Zusammenfassung
Eine GmbH erhält ihre eigene Steuernummer vom zuständigen Finanzamt, nachdem der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Kapitalgesellschaften elektronisch über ELSTER eingereicht und geprüft wurde. ELSTER gibt vor, den Fragebogen innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit zu übermitteln. Wer mit Geschäftspartnern im EU-Ausland arbeitet, sollte die USt-IdNr. direkt im Fragebogen mitbeantragen.
Inhaltsverzeichnis
- Steuernummer der GmbH: Wie bekommt ihr sie?
- GmbH-Steuernummer beantragen: Schritt für Schritt
- Welches Finanzamt ist zuständig?
- Steuernummer vs. USt-IdNr. und W-IdNr.
- Braucht eure GmbH eine Umsatzsteuer-ID?
- Ohne Steuernummer Rechnungen schreiben?
- Typische Fehler
- Was tun, wenn die Steuernummer auf sich warten lässt?
- Fazit
Steuernummer der GmbH: Wann und wie bekommt ihr sie?
Eine neu gegründete GmbH braucht zwingend eine eigene Steuernummer. Ihr verwendet also weder die persönliche Steuer-Identifikationsnummer der Geschäftsführung noch die eines Gesellschafters für die steuerlichen Angelegenheiten der Gesellschaft.
Die Steuernummer wird vom Finanzamt vergeben, nachdem ihr den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Gründung einer Kapitalgesellschaft beziehungsweise Genossenschaft elektronisch über ELSTER eingereicht habt. Das Formular ist ausdrücklich für Rechtsformen wie GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG vorgesehen. Hier findet ihr eine Anleitung.
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Steuernummer beantragen mit firma.de
- Steuerliche Erfassung komplett online
- Übermittlung direkt an Ihr Finanzamt über ELSTER
- Signierte Versandbestätigung als PDF
Nach Prüfung der Angaben teilt das Finanzamt die Steuernummer mit. ELSTER weist darauf hin, dass die Mitteilung per Post erfolgt.
Unser Tipp auf der Praxis
Wartet nicht darauf, dass bereits die ersten Rechnungen geschrieben werden müssen. Die steuerliche Erfassung gilt als Teil des Gründungsprozesses.
Welche Frist gilt?
ELSTER nennt für den Fragebogen eine Frist von einem Monat nach Aufnahme der Tätigkeit. § 138 AO schreibt ebenfalls vor, dass die für die Besteuerung erforderlichen Angaben grundsätzlich innerhalb eines Monats nach dem meldepflichtigen Ereignis zu übermitteln sind. Für Körperschaften nennt § 137 AO unter anderem die Gründung und den Erwerb der Rechtsfähigkeit als anzeigepflichtige Ereignisse.
In der Praxis solltet ihr den Fragebogen deshalb so früh wie möglich nach der Gründung beziehungsweise dem Handelsregistereintrag vorbereiten und nicht bis zum Ende einer Frist warten.
GmbH-Steuernummer beantragen: Schritt für Schritt
Die Steuernummer selbst beantragt ihr nicht mit einem formlosen Schreiben. Entscheidend ist die steuerliche Erfassung über ELSTER.
1. ELSTER-Zugang einrichten
Für die elektronische Übermittlung benötigt ihr einen Zugang zu ELSTER. Die steuerliche Erfassung von Unternehmen erfolgt seit 2021 grundsätzlich elektronisch.
Plant die Registrierung deshalb möglichst früh in euren Gründungsablauf ein.
2. Richtigen Fragebogen auswählen
Für eine GmbH wählt ihr in ELSTER den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für die Gründung einer Kapitalgesellschaft beziehungsweise Genossenschaft.
Haltet insbesondere eure Gründungs- und Unternehmensdaten, Bankverbindung sowie realistische Angaben zur geplanten Geschäftstätigkeit bereit.
3. Umsatz und Ergebnis realistisch einschätzen
Ein häufiger Stolperstein sind die Prognosen für das Gründungsjahr und das Folgejahr. Schätzt nicht absichtlich besonders niedrig oder hoch, sondern arbeitet mit eurem Businessplan, bereits vereinbarten Aufträgen und einer nachvollziehbaren Kostenplanung.
