Zusammenfassung
Die Lohnabrechnung zeigt, wie sich der Lohn oder das Gehalt eines Mitarbeiters zusammensetzt. Sie enthält u. a. Angaben zum Bruttolohn, den Abzügen wie Lohnsteuer und Sozialabgaben sowie zum Nettolohn. Arbeitgeber müssen sie regelmäßig erstellen. Die Abrechnung ist wichtig für Steuererklärungen, Wohnungssuche oder Kredite. Besonderheiten der Lohnabrechnung müssen bei verschiedenen Situationen wie Minijobs oder regionalen Anforderungen berücksichtigt werden.
Inhaltsverzeichnis
- Definition Lohnabrechnung
- Lohn und Gehalt
- Bruttolohn vs. Nettolohn
- Beispiel Lohnabrechnung
- Gesetzliche Grundlagen
- Inhalte
- Lohnsteuerklassen
- Lohnabrechnung erstellen
- Software auswählen
- Vorschüsse
- Sachbezüge
- Freibeträge und sonstige Bezüge
- Abzüge weiterleiten
- Fälligkeit für Sozialbeiträge
- Beitragsbemessungsgrenzen
- Minijobs und Übergangsbereich
- Aufbewahrung
- Fazit
Definition Lohnabrechnung
Die Lohnabrechnung – auch Gehaltsabrechnung oder Entgeltabrechnung genannt – dokumentiert, wie sich das Arbeitsentgelt eines Mitarbeiters in einem bestimmten Zeitraum zusammensetzt. Sie enthält immer diese Angaben:
- Bruttolohn
- gesetzliche Abzüge wie Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge
- Nettolohn
Neben dem Nachweis über die Gehaltszahlung dient die Lohnabrechnung auch als Grundlage für Steuererklärungen, Kreditanträge oder Vermieterbescheinigungen. Ziel ist es, dass Beschäftigte ihren Nettolohn transparent nachvollziehen können, etwa durch die Darstellung von Freibeträgen, Zuschlägen oder geldwerten Vorteilen.
Für Arbeitgeber ist die Ausstellung einer monatlichen Lohnabrechnung gesetzlich verpflichtend (§ 108 GewO). Auf Verlangen muss zudem eine Verdienstbescheinigung bereitgestellt werden, zum Beispiel für Behörden oder neue Arbeitgeber.
Lohnabrechnung an Experten outsourcen
- Persönlicher Full-Service
- Digitale monatliche DATEV-Auswertung
- Transparente Preise
Lohn und Gehalt
In der Alltagssprache werden die Begriffe oft vertauscht, obwohl sich Lohn und Gehalt klar unterscheiden. Beide beschreiben die finanzielle Entlohnung eines Arbeitnehmers für geleistete Arbeit, die Art der Entlohnung ist verschieden:
- Gehalt wird monatlich als fester Betrag ausbezahlt. Dabei ist es egal, wie lange und wie viel tatsächlich gearbeitet wurde. Abwesenheiten durch Urlaub, Krankheit verändern das Gehalt nicht.
- Lohn bezeichnet die Entlohnung tatsächlich geleisteter Arbeitseinheiten, z. B. je Arbeitsstunde oder fertiggestellter Einheit.
- Zeitlohn berechnet sich aus den tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden. Die Endsumme wird meist auf Stundenlohnbasis errechnet. Deshalb kann die Höhe des Lohns monatlich schwanken.
- Akkordlohn ist eine leistungsabhängige Vergütungsform und basiert auf der Menge der erbrachten Arbeit. Im Gegensatz zum Zeitlohn oder Grundgehalt wird beim Akkordlohn mehr Leistung mit einem höheren Gehalt belohnt.
Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung
Auch wenn die Begriffe oft synonym verwendet werden, gibt es einen grundlegenden Unterschied: Lohnabrechnungen beziehen sich auf die tatsächlich geleistete Arbeitszeit und variieren daher monatlich – typisch für Stundenlöhner, Midijobs oder Minijobs. Gehaltsabrechnungen hingegen gelten für fest angestellte Mitarbeiter mit einem gleichbleibenden Monatsgehalt, unabhängig von der Anzahl der Arbeitstage oder Überstunden.
