Bauunternehmen gründen: So geht's!

Sie planen, ein eigenes Bauunternehmen zu gründen, und möchten sich im Vorfeld umfassend informieren? firma.de informiert Sie über alle relevanten Fakten und bietet Ihnen umfassende Informationen über Rechtsformen, Businessplan, Voraussetzungen zur Gründung und vieles mehr.

 

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Inhaltsverzeichnis

Know-how im Bau-Segment

Wenn Sie sich im Baugewerbe selbständig machen möchten, sollten Sie über die entsprechenden Erfahrungen in diesen Bereichen verfügen. Nicht umsonst gilt in vielen Gewerken die Meisterpflicht für Bauunternehmer. Selbst mit einer guten und umfassenden wirtschaftlichen Ausbildung oder einem Studium als Bauingenieur sollten Sie eine Firma in diesem Bereich nur gründen, wenn Sie selber über die verschiedenen Erfahrungen in diesem Bereich verfügen. Nehmen Sie sich im Idealfall ein Jahr Zeit, um bei verschiedenen Firmen der Branche Ihre Erfahrungen zu sammeln. Anhand dieser Erfahrungen können Sie die Voraussetzungen für eine eigene Baufirma deutlich besser kalkulieren und Ihr Bauunternehmen mit einem soliden Grundgerüst an Erfahrungen und Know-how gründen.

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Bauunternehmen gründen: Voraussetzungen & Genehmigungen

Für viele handwerkliche Berufe in Deutschland gibt es eine sogenannte Meisterpflicht, so auch für viele Bereiche des Bauhandwerks. Lassen Sie sich umfassend bei der Handwerkskammer über die Meisterpflicht und die Voraussetzungen informieren, ehe Sie sich an die Erstellung eines Businessplans setzen und die ersten Schritte in die Selbständigkeit wagen. Denn die Voraussetzungen sind in vielen Bereichen im Bau-Business äußerst klar definiert und bieten Ihnen nur wenig Spielraum bei der Gestaltung. Diese Faktoren und Voraussetzungen sollten Sie als zukünftiger Bauunternehmer in jedem Fall kennen.

Baufirma gründen ohne Meisterbrief

In der Handwerksordnung wird genau geregelt, welche Berufe und Berufsbilder sich auch ohne eine Meisterpflicht selbständig machen dürfen. So können Sie beispielsweise in einigen handwerksähnlichen Berufen, beispielsweise im Bereich Bautentrocknungsgewerbe, als Betonbohrer, Bodenleger ohne weiteres eine eigene Firma gründen, denn hier besteht keine Meisterpflicht.

Anders sieht es in vielen anderen Bereichen aus. Ob als Betonbauer, Fliesen- und Estrichleger, Gerüstbauer, Maurer, Zimmerer oder Dachdecker: All diese Berufsbilder erfordern einen Meister, um eine eigene Firma in diesem Bereich gründen zu können. Auch Renovierungstätigkeiten fallen teilweise unter die Meisterpflicht.  Sie können diese Regelungen jedoch umgehen, indem Sie beispielsweise nur als Geschäftsführer agieren und für den handwerklichen Aufgabenbereich einen technischen Betriebsleiter mit entsprechendem Meistertitel einstellen. So können Sie Bauunternehmer werden, ohne selbst einen Meistertitel vorweisen zu müssen.

Halten Sie am besten Rücksprache mit der zuständigen lokalen Handelskammer, um die rechtlichen Anforderungen für Ihre Geschäftsidee zu klären.

 

Bauunternehmen gründen als UG, GmbH oder Einzelunternehmen: Rechtsform wählen

Die Wahl der passenden Rechtsform ist für den Erfolg entscheidend. Wenn Sie als Bauunternehmer selbständig tätig sein möchten, können Sie zwischen verschiedenen Rechtsformen wählen. Diese unterscheiden sich vor allem hinsichtlich des Stammkapitals und der persönlichen Haftung. Ihre Entscheidung in diesem Bereich hat nicht nur Auswirkungen auf die späteren steuerlichen Vergünstigungen, sondern kann auch bei der Bewertung einer Finanzierung eine entscheidende Rolle spielen. Beliebte Rechtsformen für ein Bauunternehmen sind das Einzelunternehmen, die GmbH oder UG.

