Gastronomie eröffnen: Selbständig im Gaststätten- und Hotelgewerbe

Im Hotel- und Gaststättengewerbe stehen Ihnen zahlreiche Möglichkeiten offen: von der Shisha-Bar übers Restaurant bis hin zur Pension oder einem Hotel ist hier alles vertreten. Hier lesen Sie, wie Sie Ihren Entschluss umsetzen können und den Schritt in Ihre Selbständigkeit in der Gastronomie wagen.

 

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Inhaltsverzeichnis

In welchem Gastro-Bereich planen Sie Ihre Selbständigkeit?

Haben Sie sich schon überlegt, in welchem Bereich der Gastronomie Sie gründen möchten? Verschiedene Zweige des Gaststätten- und Hotelgewerbes fordern unterschiedliche Vorkenntnisse, und vielleicht spricht Sie ein Bereich mehr an als ein anderer. In unseren Gründungsratgebern für das Gastgewerbe finden Sie daher alle Informationen plus Gründertipps, die Sie speziell zur Eröffnung dieser Gaststättengewerbe benötigen:

 

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Andreas Munck

Seit über 7 Jahren berate ich Existenzgründer auf dem Weg zum eigenen Unternehmen. Gerne rufe ich Sie an und helfe bei allen Fragen rund um Ihre Gründung in einem persönlichen Gespräch.

  • Startup Experte
  • 7 Jahre Erfahrung

 

Gastronomie eröffnen: Voraussetzungen

Im Hotel- und Gastgewerbe müssen Sie zwar nicht zwingend eine Berufsausbildung mitbringen, allerdings sind zahlreiche Anforderungen zu erfüllen bzw. Genehmigungen einzuholen, angefangen bei der Schanklizenz und dem Gesundheitszeugnis. Kaufmännische Kenntnisse sind für Selbständige immer von Vorteil. Folgende Checkliste hilft Ihnen, den Überblick über alle Genehmigungen bzw. Voraussetzungen für die Gastronomie zu behalten.

 

Checkliste für Gründung in der Gastronomie

Bereits im Vorhinein sollten Sie genau wissen, ob Sie entweder im Hotel- oder im Gaststättengewerbe gründen möchten. Denn für den Umgang mit Lebensmitteln gelten jeweils unterschiedliche Anforderungen. Falls Sie also beispielsweise ein Restaurant oder ein Hotel mit integriertem Speisesaal in der Gastronomie eröffnen möchten, sollten die folgenden rechtlichen Anforderungen erfüllt sein:

Gaststättenerlaubnis (auch Schanklizenz oder Gaststättenkonzession)

Wenn Sie alkoholische Getränke ausschenken möchten, benötigen Sie gemäß § 2 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) eine Konzession. Diese beantragen Sie bei dem für Sie zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt. Wenn Sie lediglich alkoholfreie Getränke und zubereitete Speisen anbieten möchten, benötigen Sie keine Schankerlaubnis. Gleiches gilt, wenn Sie im Hotelgewerbe den Ausschank alkoholischer Getränke lediglich auf Ihre Gäste beschränken.

Belehrung nach Infektionsschutzgesetz bzw. Gesundheitszeugnis

Jede Person, die direkten Kontakt mit Lebensmitteln hat und diese zubereitet, muss an einer IHK-Schulung zum Infektionsschutzgesetz teilnehmen, um ein Gesundheitszeugnis zu erhalten. Die Bundeslebensmittel-Hygieneverordnung ist Teil dieser Belehrung. Ein Gesundheitszeugnis benötigen Sie als Gründer nicht, wenn Sie ausschließlich leitende und verwaltende Aufgaben übernehmen. Für Ihre Mitarbeiter in der Küche ist ein Gesundheitszeugnis jedoch Pflicht.

Kenntnisse zum Jugendschutz in Gaststätten

Sie müssen einen Auszug des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) in Ihrer Gaststätte aushängen (Beispiel-PDF).

Vorschriften für Räumlichkeiten

Sie müssen nachweisen, dass die Räumlichkeiten für das Gastgewerbe gemäß der landesrechtlichen Vorschriften nutzungsfähig sind

 

Gastronomie eröffnen ohne Ausbildung?