In der Praxis zeigt sich häufig: Je besser die Angaben vorbereitet sind, desto geringer ist das Risiko unnötiger Rückfragen des Finanzamts. Wenn ihr an dieser Stelle nicht vorankommt, sucht euch Hilfe. Steuerberater:innen können zum Beispiel zu Umsatzprognosen beraten.
4. USt-IdNr. bei Bedarf direkt beantragen
Benötigt ihr eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, könnt ihr sie bei einer Neugründung direkt über den Fragebogen mitbeantragen. Das Finanzamt leitet den Antrag anschließend automatisiert an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weiter.
5. Fragebogen elektronisch absenden
Nach der Prüfung übermittelt ihr den Fragebogen über ELSTER an das zuständige Finanzamt. Dieses prüft eure Angaben und vergibt anschließend die Steuernummer.
Eine bundesweit garantierte Bearbeitungsdauer nennt ELSTER nicht. Plant deshalb ausreichend Vorlauf ein. Realistisch sind einige Wochen.
Welches Finanzamt ist für die GmbH zuständig?
Bei einer GmbH ist nicht einfach das Wohnsitzfinanzamt der Geschäftsführung zuständig.
Für die Besteuerung einer Körperschaft nach Einkommen und Vermögen ist gemäß § 20 AO grundsätzlich das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung befindet. Liegt die Geschäftsleitung nicht in Deutschland oder lässt sich ihr Ort nicht feststellen, ist grundsätzlich der Sitz der Gesellschaft ausschlaggebend.
Bei einer klassischen GmbH, deren Satzungssitz und tatsächliche Geschäftsleitung am selben Ort liegen, ist die Zuordnung meist eindeutig.
Steuernummer, USt-IdNr. und W-IdNr. im Vergleich
Gerade nach der GmbH-Gründung tauchen mehrere Nummern gleichzeitig auf. Sie erfüllen unterschiedliche Zwecke.
| Nummer | Wer vergibt sie? | Wofür braucht ihr sie? | Antrag nötig? |
|---|---|---|---|
| Steuernummer | Zuständiges Finanzamt | Steuerliche Führung der GmbH, Steuererklärungen, Kommunikation mit dem Finanzamt und ggf. Rechnungen | Ja, über die steuerliche Erfassung |
| USt-IdNr. | BZSt | Vor allem umsatzsteuerliche Geschäfte innerhalb der EU; kann auch statt der Steuernummer auf Rechnungen verwendet werden | Ja, z. B. direkt bei der steuerlichen Erfassung ankreuzen |
| W-IdNr. | BZSt | Künftig einheitliche Identifizierung wirtschaftlich Tätiger gegenüber Behörden | Nein, automatische Vergabe |
| Persönliche IdNr. | BZSt | Identifikation einer natürlichen Person, hat nichts mit der Gesellschaft zu tun! | Nein |
Nach § 14 Abs. 4 UStG muss eine reguläre Rechnung grundsätzlich entweder die Steuernummer oder die USt-IdNr. des leistenden Unternehmens enthalten. Eine USt-IdNr. muss deshalb entgegen einer verbreiteten Annahme nicht pauschal auf jeder Rechnung stehen.
Was bedeutet die W-IdNr. für die GmbH?
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird seit November 2024 schrittweise und ohne Antrag vergeben. Sie ersetzt die klassische Steuernummer derzeit noch nicht; beide Nummern werden während der Übergangsphase parallel verwendet. Das BZSt weist zudem darauf hin, dass Unternehmen keinen Nachteil haben, wenn ihnen noch keine W-IdNr. mitgeteilt wurde.
Stand August 2026 läuft die erstmalige Vergabe weiterhin stufenweise. Die W-IdNr. ist daher kein Grund, mit der Beantragung der GmbH-Steuernummer zu warten.
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Braucht eure GmbH eine Umsatzsteuer-ID?
Nicht jede GmbH benötigt die USt-IdNr. für jeden Geschäftsvorgang. Besonders relevant ist sie jedoch, wenn ihr Waren oder Dienstleistungen innerhalb der EU liefert, bezieht oder bestimmte grenzüberschreitende Leistungen abrechnet. Das BZSt führt insbesondere innergemeinschaftliche Lieferungen, Erwerbe und grenzüberschreitende sonstige Leistungen als typische Anwendungsfälle auf.
