Zusammenfassung
Eine UG (Unternehmergesellschaft) bietet Haftungsbeschränkung bei geringem Startkapital. Im Gegensatz zur GmbH kann man bereits mit nur 1 Euro Stammkapital eine UG gründen. Durch die Nutzung eines Musterprotokolls lassen sich Kosten und Aufwand reduzieren. Der Gründungsprozess umfasst die Festlegung von Stammkapital, Geschäftsführung, Firmensitz und Gründungsart. Nach der notariellen Beurkundung wird das Stammkapital auf ein Geschäftskonto der UG eingezahlt und die Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen. Anschließend folgen die Pflichtanmeldungen beim Gewerbeamt, Finanzamt und Transparenzregister. Mit der Zuteilung der Steuernummer kann die UG ordnungsgemäß Rechnungen ausstellen und ihren Geschäftsbetrieb vollständig aufnehmen.Inhaltsverzeichnis
Voraussetzungen für die UG-Gründung
- Mindestens ein Gesellschafter
- Mindestens ein Geschäftsführer
- Geschäftsanschrift in Deutschland
- Stammkapital von mindestens 1 Euro
- Uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit der Gründer und Geschäftsführer
- Praxisempfehlung: 1.000 bis 2.500 Euro Startkapital einplanen
Praxis-Tipp
Eine UG kann zwar bereits mit 1 Euro Stammkapital gegründet werden. Empfehlenswert sind jedoch 1.000 bis 2.500 Euro, damit die Gesellschaft neben den Gründungskosten auch in den ersten Wochen zahlungsfähig bleibt und laufende Ausgaben problemlos decken kann.
Samar Fathulla | Gründerberater
Ich begleite Gründerinnen und Gründer auf dem Weg zum erfolgreichen Unternehmen. Gemeinsam finden wir die passende Strategie für Ihre Gründung. Sie fragen – ich antworte.
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Kosten der UG-Gründung
Die Gründungskosten einer UG setzen sich aus Notarkosten, Gebühren für den Handelsregistereintrag, der Gewerbeanmeldung sowie dem gewählten Stammkapital zusammen. Die folgenden Durchschnittswerte geben Ihnen eine erste Orientierung.Durchschnittliche Gründungskosten auf einen Blick
- UG mit Musterprotokoll
- Einzelgründer: 531 € + Stammkapital
- Gründerteams: 617 € + Stammkapital
- UG mit Satzung
- Einzelgründer: 1.171 € + Stammkapital
- Gründerteams: 1.181 € + Stammkapital
Kosten: UG gründen mit Musterprotokoll nach Posten
| Eckdaten | Ein-Personen-UG | Mehr-Personen-UG |
| Stammkapital | bis ca. 7.000 € | bis ca. 7.000 € |
| Notar | ||
| Notargebühren | 60,00 € | 120,00 € |
| Handelsregister-Anmeldung | 60,00 € | 60,00 € |
| Nebenkosten¹ | 28,00 € | 32,00 € |
| 19 % MwSt | 28,12 € | 40,28 € |
| Weitere Amtsgebühren | ||
| Handelsregistereintrag | 300,00 € | 300,00 € |
| Gewerbeanmeldung² | 35,00 € | 35,00 € |
| Transparenzregister | 19,80 € | 19,80 € |
| Gründungskosten | 530,92 €* | 617,08 €* |
UG gründen mit dem Marktführer firma.de
- Persönlicher Ansprechpartner
- Schnelle Eintragung ins Handelsregister
- 150 Euro Cashback mit FINOM Konto
Kosten: UG gründen mit Satzung nach Posten