Während es für zahlreiche Branchen verpflichtend ist, Vorkenntnisse in Form einer Ausbildung oder eines Studiums mitzubringen, ist dies im Gastgewerbe nicht zwingend erforderlich. Aber auch wenn es keine verpflichtende Bedingung ist, kann es nur von Vorteil für Sie sein, wenn Sie bereits Vorwissen im Gastgewerbe sowie kaufmännische Kenntnisse mitbringen. Schließlich ist die Eröffnung eines eigenen Gastronomiebetriebs nicht leicht und Sie müssen einige rechtliche Voraussetzungen erfüllen, damit Sie Ihren Traum vom eigenen Gastgewerbe verwirklichen können. Folgende Ausbildungsberufe sind hilfreich, um eine Gastronomie zu eröffnen:

  • Hotelmanagement, Hotelkaufmann, Hotelfachfrau
  • Fachfrau Systemgastronomie
  • Koch, Konditor
  • Restaurantfachfrau
  • Fachkraft im Gastgewerbe
  • Assistent für Tourismus und Hotelmanagement

Nicht nur spezifische Gastro-Berufe sind geeignet, den Grundstein für Ihre Selbständigkeit zu legen, sondern auch Ausbildungen im Bereich Tourismus können hilfreich sein. Allerdings können Sie ebenso als Quereinsteiger Unternehmer werden, kaufmännisches Wissen sollten Sie dennoch mitbringen.

 

Gastronomie eröffnen: Rechtsform wählen

Damit sich der Traum von Ihrer eigenen Gastronomie erfüllen kann, müssen Sie zunächst entscheiden, welche Rechtsform sich für Ihr Unternehmen eignet. Gängige Rechtsformen für Existenzgründungen in der Branche sind zum Beispiel die GmbH, die UG, die GbR oder das Einzelunternehmen. Beachten Sie bei der Wahl außerdem, dass sich die einzelnen Rechtsformen auch steuerlich unterscheiden.

Mehr erfahren zu den möglichen Rechtsformen:

Grundsätzlich stehen Ihnen natürlich weitere Rechtsformen zur Verfügung.

Welches Unternehmen passt zu mir und meiner Geschäftsidee?

 

Unsere Pakete für Ihre Gründung

Damit Ihre Gründung gelingt: Die ersten Schritte

Bevor Sie sich an die eigentlichen Schritte der Gründung vortasten, müssen Sie zunächst Ihren Businessplan ausarbeiten. Der beinhaltet neben einem detaillierten Finanzplan auch eine SWOT-Analyse. SWOT steht für „Strengths, Weaknesses, Opportunities and Threats” und ist im Grunde Ihre Machbarkeitsstudie. Hier nehmen Sie Ihr Gründungsvorhaben genau unter die Lupe und überprüfen Faktoren wie Bedarf, Standort oder Zielgruppe.

Der Standort: Wie komme ich an geeignete Räumlichkeiten?

Hier hilft Ihnen die Standortanalyse in Ihrem Businessplan. In Ihrer detaillierten Standortanalyse stellen Sie sich Fragen wie: Ist mein Standort gut gewählt? Gibt es genügend Laufkundschaft? Entspricht mein angestrebtes Preisniveau dem Lebensstandard vor Ort? Wenn Sie alle Aspekte eingehend überprüft haben, finden Sie schnell heraus, ob dieser Standort geeignet für Ihre Gastronomie-Eröffnung ist oder nicht.

Gastronomie eröffnen: Kosten und Finanzierung Ihres Gastgewerbes

Während Sie sich Gedanken über Ihren Standort machen, sollten Sie gleichzeitig auch überlegen, wie Sie Ihr Vorhaben finanzieren. Es gibt in Deutschland zahlreiche Möglichkeiten der Förderung und eine Gründung ist dank des Gründerzuschusses von der Agentur für Arbeit sogar aus der Arbeitslosigkeit heraus möglich. Weiterhin sollten Sie einen umfassenden Finanzplan erstellen, damit Sie alle anfallenden Kosten auf einen Blick haben:

  • Gründungskosten: ggf. Handelsregistereintrag, Gewerbeanmeldung, Anwalt/Steuerberater
  • Laufende Betriebskosten: Ladenmiete, Strom- und Heizkosten, Versicherungen, ggf. Mitarbeiter
  • Steuern
  • Finanzielle Reserven, besonders für die Anlaufphase zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts

 

Ihre Zielgruppe: Haben Sie die Trends im Blick?

