Imitation ist zwar die höchste Form der Anerkennung, aber schadet oft dem Geschäft des Imitierten. Leider nehmen sich so manche dreisten Fälscher die Freiheit heraus, sich an bekannte Marken anzuhängen und bei den Markeninhabern einen großen Schaden anzurichten. Glücklicherweise bietet das Markenrecht viele Möglichkeiten: von der Abmahnung mit Unterlassungserklärung bis hin zum Gerichtsverfahren.
Inhaltsverzeichnis
Wann liegt eine Markenrechtsverletzung vor?
Mit der Anmeldung einer Marke erhalten Sie das exklusive Recht, sie geschäftlich zu nutzen. Sie können sie auf Produkte, Verpackungen und Werbematerial drucken lassen. Dieses Recht wird jedoch nicht von jedem respektiert. Gerade dann, wenn Sie sich einen hohen Bekanntheitsgrad erarbeitet haben, beginnen unseriöse Händler, sich auf Ihre Kosten zu bereichern.
Oft sind Fälschungen schon anhand ihrer miserablen Qualität zu erkennen: die Farbwahl ist inkorrekt, das Material von billiger Qualität, die Funktion stark beeinträchtigt. Doch gerade weniger informierte Kunden können die Fälschung nicht vom Original unterscheiden. In besonders extremen Fällen schädigt das gefälschte Produkt sogar die Gesundheit des Kunden, etwa durch Hautschäden oder Vergiftung. Weil der Kunde nicht weiß, dass das Produkt eine Imitation ist, erleiden Sie als Originalhersteller einen Imageschaden. Dies kann Ihr Geschäft nachhaltig gefährden!
Unterarten der Markenrechtsverletzung
Dies sind die Unterarten der Markenrechtsverletzung:
- Klassische Fälschung: Bei der klassischen Fälschung werden meistens die Originalverpackung und der Name des Herstellers kopiert. Die Beschaffenheit der Fälschung ist jedoch nicht identisch mit dem Originalprodukt. Oft werden Details im Design oder der Materialwahl nicht berücksichtigt.
- Sklavische Fälschung: Als sklavische Fälschung wird eine Fälschung bezeichnet, die sich möglichst nah am Originalprodukt orientiert. Dabei werden Produkt und Verpackung bis hin zum Logo täuschend echt kopiert.
- Plagiat: Ein Plagiat ist eine Fälschung, die nicht zwingend identisch mit dem Originalprodukt sein muss. Charakteristisch ist der leicht abgeänderte Markenname, beispielsweise Starbocks, Sinckers oder Disnay. Diese Pseudo-Marke muss nicht zwingend auf einem Produkt stehen, das dem Sortiment der plagiierten Marke entspricht. So kann der Starbocks-Schriftzug auch auf einer Flasche Wein stehen. Manchmal stehen sogar mehrere Pseudo-Marken auf demselben Produkt!
- Raubkopie: Eine Raubkopie ist eine illegal verbreitete Kopie urheberrechtlich geschützten Materials. Dabei handelt es sich meistens um DVDs, Blu-Rays, CDs oder Videospiele.
Sonderfall: Me-Too-Produkt
Ein Me-Too-Produkt, auch Nachahmerprodukt genannt, ist ein Produkt, das ein bereits am Markt etabliertes Produkt imitiert. Manche Konkurrenzfirmen führen Me-Too-Produkte ein, um Marketingkosten zu sparen. Dadurch versprechen sie sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem Hersteller des Originalprodukts, oft unter Kunden mit geringerer Kaufkraft. Es stellt einen Sonderfall dar, weil es markenrechtlich nicht als Plagiat gilt und damit keine Markenrechtsverletzung darstellt. Die Marke des Originalprodukts wird nicht genutzt, jedoch ähnelt das Me-Too-Produkt dem Original stark.
Me-Too-Produkte sind nicht illegal. Eigenmarken („No-Name-Produkte”) von Discountern und Generika aus der Pharmaindustrie zählen unter anderem dazu. Tatsächlich wird die Me-Too-Strategie sogar von etablierten Unternehmen bewusst als Alternative zur Innovationsstrategie eingesetzt. Dies sind einige Beispiele für Me-Too-Produkte etablierter Firmen:
- ASS Ratiopharm für Aspirin
- Griesson Black5 für Oreo
- Club Cola für Coca Cola
Wenn eine andere Firma ein Me-Too-Produkt für eines Ihrer Produkte einführt, können Sie nicht rechtlich dagegen vorgehen. Sie können aber an Ihrer Marketingstrategie arbeiten.
Richtig auf Markenrechtsverletzung reagieren
Sie sollten die Produktpiraten nicht still akzeptieren. Im Folgenden werden Möglichkeiten angeführt, wie Sie sich gegen die Markenrechtsverletzung wehren können.
Markenrecht durchsetzen mit außergerichtlicher Beilegung
Bevor Sie mit der gegnerischen Partei ins Gericht gehen und hohe Kosten für die Verhandlung bezahlen, können Sie versuchen, den Konflikt außergerichtlich zu lösen. Suchen Sie nach der Postadresse der zuständigen Firma und schicken Sie ihr ein formloses Einschreiben. Darin fordern Sie zur Unterlassung der Markenrechtsverletzung auf. Setzen Sie dem Markenverletzer eine Frist. Hat er sie nicht eingehalten, können Sie ein Abmahnungsverfahren in die Wege leiten.
Markenrecht durchsetzen mit Abmahnung
Eine der naheliegendsten Möglichkeiten, das Markenrecht durchzusetzen, ist die Abmahnung. Damit weisen Sie die gegnerische Partei außergerichtlich auf die unberechtigte Nutzung Ihrer eingetragenen Marke hin. Sie fordern den Verletzenden zur Unterlassung der Markenrechtsverletzung auf. Im Rahmen der Abmahnung muss der Abgemahnte innerhalb einer kurzen Frist eine Unterlassungserklärung abgeben, die gemeinsam mit dem Abmahnschreiben verschickt wird.