| Eckdaten | Ein-Personen-UG | Mehr-Personen-UG |
| Stammkapital | bis ca. 7.000 € | bis ca. 7.000 € |
| Notar | ||
| Notargebühren | 471,00 € | 480,00 € |
| Handelsregister-Anmeldung | 162,50 € | 162,50 € |
| Nebenkosten¹ | 52,00 € | 52,00 € |
| 19 % MwSt | 130, 25 € | 132,06 € |
| Weitere Amtsgebühren | ||
| Handelsregistereintrag | 300,00 € | 300,00 € |
| Gewerbeanmeldung² | 35,00 € | 35,00 € |
| Transparenzregister | 19,80 € | 19,80 € |
| Gründungskosten | 1.170,55 €* | 1.181,26 €* |
Checkliste: UG gründen in 10 Schritten
- Gründung vorbereiten
- Firmenname festlegen und bei IHK prüfen lassen
- Satzung erstellen oder Musterprotokoll benutzen
- Notarbesuch planen und neue UG beurkunden lassen
- Geschäftskonto eröffnen und Stammeinlagen einzahlen
- Kontoauszug an Notar weiterleiten
- Amtsgericht veröffentlicht Handelsregisternummer
- UG anmelden: Gewerbeamt, Finanzamt, Transparenzregister
- Finanzamt teilt Steuernummer zu
- Buchhaltung einrichten: Eröffnungsbilanz und USt-VA
#1 UG-Gründung vorbereiten
Vor der UG-Gründung müssen einige grundlegende Fragen geklärt werden: Wer, wie, wo und wie viel?Gesellschafter
Wer wird Gesellschafter der neuen UG? Jede UG muss mindestens einen haben. Die Gesellschafter zahlen das Stammkapital ein und sind die Entscheidungsträger.Geschäftsführung
Bei der Gründung einer UG muss es mindestens einen Geschäftsführer geben. Diese Rolle kann entweder ein Gesellschafter (Gesellschafter-Geschäftsführer) oder ein Angestellter (externer Geschäftsführer) übernehmen. Er oder sie hat besondere Rechte und Pflichten.Geschäftsidee
Legen Sie fest, welche Produkte oder Dienstleistungen Ihre UG anbieten soll. Daraus ergibt sich später der Unternehmensgegenstand, der im Gesellschaftsvertrag und bei der Gewerbeanmeldung angegeben wird.Firmensitz
Wo möchten Sie Ihre UG gründen? Bei der Wahl des Firmensitzes spielen unter anderem Mietkosten und der regionale Gewerbesteuerhebesatz eine Rolle. Eine rein virtuelle Geschäftsadresse reicht nicht aus. Wenn Gründer Ihre private Wohnadresse verwenden möchten, sollten sie zwei Fragen vorab prüfen:- Darf die Privatadresse als Geschäftsadresse der UG genutzt werden? In reinen Wohngebieten brauchen Gewerbebetriebe eine Erlaubnis oder sind generell verboten. Die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung oder das Bauamt sind hier die richtigen Ansprechpartner.
- Bei Mietwohnungen: Ist ein Gewerbebetrieb aus der Wohnung laut Mietvertrag zulässig? Eine schriftliche Erlaubnis vom Vermieter ist empfehlenswert, um Streitigkeiten vorzubeugen.
Gesellschaftsvertrag
Möchten Sie die UG mit einem standardisierten Musterprotokoll oder einer individuell formulierten Satzung gründen? Mehr Infos dazu weiter unten.Kapital
Wie hoch soll das Stammkapital der UG sein? Das gesetzliche Minimum ist ein Euro pro Gesellschafter. Deshalb wird sie auch als Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH bezeichnet.