Zur Ausarbeitung Ihrer Zielgruppe schauen Sie sich am besten das Gastgewerbe vor Ort an, um einen Eindruck zu bekommen, welche Gastronomiebetrieben vor Ort bereits vorhanden sind und was in Ihrer Umgebung noch fehlt. Soll es ein Themen-Hostel sein, ein edles Sushi-Restaurant oder ein Imbisswagen, bei dem es leckere Hotdogs zu kaufen gibt? Ihren Möglichkeiten sind keine Grenzen gesetzt, Sie müssen nur ein Publikum dafür finden. Überlegen Sie sich, ob Sie lieber auf traditionelle Werte oder auf aktuelle Trends setzen möchten, ehe Sie Ihr Gründungsvorhaben in die Tat umsetzen.

 

Was brauche ich, um eine Schanklizenz zu bekommen?

Um eine Gaststättenkonzession vom Gewerbe- bzw. Ordnungsamt zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen in Kopie beifügen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis der Belegart „O”
  • Pacht- oder Mietvertrag der Gaststättenräumlichkeiten
  • Grundriss bzw. Bauzeichnungen der Gaststättenräume
  • Gesellschaftervertrag (bei juristischen Personen sowie Personengesellschaften)
  • Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Bescheinigung über Gewerbeversicherung
  • Bescheinigung über die steuerliche Unbedenklichkeit
  • Gesundheitszeugnis (für Betreiber und Angestellte)
  • Nachweis über die Teilnahme an Schulungen gemäß § Abs. 1 Nr. 4 GastG

 

Gründungsbürokratie: Los geht’s!

Die Gründungsbürokratie schreckt viele Unternehmer bereits vor dem Beginn der Selbständigkeit ab, da es einige Hürden zu meistern gilt. Um Ihre Selbständigkeit anzumelden, müssen Sie folgende Stationen durchlaufen:

  • Notartermin (Kapitalgesellschaften, e. K., oHG)
  • Eröffnung Geschäftskonto
  • Handelsregistereintrag (Kapitalgesellschaften, e. K., oHG)
  • Gewerbeanmeldung (alle außer Freiberufler)
  • Finanzamtfragebogen (alle)
  • Anmeldung IHK/HWK (alle)
  • Anmeldung Berufsgenossenschaft (alle)
  • ggf. Beantragung Betriebsnummer
  • ggf. Anmeldung GEMA

Der erste Schritt Ihrer Gründung ist der Handelsregistereintrag – zumindest bei den Kapitalgesellschaften GmbH und UG. Für diese ist ein Handelsregistereintrag verpflichtend, bei Wahl einer GbR oder eines Einzelunternehmens beginnen Sie mit der Gewerbeanmeldung. Das Handelsregister erfüllt eine Funktion als öffentliches Register und dokumentiert alle Einträge angemeldeter Unternehmen. Wenn Sie mit einer GmbH oder einer UG den Schritt in die Selbständigkeit wagen möchten, ist Ihr Notar die erste Anlaufstelle.

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GmbH gründen ohne Umwege!

 

Die Gewerbeanmeldung ist für fast alle Unternehmen Pflicht. Um ein Gewerbe anzumelden, füllen Sie bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt das Formblatt aus. Vergewissern Sie sich, dass Sie alle erforderlichen Voraussetzungen (wie etwa Gewerbeerlaubnis, Konzession, etc.) erfüllen und die Nachweise dabei haben. Nach der Prüfung auf Richtigkeit bekommen Sie Ihren Gewerbeschein ausgestellt sowie den auszufüllenden Bogen zur steuerlichen Erfassung als Brief vom Finanzamt.

Danach steht die Anmeldung bei der für Sie zuständigen IHK an. Im Anschluss melden Sie sich noch bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (Berufsgenossenschaft Nahrung und Gastgewerbe, BGN) an. Sollten Sie Mitarbeiter beschäftigen wollen, steht letztlich noch ein Besuch bei der Agentur für Arbeit zur Beantragung Ihrer Betriebsnummer an.

Falls Sie in Ihrem Gastronomiebetrieb Musik abspielen wollen oder Ihren Gästen Musik- oder TV-Programme zur Verfügung stellen möchten, müssen Sie sich final noch bei der GEMA anmelden.

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