Buchhaltung für die GmbH & Co. KG: So geht’s

Da die GmbH & Co. KG rechtlich zwischen Kapitalgesellschaft und Personengesellschaft liegt, beinhaltet die Buchhaltung einige rechtliche Besonderheiten, die bei der Buchhaltung für “reine” GmbHs nicht auftreten. In diesem Ratgeber finden Sie einen Überblick über die gesetzlichen Bedingungen der Buchhaltung für eine GmbH & Co. KG sowie einige Tipps, die Ihnen diese Aufgabe erleichtern werden.

 

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Finanzielle Besonderheiten der GmbH & Co. KG

Wie der Name schon sagt, ist die GmbH & Co. KG eine Kombination aus zwei Rechtsformen: eine Mischform aus der Kapitalgesellschaft GmbH und der Personengesellschaft Kommanditgesellschaft. Anders als bei gewöhnlichen KGs agiert keine natürliche Person als Komplementär, sondern die GmbH. Das bedeutet, dass sie voll für die KG, die den Kommanditisten (also die beschränkt haftende Partei) darstellt, haftet. Die Haftungsbeschränkung der GmbH wird mit den steuerlichen Vorteilen der KG kombiniert.

Der höhere Aufwand kommt unter anderem dadurch zustande, dass die GmbH & Co. KG zwei Unternehmensformen miteinander kombiniert und dadurch sozusagen für zwei Unternehmen Buch geführt wird. Die Anzahl der Buchungen ist von der Anzahl der Geschäfte der Komplementär-GmbH abhängig. Wenn für diese GmbH nur die Vergütung durch die KG und IHK-Beiträge gebucht werden, bleibt der Aufwand relativ überschaubar.

Die Betreiber einer GmbH & Co. KG sind zur doppelten Buchführung sowie zur Erstellung und Veröffentlichung eines vollständigen Jahresabschlusses (inkl. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) verpflichtet. Je nach Höhe der Vorjahres-Umsatzsteuerlast muss die Umsatzsteuervoranmeldung entweder monatlich oder quartalsweise erfolgen.

Steuerlast der GmbH & Co. KG

  • Gewerbesteuer, wenn die geschäftliche Tätigkeit der GmbH & Co. KG nach dem Einkommensrecht gewerbliche Einkünfte hervorbringt
  • Lohnsteuer, wenn Mitarbeiter beschäftigt werden
  • Umsatzsteuer
  • Körperschaftssteuer für Gewinn der GmbH
  • Einkommenssteuer für Einnahmen der Kommanditisten und für Gehaltszahlung des geschäftsführenden Gesellschafters

Da die GmbH & Co. KG als Personengesellschaft gilt, entfallen die Körperschaftssteuer- und Einkommenssteuerpflicht. Nur Komplementär-GmbH und Kommanditisten müssen Steuern zahlen.

 

Doppelte Buchführung bei der GmbH & Co. KG

Als Rechtsform, die dem Handelsrecht unterliegt, ist die GmbH & Co. KG zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchhaltung (GoB) und Bilanzierung verpflichtet. In diesem Fall wird die doppelte Buchführung angewendet. Dies ermöglicht vor allem im Hinblick auf die Haftungsbeschränkung eine besondere Transparenz beim finanziellen Controlling.

In der doppelten Buchführung wird jeder Geschäftsvorfall auf zwei verschiedenen Konten erfasst, die komplementär zueinander stehen. Dafür sind zwei Bücher von Bedeutung:

  • Das Grundbuch (Journal)
  • Das Hauptbuch (Sachkosten)

Diese beiden Bücher werden durch jeweils eigene Nebenbücher ergänzt. Jeder Geschäftsvorgang wird mit Datum, Nummer, Beleg und Betrag erfasst und auf Konto und Gegenkonto gebucht.

