Zusammenfassung
Die Notarkosten einer UG-Gründung hängen von der Wahl zwischen Musterprotokoll und individueller
Satzung ab. Bei der Gründung mit Musterprotokoll fallen geringere Notargebühren an, da der Aufwand geringer ist.
Die Gesamtkosten beinhalten neben den Notargebühren auch Auslagen für Handelsregistereintragung,
Gewerbeanmeldung und Transparenzregister. Die genaue Höhe der Kosten variiert je nach Anzahl der
Gesellschafter und Geschäftsführer sowie nach Höhe des Stammkapitals. Eine sorgfältige Planung kann helfen, unnötige
Ausgaben zu vermeiden.
Inhaltsverzeichnis
- Vor dem Notarbesuch
- Notarkosten: UG-Gründung mit Satzung
- Notarkosten: UG-Gründung mit Musterprotokoll
- Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Notarkosten?
- Posten der Notarrechnung
- Wie kann ich die Notargebühren bei der Gründung einer UG möglichst gering
halten? - Notargebühren beim Wechsel von UG-Gesellschafter oder Geschäftsführer
- Fazit
Vor dem Notarbesuch
Die Unternehmergesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft und Sonderform der Gesellschaft mit beschränkter
Haftung (GmbH). Deshalb wird die UG auch „Mini-GmbH“ genannt. Die
rechtlichen Vorgaben zur UG sind im GmbH-Gesetz zu finden.
Bei der Gründung gibt es viele Parallelen zur GmbH. Die notarielle
Beurkundung der Gründung ist Pflicht, genauso wie ein Eintrag in das Handelsregister. Das Gerichts- und
Notarkostengesetz (GNotKG) regelt die Höhe der anfallenden Notargebühren Ihrer UG. Bevor Sie einen Termin mit
dem Notariat vereinbaren, müssen Sie eine zentrale Entscheidung treffen: Möchten Sie mit Musterprotokoll
oder einer individuellen Satzung gründen? Die Gründungsvariante hat direkten Einfluss auf die Höhe der
Gebühren. Nutzen Sie außerdem unsere Checkliste für die UG-Gründung zur
Vorbereitung.

Samar Fathulla | Gründerberater
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Notarkosten UG: UG-Gründung mit Satzung
| Eckdaten | Ein-Personen-UG | Mehr-Personen-UG |
| Stammkapital | bis ca. 7.000 € | bis ca. 7.000 € |
| Gründung | ||
| Beurkundungsverfahren
Gesellschaftervertrag und Geschäftsführerbestellung |
375,00 € | 384,00 € |
| Vollzugsgebühr (Gesellschafterliste) | 96,00 € | 96,00 € |
| Handelsregister-Anmeldung | ||
| Entwurf der Anmeldung zum Handelsregister | 62,50 € | 62,50 € |
| Betreuungstätigkeit | 62,50 € | 62,50 € |
| Erzeugung XML-Strukturdateien | 37,50 € | 37,50 € |
| Nebenkosten | ||
| Post- und Telekommunikationspauschalen¹ | 30,00 € | 30,00 € |
| Dokumentenpauschalen¹²
(Kopien, Ausdrucke, Scans, Dateien) |
22,00 € | 22,00 € |
| Notargebühren (netto) | 685,50 €* | 694,50 €* |
| Notargebühren (inkl. 19 % MwSt) | 815,75 €* | 826,46 €* |
Überblick der Gründungskosten mit Satzung
Nach der Beurkundung beim Notar kommen noch weitere Kostenpunkte auf Gründer zu. Hier eine kurze Zusammenfassung:
| Gesamtkosten mit Satzung | Ein-Personen-UG | Mehr-Personen-UG |
| Notargebühren | 815, 75 €* | 826,46 €* |
| Handelsregistereintragung | 300,00 € | 300,00€ |
| Gewerbeanmeldung³ | 35,00 € | 35,00 € |
| Transparenzregister | 19,80 € | 19,80 € |
| Summe | 1.170,55 €* | 1.181,26 €* |
Notarkosten UG: UG-Gründung mit Musterprotokoll
