Die Organe einer GmbH

Hier erfahren Sie, aus welchen drei Organe eine GmbH besteht und wie diese miteinander zusammenhängen.

 

firma.de ist Ihr smarter Gründungsservice seit 2012 – verpassen Sie Ihrer Gründung den Turbostart mit einem unserer GmbH-Pakete.

Unsere GmbH-Pakete Kostenlose Erstberatung

Inhaltsverzeichnis

 

Drei Organe, eine Gesellschaft

Zu den Organen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zählen der Geschäftsführer und die Gesellschafterversammlung und der Aufsichtsrat. Ein Aufsichtsrat muss allerdings erst ab einer Mitarbeiterzahl von 500 eingerichtet werden, deswegen besitzen die meisten GmbHs nur zwei der drei Organe.

 

Der Geschäftsführer einer GmbH

Grundsätzlich gilt nach dem GmbH-Gesetz (GmbHG), dass eine GmbH einen oder mehrere Geschäftsführer haben muss. Der Geschäftsführer einer GmbH muss bestellt werden. Danach ist er für die Vertretung der GmbH sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich verantwortlich. Der Name und die Daten des Geschäftsführers müssen in jedem Fall ins Handelsregister eingetragen werden. Übrigens: Der Geschäftsführer einer GmbH lässt sich bezüglich seiner Rechte und Pflichten mit dem Vorstand einer AG vergleichen.

[BEGIN: Insert an Image between this tag]

Andreas Munck

[END insert Image]

Andreas Munck

Seit über 7 Jahren berate ich Existenzgründer auf dem Weg zum eigenen Unternehmen. Gerne rufe ich Sie an und helfe bei allen Fragen rund um Ihre Gründung in einem persönlichen Gespräch.

  • Startup Experte
  • 7 Jahre Erfahrung

In welcher Beziehung stehen Geschäftsführer und Gesellschafter?

Meistens ist der Geschäftsführer selbst ein Gesellschafter. Wenn nicht, wird er als Fremdgeschäftsführer bezeichnet. Die Bestellung des Geschäftsführers wird von den Gesellschaftern vorgenommen. Dazu muss grundsätzlich ein mehrheitlicher Gesellschafterbeschluss vorliegen, der in der Gesellschaftsversammlung durchgeführt wird. Eine Ausnahme davon entsteht etwa, wenn eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) unter das Mitbestimmungsgesetz fällt und über 2.000 Mitarbeiter hat. Dann übernimmt der Aufsichtsrat die Bestellung des Geschäftsführers.

Wer kann den Geschäftsführer abberufen?

Bei der Abberufung des Geschäftsführers reicht eine einfache Mehrheit in der Gesellschafterversammlung im Normalfall aus. Die Gesellschafter, die in der Gesellschafterversammlung die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers beschließen, haben somit die Entscheidungsmacht über die Besetzung der Position des Geschäftsführers. Aus der Organstellung des Geschäftsführers ergeben sich bestimmte Rechte und Pflichten sowie spezifische Aufgaben, für die sich der Geschäftsführer verantwortlich zeichnet: Er verpflichtet sich in erster Linie zur Geschäftsführung, aber auch zu weiteren Aufgaben.

Wann muss der Geschäftsführer eine Gesellschafterversammlung einberufen?

Der Geschäftsführer unterliegt der Pflicht zur Einberufung der Gesellschafterversammlung: In bestimmten Fällen ist dies gesetzlich vorgeschrieben, z. B. bei der Feststellung des Jahresabschlusses oder im Falle einer Auflösung und Liquidation einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt). Außerdem muss der Geschäftsführer die Gesellschafter informieren, wenn nur noch die Hälfte des Stammkapitals existiert. In diesem Fall kann ebenfalls eine Gesellschafterversammlung einberufen werden.

Hat der Gesellschafter Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Geschäftsführer?

Der Geschäftsführer verpflichtet sich außerdem, die Treuepflicht einzuhalten. Das bedeutet, dass er die in der GmbH-Satzung vorgegebenen Ziele beachtet und einen gewinnorientierten Betriebsablauf anvisiert. Grundsätzlich gilt: Bei Verletzung der Treuepflicht haften immer die Geschäftsführer bzw. der Geschäftsführer. Allerdings besteht der Anspruch auf Schadensersatz nicht gegenüber den Gesellschaftern, sondern der der GmbH selbst. Wenn es mehrere Geschäftsführer gibt, sollten sich diese möglichst gegenseitig kontrollieren.

