UG-Stammkapital: Das müssen Gründen wissen

Das Stammkapital bei einer UG darf zwischen 1 und 24.999 Euro liegen. In der Praxis wählen Gründer meistens 500 bis 2.000 Euro, um die ersten Rechnungen abzudecken.

 

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Inhaltsverzeichnis

Stammkapital einer UG

Wer ein Unternehmen gründen möchte, aber nicht viel Startkapital zur Verfügung hat, kann die sogenannte Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gründen. Die Gründung mit der Rechtsform Unternehmergesellschaft ist in Deutschland erst seit 2008 möglich. Als Sonderform der GmbH profitiert die UG von vielen Vorteilen der GmbH wie beispielsweise von der Haftungsbeschränkung. Bei der Gründung einer UG  ist beispielsweise nur ein Stammkapital von 1 Euro pro Gesellschafter nötig. Daher wird die UG (haftungsbeschränkt umgangssprachlich auch oft Mini-GmbH genannt wird. In der Praxis wählen Gründer häufig einen höheren Betrag zwischen 500 und 2.000 Euro, damit die UG nicht direkt bankrott ist, wenn die ersten Rechnungen ankommen. Bei der Gründung müssen die Gesellschafter ihre Stammeinlagen vollständig und in bar einzahlen.

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UG-Stammkapital vs. Gründungskosten

Trotzdem sollte man als Gründer nicht vergessen, dass das Stammkapital nicht mit den Gründungskosten gleichzusetzen ist! Das Stammkapital ist die Kapitalrücklage des Unternehmens, die nicht verbraucht werden darf. Die Gründungskosten übernehmen die Gründer meistens persönlich. Bei der Gründung mit Musterprotokoll sind die Kosten, die die neue Gesellschaft tragen darf, sogar gedeckelt: „Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 €, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten trägt der Gesellschafter.“

Als anstehende Kosten, die vom Stammkapital Ihrer UG abgedeckt sein sollten, sind beispielsweise einzuplanen:

  • Notarkosten
  • Handelsregistergebühren
  • Weitere Beratungskosten, z. B. für einen Rechtsanwalt und/oder Steuerberater
  • Gebühr für Gewerbeanmeldung
  • Anlaufkosten
  • Kapitalpuffer für Notfälle
  • Erste Mieten/Pacht

 

Vorsicht bei zu geringem Stammkapital

Auch wenn die UG eine hervorragende Rechtsform gerade für Neugründer ist, wissen viele nicht, dass ein einziger Euro ein gewisses Risiko mit sich bringt. Eine unzureichende Absicherung mit genügend Stammkapital kann nämlich immer auch eine Insolvenzgefahr bedeuten. Bedenken Sie deshalb: Ein Geschäftsführer ist grundsätzlich dazu verpflichtet, rechtzeitig bei Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag zu stellen. Statten Sie Ihre UG  deshalb mit genügend Stammkapital aus oder denken Sie rechtzeitig an eine Kapitalerhöhung. So können Sie langfristig planen und Liquiditätsengpässe vermeiden. Gründen Sie mit mehreren Gesellschaftern, muss jeder eine Stammeinlage leisten. Näheres zu Stammeinlagen von UGs und GmbHs erfahren Sie hier.

Die Stammeinlagen wurden nicht geleistet? In diesem Fall könnte dem säumigen Gesellschafter ein Kaduzierungsverfahren drohen.

 

Rücklagen bilden, Stammkapital steigern

Bei der UG besteht Rücklagepflicht. Das bedeutet, 25% des jährlichen Gewinns müssen als Rücklage einbehalten werden. Dies muss so lange fortgeführt werden bis das Mindeststammkapital einer GmbH, also 25.000 Euro, erreicht ist. Danach kann die UG in eine GmbH umfirmiert werden. Möchten Sie Ihr Stammkapital erhöhen, ist immer ein Besuch beim Notar notwendig, um eine Kapitalerhöhung durchzuführen. Eine UG eignet sich daher hervorragend als Einstiegsrechtsform, wenn Sie eine GmbH gründen möchten, aber zunächst nicht über das nötige Stammkapital verfügen. Die Umfirmierung kann entweder durch die natürliche Rücklagenbildung der UG erfolgen oder durch eine gezielte Kapitalerhöhung.

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Andreas Munck

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Andreas Munck

Seit über 7 Jahren berate ich Existenzgründer auf dem Weg zum eigenen Unternehmen. Gerne rufe ich Sie an und helfe bei allen Fragen rund um Ihre Gründung in einem persönlichen Gespräch.

  • Startup Experte
  • 7 Jahre Erfahrung

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