„Zu wenig Kapital kann schnell teuer werden. Plane für den Start deiner UG lieber 1.000 bis 3.000 Euro ein, um finanzielle Engpässe direkt nach der Gründung zu vermeiden.“
Carina Wünsch Gründerberaterin bei firma.de mit 8 Jahren Erfahrung
UG gründen mit dem Marktführer firma.de
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- Schnelle Eintragung ins Handelsregister
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Erlaubnisse, Lizenzen, Genehmigungen
Für einige Gewerbe brauchen Gründer gesonderte Erlaubnisse: Konzession für eine neue Bar, Fachprüfung für die Eröffnung einer Fahrschule, Betriebserlaubnis für eine Kita etc. Prüfen Sie vorher, welche Genehmigungen von Behördenseite fällig werden. Priorisieren Sie diese Anträge vor allen anderen Schritten, denn die Bearbeitung dauert lange – oft sogar länger als die Gründungsphase.# 2 Firmenname und Unternehmensgegenstand formulieren
Der Firmenname der UG wird im Handelsregister veröffentlicht und muss bei der geschäftlichen Kommunikation verwendet werden. Gründer haben mehrere Optionen, das neue Unternehmen zu benennen.Beispiele
- Namen der Gesellschafter
- Franka Müller UG (haftungsbeschränkt)
- Leimann und Söhne UG (haftungsbeschränkt)
- Tätigkeitsbezeichnung mit einer individuellen Ergänzung
- TBM Trockenbau UG (haftungsbeschränkt)
- 360grad Digitalmarketing UG (haftungsbeschränkt)
- Fantasiebezeichnung
- Busy Unicorn UG (haftungsbeschränkt)
- Greenergy UG (haftungsbeschränkt)
- Kombinationen der drei genannten Optionen
- Ullrich Buss Schlosserei UG (haftungsbeschränkt)
- iCensor Trading UG (haftungsbeschränkt)
Sicherheit verschaffen
Bevor es zum Notar geht, sollten Gründer den Wunschnamen und Unternehmensgegenstand vorprüfen lassen – das macht die IHK. Diese Prüfung hat gleich zwei Vorteile: Die IHK gibt eine Einschätzung darüber ab, ob die Angaben zulässig sind und der Name im Bereich des zuständigen Amtsgerichts noch verfügbar ist. Wenn Sie diesen Schritt auslassen, vergrößert sich die Wahrscheinlichkeit, dass der Firmenname nach der notariellen Beurkundung vom Amtsgericht abgelehnt wird. Dieses Szenario ist besonders ärgerlich, denn die ursprünglichen Angaben müssen nun geändert und erneut beurkundet werden. Dadurch entstehen nicht nur doppelte Notarkosten, auch die Gründungsphase wird um Tage oder Wochen verlängert.#3 Gesellschaftsvertrag und Stammkapital
Eine UG kann mit Musterprotokoll oder Satzung gegründet werden. Die Unterschiede können Sie hier im Detail nachlesen. Ein Musterprotokoll kommt nur in Frage, wenn die Gesellschaft maximal drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer haben soll. Der standardisierte Vertrag lässt sich jedoch nicht individuell anpassen. Oft entscheiden sich Gründer für das Musterprotokoll, um die UG-Gründung zu beschleunigen und Notarkosten einzusparen. Zu einem späteren Zeitpunkt kann das Musterprotokoll durch eine maßgeschneiderte UG-Satzung ausgetauscht werden. Eine Satzung bietet den Vorteil, dass sie genau auf das neue Unternehmen und das Gründerteam angepasst werden kann.Stammkapital für UG-Gründung festlegen
Steht die Entscheidung zum Vertragswerk fest, sollten Sie das Finanzielle klären: Wie viel Stammkapital soll die neue UG haben und wie sollen die Anteile unter den Gesellschaftern aufgeteilt werden? Grundsätzlich ist ein Betrag zwischen 1 Euro und 24.999 Euro möglich. Bedenken Sie bei dieser Entscheidung folgende Punkte:- Startphase: Das gewählte Stammkapital der UG sollte erste Ausgaben decken.
- Stammeinlage: Gesellschafter müssen ihren jeweiligen Anteil bei der Gründung auf das Geschäftskonto einzahlen.
- Beschlüsse: Die Höhe des Stammkapitals regelt die Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung. Abweichungen davon sind nur durch eine Satzung möglich.
- Gewinne/Verluste: Überschüsse und Schulden der UG werden ebenfalls entsprechend der Anteile verteilt. Auch diese Regelung nach GmbH-Gesetz kann nur durch eine Satzung verändert werden.
