.

Was sind haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften?

Damit sind PersG gemeint, deren Haftung auf eine bestimmte Summe (Gesellschaftereinlage bzw. Stammkapital einer Kapitalgesellschaft) beschränkt ist. Zu dieser Gruppe gehören die Sonderformen der oHG und KG, die eine Kapitalgesellschaft als Komplementär einsetzen. Seit 2013 steht Freiberuflern außerdem die Gründung einer PartGmbB offen, mit der eine Beschränkung der Berufshaftung möglich wird.

 

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