UG-Stammkapital: Einzahlung, Verwendung und Rücklagen

Wie hoch muss das Stammkapital einer UG sein? Erfahren Sie, wann es eingezahlt werden muss, wie es verwendet werden darf und welche gesetzlichen Vorgaben für Gründer gelten.

 

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Zusammenfassung

Das UG-Stammkapital ist das bei Gründung eingebrachte Eigenkapital der Gesellschafter. Es kann zwischen 1 und 24.999 Euro liegen und muss bei der Gründung vollständig eingezahlt werden. Sacheinlagen sind nicht erlaubt. In der Praxis wählen Gründer häufig Beträge zwischen 500 und 2.000 Euro, um anfängliche Kosten zu decken. Zusätzlich besteht eine gesetzliche Pflicht, 25 % des Jahresüberschusses als Rücklage zu bilden, bis das Stammkapital 25.000 Euro erreicht. Ab diesem Betrag kann die UG in eine GmbH umgewandelt werden.

Inhaltsverzeichnis

Stammkapital einer UG

Wer eine Gesellschaft gründen möchte, aber nicht viel Startkapital zur Verfügung hat, kann die sogenannte UG (haftungsbeschränkt) gründen. Die Gründung mit der Rechtsform Unternehmergesellschaft ist in Deutschland erst seit 2008 möglich. Als Sonderform der GmbH profitiert die UG von vielen Vorteilen der GmbH wie beispielsweise von der Haftungsbeschränkung.

Praxis-Hinweis: Das gesetzliche Stammkapital einer UG kann zwischen 1 und 24.999 Euro liegen. Welche Kapitalhöhe sich für Ihr Gründungsvorhaben tatsächlich eignet, hängt unter anderem vom Geschäftsmodell, den geplanten Investitionen und den laufenden Kosten ab. Eine ausführliche Entscheidungshilfe finden Sie in unserem Beitrag Wie viel Stammkapital ist bei einer UG sinnvoll?.

Bei der Gründung einer UG  ist beispielsweise nur ein Stammkapital von 1 Euro pro Gesellschafter nötig. Daher wird die UG (haftungsbeschränkt) umgangssprachlich auch oft Mini-GmbH genannt wird. In der Praxis wählen Gründer häufig einen höheren Betrag zwischen 500 und 2.000 Euro, damit die UG nicht direkt bankrott ist, wenn die ersten Rechnungen ankommen. Bei der Gründung müssen die Gesellschafter ihre Stammeinlagen vollständig und in bar einzahlen.

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Wann muss das UG-Stammkapital eingezahlt werden?

Das Stammkapital wird nach der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags auf das Geschäftskonto der UG eingezahlt. Alle Gesellschafter müssen ihre vereinbarten Stammeinlagen vollständig leisten, bevor der Notar die Gesellschaft zur Eintragung ins Handelsregister anmeldet.

Bei der Gründung einer UG sind ausschließlich Bareinlagen erlaubt. Fahrzeuge, Maschinen, Computer oder andere Vermögensgegenstände können nicht als Stammkapital eingebracht werden. Die Einzahlung erfolgt in der Regel per Überweisung. Als Nachweis dient meist ein Kontoauszug oder eine Einzahlungsbestätigung der Bank.

Was passiert mit dem Stammkapital nach der Einzahlung?

Nach der Einzahlung gehört das Stammkapital der UG. Es muss nicht dauerhaft in unveränderter Höhe auf dem Geschäftskonto liegen, sondern darf nach der Eintragung ins Handelsregister für betriebliche Ausgaben verwendet werden, beispielsweise für Software, Versicherungen, Waren oder Geschäftsausstattung.

Nicht erlaubt ist es, das Stammkapital für private Ausgaben zu verwenden oder ohne rechtlichen Grund an die Gesellschafter zurückzuzahlen. Außerdem muss die Geschäftsführung darauf achten, dass die UG ihre laufenden Zahlungsverpflichtungen weiterhin erfüllen kann.