- Grenzwert: Die UG ist die kleine Variante der GmbH. Wenn das geplante UG-Stammkapital 12.500 Euro übersteigt, kommt auch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Frage. Die Gründung einer GmbH funktioniert ähnlich, hat aber den Vorteil, dass Sacheinlagen (Autos, Aktien, Immobilien) als Stammkapital erlaubt sind. Außerdem hat die GmbH keine Rücklagenpflicht und genießt eine bessere Reputation.
„Wenn du jetzt schon einen Exit planst, ist es sinnvoll, über eine Holding-Struktur mit zwei oder mehr UGs nachzudenken.“
Carina Wünsch Gründerberaterin bei firma.de mit 8 Jahren Erfahrung
Samar Fathulla | Gründerberater
Ich begleite Gründerinnen und Gründer auf dem Weg zum erfolgreichen Unternehmen. Gemeinsam finden wir die passende Strategie für Ihre Gründung. Sie fragen – ich antworte.
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#4 UG-Gründung beim Notar beurkunden
Der offizielle Teil der UG-Gründung beginnt bei der notariellen Beurkundung. Hier beurkundet der Notar oder die Notarin alle Gründungsunterlagen und bereitet die Anmeldung zum Handelsregister vor. Vor dem Termin sollte das Gründerteam die Punkte dieser Checkliste erledigt haben:- Firmenname und Unternehmensgegenstand stehen fest
- Alle Unterlagen liegen dem Notariat vor (Gesellschaftsvertrag, evtl. beglaubigte Vertretungsvollmächte und Liste der Gesellschafter)
- Gesellschafter (oder ihre Vertreter) und Geschäftsführer können teilnehmen
- Alle Teilnehmer haben gültige Ausweispapiere und können diese zum Termin mitbringen
- Banktermin für die Eröffnung des Geschäftskontos wurde vereinbart
UG in Gründung
Nach diesem Schritt befindet sich die UG „in Gründung”. Aber was heißt das genau? Die UG kann z. B. bereits Verträge abschließen, Käufe tätigen oder Aufträge annehmen. Aber Vorsicht: Bis der Handelsregistereintrag erfolgt ist, haften die UG-Gesellschafter noch persönlich! Deshalb sollte die UG vor dem Handelsregistereintrag möglichst keine langfristigen Mietverträge, Darlehen oder andere größere finanzielle Verpflichtungen eingehen, sofern sich diese nicht vermeiden lassen.#5 Geschäftskonto für die UG eröffnen
Für die Einzahlung des Stammkapitals müssen Sie zunächst ein Geschäftskonto für die UG eröffnen. Bedenken Sie bei der Wahl der Bank, dass die meisten traditionellen Filialbanken verlangen, dass alle Gesellschafter und Geschäftsführer zum Termin erscheinen. Das Stammkapital, das in den Gründungsunterlagen festgelegt wurde, muss dort in voller Höhe eingezahlt werden – und zwar anteilig von den jeweiligen Gesellschaftern. Nach der Einzahlung erhalten Sie einen Kontoauszug oder Einzahlungsbeleg. Daraus muss eindeutig hervorgehen, dass die UG Kontoinhaberin ist. Im Zweifel sollten Sie einen Kontoauszug verwenden, da manche Notariate einen Einzahlungsbeleg nicht als ausreichenden Nachweis akzeptieren. Aus einem Einzahlungsbeleg geht der tatsächliche Kontostand nicht hervor. Das eingezahlte Stammkapital muss nicht dauerhaft auf dem Geschäftskonto verbleiben. Die UG darf das Geld nach der Gründung für betriebliche Ausgaben wie Miete, Waren oder Büroausstattung verwenden. Es dient als Startkapital des Unternehmens und darf nicht ohne Rechtsgrund an die Gesellschafter zurückgezahlt werden. Geschäftsführer müssen außerdem jederzeit darauf achten, dass die UG zahlungsfähig bleibt.#6 Stammkapital nachweisen
Abgeschlossen wird die Gründung der UG erst, wenn diese Schritte allesamt erfolgt sind:- Die Gründer haben einen Kontoauszug des Geschäftskontos bzw. Einzahlungsbeleg des Stammkapitals an das Notariat gesendet. Daraus muss ersichtlich sein, wer welchen Anteil eingezahlt hat.
