Gewerbeanmeldung für GmbH und UG: So geht’s

Auch GmbH- oder UG-Gründer müssen ein Gewerbe anmelden. Hier erfahren Sie, was vor und nach der Anmeldung alles zu erledigen ist.

 

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Zusammenfassung

Die Gewerbeanmeldung einer GmbH oder UG erfolgt beim zuständigen Gewerbe- oder Bezirksamt. Entscheidend ist der Firmensitz. Der Geschäftsführer ist für die Gewerbeanmeldung verantwortlich. Die Gebühren für die Gewerbeanmeldung variieren je nach Gemeinde und liegen zwischen 15 und 60 Euro. Nach erfolgreicher Anmeldung erhält man den Gewerbeschein. Er dient als Nachweis für die angemeldete Tätigkeit.

Inhaltsverzeichnis

 

Gewerbeanmeldung der GmbH und UG in 5 Schritten

Die Gewerbeanmeldung erfolgt erst, nachdem Ihre GmbH oder UG im Handelsregister eingetragen wurde.
Anschließend können Sie das Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Der Ablauf ist in den meisten Gemeinden ähnlich und umfasst folgende Schritte:

Schritt Das ist zu tun
1. Handelsregistereintragung abwarten Erst nach der Eintragung kann die GmbH oder UG ein Gewerbe anmelden.
2. Unterlagen vorbereiten Personalausweis, Handelsregisterauszug und – falls erforderlich –
branchenspezifische Erlaubnisse bereithalten.
3. Gewerbe anmelden Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt – je nach Gemeinde
persönlich, schriftlich oder online.
4. Gebühren bezahlen Die Kosten liegen je nach Kommune in der Regel zwischen
15 und 60 Euro.
5. Gewerbeschein erhalten Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie den Gewerbeschein.
Das Gewerbeamt informiert anschließend automatisch unter anderem
das Finanzamt sowie die zuständige IHK oder HWK.

Gut zu wissen: Viele Städte und Gemeinden bieten die Gewerbeanmeldung inzwischen auch online an. Ob dieser Service an Ihrem Unternehmensstandort verfügbar ist, erfahren Sie auf der Website Ihrer zuständigen Kommune. Die erforderlichen Unterlagen entsprechen in der Regel der Anmeldung vor Ort. Halten Sie insbesondere Ihren Personalausweis, den Handelsregisterauszug sowie – falls erforderlich – branchenspezifische Genehmigungen bereit.

Gewerbeanmeldung: Basics & Voraussetzungen

Jede UG oder GmbH muss beim Gewerbe- oder Bezirksamt, in dessen Bereich sich der Betriebssitz befindet, ein Gewerbe anmelden. Die Gewerbeanmeldung kann bei GmbH sowie UG erst vorgenommen werden, nachdem die Handelsregistereintragung veröffentlicht wurde. Erst mit der Eintragung besteht die GmbH oder UG als juristische Person.

Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung

Ein Geschäftsführer einer UG oder GmbH muss:

  • geschäftsfähig und volljährig sein
  • Staatsangehöriger eines EU-/EFTA-Staates sein oder über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung mit Arbeitserlaubnis verfügen
  • bei erlaubnispflichtigen Gewerben die erforderlichen Nachweise vorlegen

 

Je nach Branche können zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich sein:

  • Meisterbrief (z. B. zulassungspflichtiges Handwerk)
  • Gewerbeerlaubnis oder Konzession
  • Fachkundenachweis
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Gesundheitszeugnis

Geschäftsführer, die keine Staatsbürgerschaft der EU- oder EFTA-Länder besitzen, müssen außerdem in ihrer Aufenthaltsgenehmigung nachweisen, dass sie zur Ausübung ihres jeweiligen Gewerbes berechtigt sind.

Gut zu wissen

Nicht jede GmbH oder UG benötigt zusätzliche Genehmigungen. Diese sind nur für bestimmte erlaubnispflichtige Gewerbe erforderlich – beispielsweise im Bewachungsgewerbe, im Gaststättengewerbe, bei Versicherungsvermittlungen oder im zulassungspflichtigen Handwerk. Klären Sie am besten vor der Gewerbeanmeldung mit dem zuständigen Gewerbeamt oder der IHK, welche Nachweise für Ihre Branche erforderlich sind.

