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Warum sollte eine AG eigene Aktien zurückkaufen?
Gründe für den Rückkauf von Aktien können sein:
- Die AG möchte die Aktien einer Person oder einem Unternehmen zum Kauf anbieten.
- Die AG soll vor einer drohenden Übernahme geschützt werden.
- Rückkäufe von Aktien verbessern in der Regel den Aktienkurs.
- Die AG möchte dem Markt signalisieren, dass es dem Unternehmen gut geht und es als attraktive Investitionsmöglichkeit bewertet wird.
Eigene Aktien zurückkaufen: Voraussetzungen
Der Erwerb eigener Aktien ist Unternehmen eigentlich verboten. Durch eine Änderung des Aktiengesetzes im Jahr 1998 ist es Aktiengesellschaften heute in Ausnahmefällen erlaubt, eigene Aktien zurückzukaufen. Damit ein solcher Rückkauf zulässig ist, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.
In folgenden Fällen ist ein Rückkauf von eigenen Aktien zulässig:
- bei Abwendung eines schweren, unmittelbar bevorstehenden Schadens für die AG
- in gewissen Fällen, um den Aktionären eine Abfindung zu sichern
- bei der Gesamtrechtsnachfolge
- bei einem Beschluss der Hauptversammlung, das Grundkapital herabzusetzen
- wenn es sich um Belegschaftsaktien handelt
- wenn es sich bei dem Unternehmen, das den Rückkauf tätigen will, um ein Finanzinstitut handelt, das mit Wertpapieren handeln will
Zudem kann die Hauptversammlung einer AG dem Vorstand die Genehmigung erteilen, dass dieser einen Rückkauf der eigenen Aktien veranlasst. Sie kann außerdem einen Beschluss fassen, der den Vorstand dazu ermächtigt, bis zu maximal zehn Prozent der eigenen Aktien zurückzukaufen. Diese Erlaubnis kann an weitere Auflagen gebunden sein, beispielsweise an einen bestimmten Rückkaufbetrag oder einen bestimmten Zweck. Diese Beschlüsse haben immer eine maximale Gültigkeit von fünf Jahren.