- Das Notariat hat die nun vollständige Anmeldung beim Handelsregister an das Amtsgericht übertragen.
- Das Amtsgericht hat keine Gründe zur Beanstandung der Anmeldung festgestellt.
- Der Handelsregistereintrag der UG wurde veröffentlicht.
Immer Ärger mit der Post
Jetzt ist der richtige Moment, den Firmennamen am Briefkasten der Geschäftsadresse anzubringen. Denn das Registergericht sendet die Rechnung über die Eintragung ins Handelsregister an den Sitz der Gesellschaft. Geht der Brief an den Absender zurück, riskieren Sie eine deutliche Verzögerung der UG-Gründung.Achtung, Betrugsmasche!
Leider kommt es in dieser Phase häufig vor, dass Gründer gleich mehrere Betrugsschreiben erhalten. Diese Masche ist simpel und dreist: Die Absender scannen das Handelsregister auf neue Einträge und versenden Fake-Rechnungen, die eine offizielle Rechnung vom Amtsgericht vortäuschen sollen. In Wirklichkeit kopieren die Absender nur Layout und Inhalt, um Sie zum Überweisen zu bringen. Oft erkennt man den Betrug an einer ausländischen IBAN oder am überhöhten Rechnungsbetrag. Die offizielle Rechnung beträgt 300 Euro und hat zwei Posten: 225 Euro für die Eintragung plus 75 Euro für den Auszug. Sie enthält keine Mehrwertsteuer. Zahlen Sie keinesfalls, wenn Sie sich nicht 100 % sicher sind, dass das Schreiben authentisch ist. Hier finden Sie hier unseren ausführlichen Ratgeber.#7 Handelsregistereintrag wird veröffentlicht
Erst mit der Eintragung entsteht die UG als juristische Person. Sie erhalten die Information per Post, manchmal auch von Ihrem Notar. Mit der Handelsregisternummer ist die Gründungsphase abgeschlossen. Das bedeutet, die UG hat nun ihre Haftungsbeschränkung. Denken Sie daran, die Registernummer und das Registergericht in Briefkopf, E-Mail-Signaturen und Impressum der Website einzufügen (§ 35a GmbHG)! Der Handelsregistereintrag ist außerdem Voraussetzung und Startschuss für wichtige Anmeldungen, die jetzt noch anstehen.#8 UG anmelden: Gewerbeamt, Finanzamt, Transparenzregister
Gewerbeanmeldung
Erledigen Sie zuerst die Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt. Das geht vor Ort, schriftlich und in immer mehr Gemeinden auch digital. Für die Gewerbeanzeige wird eine kleine Gebühr fällig.Steuerliche Erfassung und Steuernummer
Nun folgt die wichtige Anmeldung beim Finanzamt. Dazu müssen die Gründer den sogenannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in ELSTER ausfüllen und einreichen. Gleichzeitig beantragen Sie so eine Steuernummer für die UG. Sie planen eine Tätigkeit im Bereich B2B? Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist notwendig, wenn die UG Rechnungen an Unternehmen in anderen EU-Staaten ausstellen oder empfangen soll. Tipp: Für die Berechnung der voraussichtlichen Umsätze und weitere wichtige Entscheidungen ist eine Steuerberatung dringend zu empfehlen. Der Steuerberater kann außerdem die Eröffnungsbilanz erstellen, die verpflichtend aufgestellt werden muss.Transparenzregister
Bei dieser Anmeldung werden die UG und ihre wirtschaftlich Berechtigten registriert. Die Eintragung der UG kostet nichts, aber pro Jahr wird eine Gebühr von 19,80 Euro fällig (Stand 2024). Wichtige Antworten rund um das Transparenzregister finden Sie hier. Die Erteilung der Steuernummer kann mehrere Wochen dauern. Schließen Sie die Anmeldung in ELSTER deshalb möglichst frühzeitig ein.#9 Steuernummer erhalten