Inhalte einer Abmahnung
- Anschrift des Abgemahnten
- Anschrift des Absenders bzw. der Anwaltskanzlei, die den Absender vertritt
- Zweck des Schreibens, in diesem Fall „Abmahnung”
- Aufforderung zur Unterlassung des rechtsverletzenden Verhaltens, in diesem Fall der Markenrechtsverletzung
- Androhung der Vertragsstrafe im Fall der Zuwiderhandlung
- Rechnung über Abmahnkosten (vom Abgemahnten zu tragen)
- Unterschrift des Antragstellers
- Freies Feld für Unterschrift des Abgemahnten
Achten Sie auf eine klare Formulierung des Sachverhalts. Der Schriftsatz der Abmahnung muss einheitlich sein. Versenden Sie die Abmahnung auf jeden Fall als Einschreiben, damit das Sendedatum nachgewiesen werden kann. Unterzeichnet der Abgemahnte die Unterlassungserklärung, erkennt er seine Taten an. Er verpflichtet sich automatisch zu den im Abmahnschreiben genannten Bedingungen, beispielsweise zu einer Schadensersatzzahlung.
In vielen Fällen erhalten Sie leider nicht sofort eine Unterlassungserklärung, sondern Vorwürfe. Viele Abgemahnte werfen ihren Klägern als Reaktion Rechtsmissbrauch vor und erfinden zahlreiche Ausreden. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern, denn in den meisten Fällen sind Abmahnungen rechtmäßig. Wird die Abmahnung ignoriert oder zu spät beachtet, muss ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden.
Markenrecht durchsetzen im Gerichtsverfahren
Der Weg des Gerichtsverfahrens ist zwar für alle Beteiligten sehr ärgerlich und kostspielig. In vielen Fällen ist es leider der einzige wirksame Weg. Die Kosten des Gerichtsverfahrens richten sich nach dem Streitwert, können also auch mehrere Millionen Euro betragen. Der Verlierer des Rechtsstreits muss nicht nur die Gerichtskosten tragen, sondern auch die Anwaltskosten für beide Parteien.
Vor der eigentlichen Klage können Sie vom vorläufigen Rechtsschutz, auch Eilverfahren genannt, Gebrauch machen. Diese Möglichkeit ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie befürchten, dass die Markenrechtsverletzung langfristig fortgesetzt wird. Der vorläufige Rechtsschutz gilt laut Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) als Ausübung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz. Im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes kann gegen den Gegner eine einstweilige Verfügung angeordnet werden, die Ihre Rechtsansprüche bis zum endgültigen Urteil sichert. Dazu muss die Dringlichkeit Ihres Falls vor Gericht nachgewiesen werden.
Tipp: Markenüberwachung durchführen lassen
Um auf Nummer sicher zu gehen, ist eine umfangreiche Markenüberwachung sehr zu empfehlen. Denn es ist schwierig, neben dem Tagesgeschäft mühsam jede Suchmaschine und jeden Onlineshop nach Fälschungen zu durchsuchen. Die Markenüberwachung liegt leider nicht im Tätigkeitsbereich der Markenämter.
Markenüberwachung ist auch hilfreich, um eine Verwechslungsgefahr zu vermeiden. Oft werden Marken, die einer anderen Marke ähneln, nicht aus kriminellen Motiven, sondern aus Unwissenheit angemeldet. Ist Ihre Marke älter als die eines anderen „Markenanmelders”, können Sie beim für Ihre Marke zuständigen Markenamt ein Widerspruchsverfahren einleiten. Dafür stellen Sie gegen Gebühr einen Antrag auf die Löschung der anderen Marke. Dem dafür verwendeten Formblatt fügen Sie eine schriftliche Begründung für den Widerspruch bei.
Im Folgenden werden einige Möglichkeiten der Markenüberwachung vorgestellt.
Professionelle Markenüberwachung
Eine professionelle Markenüberwachung beinhaltet folgende Leistungen:
- Rechtliche Beratung: Beratung über die rechtliche Lage und den Bedingungen für eine Markenverletzung
- Ähnlichkeitsrecherche: Suche nach Marken, die Ihrer Marke ähneln
- Analytik: Dokumentationen potenzieller Konfliktfälle mithilfe spezieller Analyse-Tools
- Berichterstattung: Regelmäßige Berichte über die Überwachungsergebnisse
- Eilwarnungen: Frühwarnsystem für potenzielle Markenrechtsverletzungen
Markenüberwachung im Online-Handel
Auf manchen Online-Handelsplattformen werden zusätzliche Tools zur Markenüberwachung angeboten. Wenn Sie Ihre Produkte beispielsweise bei Amazon verkaufen, können Sie auf die Amazon-Markenregistrierung zurückgreifen. Dazu melden Sie sich auf einer speziellen Brandregistry-Seite an. Sie tragen alle notwendigen Informationen wie den Markennamen, das zuständige Markenamt und die angemeldeten Waren- und Dienstleistungsklassen ein. Sie können Ihrem Konto zusätzliche Beauftragte für die Markenbetreuung zuordnen. Bei eBay können Sie das VeRI-Tool zur Markenüberwachung einsetzen. Dazu melden Sie ein neues eBay-Konto an, füllen das „NOCI-Dokument” aus und schicken es an eBay. Danach erhalten Sie Ihren VeRI-Zugang.
Mit der Markenüberwachung können Sie frühzeitig gegen Markenfälscher vorgehen. Damit schützen Sie nicht nur Ihre Marke, sondern auch Ihr Image – und Ihre Kunden.