Bruttolohn vs. Nettolohn
Bruttogehalt oder -lohn ist das vertraglich vereinbarte Entgelt vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Dazu gehören Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag sowie Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Erst nach diesen Abzügen ergibt sich der Nettolohn oder das Nettogehalt – also der Betrag, der tatsächlich auf dem Konto des Arbeitnehmers ankommt. Der Unterschied zwischen Brutto und Netto kann je nach Steuerklasse, Kinderfreibeträgen und Krankenversicherung erheblich sein. Arbeitgeber sollten beim Gehaltsangebot immer klar zwischen Brutto- und Nettobeträgen unterscheiden.
Unterschied: Bruttolohn und Arbeitgeberbrutto
Der Bruttolohn ist der vertraglich vereinbarte Lohn vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Daraus ergibt sich der Nettolohn, der dem Arbeitnehmer überwiesen wird.
Das Arbeitgeberbrutto umfasst zusätzlich alle Lohnnebenkosten, die der Arbeitgeber tragen muss. Dazu zählen insbesondere die Arbeitgeberanteile zu:
- Rentenversicherung (9,3 %)
- Krankenversicherung (7,3 % + halber Zusatzbeitrag)
- Arbeitslosenversicherung (1,3 %)
- Pflegeversicherung (1,8 %)
Beispiel: Bei einem Bruttolohn von 3.500 € zahlt der Arbeitgeber rund 700 € zusätzlich, also insgesamt ca. 4.200 € Arbeitgeberbrutto. Dieser Betrag ist die tatsächliche monatliche Belastung für das Unternehmen – und ein wichtiger Faktor in der Personalplanung. Dies ist nur ein Beispiel. Weitere Bestandteile wie Sachbezüge usw. müssen einkalkuliert werden.
Praxisbeispiel: Lohnabrechnung mit Zahlen
Ein Arbeitnehmer aus Baden-Württemberg erhält einen Bruttolohn von 3.500 €. Er ist ledig, kinderlos, 30 Jahre alt und Mitglied der Katholischen Kirche. Außerdem ist er gesetzlich versichert und seine Krankenkasse hat einen Zusatzbeitrag von 2,6%.
Berechnung der Abzüge (aufgerundet):
- Lohnsteuer (Steuerklasse I): 415 €
- Kirchensteuer (9 %): 33 €
- Solidaritätsbeitrag: 0 €
- Rentenversicherung (9,3 %): 326 €
- Arbeitslosenversicherung (1,3 %): 46 €
- Krankenversicherung (7,3 % + 2,6 % Zusatzbeitrag): 301 €
- Pflegeversicherung (2,4 % für Kinderlose): 84 €
Nettolohn: 2.295 €
Hinzu kommen evtl. steuerfreie Zuschläge oder geldwerte Vorteile, die in der Lohnabrechnung separat ausgewiesen werden. Dieses einfache Beispiel zeigt, wie stark sich gesetzliche Abzüge auf das Nettoeinkommen auswirken. Mithilfe von Lohnabrechnungssoftware werden diese Werte automatisch und gesetzeskonform berechnet.
Gesetzliche Grundlagen (§ 108 GewO)
Arbeitgeber in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, eine Lohnabrechnung auszustellen. Die zentrale Grundlage dafür bildet § 108 der Gewerbeordnung (GewO). Dort ist geregelt, dass jedem Arbeitnehmer eine schriftliche Abrechnung über das erzielte Arbeitsentgelt auszuhändigen ist – mindestens einmal monatlich.
Weitere wichtige Regelwerke sind:
- das Einkommensteuergesetz (EStG) – etwa zur Lohnsteuer
- das Sozialgesetzbuch (SGB IV) – z. B. zur Sozialversicherung
- die Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV) – zur Ausgestaltung der Abrechnungspflichten
Fehlerhafte oder unvollständige Lohnabrechnungen können nicht nur zu Verwirrung, sondern auch zu rechtlichen Konsequenzen führen – etwa bei Betriebsprüfungen, Nachforderungen oder Bußgeldern. Umso wichtiger ist es, alle Pflichtbestandteile korrekt zu erfassen.