| Eckdaten | Ein-Personen-UG | Mehr-Personen-UG |
| Stammkapital | bis ca. 7.000 € | bis ca. 7.000 € |
| Gründung | ||
| Beurkundungsverfahren
Gesellschaftervertrag |
60,00 | 120,00 |
| Handelsregister-Anmeldung | ||
| Entwurf der Anmeldung zum Handelsregister | 30,00 € | 30,00 € |
| Betreuungstätigkeit | 15,00 € | 15,00 € |
| Erzeugung XML-Strukturdateien | 15,00 € | 15,00 € |
| Nebenkosten | ||
| Post- und Telekommunikationspauschalen¹ | 23,00 € | 27,00 € |
| Dokumentenpauschalen¹²
(Kopien, Ausdrucke, Scans, Dateien) |
5,00 € | 5,00 € |
| Notargebühren (netto) | 148,00 €* | 212,00 €* |
| Notargebühren (inkl. 19 % MwSt) | 176,12 €* | 252,28 €* |
Überblick der Gründungskosten mit Musterprotokoll
Nach der Beurkundung beim Notar kommen noch weitere Kostenpunkte auf Gründer zu. Hier eine kurze Zusammenfassung:
| Gesamtkosten mit Musterprotokoll | Ein-Personen-UG | Mehr-Personen-UG |
| Notargebühren | 176,12 €* | 252,28 €* |
| Handelsregistereintragung | 300,00 € | 300,00 € |
| Gewerbeanmeldung³ | 35,00 € | 35,00 € |
| Transparenzregister | 19,80 € | 19,80 € |
| Summe | 530,92 €* | 607,08 €* |
Quellen: IHK Berlin [PDF], eigene Statistik aus Notarrechnungen (Stand: 2025)
*Alle Preise sind Durchschnittskosten und können im individuellen Fall abweichen. Sie basieren zum einen auf den
Gebührentabellen des Gerichts- und Notarkostengesetzes sowie eigenen Kalkulationen aus Notarrechnungen aus ganz
Deutschland. Im Rechenbeispiel wird unterstellt, dass die UG nur einen Geschäftsführer und das Stammkapital unter
7.000 Euro liegt. Ab dieser Grenze erhöhen sich die Gebühren in der Regel um ca. 60 Euro netto. Weitere
Geschäftsführer und ein größerer Gegenstandswert verändern die Multiplikatoren und Pauschalen, anhand derer die
Gebühren berechnet werden.
¹ durchschnittliche Summe beider Pauschalen aus den Beurkundungen der Gründungsunterlagen und der Anmeldung zum
Handelsregister
² Durchschnittswert, wird pro Seite abgerechnet
³ Durchschnittswert, jede Gemeinde legt die Gebühr für eine Gewerbeanzeige eigenständig fest
Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Notarkosten für Ihre UG?
Die Gebühren und Auslagen der Notarinnen und Notare sind gesetzlich festgeschrieben. Das Gerichts- und Notarkostengesetz
gilt seit dem 1. August 2013. Ihr Notar ist nach § 17 Absatz 1 Satz 1 der Bundesnotarordnung verpflichtet, für seine
Tätigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben. Viele Kostenpunkte hängen von Ihrem
persönlichen Geschäftsmodell ab: Die Höhe des Stammkapitals der Unternehmergesellschaft, die
Anzahl der Gesellschafter und der Wunsch nach einer individuellen Regelung verändern
die Kalkulation.
Tipp
Bei der Kostenkalkulation sollten Sie unbedingt beachten, dass kleine Anpassungen und Abwandlungen die Basis, auf der
die Gebühren berechnet werden, verändern können. Für fast alle Kostenpunkte gibt es einen Gebührensatz, der je nach
Gründungseckdaten angepasst wird. Es ist außerdem möglich, dass zusätzliche Rechnungsposten entstehen, die Ihr
Wunschnotar individuell geltend macht. Wenn Sie die Gründungskosten Ihrer UG planen, sollten Sie deshalb unbedingt ein
Reservebudget einplanen.