Für diese Gewerbe ist vor der Anmeldung eine Erlaubnis erforderlich (Auswahl)

  • Gaststätten
  • Versicherungsvermittlungen
  • Taxi- und Mietwagenunternehmen
  • Waffenhandel
  • Private Kliniken
  • Brennereien
  • Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter

Weiterführende Informationen zu erlaubnispflichtigen Gewerben finden Sie in unserem Ratgeber.

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To-Dos vor der Gewerbeanmeldung einer UG/GmbH

Vor der Gewerbeanmeldung einer UG oder GmbH sollten Sie folgende Schritte vornehmen:

Eine Übersicht der einzelnen Schritte finden Sie jeweils hier: Checkliste UG gründen / Checkliste GmbH gründen

GmbH und UG: Musterprotokoll oder individuelle Satzung?

Ob Sie zur UG- oder GmbH-Gründung das Musterprotokoll anwenden können, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Anzahl der Gesellschafter (Maximum beim Musterprotokoll: 3)
  • Anzahl der Geschäftsführer (Maximum beim Musterprotokoll: 1)
  • Gewünschte Regelung für die Erbfolge
  • Gewünschte Regelung für das Stimmrecht
  • Gewünschte Regelung für das Geschäftsjahr
  • Gewünschte Regelung für Rechte und Pflichten des/der Geschäftsführer

Der Inhalt des Musterprotokolls ist gesetzlich festgelegt und kann nicht verändert werden. Allerdings ist die Gründung mit Musterprotokoll wesentlich günstiger als mit individueller Satzung. Überlegen Sie sich gut, welche Variante für Ihre Zwecke die bessere ist. Weitere Unterschiede zwischen der Gründung mit Satzung oder Musterprotokoll können Sie in diesem Artikel detailliert nachlesen.

Notarielle Beurkundung für die GmbH und UG

Bei einem Notartermin wird der Gesellschaftsvertrag oder das Musterprotokoll beurkundet (vgl. § 2 Abs. 1 GmbHG). Der Notar prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für UG- oder GmbH-Geschäftsführer (§ 6 GmbHG) erfüllt sind. So dürfen GmbH-Geschäftsführer einer UG bzw. einer GmbH beispielsweise nicht vorbestraft oder wegen einer vorherigen Insolvenz verurteilt worden sein. Falls Sie kein Musterprotokoll verwenden, müssen die Gesellschafter beim Notar den Geschäftsführer der Gesellschaft bestellen. Im Anschluss erhält der Geschäftsführer zusätzlich eine Belehrung über die Auskunftspflicht gegenüber Behörden und Gerichten. Sie müssen diese Belehrung schriftlich bestätigen (vgl. §8 GmbHG).

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Eröffnung des Geschäftskontos für GmbH und UG

Nach dem Notartermin eröffnen Sie das Geschäftskonto für Ihre GmbH oder UG. Auf dieses Konto zahlen alle Gesellschafter ihre Stammeinlage ein. Diese einzelnen Stammeinlagen bilden das Stammkapital für die GmbH oder UG. Der Betrag muss bei der GmbH bei mindestens bei 25.000 Euro liegen, bei Gründung einer UG genügt ein Stammkapital von bereits einem Euro. Die Bestätigung über die Kontoeröffnung und den aktuellen Kontoauszug legen Sie dem Notar vor. Nur so kann der Handelsregistereintrag für die UG oder GmbH erfolgen.

Handelsregistereintragung der UG oder GmbH

Im Anschluss an den Notartermin erfolgt der Handelsregistereintrag für Ihre GmbH bzw. UG. Ihr Notar muss die erforderlichen Unterlagen an das Registergericht weiterleiten. Der Handelsregistereintrag wird gemäß der Publizitätspflicht im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Veröffentlichung umfasst alle grundlegenden Daten Ihres Unternehmens, darunter den Firmennamen sowie die Anzahl der Gesellschafter.