Mit Erhalt der Steuernummer sind die wichtigsten Gründungsschritte abgeschlossen. Nun kann die UG ordnungsgemäß Rechnungen ausstellen und ihre steuerlichen Pflichten erfüllen. Falls vorhanden, ergänzen Sie außerdem die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Briefkopf und Impressum.#10 Buchhaltung für die UG einrichten
Auch nach der Gründung bestehen zahlreiche gesetzliche Pflichten. Jede UG unterliegt der Buchhaltungspflicht. Daher sollten sich Gründer frühzeitig um eine Lösung kümmern. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:- Buchhaltungssoftwares: sind praktisch, setzen aber zumindest Basiswissen voraus
- Externe Dienstleister: Profis bieten nötige Sicherheit, kosten aber sehr viel mehr
- Anstellung eines Buchhalters: Die wohl teuerste Variante, garantiert aber schnelle Kommunikation und Kontrolle, lohnt sich nur für größere Operationen
Weitere Anmeldungen vornehmen
Je nach Geschäftstätigkeit sind nach der Gründung weitere Anmeldungen erforderlich.Mitarbeiter
Wenn Sie erste Mitarbeiter einstellen, werden ein paar Anmeldungen fällig. Dazu zählt auch ein angestellter Geschäftsführer. Beantragen Sie eine Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit und richten Sie eine Lohnbuchhaltung ein. So können Sie Lohn- und Gehaltszahlungen, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeträge korrekt buchen und abführen.Gesetzliche Unfallversicherung
Für die meisten Unternehmen ist eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verpflichtend – auch ohne Mitarbeiter. Erkundigen Sie sich beim Dachverband der gesetzlichen Unfallversicherung, welche BG zuständig ist.Mitgliedschaft in IHK, HWK oder Berufskammer
Für nahezu alle Unternehmen ist eine kostenpflichtige Kammermitgliedschaft erforderlich. Im Normalfall meldet sich die zuständige Kammer nach der Gewerbeanmeldung bei Ihnen. Ab diesem Zeitpunkt muss die UG IHK-Beiträge zahlen.Geschafft: Ihre UG ist gegründet
Mit der Eintragung ins Handelsregister und den erforderlichen Anmeldungen bei den zuständigen Behörden ist die formale Gründung abgeschlossen. Sobald die Steuernummer vorliegt und die Buchhaltung eingerichtet ist, kann Ihre UG den Geschäftsbetrieb aufnehmen. Denken Sie jetzt an die laufenden Pflichten, darunter die ordnungsgemäße Buchführung, Steuererklärungen und die fristgerechte Erstellung des Jahresabschlusses.FAQ — Häufig gestellte Fragen zur UG-Gründung
Ist es sinnvoll eine UG zu gründen?
Die Gründung einer Unternehmergesellschaft ist sinnvoll für alle Gründer, die ein Gewerbe ohne persönliches Risiko betreiben wollen, aber wenig Eigenkapital haben. Die beschränkte Haftung sichert das private Vermögen der Gründer ab. Im Vergleich zu einem Kleingewerbe hat die UG eine kleinere Steuerlast.Wie viel Startkapital braucht man für eine UG?
Gründer sollten mindestens 500 Euro einplanen, um das minimale Stammkapital und die Gründungskosten mit Musterprotokoll abzudecken. firma.de empfiehlt, 1.000 bis 3.000 Euro als Stammkapital einzuplanen, damit die UG erste Rechnungen bezahlen kann.Was ist besser, ein Einzelunternehmen oder eine UG?