Die Gesellschafter einer GmbH besitzen in Bezug auf die anderen Organe bestimmte Rechte und Pflichten. Diese sind einerseits im GmbH-Gesetz geregelt und andererseits in der jeweiligen Satzung des Unternehmens festgelegt.

 

Die Gesellschafterversammlung einer GmbH

Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Willensbildungsorgan der Gesellschaft. Bei einer Gesellschafterversammlung handelt es sich um eine Zusammenkunft aller Gesellschafter einer GmbH. Hierbei beraten sich die Anwesenden über die wichtigen Entscheidungen der Gesellschaft und treffen oft verbindliche Beschlüsse. Ein Beschluss muss mehr als die Hälfte der Ja-Stimmen erhalten, um angenommen zu werden.  Ausnahmen bilden besonders wichtige Entscheidungen, die eine qualifizierte Mehrheit voraussetzen. Bei einer Aktiengesellschaft (AG) wird die Gesellschaftsversammlung einer GmbH als Hauptversammlung bezeichnet.

Wen betreffen die Entscheidungen der Gesellschaftsversammlung?

Die Gesellschafterversammlung beschließt, was der Geschäftsführer schließlich umzusetzen hat. Das bedeutet, dass die Geschäftsführung nur im Rahmen der gefassten Beschlüsse aus der Versammlung handelt. Bei der Gründung wird der Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung der GmbH von den Gesellschaftern festgelegt und vom Notar beglaubigt. Danach kann der Vertrag nur geändert werden, wenn dem dies in einer Gesellschafterversammlung beschlossen wird. Die Änderung wird jedoch erst nach einer notariellen Beurkundung wirksam. Der Gesellschaftsvertrag bildet die rechtliche Grundstruktur der GmbH und betrifft somit alle anderen Organe der GmbH.

firma.de Logo (transparent)

GmbH gründen ohne Umwege!

Wieso die Gesellschafterversammlung ein sehr wichtiges Organ ist

Die förmliche Beschlussfassung wirkt oft sehr bürokratisch, hat aber insbesondere bei Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern ihre Wichtigkeit. In diesem Fall sind mündliche Absprachen meist nicht mehr viel wert. Gültig und wirksam ist nur das, was ordnungsgemäß und formell korrekt beschlossen wurde. Das liegt daran, dass die gesellschaftsrechtlichen Vorschriften in dieser Hinsicht formell sehr streng sind. Es ist daher empfehlenswert, dass sich alle Beteiligten die Zeit für regelmäßige und gut vorbereitete Gesellschafterversammlungen nehmen. Sinnvoll ist es ebenfalls, einen Blick in den Gesellschaftsvertrag zu werfen. Dort sind alle formellen Fragen verbindlich geregelt.

Wie oft muss eine Gesellschaftsversammlung stattfinden?

Wann und wie oft eine Gesellschafterversammlung einberufen werden muss, hängt vom Inhalt des Gesellschaftsvertrages ab. Wie oft und zu welchem Anlass eine Gesellschafterversammlung stattfinden muss, sollte dort geregelt sein. Denkbar wäre also z. B. auch eine Versammlung pro Monat. Nach dem Gesetz müssen die Gesellschafter mindestens einmal pro Jahr eine Gesellschafterversammlung abhalten, die sogenannte „ordentliche Gesellschafterversammlung”. Darin müssen sie den Jahresabschluss der GmbH ordnungsgemäß feststellen und auch die Gewinnverwendung der GmbH definieren.

Außerordentliche Versammlungen kommen dann zusammen, wenn z. B. akute, wichtige Beschlüsse gefasst werden müssen. Jeder Gesellschafter, der über mindestens zehn Prozent der Geschäftsanteile verfügt, kann außerdem unter Angabe von Gründen die Durchführung einer Gesellschafterversammlung einfordern. Normalerweise erfolgen die Einladungen in allen Fällen durch den Geschäftsführer.

Wann kann die Gesellschafterversammlungen Aufgaben an andere Organe übertragen?