Achtung Rechnungsbetrug

Weil alle Änderungen im Handelsregister im Internet veröffentlicht werden, kann es passieren, dass Sie mehrere gefälschte Handelsregister-Rechnungen per Post erhalten. Oft erkennen Sie die Fakes nur an einer ausländischen IBAN und einer kurzen Zahlungsfrist, oft auch überhöhten Gebühren.

Bitte überweisen Sie kein Geld, ohne die Rechnung sorgfältig zu prüfen! Googlen Sie auch jede deutsche IBAN. Fragen Sie bei Unsicherheiten beim Amtsgericht nach. Die korrekte Gebühr für das Handelsregister beträgt 300 Euro und besteht aus zwei Posten: Eintragung und Bereitstellung des Auszugs. Weicht der Betrag von dieser Summe ab, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es sich um kein offizielles Schreiben handelt.

 

Gewerbeanmeldung für GmbH und UG: So funktioniert’s

Um das Gewerbe für Ihre GmbH oder Ihre UG anzumelden, müssen Sie als Geschäftsführer sich an Ihre lokale Gewerbemeldestelle wenden. Sie ist Teil des Ordnungsamtes Ihrer Stadt. Sie können den Gewerbeschein entweder persönlich oder per Post beantragen. In immer mehr Gemeinden können Sie die Anmeldung auch online erledigen. Die Gewerbeanmeldung ist vom GmbH-Geschäftsführer persönlich zu unterzeichnen. Können Sie nicht vor Ort sein, um die Gewerbeanmeldung zu unterschreiben, ist eine Anmeldung durch einen gesetzlichen Vertreter mit einer Vollmacht möglich.

Für die persönliche Anmeldung benötigen Sie als Geschäftsführer der GmbH Ihren Personalausweis. Achten Sie darauf, dass er zum Zeitpunkt der Anmeldung gültig ist. Ist Ihr Gewerbe erlaubnispflichtig, bringen Sie die entsprechenden Zusatzunterlagen mit, beispielsweise das polizeiliche Führungszeugnis, das Gesundheitszeugnis oder den Meisterbrief.

Benötigte Unterlagen Hinweis
Gültiger Personalausweis oder Reisepass Vom Geschäftsführer oder bevollmächtigten Vertreter.
Handelsregisterauszug Nachweis über die Eintragung der GmbH oder UG.
Gewerbeerlaubnis (falls erforderlich) Nur bei erlaubnispflichtigen Gewerben, z. B. Gaststätten oder Versicherungsvermittlung.
Vollmacht Nur erforderlich, wenn die Anmeldung nicht durch den Geschäftsführer erfolgt.

Die für die Gewerbeanmeldung benötigten Formulare erhalten Sie entweder auf der Webseite Ihres Gewerbeamtes oder vor Ort. Sie müssen folgende Angaben machen:

  • Persönliche Daten des Anmelders
  • Name und Rechtsform des Unternehmens
  • Zahl der juristischen Vertreter
  • Angaben zur Betriebsstätte
  • Angemeldete Tätigkeit (geschäftliche Aktivitäten der GmbH/UG)

Häufige Fehler bei der Gewerbeanmeldung

  • Die Gewerbeanmeldung wird vor der Eintragung ins Handelsregister beantragt.
  • Der Unternehmensgegenstand ist zu allgemein oder unvollständig beschrieben.
  • Erforderliche Genehmigungen oder Nachweise fehlen.
  • Die Angaben zur Betriebsstätte sind nicht aktuell oder unvollständig.
  • Der Geschäftsführer oder Bevollmächtigte bringt keinen gültigen Ausweis mit.

Daraufhin wird Ihr Anmeldeantrag auf Vollständigkeit und rechtliche Korrektheit überprüft. Ist die Gewerbeanmeldung erfolgreich, zahlen Sie die Anmeldegebühr. Der Preis unterscheidet sich je nach Gemeinde, der genaue Betrag liegt zwischen 15 und 60 Euro.