Mehr erfahren zu den möglichen Rechtsformen:

Grundsätzlich stehen Ihnen natürlich weitere Rechtsformen zur Verfügung.

Welches Unternehmen passt zu mir und meiner Geschäftsidee?

 

Unsere Pakete für Ihre einfache Gründung eines Bauunternehmens:

 

Wo muss ich mein Bauunternehmen anmelden?

Ihre Baufirma im Handelsregister eintragen lassen

Wenn Sie sich als Einzelunternehmer selbständig machen, müssen Sie sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen, außer Sie sind eingetragener Kaufmann (e. K.). Bei einer UG oder GmbH ist eine Eintragung ins HRG verpflichtend. Gesellschafter einer GbR müssen sich auch nur dann eintragen lassen, wenn Sie Kaufleute sind.

Ein Bauunternehmen als Gewerbe anmelden

Mit der Handwerkskarte der Handwerkskammer können Sie beim zuständigen Gewerbeamt Ihr neues Gewerbe anmelden. Neben dem Eintrag ins Gewerberegister übernimmt das Gewerbeamt auch die Meldungen ans Finanzamt, die zuständige Berufsgenossenschaft und alle weiteren relevanten Behörden. Die Anmeldung beim Gewerbeamt ist unabhängig von der von Ihnen gewählten Rechtsform und für alle Bauunternehmer verpflichtend.

IHK oder Handwerkskammer: Worauf sollten Sie achten?

Jedes neu gegründete Bauunternehmen muss verpflichtend in der Handwerkskammer eingetragen werden. Wenn Sie selbständig meisterpflichtige Handwerkstätigkeiten anbieten und durchführen, wird Ihr Unternehmen in der Handwerksrolle aufgeführt. Bei Tätigkeiten ohne Meisterpflicht hingegen finden Sie Ihr Unternehmen in den entsprechenden Verzeichnissen. Nach der offiziellen Eintragung stellt die Handwerkskammer die Handwerkskarte aus und nimmt Ihren neuen Betrieb automatisch in die Handwerkskammer auf. Zusätzlich bietet die Handwerkskammer vielfältige Unterstützung für Gründer und hilft mit Kursen und Beratungen in der ersten Zeit der Neugründung.

Pflichtmitgliedschaft in der SOKA-Bau

Alle Betriebe des Baugewerbes sind Pflichtmitglieder der SOKA-Bau und somit beitragspflichtig. Die Sozialkasse der Bauwirtschaft setzt sich zusammen aus der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK). Häufig kommt es zu Streitigkeiten mit der Kasse, wenn Mischbetriebe die Beitragspflicht umgehen. Ob Sie mit Ihrem Bauunternehmen in den Zuständigkeitsbereich der SOKA-Bau fallen, sollten Sie frühzeitig klären. Wenn die Beitragspflicht später festgestellt wird, fallen rückwirkend Kosten an. Diese Grafik hilft Ihnen bei einer ersten Einschätzung.

Berufsgenossenschaften für Bauunternehmen

Die zuständige Berufsgenossenschaft für Bauunternehmen ist die BG Bau, die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft. Diese dient als gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und alle baunahen Dienstleistungen in Deutschland. Als Bauunternehmer sollten Sie sich frühzeitig mit der BG Bau auseinandersetzen und die Vorteile dieser Berufsgenossenschaft für Ihr Unternehmen entdecken.

Bundesverbände der Bau-Branche

Neben verschiedenen Landesverbänden sind vor allem die Bundesverbände der Baubranche von entscheidender Wichtigkeit. In Deutschland gibt es drei große Bundesverbände, welche die Interessen ihrer Mitglieder vertreten. Dies sind der Verband Die deutsche Bauindustrie, der Verband Das Deutsche Baugewerbe und der Verband Die Bauindustrie. Diese dienen Ihnen nicht nur als wichtige Ansprechpartner, sondern bieten auch fachliches Know-how und eine umfassende Beratung in vielen Fragen rund um die Gründung und Entwicklung Ihrer Baufirma.