Buchführungspflicht

Für die Buchführung ist der Komplementär, also die GmbH, verantwortlich. Sie beginnt mit dem Beginn des Handelsgewerbes, also der ersten Vorbereitung. Dabei führen die Geschäftsführer der Komplementär-GmbH sowohl für die GmbH als auch für die Kommanditgesellschaft Buch. Wenn die Verpflichtung an stellvertretende Personen übertragen wird, müssen diese überwacht werden, weil die Verletzung dieser Pflicht strafbar ist.

Handelsbriefe

Laut § 238 Abs. 2 HGB müssen Sie eine mit der Urschrift identische Wiedergabe der abgesandten Handelsbriefe zurückbehalten.

Kontenführung

Zur doppelten Buchführung gehören zwei Konten: ein Girokonto und ein Geschäftskonto. Damit können Unstimmigkeiten in der Buchhaltung schneller erfasst werden. So wird die Übertragung von Geld vom Girokonto aufs Geschäftskonto gebucht, obwohl die Geldmittel sich nur innerhalb des Unternehmens bewegen. Oft erhält jeder Geschäftspartner sein eigenes Konto, das alle Gutschriften und Verbindlichkeiten beinhaltet. Mithilfe von Verrechnungskonten können geschäftliche von privaten Vorfällen getrennt betrachtet werden.

Soll und Haben

Ein Buchungskonto beinhaltet links eine Soll-Seite und rechts eine Haben-Seite. Auf der Soll-Seite wird die Mittelverwendung dokumentiert, auf der Haben-Seite die Mittelherkunft.

Vergleich des Betriebsvermögens:

Der Vergleich des Betriebsvermögens dient der Gewinnermittlung. Es gilt folgende Formel: (Anlagevermögen + Umlaufvermögen) – Schulden

Bilanzierungspflicht

Die Bilanz ist Bestandteil des Jahresabschlusses und wird zum Ende des Geschäftsjahres erstellt. Dort stellen Sie Ihre Vermögensgegenstände den Schulden gegenüber. Die gesetzlichen Regelungen finden Sie im Handelsgesetzbuch (HGB) oder im Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG). Für die Handelsbilanz gelten §§ 242 Abs. 1 Satz 1, 246 bis 256 und 264 ff. HGB.

Inventurpflicht

Gleich zum Eröffnungstag müssen Sie eine Inventur durchführen. Dies beinhaltet eine Liste des Vermögens und der Schulden. Auch am Ende des Geschäftsjahres müssen Sie eine Inventur durchführen. Dies ist für die Schlussbilanz von Bedeutung.

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss setzt sich aus der Bilanz und der dazugehörigen Gewinn-Verlust-Rechnung (GuV) zusammen. Er muss im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden, weil die GmbH & Co. KG keine natürlichen Personen als vollhaftende Gesellschafter hat.

Verpflichtung zur Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge

Zur Möglichkeit der Überprüfung durch das Finanzamt müssen Sie alle Geschäftsvorgänge aufzeichnen.

Wenn Sie Fragen zur Buchhaltung haben, hilft firma.de Ihnen gerne weiter. Stellen Sie einfach eine unverbindliche Anfrage zur Finanzbuchhaltung!

Was Sie bei der Buchhaltung für die GmbH & Co. KG beachten müssen

  • Achten Sie bei der Organisation Ihrer Buchhaltungs-Dokumente (Bankbelege, Kassenquittungen, Rechnungen etc.) in hohem Maße auf Ordnung. Dies wird Ihnen bei der nächsten Überprüfung besonders helfen.
  • Beachten Sie die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, damit Sie Dokumente nicht zu früh entsorgen.
    Verwenden Sie eine aktuelle Buchhaltungssoftware, die den Bedürfnissen Ihrer Branche entspricht. Sie sollte stets auf dem neuesten Stand sein, damit die aktuellen rechtlichen Bedingungen berücksichtigt werden können. Bekannte Beispiele sind die Produkte von Diamant, Lexware und DATEV. Lesen Sie hier unseren Buchhaltungssoftwarevergleich: 7 Programme im Überblick.
  • Nehmen Sie Ihre Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses wahr.

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