Inhalte der Lohnabrechnung
Eine gesetzeskonforme Lohnabrechnung muss alle relevanten Positionen enthalten. Der Aufbau und die Zusammensetzung ist immer ähnlich. In dieser Liste handelt es dich um die Mindestangaben nach Gesetz. Beim Erstellen eines Musters sollten Sie Schritt für Schritt diese Liste befolgen.
1. Persönliche Daten
- Name und Anschrift von Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Versicherungsnummer und ggf. Personalnummer
- Steuer ID
2. Abrechnungszeitraum / Periode
- z. B. „01.04.2025 bis 30.04.2025“
3. Bruttobezüge
- reguläres Arbeitsentgelt (z. B. Stundenlohn, Gehalt, Zuschläge)
- Sonderzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Boni, Tantiemen)
4. Steuern
- Lohnsteuer (nach Steuerklasse I–VI)
- Kirchensteuer (9 % BY und BW, 8 % alle anderen Bundesländer)
- Solidaritätszuschlag (ab bestimmten Einkommen)
5. Sozialabgaben
- Krankenversicherung (14,6 % Grundbeitrag, je zur Hälfte)
- Pflegeversicherung (3,6 %, je zur Hälfte, Zuschlag 0,6% für Kinderlose >
- 23 Jahre)
- Rentenversicherung (18,6 %, je zur Hälfte)
- Arbeitslosenversicherung (2,6 %, je zur Hälfte)
6. Freibeträge und sonstige Angaben
- Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Ausbildungsfreibetrag
- Sachbezüge wie Jobticket, Firmenwagen oder Rabatte
- ggf. Hinweis auf vermögenswirksame Leistungen
7. Auszahlungsbetrag (Nettolohn)
- Das, was nach Abzug von Steuern und Abgaben tatsächlich überwiesen wird
8. Hinweis zur Aufbewahrungspflicht
- Für Arbeitnehmer: mindestens zwei Jahre
- Für Arbeitgeber: mindestens sechs Jahre nach § 41 EStG, teilweise zehn Jahre nach HGB
- Weitere Details oder individuelle Hinweise
Mehr zum Aufbau einer Lohnabrechnung lesen Sie hier.
Lohnsteuerklassen im Überblick
Die Lohnsteuer wird abhängig von der persönlichen Steuerklasse berechnet:
Steuerklasse | Beschreibung |
---|---|
I | Alleinstehend |
II | Alleinerziehend |
III | Verheiratet, Hauptverdiener |
IV | Verheiratet, gleiches Einkommen |
V | Verheiratet, Nebeneinkommen |
VI | Zweitjob, keine Minijobregelung |
Diese Klasseneinstufung ist wichtig für die korrekte Berechnung der Lohnabrechnung und sollte regelmäßig geprüft werden. Mitarbeiter sollten regelmäßig daran erinnert werden, dass sie Veränderungen zeitnah melden müssen.
Lohnabrechnung erstellen
Die Erstellung einer Lohnabrechnung kann sowohl manuell als auch mit Hilfe von speziellen Tools und Software erfolgen. Auf Basis aller notwendigen Informationen wie dem Bruttolohn, Abzügen für Steuern und Sozialversicherungen wird der Nettolohn berechnet.
Eine gute Lohnabrechnung sollte transparent und nachvollziehbar sein, um sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber und die Behörden leicht verständlich zu sein. Moderne Lohnabrechnungssoftware kann dabei helfen, den Prozess zu vereinfachen und Fehler zu minimieren.
Buchhaltungs-Anwendungen beinhalten meistens auch Lohnbuchhaltung wie zum Beispiel Lexware Office und können die monatlichen Aufgaben durch verschiedene Funktionen erleichtern:
- Einhaltung aktueller Gesetze
- Automatisierter Datenaustausch
- Automatische Berechnung von Abzügen
- Weitere Funktionen je nach Anbieter und Paket
Interne vs. externe Lohnabrechnung
Unternehmen haben zwei Möglichkeiten, die Lohnabrechnung abzuwickeln:
1. Interne Lohnabrechnung
Das Unternehmen erstellt die Lohnabrechnung selbst – meist durch die Personalabteilung oder Buchhaltung.
