E-Zigaretten Shop eröffnen: Tipps für Ihre Selbständigkeit

Sie wollen einen eigenen E-Zigaretten Shop eröffnen? firma.de gibt Ihnen einen Überblick zu den wichtigsten Gründungsthemen: Von der Rechtsformwahl und der Gewerbeanmeldung bis hin zu Tipps für Kostenplanung und Franchising.

 

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Inhaltsverzeichnis

 

E-Zigaretten: Ein Markt mit Chancen

Eine kurze Betrachtung des Marktes zeigt, dass die Chancen für Ihre Existenzgründung im E-Zigarettenhandel gut stehen. Laut einer Statistik des Verbandes des eZigarettenhandels ist der Umsatz mit E-Zigaretten von rund 5 Millionen Euro (2010) auf 400 Millionen Euro (2016) gestiegen. Etwa 3,5 Millionen Deutsche benutzen aktuell Dampfgeräte – Tendenz steigend. Ein wachsender Markt bietet hervorragende Möglichkeiten für Ihre Selbständigkeit.

 

E-Zigaretten im Einzelhandel: Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Wenn Sie vorhaben, einen E-Zigaretten Shop zu eröffnen, gibt es in der Regel keine besonderen Genehmigungen, die Sie einholen, oder berufliche Qualifikationen, die Sie nachweisen müssen. Trotzdem ist es ratsam, sich genau bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt zu erkundigen: Eventuell gibt es Anforderungen an Ihr Ladenlokal.

Wie jeder andere Einzelhändler müssen Sie sich jedoch an die gesetzlichen Bestimmungen halten, die auf Bundes- und Länderebene reguliert sind. Informieren Sie sich vorab zu folgenden Punkten:

  • Gewerbliche Versicherungen
  • Gesetzliche Öffnungszeiten an Ihrem Standort
  • Deklaration der Preise
  • Bauliche Vorgaben für Ihr Ladenlokal
  • Kundentoiletten
  • Einhaltung des Jugendschutzgesetzes

 

Wissen rund um E-Zigaretten: Welches Know-how brauchen Sie für Ihre Selbständigkeit?

Unternehmerisches Wissen für den Einzelhandel

Der klassische Einstieg in den Einzelhandel ist eine kaufmännische Ausbildung, doch diese ist nicht zwingend notwendig. Allerdings sollten Sie die Anforderungen einer Existenzgründung keinesfalls unterschätzen. Als Unternehmer brauchen Sie nicht nur das richtige Gespür für Zahlen und den Vertrieb, sondern auch eine Nase für Trends. Kurz gesagt: Um im Einzelhandel mit elektrischen Zigaretten erfolgreich zu sein, sollten Sie sich umfassendes Gründerwissen für Selbständige aneignen. Volkshochschulen, IHKs und Universitäten bieten Seminare und Weiterbildungen zum Thema Unternehmertum. Begleitende Fachliteratur zu Themen wie Buchhaltung, Unternehmensführung und Marketing sind notwendig, wenn Sie als Gründer den Überblick behalten wollen.

Fachwissen über Elektrische Zigaretten

Sie sollten sich mit den Waren, die Sie verkaufen, natürlich sehr gut auskennen. Viele Kunden, die zum ersten Mal in Ihren Laden kommen, brauchen eine gründliche Beratung oder haben gezielte Fragen zu den angebotenen Produkten. Egal ob Dampfgeräte, Akkutypen oder Liquids: Sie müssen Expertenwissen besitzen. Fachzeitschriften sind eine gute Möglichkeit, um sich über neue Trends und Produkte zu informieren und so immer auf dem Laufenden zu bleiben.