Stammkapital und Gründungskosten: Was ist der Unterschied?

Stammkapital Gründungskosten
Eigenkapital der UG Ausgaben für Notar, Handelsregister und weitere Gründungsschritte
Bleibt Vermögen der Gesellschaft Werden einmalig für die Gründung fällig
Kann nach der Eintragung für betriebliche Ausgaben verwendet werden Müssen aus vorhandenen Mitteln bezahlt werden

Benötigen Sie einen Überblick über ALLE Kosten der UG-Gründung? In unserem Ratgeber zu den Gründungskosten einer UG erfahren Sie, welche Gebühren bei Notar, Handelsregister und Behörden anfallen.

 

UG-Stammkapital vs. Gründungskosten

Trotzdem sollte man als Gründer nicht vergessen, dass das Stammkapital nicht mit den Gründungskosten gleichzusetzen ist! Das Stammkapital ist die Kapitalrücklage des Unternehmens, die nicht verbraucht werden darf. Die Gründungskosten übernehmen die Gründer meistens persönlich. Bei der Gründung mit Musterprotokoll sind die Kosten, die die neue Gesellschaft tragen darf, sogar gedeckelt: „Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 €, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten trägt der Gesellschafter.“

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Samar Fathulla | Gründerberater

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Vorsicht bei zu geringem Stammkapital

Auch wenn die UG eine hervorragende Rechtsform gerade für Neugründer ist, wissen viele nicht, dass ein einziger Euro ein gewisses Risiko mit sich bringt. Eine unzureichende Absicherung mit genügend Stammkapital kann nämlich immer auch eine Insolvenzgefahr bedeuten.

Wir haben eine kompakte Anleitung verfasst, mit der Sie das Stammkapital kalkulieren können, das zu Ihrer UG passt.

Bedenken Sie deshalb: Ein Geschäftsführer ist grundsätzlich dazu verpflichtet, rechtzeitig bei Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag zu stellen. Statten Sie Ihre UG  deshalb mit genügend Stammkapital aus oder denken Sie rechtzeitig an eine Kapitalerhöhung. So können Sie langfristig planen und Liquiditätsengpässe vermeiden. Gründen Sie mit mehreren Gesellschaftern, muss jeder eine Stammeinlage leisten.

Die Stammeinlagen wurden nicht geleistet? In diesem Fall könnte dem säumigen Gesellschafter ein Kaduzierungsverfahren drohen.

 

Rücklagen bilden, Stammkapital steigern

Bei der UG besteht Rücklagepflicht. Das bedeutet, 25% des jährlichen Gewinns müssen als Rücklage einbehalten werden. Dies muss so lange fortgeführt werden bis das Mindeststammkapital einer GmbH, also 25.000 Euro, erreicht ist. Danach kann die UG in eine GmbH umfirmiert werden.

Möchten Sie Ihr Stammkapital erhöhen, ist immer ein Besuch beim Notar notwendig, um eine Kapitalerhöhung durchzuführen. Eine UG eignet sich daher hervorragend als Einstiegsrechtsform, wenn Sie eine GmbH gründen möchten, aber zunächst nicht über das nötige Stammkapital verfügen. Die Umfirmierung kann entweder durch die natürliche Rücklagenbildung der UG erfolgen oder durch eine gezielte Kapitalerhöhung.

Fazit

Ein zu niedriges UG-Stammkapital kann die Zahlungsfähigkeit und Bonität der Gesellschaft beeinträchtigen. Eine sorgfältige Planung der Kapitalhöhe ist entscheidend, um laufende Kosten zu decken und das Vertrauen von Geschäftspartnern zu gewinnen. Die gesetzliche Rücklagenbildung unterstützt den langfristigen Kapitalaufbau und ermöglicht die spätere Umwandlung in eine GmbH.

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