Der Unterschied zwischen Gesellschafter und Geschäftsführer bei der UG

Was unterscheidet den Gesellschafter vom Geschäftsführer einer UG? Und welche Rolle spielt die Doppelfunktion als Gesellschafter-Geschäftsführer? Hier erfahren Sie es.

 

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Inhaltsverzeichnis

 

Der Gesellschafter einer UG

Ein Unterschied zwischen Gesellschafter und Geschäftsführer einer UG ist, dass der Gesellschafter der Kapitalgeber und Anteilseigner der Gesellschaft ist. Er bringt, alleine oder mit anderen Gesellschaftern, das Stammkapital der UG (haftungsbeschränkt) ein und ist somit sowohl am Gewinn als auch am Verlust beteiligt. Das heißt, er bekommt kein festes Gehalt. Die Höhe der Beteiligung richtet sich grundsätzlich nach dem prozentualen Anteil am Stammkapital der Gesellschaft. Diese Verteilung wird bei der Gründung einer UG im Gesellschaftsvertrag festgelegt.

Als Beispiel werden die unterschiedlichen Anteile von drei Gesellschaftern dargestellt: Gesellschafter A, Gesellschafter B und Gesellschafter C haben für ihre gemeinsame UG jeweils unterschiedliche Einzahlungen getätigt und besitzen somit auch verschieden große Gesellschaftsanteile:

Stammkapital 1.000 Euro

  • Gesellschafter A: 500 Euro (50 %)
  • Gesellschafter B: 100 Euro (10 %)
  • Gesellschafter C: 400 Euro (40 %)

Bei 10.000 Euro versteuertem Gewinn würden die jeweiligen UG-Gesellschafter also folgende Beträge bekommen:

  • Gesellschafter A: 5.000 Euro
  • Gesellschafter B: 1.000 Euro
  • Gesellschafter C: 4.000 Euro

Die Pflicht der Gesellschafter einer UG ist es außerdem, einen Geschäftsführer zu berufen, der die Geschäfte der Unternehmergesellschaft führt.

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Andreas Munck

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Im GmbH-Gesetz ist zudem vorgesehen, dass alle Gesellschafter einer UG oder einer GmbH in einer sogenannten Gesellschafterliste erfasst werden müssen. Diese Gesellschafterliste enthält Angaben zu jedem am Unternehmen beteiligten Gesellschafter und kann im Handelsregister eingesehen werden. Auch der Geschäftsführer einer UG gehört zu den Angaben, die jede Kapitalgesellschaft offenlegen muss.

 

Der Geschäftsführer einer UG

Der UG-Geschäftsführer hat unter anderem die Funktion , die Gesellschaft nach außen zu vertreten – anders als die Gesellschafter. Den Posten kann ein oder mehrere Gesellschafter übernehmen. Die zweite Option ist ein angestellter Fremdgeschäftsführer. Er übernimmt die Führungsposition im Unternehmen. Seine Rechte und Pflichten sind im Gesetz, im Gesellschaftsvertrag sowie im Geschäftsführervertrag der Unternehmergesellschaft festgelegt. Wenn er seine vertraglich geregelten Pflichten nicht erfüllt, kann er unter bestimmten Umständen persönlich zur Haftung gezogen werden.

 

Der geschäftsführende Gesellschafter einer UG

Bei einer Ein-Personen-UG ist der einzige Gesellschafter oft auch gleichzeitig Geschäftsführer. Das bedeutet nicht nur, dass er sich selbst ernennt, sondern auch, dass er unter Umständen ein festgelegtes Gehalt bezieht. Auch bei Mehrpersonen-UGs ist eine Doppelfunktion als Gesellschafter-Geschäftsführer möglich und üblich.

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