Die Posten der Notarrechnung
Wie setzt sich die Rechnung Ihres Notars oder Ihrer Notarin also zusammen? Die einzelnen Rechnungsposten können schnell
für Verwirrung sorgen. Mit diesem Glossar behalten Sie den Durchblick:
Handelsregisteranmeldung der UG
Nur notariell beglaubigte Anmeldungen werden vom Amtsgericht akzeptiert. Das bedeutet, dass die
Anmeldung in jedem Fall über Ihren Notar laufen muss. Änderungen wie Gesellschafter- und Geschäftsführerwechsel oder
eine Betriebsaufgabe müssen ebenfalls gemeldet werden. Für die Anmeldung benötigt der Notar folgende Angaben:
- Ihren Firmennamen und die Kontaktdaten des Betriebs
- Ihre gewählte Rechtsform
- Den Unternehmensgegenstand
der UG - Höhe des Stammkapitals
- Details zu Vertretungsbefugnissen
Achtung: Falls Sie eine Website
erstellen, gehört die Handelsregisternummer und die Angabe des Registergerichts in ein rechtssicheres Impressum.
Eintragung in das Handelsregister
Alle Kapitalgesellschaften und Kaufleute müssen sich in das Handelsregister des zuständigen
Registergerichts eintragen. Das öffentliche Verzeichnis gibt Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse
eines Unternehmens. Das Registergericht berechnet für die Eintragung Ihrer UG in das Handelsregister 150 Euro
plus 50 Euro für den Auszug. Diese Rechnung müssen Sie separat begleichen.
Ihr zuständiges Registergericht schickt die Rechnung an Ihre angegebene Geschäftsadresse. Stellen Sie sicher, dass der
Firmenname Ihrer Unternehmergesellschaft am Briefkasten angebracht ist. Geht die Rechnung zurück an den
Absender, verzögert sich der Handelsregistereintrag und Ihre Gründungsphase verlängert sich unnötig.
Vorsicht vor Betrugsmaschen
Sobald Ihre Unternehmergesellschaft im Handelsregister sichtbar ist, kann es vorkommen, dass Ihnen betrügerische
Rechnungen geschickt werden, die den Briefkopf des Handelsregisters imitieren. Bezahlen Sie diese Rechnungen
nicht! Um Ihre Gründung abzuschließen, bezahlen viele Gründer ohne genau zu nachzulesen, wer der Rechnungssteller ist.
Schützen Sie sich und lesen Sie ganz genau nach, um welches Verzeichnis es sich handelt und wer der
Rechnungssteller ist. Hier finden Sie
Hinweise auf Fake-Rechnungen, auf die Sie achten sollten. Solche Schreiben sind grundsätzlich nicht illegal, denn
Ihr Unternehmen wird tatsächlich in ein Verzeichnis aufgenommen, von dem Sie allerdings keinerlei Nutzen haben. Haben
Sie bereits die Rechnung beglichen, wird es deshalb sehr schwierig Ihr Geld zurückzufordern. Melden Sie Schreiben dieser
Art Ihrem zuständigen Amtsgericht.
XML-Datei: Erzeugung und Übermittlung
Nach Nr. 22125 des Kostenverzeichnisses des Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) kann der Notar eine Gebühr erheben
für die Erzeugung von so genannten Strukturdaten in Form der Extensible Markup Language (XML). Das Dateiformat dient der
automatisierten Weiterbearbeitung.
Gründungsbeschluss und Beurkundung des Gesellschaftsvertrages
Entscheiden Sie sich für eine Unternehmensgründung mit Musterprotokoll, ist lediglich die Beurkundung der dieses
Dokuments nötig. Wollen (oder müssen) Sie Ihre Gesellschaft statt mit einem Musterprotokoll mit
individueller Satzung gründen, ist eine Erstellung des Gesellschaftsvertrages notwendig. Diese kann entweder Ihr
Notar oder ein Anwalt für Sie übernehmen. Im Gesellschaftsvertrag der UG (haftungsbeschränkt) werden die wesentlichen
Aufgaben und Rechte der Gesellschafter geregelt.