 

Kosten und Businessplan Ihrer Baufirma

Je nach Ausrichtung Ihres Bauunternehmens können die Kosten für das Unternehmen und die Ausstattung die eigenen Mittel deutlich übersteigen. Die Frage ist immer, in welche Größenordnung Sie sich selbständig machen möchten und welche Form der Finanzierung Sie für Ihr Business benötigen. Die Grundlage zur Bewertung Ihrer wirtschaftlichen Lage und des Potentials Ihrer Baufirma ist immer ein umfassender Businessplan. Dieser dient Banken und Kreditgebern als Bewertungsgrundlage für Ihre Planung und Ihre wirtschaftlichen Möglichkeiten und wird bei der Finanzierung in jedem Fall gründlich überprüft.

Zuschuss für Ihren Businessplan gefällig?

Wenn Sie keine Finanzierung benötigen, sollten Sie dennoch einen umfassenden und vor allem gründlich geprüften Businessplanerstellen. Denn dieser dient nicht nur der Finanzierung als Basis, sondern Ihnen auch als Wegweiser für die ersten Jahre der Selbständigkeit. Wenn Sie selbständig agieren kann es oftmals dazu kommen, dass Sie sich in Ihren Planungen verzetteln oder wichtige Elemente vergessen. Dies ist normal und passiert jeden Tag. Mit dem Businessplan hingegen steht Ihnen ein Wegweiser zur Verfügung, welcher nicht nur die benötigten Mittel für eine Finanzierung ausweist, sondern auch die weitere Ausrichtung der Baufirma definieren kann. Vom Marketing bis zur Standortanalyse, von der Finanzierung bis zur Auswahl der notwendigen Mitarbeiter müssen alle Punkte und Voraussetzungen in Ihrem Businessplan erfasst werden. Nehmen Sie sich aus diesem Grund viel Zeit für Ihren Businessplan und gestalten Sie diesen nach allen gängigen Anforderungen. Er dient als wichtigste Basis für Ihre Finanzierung und vor allem als Basis für den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Baufirma.

 

Produkte und Angebote als Alleinstellungsmerkmal Ihres Bauunternehmens

Für ein Bauunternehmen spielt die Wirtschaftlichkeit eine entscheidende Rolle. Das bedeutet allerdings auch, dass Sie sich deutlich von der Konkurrenz abheben müssen. Sie besitzen keine guten Voraussetzungen, wenn Sie nicht bereits vorher in diesen Bereichen gearbeitet haben. Auch wenn Sie ohne Meisterbrief gründen möchten, sollten Sie über das entsprechende Know-how und die Erfahrung verfügen, um selbständig als Bauunternehmer bestehen zu können. Sie müssen bereits im Businessplan ein deutliches Alleinstellungsmerkmal definieren, wodurch Sie sich von anderen Firmen und direkten Konkurrenten abheben. Der Preis spielt dabei in der Regel nur eine untergeordnete Rolle. Vor allem bei Bauunternehmen und Baufirmen spielen die Bandbreite des Angebots und die Qualität der Leistungen eine viel wichtigere Rolle. Mit einem solchen Alleinstellungsmerkmal können Sie auch bei der Finanzierung deutlich punkten und diese leichter bewilligen lassen.

Trockenbaufirma gründen

Vor dem Jahr 2000 war es oftmals strittig, ob zu den Voraussetzungen im Trockenbau eine Meisterpflicht gelten sollte. Mit einer Neuregelung aus dem Jahr 2000 ist nun klar definiert, dass Sie für ein selbständig geführtes Unternehmen im Bereich Trockenbau nicht mehr verpflichtet sind, einen Meistertitel inne zu haben. Sofern Ihr Unternehmen der IHK zugehörig ist, dürfen Sie Arbeiten im Trockenbau in den unterschiedlichsten Bereichen anbieten.

Allerdings müssen Sie in jedem Fall bedenken, dass bei einer reinen Ausrichtung auf den Bereich Trockenbau eine Spezialisierung in vielen Fällen wichtig ist, um einen möglichst großen Kundenkreis zu erreichen. Dank der sehr starken Konkurrenz in diesen Bereichen müssen Sie sowohl beim Businessplan als auch beim Standort Ihrer Firma auf eine möglichst hohe Effektivität setzen. Wenn Sie weitere Dienstleistungen aus dem Bereich anderer Handwerksbereiche zusätzlich anbieten, kann gegebenenfalls eine Meisterpflicht dennoch verlangt werden. Laut Paragraf 3 Absatz 1 der Handwerksordnung können bei einigen Arbeiten die Eintragungspflichten entfallen, wenn diese nur in unerheblichem Umfang und als Nebenbetrieb geleistet werden.

