„Ich-AG” gründen: Der Weg in die Selbständigkeit

Die Gründung eines eigenen Unternehmens ist vor allem für Arbeitslosengeldempfänger oft mit vielen Hürden verbunden. Daher unterstützt die Bundesagentur für Arbeit mit verschiedenen Förderprogrammen Arbeitslose auf dem Weg in die Selbständigkeit. Bis 2006 zahlte die Arbeitsagentur den Gründern einen sogenannten Existenzgründungszuschuss.

 

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Inhaltsverzeichnis

Die „Ich-AG“ – Das Arbeitsamt fördert Existenzgründungen

Die sogenannte „Ich-AG“ ist ein umgangssprachlicher Begriff, der vor allem in der Zeit von 2003 bis 2006 genutzt wurde. Mit der Ich-AG wurden Arbeitslosengeldempfänger bezeichnet, die mit Hilfe des Existenzgründungszuschusses ein Einzelunternehmen gegründet haben. Der Begriff war jedoch keine amtliche Bezeichnung für das Förderprogramm, das die Bundesagentur für Arbeit unterstützend zur Existenzgründung anbot. Er wurde von den selben Personen eingeführt, die auch die sogenannte „Hartz-Kommission“ entscheidend prägten. 2006 wurde die Ich-AG (Existenzgründungszuschuss) durch den Gründungszuschuss abgelöst.

Im Zuge der Agenda 2010 wurde für das Konzept der Ich-AG eine Gesetzesgrundlage geschaffen (§421 I SGB III). Mit dem Auslaufen des Modells Ich-AG im Jahr 2006, wurde das Gesetz aber hinfällig.

Obwohl die Ich-AG keine amtliche Bezeichnung war und das Modell nach nur wenigen Jahren durch neuere Förderprogramme ersetzt wurde, ist der Begriff im Volksmund immer noch gebräuchlich. Unternehmen, die mit Hilfe von einem Gründungszuschuss gegründet wurden, werden auch heute zum Teil noch Ich-AG genannt.

 

Ziele des Konzeptes Ich-AG

Das Ziel des Förderprogramms Ich-AG war vor allem, die Zahl der Langzeitarbeitslosen langfristig zu reduzieren und Existenzgründungen deutschlandweit zu fördern. Grundlage des Förderprogramms war der Mangel an Fachkräften für kostengünstige Dienstleistungen in Deutschland. Um den Bedarf an Fachkräften für eben solche Dienstleistungen zu tilgen, wurden Arbeitslose auf dem Weg in die Selbständigkeit unterstützt, damit sie ihre alltagspraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten in die Gesellschaft einbringen konnten. Gleichzeitig hat man so versucht, die Zahl der Schwarzarbeiter zu senken.

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Bewilligungszeitraum und Höhe der finanziellen Unterstützung

Wie bereits erwähnt, existiert das Konzept der Ich-AG nicht mehr in der Ursprungsform. Arbeitslosengeldempfänger wurden bis 2006 mit dem sogenannten Existenzgründungszuschuss gefördert, um ihnen den Einstieg in die Selbständigkeit zu erleichtern. Der Zuschuss konnte maximal über drei Jahre bezogen werden und wurde unter Einhaltung gewisser Voraussetzungen zunächst nur für ein Jahr bewilligt. Im ersten Jahr erhielt der Hilfeempfänger monatlich 600 Euro, im zweiten Jahr 360 Euro und im dritten Jahr 240 Euro. Eine der Bedingungen für den Erhalt der Förderung war, dass der Gewinn durch das eigenen Unternehmen 25.000 Euro im Jahr nicht überstieg. Bei Überschreiten dieser Einkommensgrenze wurde auch der Existenzgründungszuschuss eingestellt. Die bereits erhaltenen Zahlungen mussten aber nicht zurückgezahlt werden.

Im Jahr 2006 wurde der Existenzgründungszuschuss durch den Gründungszuschuss abgelöst. Sofern der Antragssteller alle Voraussetzungen für den Erhalt von einem Gründungszuschuss erfüllte, hatte er einen Rechtsanspruch auf die finanzielle Förderung zur Existenzgründung durch das Arbeitsamt. Diese Regelung wurde am 29.11.2011 geändert. Seitdem ist der Erhalt von Gründungszuschuss eine Ermessensleistung, die durch den jeweiligen Sachbearbeiter bewilligt werden muss.

 

Voraussetzungen für die Beantragung von Gründungszuschuss

Um Fördermittel für die Gründung Ihres eigenen Unternehmens in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie arbeitslos sein und Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung müssen Sie bereits mindestens einen Tag ALG I bezogen haben und noch mindestens 150 Tage Anspruch auf ALG I haben. Außerdem muss die selbständige Tätigkeit, die Sie ausüben wollen, hauptberuflich erfolgen.

Für Bezieher von ALG II gelten andere Bestimmungen in Bezug auf Fördermittel. Hier kann kein Gründungszuschuss, sondern das sogenannte Einstiegsgeld beantragt werden, welches wesentlich geringer ausfällt als der Gründungszuschuss.

 

Ich-AG: Förderung beantragen

Die Beantragung von Fördergeldern war einfacher, als der Antragsteller bei Erfüllung der Voraussetzungen noch einen Rechtsanspruch auf den finanziellen Zuschuss hatte. Seitdem der Rechtsanspruch nicht mehr besteht, ist die Bewilligung von Fördermitteln eine Ermessensleistung. Sie müssen daher vor allem den zuständigen Sachbearbeiter von Ihrer Geschäftsidee und dem Erfolg Ihres zukünftigen Unternehmens überzeugen. Ein sorgfältig ausgearbeiteter Businessplan und ein geprüftes erfolgsversprechendes Unternehmenskonzept sind hierfür enorm wichtig. Empfehlenswert ist auch die Teilnahme an Seminaren und Weiterbildungskursen, die durch das Arbeitsamt gefördert werden, sowie die Inanspruchnahme eines Beratungsgespräches mit einem Gründungsexperten.

Wurde Ihnen der Gründungszuschuss bewilligt, erhalten Sie in den ersten sechs Monaten weiterhin das ALG I und zusätzlich 300 Euro zur sozialen Absicherung. Nach Ablauf der sechs Monate können Sie eine Verlängerung der Förderung beantragen. In der zweiten Förderungsphase erhalten Sie für maximal neun Monate eine Weiterzahlung der 300 Euro zur sozialen Absicherung. Darüber hinaus gibt es auch von der EU, dem Bund und den Bundesländern diverse Förderprogramme zur Unterstützung bei der Existenzgründung für ALG-I-Bezieher. Über die verschiedenen Programme können Sie sich bei der IHK informieren.

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Das Einstiegsgeld für ALG-II-Empfänger ist deutlich geringer. Sie erhalten maximal 50 % der Regelleistung, in manchen Fällen sogar nur 20 %. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Bedarf des Antragstellers und der Größe der Bedarfsgemeinschaft, in der er lebt.

Wenn Sie Ihr Unternehmen erfolgreich gegründet haben, ist eine weitere Förderung nicht ausgeschlossen. Für die Sicherung des Lebensunterhaltes können Sie weitere Zuschüsse vom Arbeitsamt beantragen, die als „Überbrückungsgeld“ bezeichnet werden.

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