Das Musterprotokoll kommt für Ihre Unternehmergesellschaft in Frage, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:
- Es gibt mindestens einen, aber höchstens drei Gesellschafter.
- Es gibt nur einen Geschäftsführer.
- Sie wollen keine gesonderten Regelungen festhalten, die über die Standardformulierungen des Musterprotokolls
hinausgehen. - Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Tipp: Lassen Sie sich stets von einem Anwalt oder Notar beraten. So vermeiden Sie, dass rechtliche Feinheiten
übersehen werden. Auch nach der Gründung kann ein individueller Gesellschaftsvertrag das UG-Musterprotokoll ersetzen.
Beurkundung der Geschäftsführerbestellung
Jede UG benötigt mindestens einen Geschäftsführer. Alle Regelungen werden im Gesellschaftsvertrag (auch
Gesellschaftervertrag) festgehalten. Den Posten kann von Gesellschaftern oder einem
angestellten Fremdgeschäftsführer übernommen werden.
Die Bestellung des Geschäftsführers ist Teil des Notarbesuchs zur Gründung. Wenn Sie mit Musterprotokoll gründen, ist
kein besonderer Aufwand nötig. Bei der Gründung mit Satzung wird der Geschäftsführer per Mehrheitsbeschluss von den
anderen Gesellschaftern berufen. Im Falle einer Ein-Personen-UG kann der Gesellschafter sich selbst zum Geschäftsführer
berufen. Der Notar kommt ins Spiel, wenn die Bestellung des Geschäftsführers und ein Geschäftsführervertrag
notariell beglaubigt werden soll. Für die Beurkundung entstehen Notarkosten.
Hinweis: Auch ein mündlicher Vertragsabschluss ist möglich, aber nicht zu empfehlen.
Erstellung der Gesellschafterliste
Die
Erstellung und Beurkundung einer Gesellschafterliste wird nur notwendig, wenn Sie mit mehreren Gesellschaftern
gründen. Bei der Musterprotokoll-Gründung entfällt dieser Posten.
Überwachung der Stammkapitaleinzahlung
Ihr Notar überwacht die Einzahlung Ihres Stammkapitals und betreut die Weitergabe Ihres
Einzahlungsbelegs von der Bank an das Registergericht. Dieser zusätzliche Kostenpunkt wird häufig auch als
„Betreuungsgebühr“ veranschlagt.
Veröffentlichung der Handelsregistereintragung: Bundesanzeiger
Dieser Posten ist nicht Bestandteil der Notarkosten einer UG-Gründung, sollte allerdings auch in Ihrem Finanzplan
berücksichtigt werden.
Der Bundesanzeiger oder kurz BAnz ist das Pflichtveröffentlichungsblatt für gerichtliche Bekanntmachungen der
deutschen Bundesbehörden. Darunter fallen auch alle Neueintragungen ins Handelsregister. Seit 2012 hat der
elektronische Bundesanzeiger (eBAnz) die Printversion fast vollständig abgelöst. Die Übermittlung der Unternehmensdaten
ist somit mit viel geringeren Kosten verbunden als vor wenigen Jahren.
Wie können Sie Notargebühren bei der Gründung einer UG möglichst gering halten?
Damit die Notarkosten nicht unnötig in die Höhe steigen, lohnt es sich für Existenzgründer einige grundsätzliche
Entscheidungen zu treffen.
Sparen mit Musterprotokoll?
Einige Hundert Euro an Kosten können Sie durch die Verwendung eines Musterprotokolls sparen. Wie bereits beschrieben,
schränkt das Musterprotokoll die Gestaltung Ihrer Unternehmensstruktur ein. Die Kostenersparnis lohnt sich deshalb nur,
wenn Sie mittelfristig keine nachträgliche Ablösung durch eine neue Satzung planen. Ansonsten gleichen
die Kosten für die Erstellung neuer Verträge und für Beurkundungen die Kostenersparnis durch die Mustersatzung wieder
aus. Die genauen Werte können Sie der Tabelle entnehmen.
