Die AG als Kapitalgesellschaft

Die Aktiengesellschaft zählt zu den Kapitalgesellschaften genau wie eine GmbH. Jede Kapitalgesellschaft hat eine beschränkte Haftung und unterliegt besonderen Pflichten im Bezug auf Transparenz, Buchführung und Steuer.

 

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Inhaltsverzeichnis

Die Kapitalgesellschaft AG und andere Rechtsformen

Die Rechtsformen von Unternehmen werden in zwei Kategorien eingeteilt: Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften.

Rechtsformen von Kapitalgesellschaften:

  • AG (Aktiengesellschaft)
  • GmbH (Gesellschaft mit begrenzter Haftung)
  • UG (Unternehmergesellschaft)

Rechtsformen von Personengesellschaften:

  • GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
  • PartG (Partnerschaftsgesellschaft)
  • OHG (offene Handelsgesellschaft)
  • KG (Kommanditgesellschaft)

Die Merkmale, nach denen unterschieden wird, sind die Stellung des Kapitals und die Funktion der Gesellschafter im Unternehmen. Bei den Kapitalgesellschaften steht deutlich das Kapital im Vordergrund. Die Gesellschafter haben einen geringeren Einfluss auf das Unternehmen, haften aber im Gegenzug auch nur begrenzt. Bei den Personengesellschaften spielen die Gesellschafter eine dominierendere Rolle gegenüber dem Kapital, haften aber auch umfassender.

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Die Kapitalgesellschaft AG als juristische Person

Die AG ist als Kapitalgesellschaft eine eigenständige, juristische Person, was bedeutet, dass sie Trägerin von Rechten und Pflichten ist. Damit ist sie weitestgehend unabhängig von ihren Gesellschaftern.

Jeder, der eine Aktie einer solchen Kapitalgesellschaft bzw. einer AG besitzt, ist einer ihrer Gesellschafter. Bei großen AGs werden oft mehrere Millionen Aktien emittiert und somit gibt es dann auch eine große Zahl an Anteilseignern. Durch die hohe Handelbarkeit der Unternehmensanteile bringt auch eine Veränderung keine Probleme für den Fortbestand des Unternehmens mit sich. Stirbt einer der Gesellschafter, werden diese Aktien einfach weitervererbt. Darüber hinaus unterscheidet man kleine AGs ohne Börsennotierung sowie börsennotierte AGs. Die Vor- und Nachteile der AG können Sie an anderer Stelle im Blog nachlesen.

 

Die Dividende (Gewinnausschüttung) bei der AG

Mit Dividende ist bei einer AG der ausgeschüttete Gewinn gemeint, also das, was das Unternehmen an ihre Anteilseigner, die Aktionäre, vom Gewinn abgibt. Meistens wird nicht der ganze Gewinn ausgeschüttet, da ein Teil davon als Rücklagen oder Investitionskapital einbehalten wird. Wie hoch die Summe tatsächlich ist, die an die Aktionäre weitergegeben wird, bestimmt die Hauptversammlung. Dabei wird die Dividende pro Aktie angegeben, also auf jede Aktie ein gewisser Betrag ausgezahlt.

 

Haftung bei einer AG als Kapitalgesellschaft

Ein weiterer Unterschied zwischen einer AG als Kapitalgesellschaft und Personengesellschaften wie der GbR ist der Umfang der Haftung bei der AG. Die Gesellschafter einer Personengesellschaft können persönlich haftbar gemacht werden. Bei Kapitalgesellschaften besteht grundsätzlich eine Haftungsbeschränkung. Das bedeutet, dass der Gesellschafter in der Regel mit einem Betrag haftet, der dem Wert seiner Beteiligungen entspricht. Das private Vermögen der Anteilseigner bleibt in der Regel unangetastet.

Im Gegensatz dazu stehen bei den Personengesellschaften die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen in der Pflicht. So haftet bei einer GmbH der Gesellschafter oder bei einer Kommanditgesellschaft der Komplementär jeweils mit dem kompletten Privatvermögen.

 

Das Mindestkapital bei einer AG

Aktiengesellschaften haben aktuell ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital von 50.000 Euro. Zur Gründung einer GmbH müssen Stammeinlagen in Höhe von 25.000 Euro geleistet werden. Diese können entweder als Bareinlage geleistet werden – wobei damit nicht eine Einzahlung in bar gemeint ist, sondern lediglich der Vorgang der Einzahlung – oder in Form von Sachwerten.

Kunden und Lieferanten müssen dem Unternehmen, mit dem sie Geschäfte machen, auch vertrauen können. Hierfür brauchen sie die Sicherheit, dass das Unternehmen über die Mittel zur Auftragserfüllung verfügt. Eine gewisse Garantie hierfür ist das Mindestkapital, das Gründungsvoraussetzung für jede Kapitalgesellschaft ist. Ohne dass von den Gründern eine gewisse Summe an Einlagen geleistet wird, kann das Unternehmen nicht gegründet werden.

 

Eintragung einer AG ins Handelsregister

Für die AG gilt die Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister. Auch die Bilanz und der Jahresabschluss müssen dem Handelsregister gemeldet werden. Dadurch haben Anleger und Gesellschafter die Möglichkeit, sich aufgrund der veröffentlichten Zahlen ein Bild von der Situation des Unternehmens zu machen. Auch Veränderungen im Aufsichtsrat und im Vorstand einer AG sind im Handelsregister zu veröffentlichen.

Dabei ist zu beachten, dass die AG zwischen der Gründung und der Eintragung ins Handelsregister noch keine vollständige rechtsfähige juristische Person ist. Das ist vor allem für die Bewertung bei Haftungsansprüchen, die während dieser Zeit entstehen, von Bedeutung.

 

Gesetzliche Anforderungen an die Transparenz einer AG

Die Aktionäre, also die Gesellschafter der Kapitalgesellschaftsform AG, haften ausschließlich mit dem Wert der von ihnen gehaltenen Anteile. Eine Einschränkung, die dieser Vorteil mit sich bringt, ist die erhöhte Transparenz, die das Handelsgesetz von einer AG einfordert. Daher muss auch die Buchführung nach strengen standardisierten Regeln erfolgen.

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