- Vorteil: Volle Kontrolle über Prozesse und Daten.
- Nachteil: hoher Zeitaufwand und steigendes Fehlerrisiko ohne passende Software oder geschultes Personal, Personalkosten oft zu hoch für KMU
Tipp: Nutzen Sie immer ein aktuelles Muster zur Erstellung der Lohnabrechnung. Wer intern abrechnet, sollte jährliche Fortbildungen einplanen – vor allem zu neuen Sozialversicherungsgrenzen, steuerfreien Zuschlägen und digitalen Übertragungsverfahren.
Die vielen Abkürzungen auf der Lohnabrechnung können durchaus für Verwirrung sorgen. Hier finden Sie eine Liste der häufigsten Abkürzungen.
2. Externe Lohnabrechnung
Viele kleinere Unternehmen lagern die Lohnabrechnung an einen Steuerberater oder Lohnbürodienstleister aus. Das spart Zeit und reduziert Haftungsrisiken. Allerdings müssen alle benötigten Daten (Stunden, Urlaub, Krankmeldungen etc.) regelmäßig und korrekt übermittelt werden.
Digitalisierung der Lohnabrechnung
Die digitale Lohnabrechnung spart Zeit, Papier und reduziert Fehler. Moderne Tools wie Lexware, DATEV oder Personio bieten Schnittstellen zur Zeiterfassung, Finanzbuchhaltung und ELSTER. Die digitale Lohnabrechnung hat viele Vorteile:
- Automatische Updates bei Steuer- und Sozialversicherungswerten
- Digitaler Zugriff für Personal auf ihre Abrechnungen
- Sichere Archivierung nach DSGVO
- Einfache Übermittlung an Behörden, Banken und Krankenkassen
- Schnittstellen zu weiteren Tools zur Effizienzsteigerung
Auch die Pflichtmeldungen wie DEÜV oder AAG lassen sich direkt aus der Software erledigen. Damit wird die Lohnabrechnung effizienter, sicherer und transparenter.
Lohnsoftware auswählen: Wichtige Kriterien
Die richtige Software für die Lohnabrechnung zu wählen, ist entscheidend für reibungslose Prozesse. Sie sollte nicht nur rechtssicher und aktuell sein, sondern sich auch gut in bestehende Systeme integrieren lassen. Achten Sie bei der Auswahl auf folgende Kriterien:
1. Gesetzliche Aktualität:
Die Software muss automatisch an neue steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorgaben angepasst werden – z. B. Beitragsbemessungsgrenzen, Freibeträge oder Meldefristen.
2. Schnittstellen und Integration:
Ideal ist eine Lohnabrechnungssoftware mit Schnittstellen zu Zeiterfassung, Personalverwaltung (HR), DATEV oder ELSTER. So wird die doppelte Eingabe vermieden und alles läuft automatisiert zusammen.
3. Nutzerfreundlichkeit:
Eine übersichtliche Bedienoberfläche spart Zeit und vermeidet Fehler. Besonders kleinere Unternehmen profitieren von klaren Masken und automatisierten Prüfhinweisen.
4. Digitale Mitarbeiterzugänge:
Moderne Tools bieten Self-Service-Portale, über die Mitarbeitende ihre Lohnabrechnung online abrufen können – sicher und jederzeit verfügbar.
5. Support und Schulung:
Wähle einen Anbieter, der Support in deutscher Sprache anbietet und regelmäßig Schulungen oder Webinare zur Lohnabrechnung bereitstellt.
6. Preismodell:
Transparente Abrechnung pro Abrechnungslauf oder Mitarbeiter ist sinnvoll. Achte auch auf versteckte Kosten für Updates, Zusatzfunktionen oder Support.
7. DSGVO-Konformität:
Da in der Lohnabrechnung sensible Daten verarbeitet werden, muss die Software höchsten Datenschutzstandards genügen – inklusive Hosting auf Servern innerhalb der EU.
Beispiele für beliebte Lohnabrechnungssoftware (Deutschland):
- Lexware Office lohn+gehalt: besonders für kleine und mittelgroße Betriebe. Mehr erfahren.