Notargebühren beim Wechsel von UG-Gesellschafter oder Geschäftsführer
Falls Sie eine nachträgliche Änderung der Satzung vornehmen wollen, benötigen Sie einen
Dreiviertel-Mehrheitsbeschluss der Gesellschafter. Da ein Musterprotokoll nur maximal drei
Gesellschafter erlaubt, ist bei der UG-Gründung mit Musterprotokoll in jedem Fall eine einstimmige Mehrheit nötig, um
eine nachträgliche Satzungsänderung zu beschließen. Diese Tatsache sollten Sie unbedingt berücksichtigen, bevor Sie am
falschen Ende sparen. Für Gesellschafterwechsel in Ihrer Unternehmergesellschaft fallen ebenfalls Notarkosten an:
| Eckdaten | Gesellschafterwechsel | Geschäftsführerwechsel |
| Handelsregisteranmeldung | 62,50 € | 62,50 € |
| Erzeugung XML-Datei | 37,50 € | 37,50 € |
| Beurkundung Gesellschaftervertrag | 250,00 € | 250,00 € |
| Vollzugsgebühr (Gesellschafterliste) | 62,50 € | – |
| Pauschalen für Dokumente² , Post-, und Telekommunikationkosten¹ | 20,00 € | 20,00 € |
| Notargebühren (netto) | 432,50 €* | 370,00 €* |
| Notargebühren (inkl. MwSt) | 514,68 €* | 440,30 €* |
Quellen: IHK Berlin [PDF], eigene Statistik aus Notarrechnungen (Stand: 2024)
*Alle Preise sind Durchschnittskosten und können im individuellen Fall abweichen. Sie basieren zum einen auf den
Gebührentabellen des Gerichts- und Notarkostengesetzes sowie eigenen Kalkulationen aus Notarrechnungen aus ganz
Deutschland. Weitere Geschäftsführer und ein größerer Gegenstandswert verändern die Multiplikatoren und Pauschalen,
anhand derer die Gebühren berechnet werden.
¹ durchschnittliche Summe beider Pauschalen aus den Beurkundungen der Gründungsunterlagen und der Anmeldung zum
Handelsregister
² Durchschnittswert, wird pro Seite abgerechnet.
Gegenstandswert der UG klein halten
Der Gegenstandswert (Stammkapital und angenommener Sachwert) Ihrer UG entscheidet über den Gebührensatz, der für die
Berechnung der Notarkosten angesetzt wird. Für eine Mehr-Personen-UG ist der Gegenstandswert kein entscheidender Faktor,
denn er wird wie bei der GmbH auf 30.000 Euro festgelegt, unabhängig von der realen Höhe des
Stammkapitals, die zwischen 1 und 24.999 Euro liegen könnte. Interessant ist der Gegenstandswert allerdings für
Ein-Personen-UGs: Für jede notarielle Dienstleistung gibt es Mindestgebühren, selbst wenn Sie mit dem
Mindeststammkapital von 1 Euro gründen. Die Gebühren steigen nicht linear mit der Höhe des Gegenstandswertes: Es gibt
eine Preisstaffelung für viele Rechnungsposten. Gründen Sie beispielsweise eine UG mit einem Stammkapital von 10.000
Euro, fallen automatisch mehr Kosten an.
Beispiel: Die Grenze der Preiskategorie für den Mindestgebührensatz liegt bei der Beurkundung des
Gesellschaftsvertrags bzw. des Musterprotokolls beispielsweise bei 7.000 Euro.
Fazit
Die Notargebühren sind bei einer regulären UG-Gründung im Normalfall der größte Posten der
Gründungskosten. Die Wahl des Musterprotokolls bietet eine Möglichkeit, diese Kosten zu
reduzieren. Allerdings sind individuelle Regelungen in der Satzung dann nicht möglich. Unternehmerinnen und
Unternehmer sollten abwägen, ob die Einsparungen bei den Notarkosten die Einschränkungen bei
der Flexibilität rechtfertigen.