Nebenberuflich selbstständig: So gelingt der Start mit Side Business

Eine Geschäftsidee neben dem Job zu testen, reduziert das finanzielle Risiko – bringt aber Pflichten gegenüber Arbeitgeber, Finanzamt und Krankenkasse mit sich. Wer die wichtigsten Fragen vor dem Start klärt, kann die nebenberufliche Selbstständigkeit sauber aufsetzen und später leichter ausbauen.

 

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Zusammenfassung

Besonders sinnvoll ist der Nebenerwerb, wenn ihr eine Geschäftsidee mit überschaubarem Risiko testen möchtet. Ihr könnt euch nebenberuflich selbstständig machen, solange euer Hauptjob weiterhin im Vordergrund steht und keine Konflikte mit eurem Arbeitgeber entstehen. Klärt vor dem Start insbesondere: Arbeitsvertrag, Krankenversicherung und die Frage, ob ihr eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit anmeldet. Der Gewinn aus der Selbstständigkeit wird zusätzlich zu euren übrigen Einkünften versteuert. Die Kleinunternehmerregelung kann den Einstieg vereinfachen.

Inhaltsverzeichnis

 

Was bedeutet nebenberuflich selbstständig?

Nebenberuflich selbstständig seid ihr, wenn ihr eine selbstständige Tätigkeit zusätzlich zu einer anderen Haupttätigkeit ausübt – beispielsweise neben einem sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis.

20-Stunden-Regel

Es gibt keine allgemeine gesetzliche Regel, nach der jede Selbstständigkeit unter 20 Wochenstunden automatisch als nebenberuflich gilt. Gerade für die Krankenversicherung kommt es darauf an, welche Tätigkeit zeitlich und wirtschaftlich überwiegt. Die Krankenkasse betrachtet deshalb unter anderem Arbeitszeit, Einkommen und gegebenenfalls beschäftigte Mitarbeitende. Die Einordnung erfolgt im Zweifelsfall anhand einer Gesamtschau.

Die häufig genannte 20-Stunden-Marke ist deshalb eine wichtige Orientierung im Sozialversicherungsrecht – aber kein Freifahrtschein.

 

Für wen lohnt sich eine nebenberufliche Selbstständigkeit?

Der Nebenerwerb ist besonders interessant, wenn ihr eine Geschäftsidee testen möchtet, ohne sofort auf das sichere Einkommen aus eurem Hauptjob zu verzichten.

Aus unserer Gründungsberatung empfehlen wir diesen Weg vor allem dann, wenn das Geschäftsmodell mit überschaubaren Investitionen starten kann und sich Aufträge zeitlich flexibel bearbeiten lassen.

Ausgangslage Nebenerwerb geeignet? Warum?
Beratung, digitale Dienstleistungen, Freelancing Gut geeignet geringe Fixkosten, flexible Arbeitszeiten
Online-Handel mit kleinem Warenbestand Bedingt geeignet Kapitalbindung und Logistik bergen Risiken
Ladenlokal oder Gastronomie Eher schwierig hohe Fixkosten und feste Öffnungszeiten
Stark wachsendes Geschäftsmodell Für die Testphase geeignet Übergang in den Haupterwerb früh planen
Erlaubnis- oder zulassungspflichtige Tätigkeit Einzelfall prüfen zusätzliche Genehmigungen können nötig sein

Der größte Vorteil ist nicht nur das weiterhin vorhandene Gehalt. Ihr könnt testen, ob Kund:innen tatsächlich bereit sind, für euer Angebot zu bezahlen, bevor ihr euren Hauptjob aufgebt.

 

Arbeitgeber informieren: Was ist erlaubt?

Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer:innen zusätzlich selbstständig tätig sein. Trotzdem solltet ihr zuerst euren Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und gegebenenfalls Betriebsvereinbarungen prüfen. Dort kann beispielsweise eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht für Nebentätigkeiten geregelt sein.

Ein Arbeitgeber darf eine Nebentätigkeit nicht beliebig verbieten. Problematisch wird sie insbesondere, wenn ihr eurem Arbeitgeber Konkurrenz macht, die Leistung im Hauptjob darunter leidet oder andere berechtigte Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt werden.