Unsere praktische Empfehlung
Wenn absehbar ist, dass ihr mit Unternehmen in anderen EU-Staaten zusammenarbeitet, beantragt die USt-IdNr. direkt bei der steuerlichen Erfassung. So vermeidet ihr später einen zusätzlichen Antrag und längere Wartezeiten.
Beachtet aber: Das BZSt kann die USt-IdNr. erst vergeben, nachdem eure umsatzsteuerliche Erfassung beim Finanzamt erfolgt ist und die erforderlichen Daten weitergeleitet wurden.
Könnt ihr ohne Steuernummer Rechnungen schreiben?
Für eine Rechnung nach § 14 Abs. 4 UStG gehört grundsätzlich entweder die Steuernummer oder die USt-IdNr. des leistenden Unternehmens zu den Pflichtangaben.
Verwendet keinesfalls einfach die private Steuernummer eines Gesellschafters oder Geschäftsführers als Ersatz.
Wenn der Geschäftsbetrieb bereits läuft, die steuerliche Erfassung aber noch nicht abgeschlossen ist, solltet ihr das weitere Vorgehen frühzeitig mit eurem Steuerberater abstimmen. Grundsätzlich darf eine GmbH vorläufige Rechnungen ohne Steuernummer schreiben. Hierbei sind drei Dinge zu beachten:
- Die vorläufige Rechnung muss ganz klar als solche im Briefkopf bezeichnet werden.
- Eure Kunden müssen die vorläufige Rechnung nicht zahlen, denn sie ist nicht ordnungsgemäß. Die meisten werden dies vermutlich dennoch machen.
- Sobald die GmbH-Steuernummer da ist, müsst ihr eine reguläre Rechnung mit Angabe der Steuernummer senden, die die vorläufige ersetzt.
Unser Praxistipp
Bereitet die Angaben für das Finanzamt parallel zu Handelsregistereintrag und Gewerbeanmeldung vor – so verhindert ihr, dass eine fehlende Steuernummer später eure Rechnungsstellung ausbremst.
Typische Fehler bei der steuerlichen Erfassung
Viele Probleme lassen sich vermeiden, wenn ihr den Finanzamtfragebogen als festen Bestandteil des Gründungsprozesses behandelt.
Besonders häufig sind:
- Abgabe zu spät: Der Fragebogen wird erst bearbeitet, wenn bereits Rechnungen geschrieben werden sollen.
- Steuer-ID und Steuernummer verwechselt: Die persönliche IdNr. der Geschäftsführung gehört nicht an die Stelle der GmbH-Steuernummer.
- Unrealistische Umsatzprognosen: Schätzungen sollten auf nachvollziehbaren Annahmen beruhen.
- USt-IdNr. vergessen: Geplante Geschäfte mit Unternehmen im EU-Ausland machen später einen zusätzlichen Antrag nötig.
- W-IdNr. mit der Steuernummer verwechselt: Die W-IdNr. wird automatisch vergeben und ersetzt die Steuernummer in der aktuellen Übergangsphase noch nicht.
Was tun, wenn die Steuernummer auf sich warten lässt?
Habt ihr den Fragebogen korrekt übermittelt, erfolgt die Vergabe erst nach Prüfung durch das Finanzamt.
Prüft zunächst, ob Rückfragen oder Schreiben des Finanzamts eingegangen sind. Falls eure Geschäftsprozesse bereits von der fehlenden Nummer beeinträchtigt werden, könnt ihr beim zuständigen Finanzamt nach dem Bearbeitungsstand fragen.
Für die USt-IdNr. gilt, dass der Antrag erst nach der Vergabe der Steuernummer bearbeitet wird. Das BZSt weist ausdrücklich darauf hin, dass allein die Weiterleitung der Daten bei Neugründungen einige Wochen dauern kann.
Fazit
Die Steuernummer gehört für eine GmbH zu den ersten steuerlichen Formalitäten nach der Gründung und wird über den elektronischen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vorbereitet. Reicht den Fragebogen frühzeitig über ELSTER ein und prüft dabei direkt, ob ihr eine USt-IdNr. benötigt. Verwechselt weder die persönliche Steuer-ID noch die automatisch vergebene W-IdNr. mit der Steuernummer eurer GmbH.