- DATEV LODAS: Standardlösung für Kanzleien und mittelständische Unternehmen
- Personio: für digitale, cloudbasierte Personalprozesse inkl. Lohnabrechnung
- Sage Business Cloud Lohnabrechnung: flexibel und wachstumsorientiert
Tipp: Testen Sie mehrere Tools in der kostenlosen Demoversion. Nur so finden Sie heraus, welches System zum Unternehmen passt. Vertrauen Sie bei der finalen Wahl auf das Feedback der verantwortlichen Mitarbeiter. Mehr Tipps zur externen Lohnbuchhaltung.
Vorschüsse
Vorschüsse sind Vorauszahlungen von Lohn oder Gehalt. Sie werden zusammen mit anderen Zahlungen wie Zuschlägen und Abzügen in der Entgeltabrechnung berücksichtigt, um die endgültigen Auszahlungsbeträge transparent darzustellen.
Sachbezüge in der Lohnabrechnung
Als Sachbezug wird eine Leistung an den Arbeitnehmer bezeichnet, die nicht in der Überweisung oder Auszahlung von Lohn besteht. Der Sammelbegriff für Sachbezüge verschiedener Art ist geldwerter Vorteil. Darunter fallen alle Leistungen, die der Arbeitnehmer günstiger als üblich bekommt.
Der Arbeitnehmer bekommt hierbei Steuerabzüge auf den Sachbezug und dieser wird auch vom Lohn bzw. Gehalt abgezogen.
ÖPVN
Deutschlandticket und Jobticket für vergünstigte Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Geschenke
Alle Geschenke bis zu einem Wert von 50 Euro pro Monat (Bagatellgrenze) bleiben steuerfrei für beide Parteien, Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Warengutscheine, Benzingutscheine, etc.).
Rabattfreibetrag
Rabatte bis 1.080 Euro pro Jahr sind steuerfrei. Sofern Arbeitnehmer kostenfreie oder verbilligte Waren bzw. Dienstleistungen vom Arbeitgeber beanspruchen können, können sie einen jährlichen Rabattfreibetrag von 1.080 Euro nutzen (z.B. Personalkäufe im Einzelhandel).
Berufskleidung
Arbeitskleidung mit Firmenlogo darf steuerfrei vom Arbeitgeber finanziert werden.
Mahlzeiten im Betrieb
In betriebseigenen Kantinen oder Ähnlichem muss der Arbeitgeber für ein Mittag- oder Abendessen 4,40Euro und für ein Frühstück 2,30 Euro pro Tag bezahlen. Bei Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) sind die Mahlzeiten mit dem Wert von 11,10 Euro anzusetzen.
Freie Unterkunft
Der Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber freie Unterkunft (z. B. möbliertes Zimmer). Der maximale Sachbezug liegt bei 282 Euro pro Monat
Betriebsveranstaltungen
Jährlich gilt ein Freibetrag von 110 Euro pro Mitarbeiter für den Besuch von relevanten Veranstaltungen (gilt nur, wenn alle Mitarbeiter die Veranstaltung besuchen können).
Weitere Sachbezüge
- Überlassung eines Firmenwagens zum privaten Gebrauch
- Arbeitgeberdarlehen mit niedrigem Zinssatz
- Fahrradüberlassung
- Fahrtkostenersatz
- Kinderbetreuung
- Bildungsmaßnahmen
- Umzugskosten
- Zukunftssicherungsleistungen
- Gesundheitsförderung
Doch nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber haben Vorteile bei Sachbezügen: Auf geldwerte Vorteile müssen sie nämlich keine Sozialversicherungsbeträge bezahlen und sie können angeschaffte Gegenstände wie beispielsweise einen Firmenwagen ebenfalls steuerlich geltend machen.
Der Arbeitnehmer spart weiterhin, wenn die gesetzlichen Grenzen für Freibeträge nicht überstiegen werden und so keine Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer für den Sachbezug anfallen. Eine Übersicht weiterer Lohnnebenkosten des Arbeitgebers finden Sie hier.