 

E-Zigaretten Shop als GmbH, UG oder Einzelunternehmen gründen: Rechtsform wählen

Eine der ersten Entscheidungen, die Sie als Gründer treffen sollten, ist die Wahl der Rechtsform. Für die Eröffnung eines E-Zigaretten Shops stehen Ihnen generell fast alle deutschen Rechtsformen zur Verfügung. Üblich sind die Rechtsformen UG (haftungsbeschränkt) und GmbH für die Gründung von Vape Shops. Ein E-Zigarettenladen als Einzelunternehmen ist ebenfalls denkbar. Beachten Sie bei der Wahl außerdem, dass sich die Rechtsformen auch steuerlich unterscheiden. Ihre Geschäftsidee und Ihr Unternehmenskonzept entscheiden darüber, welche Rechtsform sich am besten eignet, im Einzelhandel haben Sie jedoch die größtmögliche Freiheit, was die Wahl der Rechtsform betrifft, für die Gründung von E-Zigaretten Shops sind allerdings folgende Rechtsformen sehr beliebt:

Weiteres zu den Rechtsformen finden Sie hier:

Grundsätzlich stehen Ihnen natürlich weitere Rechtsformen zur Verfügung.

Welches Unternehmen passt zu mir und meiner Geschäftsidee?

 

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Step by step zur Selbständigkeit: Checkliste für E-Zigaretten Shops

Offiziell kann es mit Ihrer Selbständigkeit erst losgehen, wenn Sie sich bei den zuständigen Behörden und Institutionen angemeldet haben. Hier eine Checkliste mit den wichtigsten Stationen:

Handelsregistereintragung als Einzelhändler für E-Zigaretten

Das Handelsregister dokumentiert als öffentliches Verzeichnis Einträge über die angemeldeten Kaufleute im Bereich eines zuständigen Registergerichts. Die Unternehmensformen GmbH und Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) erfordern jeweils eine Eintragung im Handelsregister.

E-Zigaretten Shop als Gewerbe anmelden

Egal für welche Rechtsform Sie sich entscheiden, die Gewerbeanmeldung ist Pflicht. Erst wenn Sie das grüne Licht vom Gewerbeamt erhalten, können Sie Ihren E-Zigaretten Shop offiziell eröffnen.

Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt meldet sich das Finanzamt automatisch bei Ihnen zur steuerlichen Erfassung. Sobald Ihre Unterlagen vom Finanzamt gesichtet und geprüft wurden, erhalten Sie Ihre Steuernummer und dürfen Rechnungen ausstellen.

Industrie- und Handelskammer: Mitgliedschaft für Einzelhändler

Ihre ortsansässige IHK wird wie das Finanzamt vom Gewerbeamt über Ihre Gründung informiert. Der Kontakt wird von Seiten der IHK aufgenommen. Bei der Anmeldung eines Gewerbes ist die Mitgliedschaft in der für Sie zuständigen IHK Pflicht.

Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel

Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen und deren Beschäftigte. Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik ist für Einzelhändler aller Art zuständig. Bitte melden Sie sich selbständig an. Selbst als Kleinunternehmer ohne Personal sind Sie verpflichtet, sich bei Ihrer relevanten BG anzumelden.

Verband des eZigarettenhandels (VdeH)

Erwägen Sie eine freiwillige Mitgliedschaft in einem branchenrelevanten Verein. Der

Verband des eZigarettenhandels e. V. ist ein Zusammenschluss aus Herstellern und Vertreibern von elektrischen Zigaretten, Shishas und deren Zubehör. Gewerbevereine und Handelsverbände bieten Interessenvertretung und Erfahrungsaustausch für alle Einzelhändler auf regionaler Ebene.

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Nische und Zielgruppe für Ihren E-Zigarettenshop

Welche Art E-Zigarettenshop möchten Sie eröffnen? Ob Sie Ihre Firma als Head Shop, Vape Shop, Shisha Shop oder sogar als übergreifenden Fachhandel eröffnen: Es gibt viele Möglichkeiten, sich auf dem Markt zu positionieren. Ihre Geschäftsidee muss klar definiert und ausformuliert werden, damit Sie alle Entscheidungen auf Ihr Konzept ausrichten können. Stellen Sie sich dieser Aufgabe und überlegen Sie sich eigene Leitfragen, um sich einem Konzept zu nähern.