Bearbeitungsdauer

Die Gewerbeanmeldung selbst dauert beim Termin im Gewerbeamt meist nur wenige Minuten. Den Gewerbeschein erhalten Sie je nach Kommune entweder sofort oder meist innerhalb weniger Werktage. Bei einer Online-Gewerbeanmeldung kann die Bearbeitungszeit auch etwas länger ausfallen.

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Nach der Gewerbeanmeldung der GmbH und UG

Nach der erfolgreichen Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt automatisch unter anderem das Finanzamt sowie die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK). Anschließend können Sie die nächsten Gründungsschritte abschließen.

Über Mein ELSTER müssen Sie Ihr Unternehmen steuerlich erfassen. Dort geben Sie unter anderem Ihre voraussichtlichen Umsätze und Gewinne an und können bei Bedarf die Kleinunternehmerregelung beantragen. Wenn Sie sich beim Ausfüllen unsicher sind, empfiehlt sich die Unterstützung eines Steuerberaters.

Als Gewerbe ist die GmbH ebenso wie die UG grundsätzlich Mitglied der zuständigen IHK beziehungsweise HWK. Nach der Anmeldung erhalten Sie weitere Informationen zur Mitgliedschaft und zu den anfallenden Beiträgen.

Checkliste: Das ist nach der Gewerbeanmeldung zu erledigen

Außerdem müssen Sie Ihr Unternehmen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Sie ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung. Beschäftigen Sie Mitarbeiter, benötigen Sie zusätzlich eine Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit.

Zum Abschluss erstellen Sie die Eröffnungsbilanz. Auch hierbei ist die Unterstützung durch einen Steuerberater häufig sinnvoll. Sollten Sie Ihr Gewerbe später ummelden müssen, erfahren Sie in unserem Ratgeber, welche Schritte erforderlich sind.

 

FAQ

Wann muss eine GmbH oder UG ein Gewerbe anmelden?

Die Gewerbeanmeldung ist erst möglich, nachdem die GmbH oder UG im Handelsregister eingetragen wurde. Anschließend sollte die Anmeldung zeitnah beim zuständigen Gewerbeamt erfolgen, bevor die reguläre Geschäftstätigkeit aufgenommen wird.

Kann ich die Gewerbeanmeldung online durchführen?

Ja, viele Städte und Gemeinden bieten inzwischen eine Online-Gewerbeanmeldung an. Ob dieser Service verfügbar ist, erfahren Sie auf der Website Ihrer zuständigen Kommune. Alternativ können Sie die Anmeldung häufig auch persönlich oder schriftlich vornehmen.

Wer muss die Gewerbeanmeldung unterschreiben?

Grundsätzlich unterschreibt der Geschäftsführer der GmbH oder UG die Gewerbeanmeldung. Ist eine persönliche Vorsprache nicht möglich, kann in vielen Fällen auch ein bevollmächtigter Vertreter die Anmeldung übernehmen.

Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung?

Der Termin beim Gewerbeamt dauert meist nur wenige Minuten. Je nach Kommune erhalten Sie den Gewerbeschein direkt vor Ort oder innerhalb weniger Werktage. Bei einer Online-Anmeldung kann die Bearbeitungszeit etwas länger ausfallen.

Was kostet die Gewerbeanmeldung einer GmbH oder UG?

Die Gebühren unterscheiden sich je nach Gemeinde und liegen in der Regel zwischen 15 und 60 Euro. Für erlaubnispflichtige Gewerbe können zusätzlich Kosten für Genehmigungen oder Nachweise entstehen.

Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?

Nach der Anmeldung informiert das Gewerbeamt unter anderem das Finanzamt sowie die zuständige IHK oder HWK. Anschließend müssen Sie Ihr Unternehmen steuerlich über Mein ELSTER erfassen und – falls erforderlich – weitere Schritte wie die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder die Beantragung einer Betriebsnummer erledigen.

Fazit

Die ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung ist ein essenzieller Schritt bei der Gründung einer GmbH oder UG. Sie stellt sicher, dass das Unternehmen offiziell registriert ist und seine Geschäftstätigkeit legal aufnehmen kann. Eine sorgfältige Vorbereitung und das Bereithalten aller notwendigen Unterlagen erleichtern den Anmeldeprozess und verhindern mögliche Verzögerungen.

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