Einnahmenüberschussrechnung: Alles zur EÜR

Jeden Unternehmer, der am Ende des Jahres nicht zur Bilanzierung verpflichtet ist, muss eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erstellen. Doch was genau bedeutet EÜR im Detail? In diesem Artikel erfahren Sie, was die Einnahmenüberschussrechnung ausmacht, wer sie verwenden darf und was es bei Erstellung zu beachten gibt.

 

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Buchführung nach EÜR: Basiswissen

Die Einnahmenüberschussrechnung (kurz: EÜR) ist eine vereinfachte Art der Gewinnberechnung für Ihr Unternehmen. Die EÜR wird in Österreich auch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder 4/3-Rechnung genannt. Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Österreichs unterscheidet sich aber in einigen Aspekten von der deutschen EÜR. Dies hat nichts mit einer „Vier-Drittel-Regelung” zu tun, sondern resultiert aus einer Gesetzesnorm, die die EÜR regelt. § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) definiert die Einnahmenüberschussrechnung als Methode, mit der Steuerpflichtige Ihren Gewinn durch Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und -ausnahmen ermitteln können.

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Grundlagen der Einnahmenüberschussrechnung

Grundlage für die Einnahmenüberschussrechnung ist das Zufluss- und Abflussprinzip: Das bedeutet, dass für diese Art der Gewinnermittlung nur das zählt, was tatsächlich zufließt und abfließt. Sprich: Welche Beträge sind auf das Konto eingegangen oder wurden überwiesen und oder welche Beträge wurden bar eingenommen oder bezahlt? Im Gegensatz zur Bilanzierung (doppelte Buchführung) spielt die Entstehung der Verbindlichkeit oder deren Begleichung durch eine Leistung keine Rolle. Deshalb gilt bei der EÜR jedoch auch, dass alle Anzahlungen – sei es als Einnahme oder Ausgabe – steuerlich voll berücksichtigt werden.

Einnahmen minus Ausgaben ist gleich Gewinn: Es wird nur das in die Gewinnrechnung mit aufgenommen, was auch tatsächlich von Ihrem Unternehmen gewinnbringend erwirtschaftet wurde. Dieser Gewinn ist die entscheidende Grundlage für die Besteuerung eines Unternehmens bzw. eines Freiberuflers. Der Gewinn hat Einfluss auf folgende Aspekte:

  • Umsatzsteuer-Zahllast gegenüber dem Finanzamt
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Umsatzsteuererklärung
  • Die Höhe der Einkommensteuer
  • Die Höhe der Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer

 

Umgang mit der Umsatzsteuer in der Einnahmenüberschussrechnung

Auch in der EÜR ist die Umsatzsteuer eine wichtige Größe. Die von den Kunden geleistete Umsatzsteuer (sieben oder 19 Prozent) verbuchen Sie darin als eigenen Posten. Analog (also nicht in Ihrer digitalen EÜR) vermerken Sie die bereits geleistete Vorsteuer als Ausgabenposten. Die Zahlungen, die aus der Umsatzsteuererklärung gegenüber dem Finanzamt resultieren, müssen Sie ebenfalls als Betriebsausgaben in einem gesonderten Posten festhalten. Umsatzsteuer-Erstattungen buchen Sie dementsprechend unter Einnahmen. Die Vorsteuer können Sie entweder nach dem Zufluss- und Abflussprinzip nach dem Zahlungszeitpunkt oder abweichend nach dem Rechnungsdatum anrechnen. Kleinunternehmer nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) stellen auf ihre Leistungen keine Umsatzsteuer in Rechnung und unterscheiden nicht zwischen Brutto und Netto. Deshalb gibt es für Kleinunternehmer weder einen gesonderten Posten für die Umsatz- noch für die Vorsteuer.

Rechnungswesen: Weitere Basics

Wer darf eine EÜR erstellen?

Wer eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen darf, ist im Gesetz vorgegeben: Generell dürfen alle diejenigen, die keine Bilanzierung vorweisen müssen, dem Finanzamt die EÜR als Gewinnauskunft vorlegen. Diese Einteilung erfolgt meist nach der Umsatzgröße – mit Ausnahme von Freiberuflern. Die Erstellung einer Einnahmenüberschussrechnung anstelle eines Jahresabschlusses mit Bilanz und GuV (Gewinn- und Verlustrechnung) ist besonders für Selbständige mit geringen Einnahmen eine hilfreiche Erleichterung.