  • Sortiment: Planen Sie einen Fachhandel für E-Zigaretten mit umfangreichem Sortiment oder ein exklusives Nischen-Sortiment?
  • Zielgruppe: Sprechen Sie Raucher, ehemalige Raucher oder Nicht-Raucher an? Bieten Sie Vaporiser für Cannabis an?
  • Beschaffung: Woher beziehen Sie Ihre Waren und zu welchen Konditionen?
  • Dienstleistungen: Bieten Sie Reinigung, Reparaturen und Ersatzteile an?
  • Vertrieb: Wollen Sie einen Online-Shop auf Ihrer Website integrieren?
  • Produktbündelung: Bieten Sie z. B. Komplettpakete für Beginner oder Werkzeug für Profis an?
  • Zusatzleistung Beratung: Können Sie Ihren Kunden professionellen Rat geben?
  • USP: Was ist Ihr Alleinstellungsmerkmal?

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Standort für Ihren Vape Shop

Der richtige Standort ist ein entscheidender Faktor bei jeder Neueröffnung im Einzelhandel. Ihre erste Überlegung sollte sein, ob Sie einen E-Zigaretten Shop als Präsenzladen eröffnen wollen, einen reinen Online-Shop betreiben oder beides anbieten möchten. Basierend auf dieser Entscheidung können Sie alle weiteren Schritte planen. Die Nachfrage nach Dampfgeräten und Liquids und die vorhandene Konkurrenz an Ihrem Standort sind entscheidende Faktoren. Der erste Schritt ist also eine gründliche Recherche des Marktes. Daten zur Marktanalyse können aus unterschiedlichsten Quellen stammen. Nach einer Internetrecherche sind das Statistische Bundesamt und Branchenzeitschriften die ersten Quellen, die Sie für sich nutzen können. Alternativ können Sie eine professionelle Analyse nach Ihren individuellen Bedürfnissen in Auftrag geben.

 

Kosten: E-Zigaretten-Shop eröffnen mit oder ohne Eigenkapital

Die Kalkulation Ihrer Kosten ist das Kernstück Ihres Businessplans. Je nachdem, für welches Geschäftsmodell Sie sich entscheiden, kann Ihr Finanzplan völlig unterschiedlich aussehen. Verzichten Sie beispielsweise auf einen Präsenzladen, sparen Sie die Ladenmiete und Betriebskosten ein, müssen aber mehr Geld in professionelles Webdesign, Software und Online-Marketing investieren.

Ganz generell sollten Sie jedoch folgende Kostenpunkte für die Gründung Ihres E-Zigarettenshops berücksichtigen:

  • Gründungskosten bei Ämtern und Behörden
  • Evtl. Beratungskosten (z. B. Steuerberater, IHK)
  • Anschaffungskosten für Ihr Warensortiment (Verdampfer, Liquids, Akkuträger, Aromen)
  • Evtl. Ladenmiete oder Pacht Ihres Vape Shops
  • Kosten für Webdesign und IT-Dienstleistungen (Website mit integriertem Webshop, Wartung)
  • Evtl. Personalkosten für angestellte Verkäufer
  • Werbekosten
  • Versicherungen (Gewerbeversicherung, Sozialversicherungen, Berufshaftpflichtversicherung)
  • Steuerliche Abgaben
  • Finanzielle Reserven für unvorhergesehene Ereignisse

Der Einkauf des ersten Anfangssortiments wird den Großteil Ihrer Ausgaben ausmachen. Wenn Sie alle Kosten erfasst haben, können Sie Ihren Businessplan um Preis- und Umsatzkalkulationen ergänzen. Bedenken Sie, dass jedes Unternehmen eine Anlaufphase hat, in der die Kosten die Einkünfte übersteigen. Wenn Sie Ihr nötiges Startkapital nicht durch eigene Mittel aufbringen können, sollten Sie Kreditoptionen möglicher Fremdkapitalgeber (öffentlich und privat) vergleichen.

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Recht: Welche Gesetze betreffen Ihren E-Zigarettenhandel?

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Verkauf von E-Zigaretten und den Konsum des Dampfes änderten sich in der Vergangenheit mehrfach. Die Definition der elektrischen Zigarette wurde nachhaltig debattiert: Ist sie eine Tabakware, ein Genussmittel oder ein zulassungspflichtiges Arzneimittel? Die neu formulierte EU-Tabakrichtlinie von 2014 besagt, dass sie nicht als Arzneimittel einzustufen ist. Außerdem betreffen Sie weitere deutsche und europäische Gesetze.