Ob eine UG oder ein Einzelunternehmen besser ist, hängt von den Zielen und Risiken ab. Eine UG bietet den Vorteil der Haftungsbeschränkung, hat aber einen höheren Aufwand beim Thema Bürokratie. Ein Einzelunternehmen verursacht weniger Verwaltungsaufwand, der Inhaber haftet jedoch mit seinem privaten Vermögen.Kann ich ein Einzelunternehmen, Kleingewerbe oder eine GbR in eine UG umwandeln?
Nein, eine direkte Umwandlung in eine UG ist nicht möglich, da dies gesetzlich nicht vorgesehen ist. Das Problem liegt in der Haftung: Bei Einzelunternehmen und GbRs haften die Inhaber persönlich, während UGs nur beschränkt haften. Ein möglicher Weg ist, eine UG zu gründen und Vermögen des alten Unternehmens in die UG einzubringen, wobei das alte Unternehmen aufgelöst werden muss. Lassen Sie sich unbedingt vorher juristisch beraten.Wer haftet bei einer UG „in Gründung”?
Die Gesellschafter haften mit ihrem privaten Vermögen. Das ändert sich erst, wenn die UG im Handelsregister eingetragen wurde. Ab diesem Tag haftet die Gesellschaft als juristische Person mit dem Stammkapital. Im Idealfall besteht der Status „UG in Gründung” nur für wenige Wochen.Hat eine UG steuerliche Vorteile?
Eine UG bietet steuerliche Vorteile, da ihre Gewinne niedriger besteuert werden als bei Einzelunternehmen oder GbR. Die Gesamtsteuerbelastung einer UG liegt häufig bei rund 30 %, abhängig unter anderem vom Gewerbesteuerhebesatz. Bei Einzelunternehmen gilt immer der persönliche Einkommensteuersatz. Wenn dieser günstiger ist, können UG-Gesellschafter sogar das Steuerverfahren wechseln (Günstigerprüfung). Diese Möglichkeit gibt es jedoch nicht für Einzelunternehmen. Eine Übersicht der Steuern einer UG finden Sie hier.Was sind die Nachteile einer UG?
- Wenig Vertrauen: Geschäftspartner wissen, dass die UG wenig Kapital besitzt und Geschäfte riskanter sind.
- Schlechte Bonität: Wenig Stammkapital bedeutet schlechtere Kreditwürdigkeit.
- Rücklagenpflicht: 25 % der Gewinne müssen in der UG bleiben, bis 25.000 € erreicht sind. Maximal 75 % dürfen ausgezahlt werden.
- Keine Sacheinlagen: Man kann keine Fahrzeuge, Immobilien oder Aktien als Kapitaleinlage verwenden.
- Hohes Insolvenzrisiko bei Krisen, finanziellen Problemen oder Klagen.
- Viele Fixkosten und Pflichten: Steuerberatung, doppelte Buchführung, Umsatzsteuer-Voranmeldung und Jahresabschluss etc.
Kann ich eine UG nebenberuflich gründen?
Ja. Eine UG kann auch nebenberuflich gegründet und geführt werden. Ob Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren müssen, hängt von Ihrem Arbeitsvertrag und der geplanten Nebentätigkeit ab. Viele Arbeitsverträge sehen eine Anzeigepflicht für Nebentätigkeiten vor. Unabhängig davon darf die Tätigkeit für die UG weder mit den Interessen Ihres Arbeitgebers kollidieren noch Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten beeinträchtigen.Kann eine UG 2 Geschäftsführer haben?
Ja, es gibt keine Obergrenze. Jeder weitere Geschäftsführer erhöht jedoch den Beurkundungsaufwand und damit die Notarkosten. Ab dem zweiten Geschäftsführer ist eine Gründung mit Musterprotokoll nicht mehr möglich.Wann haften die Geschäftsführer der UG?
Geschäftsführer einer UG können haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Pflichten vernachlässigen, wichtige Informationen verbergen oder der Gesellschaft und ihren Gläubigern bewusst Schaden zufügen. Die Vorschriften stehen in §43 GmbHG.Hat eine UG laufende Kosten?