Bis zu welchem Umsatz kann die EÜR gemacht werden und bei welchen Rechtsformen?

Folgende Regelungen gelten für die Buchführung bzw. den Jahresabschluss Selbständiger:

  • Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind (also Einzelunternehmer oder GbRs, nicht aber GmbH, OHG, KG, UG oder AG)
  • Unternehmen mit einem Umsatz bis zu 600.000 Euro bzw. einem Gewinn von bis zu 60.000 Euro – Achten Sie darauf, dass bereits das Überschreiten einer dieser Posten dazu führt, dass Sie eine Bilanz aufstellen müssen.
  • Freiberufler dürfen unabhängig von Gewinn und Umsatz die EÜR nutzen.

EÜR vom Steuerprofi 

Besonderheiten bei Erstellung der EÜR

  • Höherwertige, abnutzbare Wirtschaftsgüter für den Betrieb werden über den Zeitraum der Nutzung abgeschrieben (Absetzung für Abnutzung, kurz AfA).
  • Zu den Betriebsausgaben gehören nur die gezahlten Zinsen (auch hier nur im Jahr des Abflusses).
    Sacheinnahmen sind genau wie Geldzahlungen zu dem Zeitpunkt in die EÜR aufzunehmen, in dem der Sachwert tatsächlich zufließt.
  • Zugeflossene Beträge aus Darlehensverträgen sind keine Betriebseinnahmen, Zahlungen für die Tilgung keine Betriebsausgaben.

 

Die EÜR und Ihre Steuererklärung

Die Einnahmenüberschussrechnung ist wichtig für Ihre Steuererklärung, insbesondere für die Einkommensteuererklärung am Ende des Kalenderjahres. Die Einkommensteuer erfasst viele Einkünfte, die zur Besteuerung herangezogen werden. Deshalb gilt es zu beachten, dass jeder Freiberufler oder Unternehmer nicht nur seine Gewinne besteuern muss, sondern auch übrige Einkunftsarten, die für die Berechnung der Einkommensteuer herangezogen werden.

Als Beispiel gelten folgende Einkünfte:

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Zu dem in der EÜR ermittelten Gewinn werden also die oben genannten Einkünfte hinzugezählt, um die Grundlage für die Besteuerung zu ermitteln. Der Gesamtbetrag der Einkünfte wird eventuell durch Freibeträge gemindert. Wenn ein Grundfreibetrag nicht überschritten wird, muss überhaupt keine Einkommensteuer gezahlt werden. Nur die Beträge, die über dem Grundfreibetrag liegen, werden besteuert. Der Grundfreibetrag für 2021 liegt bei 9.744 Euro. Am Ende errechnet sich ein Gesamtbetrag der Einkünfte.

Als nächsten Schritt rechnet das Finanzamt wiederum andere Ausgaben von diesem Gesamtbetrag ab, die das Einkommen ergeben. Beispiele hierfür sind:

  • Sonderausgaben
  • Außergewöhnliche Belastungen
  • Steuerbegünstigungen, beispielsweise bei Wohneigentum

Es wird deutlich, dass eine Reihe von Posten für die Einkommensteuer eine maßgebliche Rolle spielen. Der wohl wichtigste Posten für Sie ist wahrscheinlich das Einkommen aus ihrer selbständigen Tätigkeit; daher ist die Einnahmenüberschussrechnung von Bedeutung für Ihre Einkommensbesteuerung.

 

Was ist der Unterschied zwischen einer EÜR und einer Bilanz?

Der wesentliche Unterschied zwischen einer Einnahmenüberschussrechnung und der Bilanzierung ergibt sich vor allem aus dem Zufluss- bzw. Abflussprinzip. Bei der EÜR zählt immer nur das Datum des Zahlungseingangs, nicht etwa der Grund. Wird eine Leistung aus dem Jahr 2021 erst 2022 zahlungspflichtig, so nehmen Sie die Bezahlung als Einfluss für 2022 auf. Das gilt auch für Zahlungen, die auf Leistungen basieren, die erst 2022 oder später erbracht werden.