Freibeträge und sonstige Bezüge
Neben Steuern und Sozialbeiträgen sind auch Freibeträge und sonstige Bezüge für die Lohnabrechnung wichtig. Beide Faktoren wirken sich auf die Lohnsteuer aus.
Grundfreibetrag
2025 wird der Grundfreibetrag auf nun 12.096 Euro pro Person pro Jahr angehoben. Für Lebens- oder Ehepartner gilt der doppelte Freibetrag von 25.192 Euro. Der Grundfreibetrag soll das Existenzminimum gewährleisten. Arbeitnehmer, die weniger als den Grundfreibetrag im Jahr verdienen, zahlen keine Einkommensteuer.
Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag ist dafür gedacht, die Versorgung der Kinder von Angestellten zu gewährleisten. Jedes Jahr ändert sich der Betrag: 2025 liegt dieser bei 6.672 Euro. Er wird bei der Berechnung von Soli und Kirchensteuer abgezogen.
Freibetrag für Erziehung
Der Erziehungsfreibetrag soll der Finanzierung von Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder Ihrer Angestellten dienen. Der Erziehungsfreibetrag liegt bei 2.928 Euro. Genau wie der Kinderfreibetrag wird er von Soli und Kirchensteuer abgezogen.
Ausbildungsfreibetrag
Der Ausbildungsfreibetrag liegt bei 1.200 Euro und kann dann vom jährlichen Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden, wenn der Arbeitnehmer ein Kind in schulischer oder betrieblicher Ausbildung hat. Voraussetzungen sind die Volljährigkeit des Kindes, sein Status als Auszubildender oder Student (auch im Ausland möglich), sein auswärtiger Wohnsitz und der noch bestehende Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibetrag.
Sparer-Pauschbetrag
Bei Ledigen liegt der Betrag bei 1.000 Euro, bei gemeinsamer Veranlagung von Ehepartnern verdoppelt er sich.
Rabattfreibetrag
Er betrifft Sachbezüge, die der Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses erhält. Bei einem Wert bis zu 1.080 Euro müssen die Bezüge nicht versteuert werden.
Lohnabrechnung an Experten outsourcen
- Persönlicher Full-Service
- Digitale monatliche DATEV-Auswertung
- Transparente Preise
Sonstige Bezüge der Lohnabrechnung
Auch nicht-regelmäßige Zuwendungen, die sogenannten „sonstigen Bezüge”, werden bei der Lohnabrechnung berücksichtigt. Alles, was diese persönlichen Bezüge bei der Lohnabrechnung betrifft, ist in § 39b Abs. 3 EStG geregelt. Dazu gehören:
- Urlaubsgeld
- Weihnachtsgeld
- Tantiemen
- Abfindungen
Zur Berechnung des Steuerabzuges bei Berücksichtigung der sonstigen Bezüge nutzen Sie die aktuelle Lohnsteuerjahrestabelle. So können Sie Ihre Steuerlast verkleinern.
Abzüge weiterleiten
Die Sozialabgaben bestehend aus Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherung werden direkt an die Krankenversicherung des Beschäftigten überwiesen. Im Anschluss leitet sie die übrigen Beträge an die zuständigen Sozialversicherungsträger weiter.
Zusätzlich werden die monatliche Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer vom Arbeitgeber direkt an das Finanzamt übermittelt.
Für Arbeitgeber gilt eine monatliche Frist: Alle Beiträge müssen spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats wertgestellt werden.
Termine für die Fälligkeit der Sozialbeiträge 2025
- Januar: 29.01.2025
- Februar: 26.02.2025
- März: 27.03.2025
- April: 28.04.2025
- Mai: 27.05.2025
- Juni: 26.06.2025
- Juli: 29.07.2025
- August: 27.08.2025
- September: 26.09.2025
- Oktober: 29.10.2025*
- November: 26.11.2025
- Dezember: 23.12.2025
*28.10.2025, falls Reformationstag Feiertag ist
Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass der Beitragsnachweis bereits bis zu fünf Arbeitstage vor den oben genannten Terminen für die Fälligkeit der Gutschrift erfolgen muss!