Ja, Gesellschafter müssen mit mindestens 2.000 – 3.000 Euro pro Jahr rechnen. Diese laufenden Kosten fallen an für Steuerberatung, Jahresabschluss und oft für eine Geschäftsadresse. Je nach Geschäftstätigkeit kommen weitere Fixkosten dazu, die aber sehr individuell sind. Die tatsächlichen Kosten hängen unter anderem von der Geschäftstätigkeit, dem Buchhaltungsaufwand und dem Umfang der steuerlichen Beratung ab.Ist eine UG buchführungspflichtig?
Ja, alle Kapitalgesellschaften haben die Pflicht zur doppelten Buchführung. Sie muss außerdem einen Jahresabschluss mit Handels- und Steuerbilanz aufstellen.Wie wird der Gewinn bei einer UG verteilt?
Der Gewinn einer UG wird nach Anteilen der Gesellschafter verteilt. Bis zu 75 % können ausgeschüttet werden, während mindestens 25 % als Rücklage im Unternehmen bleiben müssen (§ 5a GmbHG). Vor der Gewinnausschüttung fallen Steuern an.Wie viel Gewinn darf eine UG machen?
Es gibt keine Obergrenze. Aber die Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter sind gedeckelt auf maximal 75% des Gewinns nach Steuern (Jahresüberschuss). Der Rest muss als gesetzliche Rücklage angespart werden. Erst wenn das Gesellschaftsvermögen der UG eine Höhe von 25.000 Euro erreicht hat, fällt diese Pflicht weg.Hat eine UG eine eigene Steuernummer?
Ja, jede neue UG muss sich innerhalb von vier Wochen beim Finanzamt anmelden und erhält eine eigene Steuernummer. Falls gewünscht, wird zusätzlich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zugeteilt. Sie ist notwendig, wenn die UG mit dem EU-Ausland Handel betreibt. Mit der Steuernummer kann die UG ordnungsgemäß Rechnungen ausstellen und ihre steuerlichen Pflichten erfüllen.Wie viel Steuern muss eine UG zahlen?
- Körperschaftsteuer (15 %) auf den Gewinn
- Gewerbesteuer (richtet sich nach regionalem Hebesatz) auf den Gewinn
- Kapitalertragsteuer (25 %) auf Gewinnausschüttungen
- Vor- und Umsatzsteuer (19 oder 7 %) auf Umsätze
- Lohnsteuer (richtet sich u.a. nach Steuerklasse) auf Löhne und Gehälter
- Solidaritätszuschlag (5,5 %) auf die Beträge der Lohnsteuer, Körperschaft- und Kapitalertragsteuer
Welche Steuererklärungen muss eine UG machen?
Jede UG ist verpflichtet, jährlich Steuererklärungen für die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer einzureichen. Hinzu kommt die Umsatzsteuererklärung. Jedes Jahr muss eine UG ihre Bilanzdaten als E-Bilanz an das Finanzamt übermitteln. Für Kleinunternehmer gelten je nach Steuerart Ausnahmen.Was passiert, wenn eine UG pleite geht?
Wenn die UG überschuldet und zahlungsunfähig ist, muss der Geschäftsführer einen Insolvenzantrag stellen. Danach folgt eine Auflösung und Abwicklung (Liquidation) der UG. Als letzter Schritt wird die UG aus dem Handelsregister entfernt.Kann ich eine UG in eine GmbH umwandeln?
Das GmbH-Gesetz gibt klare Bedingungen vor:- Die UG-Gesellschafter beschließen die Änderung mit 75 % Mehrheit.
- Ein Notartermin ist erforderlich.
- Der Gesellschaftsvertrag muss angepasst werden.
- Das Stammkapital muss auf mindestens 25.000 Euro erhöht werden, entweder durch Umwandlung der Rücklagen oder durch Einzahlungen der Gesellschafter.
- Der Handelsregistereintrag muss geändert werden.