Der Zeitpunkt der Bezahlung entscheidet bei der EÜR in den meisten Fällen darüber, wann Ihre Einnahmen und Ausgaben steuerlich berücksichtigt werden. So gibt die Einnahmenüberschussrechnung Überblick über den erwirtschafteten Gewinn, allerdings keinen Aufschluss über die Vermögenslage des Unternehmens oder des Selbständigen. Entgegen der EÜR vermittelt die Bilanz ein genaues Bild über das vorhandene Vermögen zu einem bestimmten Stichtag.

Weiterhin zeigt die Bilanz auch, wie das vorhandene Vermögen eingesetzt wird. Zudem lässt sich durch sie auch eine Prognose zum künftigen Vermögensfluss aufstellen. Das Vermögen ist hierbei kein statischer Wert, sondern wird wiederum unterteilt in Anlage- und Umlaufvermögen, die Aktiva und die Passiva.

Je nachdem, ob der Unternehmer die Ist- oder die Soll-Versteuerung anwendet, unterscheidet die Bilanz auch zwischen vereinnahmten und vereinbarten Zahlungen, während Unternehmer, die eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen dürfen, meist die Ist-Versteuerung anwenden und somit auch hier von Vereinfachungen profitieren können.

 

Einnahmenüberschussrechnung 2022: Formular und Datenübertragung

Wenn Sie Ihre EÜR nicht direkt via ELSTER erstellen möchten, bietet das Bundesfinanzministeriums jedes Jahr ein standardisiertes Formular als PDF. Für das Steuerjahr 2020 sind auch neue Details im Bezug auf die Corona-Maßnahmen enthalten. Staatliche Zuschüsse oder so genannte Corona-Hilfen gelten als Betriebseinnahmen und bleiben umsatzsteuerfrei.

Hier finden Sie die aktuelle Version:
Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung nach § 60 Absatz 4 EStDV; Anlage EÜR 2020 

 

Mithilfe dieses Formulars können Sie sich die geforderten Angaben der Einnahmenüberschussrechnung genauer ansehen. Ebenso können Sie detailliert nachlesen, warum auch Kleinunternehmer mit Betriebseinnahmen von weniger als 22.000 Euro (bis 2019 noch 17.500 Euro) nicht länger eine formlose EÜR einreichen dürfen. Seit Januar 2018 müssen auch Kleinunternehmer und Freiberufler mit geringen Umsätzen ihren Einnahmenüberschuss mittels der amtlichen Anlage EÜR ermitteln.

Muss ich die EÜR elektronisch übermitteln?

§ 60 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) sieht vor, dass der Datensatz einer Einnahmenüberschussrechnung elektronisch zu übermitteln ist. In Papierform können Sie die EÜR mittlerweile nur noch in besonderen Härtefällen einreichen. Seit 2018 benötigen Sie, sofern Sie Ihre Buchführung im eigenen Unternehmen erledigen, nicht nur eine passende Buchhaltungssoftware, sondern auch eine elektronische Steuersignatur. Die Steuersignatur, das sogenannte ELSTER-Zertifikat, erhalten Sie beim ELSTER-Onlineportal. Diese Signatur kann innerhalb der gängigen Buchhaltungs- und Steuersoftwares sowie innerhalb der amtlichen ELSTER-Windows-Anwendung genutzt werden. Allerdings empfiehlt das Finanzamt nachdrücklich die Nutzung des ELSTER-Onlineportals.

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Einnahmenüberschussrechnung Vorlage

Mit der oben erwähnten Gesetzesänderung erlischt für geringverdienende Selbständige das Recht, eine formlose EÜR zu erstellen und einzureichen. Somit verlieren alle Muster für eine Einnahmenüberschussrechnung ihre Gültigkeit, da ab sofort jeder Unternehmer, der die EÜR zur Gewinnermittlung verwenden darf, zur Nutzung des amtlichen Formblatts verpflichtet ist.

 

Einnahmenüberschussrechnung: FAQs zur EÜR

Kann ich zwischen einer einfachen und einer doppelten Buchführung wechseln?