Verschiedene Arten von Meldungen, wie ELStAM-Meldungen, DEÜV-Meldungen und AAG-Meldungen, müssen im Lohnprogramm erstellt und an die entsprechenden Stellen übermittelt werden.
Beitragsbemessungsgrenzen
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der maximale Betrag, bis zu welchem Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. Der Teil des Einkommens, der über die Beitragsbemessungsgrenze hinausgeht, ist beitragsfrei.
Jedes Jahr legt die Bundesregierung neue Grenzwerte fest. Für die korrekte Berechnung der Sozialabgaben auf der Lohnabrechnung müssen bei Gutverdienern unbedingt die Beitragsbemessungsgrenzen beachtet werden.
Neu: Seit 2025 unterscheidet man bei der Rentenversicherung nicht mehr zwischen Versicherten in den alten und neuen Bundesländern. Stattdessen wird eine bundesweite Bemessungsgrenze festgelegt.
Minijobs und Übergangsbereich / Gleitzone
Der Übergangsbereich (früher Gleitzone) betrifft sogenannte Midi-Jobber, die mehr als Mini-Jobber und weniger als Festangestellte verdienen, also zwischen 556,01 und 2.000 Euro im Monat (2025). Dieser Einkommensbereich bezeichnet den Übergang zwischen den verminderten Beiträgen der Mini-Jobber und der vollen Sozialversicherungsbeiträge für Festangestellte.
Midi-Jobber und Arbeitgeber profitieren also beidseitig von kleineren Beiträgen zur Sozialversicherung. Für Minijobs gelten nochmals andere Regeln, die Sie hier nachlesen können. Mehr zum Thema.
Fehlerhafte Abrechnungen: Risiken im Blick behalten
Fehler in der Lohnabrechnung sind nicht nur ärgerlich – sie können für Arbeitgeber auch teuer werden. Falsch berechnete Beiträge, vergessene Abzüge oder fehlerhafte Steuerdaten führen schnell zu Nachforderungen, Bußgeldern oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen.
Arbeitgeber sind verpflichtet, fehlerhafte Lohnabrechnungen innerhalb von drei Monaten zu korrigieren. Daher ist es entscheidend, die Abrechnungen regelmäßig auf Richtigkeit zu überprüfen – am besten mit digitalen Kontrollmechanismen oder Checklisten. Auch der Einsatz aktueller Lohnabrechnungssoftware kann Fehlerquellen deutlich reduzieren.
Wichtig: Vorschriften und Beitragswerte ändern sich regelmäßig – zum Beispiel bei Steuerfreibeträgen, Sozialversicherungssätzen oder der Mindestlohngrenze. Wer die Lohnabrechnung nicht laufend anpasst, riskiert ungewollte Rückstände. Daher sollten Arbeitgeber jährlich zum Jahresbeginn ihre Prozesse prüfen und Updates einspielen oder durch einen Steuerberater abgleichen lassen.
Tipp
Führen Sie zum Jahreswechsel eine verpflichtende Prüfung Ihrer Lohnabrechnung durch – so vermeiden Sie Ärger bei Betriebsprüfungen.
Aufbewahrung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Die Lohnabrechnungen unterliegen Aufbewahrungsfristen und sollten keinesfalls zu früh entsorgt werden. Es ist wichtig, diese Dokumente für zehn Jahre aufzubewahren, um rechtliche Nachweise über Löhne, Gehälter und Netto-Abzüge erbringen zu können. Hier finden Sie einen Überblick der Fristen für Lohn- und Gehaltsabrechnungen.
Fazit
Eine fehlerfreie Lohnabrechnung sorgt für Klarheit und Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie stellt sicher, dass alle Vorschriften eingehalten werden. Fehler können rechtliche Folgen haben und das Verhältnis zwischen beiden Seiten belasten. Die Inhalte der Lohnabrechnung sind in großen Teilen gesetzlich vorgegeben. Um Fristen und Vorschriften zu wahren, nutzen viele Unternehmen externe Lohnbuchhalter oder Software. Alle Abzüge müssen vom Arbeitgeber an das Finanzamt und die Krankenkasse abgeführt werden. Lohnabrechnungen müssen bis zu 10 Jahre aufbewahrt werden.