Neben der Feststellung des Jahresabschluss und der Gewinnverwendung kommen der Gesellschafterversammlung weitere Aufgaben wie z. B. die Einforderung von Einzahlungen auf die Stammeinlagen oder die Teilung sowie die Einziehung von Geschäftsanteilen zu. Diese und alle weiteren Aufgaben kann die Gesellschafterversammlung durch entsprechenden Beschluss an den Aufsichtsrat übertragen, falls vorhanden. Ausgenommen sind wichtige Beschlüsse, z. B.  Änderungen des Gesellschaftsvertrages, Auflösung der Gesellschaft oder die Einforderung von Nachschüssen. Aufgaben darf ein existierender Aufsichtsrat nicht übernehmen.

Welche Rechte hat der Gesellschafter gegenüber anderen Organen?

Die Gesellschafter haben aufgrund des Informationsrechts Anspruch auf vollständige Informationen des Geschäftsführers. Das Einsichtsrecht erlaubt ihnen außerdem den Blick in die Bücher und den Schriftverkehr. Die Überwachung des Geschäftsführers wird abgesehen vom Informationsrecht auch während der Gesellschafterversammlung wahrgenommen. Als wichtigste Pflicht eines Gesellschafters wird die Leistung einer Stammeinlage betrachtet. Mehr zu den Rechten und Pflichten lesen Sie hier.

Welchen Einfluss haben die Gesellschafter auf die GmbH?

Sie sind Entscheider und Verwalter zugleich. Durch ihr Stimmrecht auf der Gesellschafterversammlung beeinflussen sie alle wichtigen Entscheidungen. Des Weiteren besitzen die Gesellschafter ein Teilnahme- und Rederecht. Das bedeutet, sie müssen zu jeder Versammlung eingeladen werden und dürfen dort ihre Meinung kundtun.

Inwiefern ähneln sich Gesellschafter und Geschäftsführer?

Wie der Geschäftsführer obliegt auch der Gesellschafter der Treuepflicht. Er muss also gegenüber der Gesellschaft, aber auch gegenüber den Mitgesellschaftern die Interessen der Gesellschaft wahren und alle dem Unternehmen schadenden Maßnahmen unterlassen. Die wichtigsten Entscheidungen werden in der Gesellschafterversammlung getroffen.

 

Der Aufsichtsrat einer GmbH

Der Aufsichtsrat ist ein Organ, das erst eingerichtet werden muss, wenn die GmbH über 500 Mitarbeiter beschäftigt. Dennoch haben einige Gesellschaften mit beschränkter Haftung auch dann einen Aufsichtsrat, wenn er laut Gesetz (noch) nicht obligatorisch ist. Man spricht dann von einem fakultativen Aufsichtsrat. Dieser kann eingesetzt werden, sofern es der Gesellschaftsvertrag vorsieht.

Wer bestellt den Aufsichtsrat?

Auch für die Mitglieder des Aufsichtsrats gelten Vorgaben: Sie müssen natürliche Personen sein, die unbeschränkt geschäftsfähig sind. Wie die Geschäftsführer werden die Aufsichtsratsmitglieder durch die Gesellschafterversammlung bestellt.

Welche Aufgaben hat der Aufsichtsrat?

Zu den zentralen Aufgaben des Aufsichtsrats zählt, wie auch schon der Name impliziert, „Aufsicht zu führen“. Das bedeutet in erster Linie, dass der Aufsichtsrat die Geschäftsführung überwacht. Außerdem besitzt er das Informationsrecht und kann von der Geschäftsführung jederzeit einen Bericht über die aktuelle Situation der Gesellschaft anfordern, insbesondere bezüglich des Jahresabschlusses. Er muss zudem den Vorschlag für die Gewinnverteilung und den Lagebericht prüfen. Bei Maßnahmen der Geschäftsführung fungiert er also stets als kontrollierende Instanz.

[BEGIN: Insert an Image between this tag]

Andreas Munck

[END insert Image]

Andreas Munck

Seit über 7 Jahren berate ich Existenzgründer auf dem Weg zum eigenen Unternehmen. Gerne rufe ich Sie an und helfe bei allen Fragen rund um Ihre Gründung in einem persönlichen Gespräch.

  • Startup Experte
  • 7 Jahre Erfahrung

Jetzt weiterstöbern im Ratgeber!