Der Wechsel von der doppelten zur einfachen Buchführung und umgekehrt ist durchaus möglich, jedoch mit einigem Aufwand verbunden. Unternehmer, die bisher eine EÜR erstellt haben, können in einem Geschäftsjahr den Maximalumsatz bzw. -gewinn überschreiten, der sie von der Bilanzierungspflicht befreit. Aber anstatt sofort zur doppelten Buchführung zu wechseln, sollten Sie in diesem Fall auf eine Anordnung zur Bilanzierung vom Finanzamt warten. Personen, die die Höchstgrenzen mit ihrem Gewinn und Umsatz nicht überschreiten, können sich trotzdem zu jedem Zeitpunkt freiwillig zur Bilanzierung entscheiden – ab dem nächsten Geschäftsjahr können Sie möglicherweise bereits bilanzieren. Ein freiwilliger Wechsel kann für Kleinunternehmer durchaus von Vorteil sein, etwa bei der Kreditvergabe oder bei der genauen Auswertung Ihrer Unternehmenszahlen. Allerdings entsteht durch den Wechsel zu Bilanzierung ein höherer Aufwand als durch die bisherige einfache Buchführung.

Ein umgekehrter Wechsel von der doppelten zur einfachen Buchführung ist auch möglich: und zwar dann, wenn Sie regelmäßig die Höchstgrenzen bei Gewinn und Umsatz unterschreiten. Auch hier ist kein sofortiger Wechsel möglich, sondern erst im übernächsten Jahr: Unterschreiten Sie 2021 die Umsatz- und Gewinngrenzen, können Sie 2023 erstmalig eine EÜR verwenden.

Wie und wann kann ich wechseln?

Ein freiwilliger Wechsel ist grundsätzlich mit dem Ende des Geschäftsjahres möglich – die neue Gewinnermittlungsart kann mit Beginn des neuen Geschäftsjahres angewandt werden. Allerdings müssen Sie hier mit ein wenig Aufwand rechnen, denn je nach Wechsel müssen Sie verschiedene Dokumente erstellen:

  • Wechsel EÜR → Bilanz: Erstellen Sie eine Eröffnungsbilanz, in der Sie alle Vermögenswerte aufnehmen (inklusive Inventur). Im Anschluss müssen Sie ein Übergangsergebnis erstellen, da sich die beiden Gewinnermittlungsarten systematisch unterscheiden. So wird vermieden, dass einzelne Geschäftsvorfälle doppelt oder gar nicht berücksichtigt werden.
  • Wechsel Bilanz → EÜR: Erstellen Sie eine Schlussbilanz, also Ihre letzte “offizielle” Schlussbilanz. Auch hier müssen Sie eine Überleitungsrechnung erstellen.

Mit dem Übergangsergebnis bzw. der Überleitungsrechnung errechnen Sie einen etwaigen Verlust oder Gewinn, der durch den Wechsel entsteht. Wie beim Wechsel zwischen Soll- und Ist-Versteuerung besteht hier die Gefahr, dass einige Posten doppelt oder überhaupt nicht in der künftigen Gewinnermittlung auftauchen: Während ein bilanzierender Unternehmer bei Ausführung der Leistung sofort eine Forderung ausweisen muss und sich dadurch der Gewinn erhöht, erhöht sich der Gewinn beim Unternehmer mit EÜR erst, wenn der Kunde diese Leistung tatsächlich bezahlt hat.

Bedenken Sie jedoch, dass Sie die gewählte Gewinnermittlungsart für fünf Jahre beibehalten müssen. Ein frühzeitiger Wechsel ist also nicht möglich – auch wenn Sie die Gewinn- und Umsatzgrenzen über- oder unterschreiten.

Einnahmenüberschussrechnung Kleinunternehmer: Wie kann ich die Kleingewerberegelung beantragen?

Die Kleinunternehmerregelung können Sie direkt mit Ihrem steuerlichen Erfassungsbogen, den Sie nach Ihrer Gewerbeanmeldung erhalten, beantragen. Dafür setzen Sie schlicht ein Häkchen im entsprechenden Feld (Zeile 7.3). Für weitere Details und Vor- und Nachteile zur Kleinunternehmerregelung lesen Sie den Artikel zum Thema.

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