 

Der passende Standort für Ihr Unternehmen

Der Standort spielt bei einer Baufirma eine nicht ganz so große Rolle, sollte aber dennoch mit Bedacht ausgewählt werden. Zum einen spielt der Einzugsradius für Ihr Bauunternehmen eine wichtige Rolle. In einer pulsierenden und vor allem lebendigen Region mit vielen Bautätigkeiten werden Sie schneller an Aufträge kommen als in Landstrichen mit vorwiegend ländlicher Bebauung. Zusätzlich spielt aber auch die Verkehrsanbindung eine wichtige Rolle. Nur so können Ihre Maschinen, Ihre Mitarbeiter und Ihre Materialien schnell und ohne viel Aufwand zum Kunden bewegt werden. Auch das Platzangebot am Standort sollten Sie bedenken. Wenn Sie sich als Bauunternehmer selbständig machen, müssen Sie in der Regel Werkzeuge und Materialien für die verschiedenen Baustellen vorhalten. Dieses muss nicht nur gelagert, sondern auch entsprechend gesichert werden. Weitere Kostenpunkte, welche Sie bei den Voraussetzungen für den Standort nicht vergessen sollten.

 

Das Personal: Wichtiger Faktor für Bauunternehmer

Zu den Voraussetzungen einer guten und leistungsfähigen Baufirma gehört gutes Personal. Dieses muss nicht nur zuverlässig sein, sondern auch den gängigen Voraussetzungen der Branche entsprechen und über die verschiedenen Fachkenntnisse verfügen. Abhängig davon, ob Sie die Meisterpflicht umgehen konnten, müssen Sie gegebenenfalls einen technischen Bauleiter mit einplanen, welcher die Meisterpflicht für Sie erfüllt. Sie müssen Ihr Personal im Businessplan ebenfalls berücksichtigen. Denken Sie dabei nicht nur an die Lohnkosten, welche berechnet und in Ihre Angebote eingepreist werden müssen, sondern auch die abzuführenden Lohnnebenkosten und die Versicherungen. All dies sind wichtige Faktoren in Ihrem Businessplan und dienen als Grundlage zur Finanzierung Ihrer Baufirma.

 

Bauunternehmen: Kunden und Zielgruppe erfassen und analysieren

Nicht nur für die Finanzierung und den Businessplan, sondern auch für Ihren Erfolg als Bauunternehmer spielt die Analyse des Marktes eine wichtige Rolle. Bevor Sie ein Bauunternehmen gründen sollten Sie immer eine umfassende Marktanalyse durchführen oder durchführen lassen. So erhalten Sie einen Überblick über die bisherigen Bauprojekte der Region, über das durchschnittliche Einkommen und die direkte Konkurrenz vor Ort. Sie erkennen somit die Voraussetzungen für den Erfolg und können Ihr Bauunternehmen auf eine solide Grundlage stellen.

 

Marketing und Vertrieb in Ihrer Baufirma

Wenn Sie selbständig eine Firma im Bereich Baugewerbe gründen, müssen Sie viele Arbeitsbereiche abdecken. Ob mit oder ohne Meisterbrief sind Sie für den Erfolg Ihrer Baufirma zunächst einmal alleine verantwortlich. Das bedeutet auch, dass Sie den Bereich Marketing nicht außer Acht lassen dürfen. Im Idealfall sollten Sie diesen Bereich im Businessplan umfassend behandeln. So können Sie sich an den Vorgaben des Businessplans orientieren, wenn zu Beginn der Selbständigkeit die Menge an Aufgaben Sie zunächst zu überrollen droht. Denn nicht nur für Ihren Erfolg, auch für die erste Finanzierung spielt ein gutes und ausgereiftes Marketing eine wichtige Rolle. Schließlich sollen Kunden nicht die Konkurrenz, sondern Ihr Bauunternehmen beauftragen.

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