E-Zigarette und Nichtraucherschutz

E-Zigaretten fallen nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz. Generell ist das Dampfen also erlaubt, auch in Gaststätten, öffentlichen Räumen und Verkehrsmitteln. Viele Unternehmen wie etwa die Deutsche Bahn untersagen das Dampfen allerdings privatrechtlich.

E-Zigarette und Jugendschutz

Seit April 2016 ist der Verkauf von E-Zigaretten und E-Shishas an Minderjährige verboten. Das Verkaufsverbot schließt auch nikotinfreie Varianten und den Versandhandel mit ein.

Werbeverbot für Elektrische Zigaretten

Das Tabakerzeugnisgesetz trat im Mai 2016 in Kraft und reguliert die Werbemaßnahmen für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse. Darunter fallen auch E-Zigaretten und nikotinhaltige Liquids. Das Verbot schließt folgende Medien ein:

  • Printwerbung
  • Radiowerbung
  • Online-Werbung (Facebook-Fanpages, Twitter, Bannerwerbung, AdWords-Kampagnen, Produktplatzierung in Preisssuchmaschinen, Content-Marketing)
  • TV-Werbung
  • Werbung über Sponsoring

Besonders das Verbot von fast allen Varianten des Online-Marketings trifft Sie als Händler besonders schwer.

Welche Art Werbung für Ihren E-Zigarettenshop ist noch zulässig?

  • Werbung gegenüber Fachexperten wie etwa Hersteller und andere Händler
  • Außenwerbung (Plakate, Schaufenster, Fahrzeuge, Großflächen)
  • Kinowerbung nach 18 Uhr

 

Vape Shop gründen mit Weitblick

Sie wollen ein Unternehmen gründen, das Zukunft hat? Planen Sie Ihr Unternehmen vorausschauend und entwickeln Sie Strategien für den Fall, dass sich relevante EU-Richtlinien verschärfen oder sich der Trend dauerhaft von elektrischen Zigaretten wegbewegt. Der Erfolg Ihres Unternehmens ist zum Teil abhängig von wissenschaftlichen Erkenntnissen der Zukunft und daraus resultierenden Änderungen der Rechtslage.

Dampfen mit Skepsis

Das Rauchen hat seit Jahrzehnten kein gutes Image mehr und die Zahl der aktiven Raucher sinkt. Obwohl die E-Zigarette als gesündere Alternative zu den traditionellen Tabakwaren gehandelt wird, gibt es viele Zweifler: Die Dampftechnik und die Inhaltsstoffe gerieten in der Vergangenheit immer öfter unter Verdacht, doch schädlicher zu sein, als die Industrie zunächst behauptete. Langzeitfolgen des Dampfes sind noch nicht bekannt.

 

Franchise-Modelle für Vape Shops

Die Trendwelle E-Zigarette hat schnell mehrere Franchise-Modelle hervorgebracht. Eine Partnerschaft als Franchise-Nehmer bietet viele Chancen, will aber wohl überlegt sein. Die meisten Franchise-Konzepte auf dem E-Zigarettenmarkt sind ebenfalls junge Unternehmen. Die erste Frage sollte also sein, ob der Wissensvorsprung einiger Jahre so entscheidend ist, dass sich eine Partnerschaft gegen Lizenzgebühren tatsächlich rentiert. Die existierenden Franchise-Systeme wie Mein Dampfer Shop oder Smoke Kingz bieten unterschiedliche Schwerpunkte. Alternativ ist eine Affiliate Partnerschaft als Händler mit vielen bestehenden Webshops möglich. Informieren Sie sich umfassend und holen Sie Expertenrat ein, bevor Sie eine Entscheidung zum Thema Franchising treffen.

Gründer-Check für den Einzelhandel

Die wichtigsten Fragen, die sich Existenzgründer stellen sollten, Hinweise zu Qualifikation, den rechtlichen Rahmenbedingungen des Einzelhandels und Zukunftsaussichten der Branche finden Sie im Ratgeber Geschäft eröffnen.

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