Sonderform UG & Co. KG: Das müssen Sie wissen

aktualisiert am 3. Dezember 2021 5 Minuten zu lesen
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GmbH & Co. KG kennen wir. Doch UG & Co. KG? Davon haben viele noch nichts gehört. Was sind die Vorteile zur herkömmlichen UG (haftungsbeschränkt) und was sollte ich als Gründer beachten, wenn ich eine UG & Co. KG gründen möchte?

 

Was ist eine UG & Co. KG?

Die Abkürzung Co. KG steht für Compagnie Kommanditgesellschaft. Die Rechtsform zählt zu den Personengesellschaften. Jede UG & Co. KG besteht aus Komplementär und Kommanditist. Dabei haftet der Komplementär in vollem Umfang mit seinem Privatvermögen und ist meist gleichzeitig auch Gründer des Unternehmens. Komplementäre einer Kommanditgesellschaft können (müssen aber nicht) natürliche Personen sein. Sie fungieren hauptsächlich als Geldgeber. Bei der Rechtsform UG & Co. KG tritt eine Unternehmergesellschaft (UG) als Komplementär auf, mit dem Vorteil, dass die zusätzliche Haftungsbeschränkung auch hier greift. Weiterhin gibt es die „große“ Variante der UG & Co. KG: eine GmbH & Co. KG.

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Andreas Munck

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Andreas Munck

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Eine Co. KG ist zwar hauptsächlich auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet, darf aber grundsätzlich für jede andere Tätigkeit gegründet werden. Das bedeutet, dass die Co. KG generell mit einer Kapitalgesellschaft wie der UG oder GmbH als Komplementär gegründet wird. So kann die beschränkte Haftung der Kapitalgesellschaft genutzt werden. Theoretisch ist auch eine Gründung mit jeder anderen Rechtsform gültig. Dies ist eher unüblich, da so die Vorteile einer haftungsbeschränkten Gesellschaft als Komplementärin wegfallen.

 

Gründung einer UG & Co.KG

Bei einer UG & Co.KG müssen zunächst zwei Gründungen durchgeführt werden. Als erstes gründet man eine UG (haftungsbeschränkt). Diese kann ganz einfach mit einem Musterprotokoll gegründet werden, welches dem Notar zur Beurkundung vorgelegt wird. Die Gründung geht dadurch einfacher und schneller von statten. Nachdem dem Notar der Einzahlungsbeleg des UG-Stammkapitals vorliegt, veranlasst er die Eintragung ins Handelsregister.

Danach muss noch ein KG-Vertrag geschlossen werden. Dieser Gesellschaftsvertrag muss nicht notwendigerweise durch den Notar beurkundet werden, aber der Notar nimmt auch für die neue KG die Anmeldung zum Handelsregister vor.

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Welche Vorteile hat die Gründung einer UG & Co. KG?

  • Haftung: Durch die Gründung einer UG & Co. KG behalten Gründer den Vorteil der UG als haftungsbeschränkte Rechtsform. Der Zusatz Co. KG eignet sich für alle, die von den Vorteilen einer alleinigen Führungsposition in einem Unternehmen profitieren möchten.
  • Geschäftsführung: Nur ein Geldgeber wird noch gebraucht, und diese Aufgabe erfüllt der Kommanditist. Er würde bei einer UG (haftungsbeschränkt) also sinngemäß dem geschäftsführenden Gesellschafter entsprechen.
  • Startkapital: Auch bei der Gründung der UG für der UG & Co. KG genügt bereits 1 Euro als Stammkapital. Die UG  ist in der Regel nicht direkt am Gewinn der KG beteiligt. Stattdessen wird ihr ein fixer Pauschalbetrag für die Übernahme der Haftung gezahlt.
  • Steuern: Eine UG & Co. KG kann als Personengesellschaft diverse steuerliche Vorteile mit sich bringen. Zum Beispiel entfällt die Körperschaftsteuer. Sprechen Sie am besten mit einem Steuerberater Ihres Vertrauens.

 

Reguläre UG vs. UG & Co. KG

Kriterien UG UG & Co. KG
Rechtsform Kapitalgesellschaft Personenhandelsgesellschaft
Haftung beschränkt beschränkt
Gesellschaftsvertrag
  • Musterprotokoll oder individuelle Satzung
  • Notarielle Beurkundung erforderlich
  • Gesellschaftsvertrag (für die KG)
  • Musterprotokoll oder individuelle Satzung (für die UG)
  • Notarielle Beurkundung für beide Gesellschaften erforderlich
Handelsregistereintrag HRB (als Kapitalgesellschaft) HRB (UG als Kapitalgesellschaft)

HRA (UG & Co. KG als Personengesellschaft)

Gründungprozess einmalig für jede Gesellschaft: erst die UG, dann die KG
Rücklagen Pflicht zur jährlichen Rücklagenbildung keine Pflicht
Geschäftsführung Geschäftsführer der UG Geschäftsführer der UG

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