Gewerbe anmelden: Kosten

Wer sich selbständig machen will, kommt in den meisten Fällen um eine Gewerbeanmeldung nicht herum. Die Kosten hierfür können je nach Region in Deutschland stark variieren. Hier erfahren Sie, welche Kosten bei der Gewerbeanmeldung anfallen und welche Gebühren darüber hinaus gegebenenfalls zu entrichten sind.

 

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Inhaltsverzeichnis

Firma anmelden: Kosten für den Gewerbeschein

Wie hoch die Kosten für die Gewerbeanmeldung (auch Gewerbeanzeige genannt) ausfallen, hängt von dem Standort Ihres Unternehmens ab. Da die Kosten für die Gewerbeanmeldung bundesweit nicht einheitlich festgelegt sind, sondern individuell von den einzelnen Gemeinden und Städten festgesetzt werden, können die Gebühren je nach Region zwischen 10 und 65 Euro liegen.

Wie hoch die Anmeldegebühr für ein Gewerbe in Ihrer Stadt ist, können Sie in der Regel online auf der Webseite der jeweils zugehörigen Behörde einsehen. Auch das Formular für die Gewerbeanmeldung können Sie online für die entsprechende Stadt herunterladen.

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Gewerbeanmeldung: Zusätzliche Gebühren

Je nach Art des Gewerbes können zusätzliche Kosten anfallen. Diese Kosten pauschal zusammenzufassen ist schwierig, da jede Gewerbeanmeldung individuell betrachtet werden muss. Es kann beispielsweise vorkommen, dass ein polizeiliches Führungszeugnis ergänzend zur Anmeldung eingereicht werden muss oder etwa ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister verlangt wird. Die Kosten für diese beiden Dokumente belaufen sich beispielsweise auf zusätzliche 13 Euro. Es kann aber auch vorkommen, dass der Gewerbetreibende bestimmte Genehmigungen vorlegen muss, die bescheinigen, dass er berechtigt ist, eine bestimmte Tätigkeit auszuüben. Die Kosten für diese Genehmigungen können unterschiedlich hoch sein.

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    1. Geschäftsidee entwickeln
    2. Beratung und Vorbereitung
    3. Rechtsform auswählen
    4. Namensprüfung durch IHK
    5. Beurkundung beim Notar
    6. Eröffnung des Geschäftskontos
    7. Handelsregistereintragung
    8. Gewerbeanmeldung
    9. Anmeldung beim Finanzamt
    10. Erste Schritte als Unternehmer  

Die Gewerbeanmeldung ist verpflichtend

Gemäß § 14 der Gewerbeordnung (GewO) ist jeder, der eine selbständige Tätigkeit ausübt, verpflichtet, sein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anzumelden. Die Bearbeitungsgebühr müssen Sie also in jedem Fall bezahlen. Wenn Sie dennoch eine selbständige Tätigkeit ohne Gewerbeschein ausüben, handeln Sie sich möglicherweise ein hohes Bußgeld ein. Außerdem schätzt das Finanzamt rückwirkend das Einkommen, dass Sie durch Ihr nicht angemeldetes Gewerbe erzielt haben, und verlangt entsprechende Steuernachzahlungen. Üblicherweise fallen diese Nachzahlungen dann sehr viel höher aus.

Auch die Ummeldung Ihres Unternehmens ist verpflichtend, sollte sich beispielsweise der Standort der Firma ändern. Eine Ummeldung ist normalerweise günstiger als die eigentliche Anmeldung oder kann je nach Region sogar kostenlos sein. Wenn Gebühren anfallen, liegen diese normalerweise zwischen 10 und 20 Euro.

Eine Abmeldung Ihres Gewerbes ist in der Regel gebührenfrei. Das Formular können Sie einfach und unkompliziert per Post an die zuständige Gewerbemeldestelle schicken.

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Wer muss ein Gewerbe anmelden?

Die Gewerbeanmeldung ist für jeden verpflichtend, der mit seinem Gewerbe eine Gewinnabsicht verfolgt. Mit dem Gewerbeanmeldungsschein, der umgangssprachlich als Gewerbeschein bezeichnet wird, erhalten Sie quasi eine Empfangsbescheinigung, die den offiziellen Nachweis über die ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung darstellt.

Unabhängig von der Rechtsform Ihres Unternehmens ist die Gewerbeanmeldung für jeden verpflichtend. Haben Sie aber eine andere Rechtsform gewählt als das Kleingewerbe oder die GbR (zum Beispiel eine GmbH, AG, UG oder GmbH und Co. KG), müssen Sie vor der Gewerbeanmeldung noch einige andere Schritte durchlaufen. Hierzu gehören beispielsweise die notarielle Beurkundung und die Eintragung ins Handelsregister.

Freiberufler, die im Bereich des Heilwesens, der Rechts-, Steuer- oder Wirtschaftsberatung tätig werden wollen oder deren Gewerbe eine naturwissenschaftliche, technische oder kulturelle Grundlage hat, müssen sich nicht beim Gewerbeamt anmelden, da sie nicht zu den Gewerbetreibenden gehören. Folglich zahlen Sie auch keine Gewerbesteuer.

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