Unsere Empfehlung

Checkt euren Arbeitsvertrag, dann informiert euren Arbeitgeber frühzeitig und möglichst schriftlich, wenn euer Vertrag eine entsprechende Regelung enthält oder Berührungspunkte mit eurem Hauptjob denkbar sind. So verhindert ihr Konflikte, bevor ihr bereits Kundenverträge abgeschlossen habt.

Für Beamt:innen und Beschäftigte im öffentlichen Dienst gelten teilweise besondere Anzeige- und Genehmigungspflichten.

 

Gewerbe oder Freiberufler:in: Wie müsst ihr euch anmelden?

Ob ihr ein Gewerbe anmelden müsst, hängt nicht davon ab, ob ihr haupt- oder nebenberuflich selbstständig seid, sondern von der Art eurer Tätigkeit.

Gewerbliche Tätigkeit

Startet ihr beispielsweise einen Online-Shop, handelt mit Waren oder bietet eine typische gewerbliche Dienstleistung an, müsst ihr eure Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt anzeigen. Nach § 14 GewO muss dies grundsätzlich mit Aufnahme des Gewerbes erfolgen.

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Freiberufliche Tätigkeit

Bei einer freiberuflichen Tätigkeit entfällt die Gewerbeanmeldung. Zu den in § 18 EStG genannten freien Berufen gehören beispielsweise Journalist:innen, Übersetzer:innen sowie wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische und unterrichtende Tätigkeiten. Die endgültige steuerliche Einordnung kann im Einzelfall vom Finanzamt abhängen.

Unabhängig davon müsst ihr die Aufnahme eurer Tätigkeit steuerlich erfassen lassen. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist grundsätzlich innerhalb eines Monats elektronisch über ELSTER zu übermitteln.

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Nebenberuflich selbstständig und Krankenversicherung

Dieser Punkt sollte vor dem Start geklärt werden – nicht erst, wenn die Krankenkasse nachfragt.

Informiert eure Krankenkasse über die selbstständige Tätigkeit. Sie entscheidet, ob eure Selbstständigkeit sozialversicherungsrechtlich tatsächlich nebenberuflich bleibt. Anders sieht der Fall aus, wenn ihr hauptberuflich selbstständig seid, aber nebenberuflich in einem Angestelltenverhältnis seid.

Bleibt ihr als Arbeitnehmer:innen versicherungspflichtig und wird die Selbstständigkeit als Nebentätigkeit eingestuft, gehört das Arbeitseinkommen aus dieser Selbstständigkeit grundsätzlich nicht allein deshalb zur Beitragsbemessung der Krankenversicherung. § 226 SGB V nennt bei versicherungspflichtig Beschäftigten vor allem das Arbeitsentgelt; selbstständiges Arbeitseinkommen wird dort insbesondere im Zusammenhang mit Renten und Versorgungsbezügen erfasst.

Achtung: Bei freiwilliger gesetzlicher Versicherung, privater Krankenversicherung, Studium, Rente oder anderen Sonderkonstellationen können andere Regeln gelten. Freiwillig Versicherte sollten insbesondere prüfen lassen, welche weiteren Einkünfte für die Beitragsberechnung berücksichtigt werden.

Auch die Rentenversicherung solltet ihr nicht übersehen. Bestimmte Selbstständige können trotz Nebenerwerb rentenversicherungspflichtig sein, darunter fallen zum Beispiel:

  • Lehrkräfte
  • Künstler:innen und Publizist:innen
  • bestimmte Handwerker:innen
  • Selbstständige, die im Wesentlichen für einen Auftraggeber tätig sind

 

Welche Steuern fallen mit Side Business an?

Eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist steuerlich keine steuerfreie „Nebentätigkeit“. Entscheidend ist insbesondere euer Gewinn – also Betriebseinnahmen abzüglich abzugsfähiger Betriebsausgaben.

Der Gewinn erhöht eure einkommensteuerpflichtigen Einkünfte. Plant deshalb von Anfang an einen Steuerpuffer ein und gebt nicht den gesamten erwirtschafteten Überschuss aus.

Gewerbetreibende können außerdem gewerbesteuerpflichtig werden. Für natürliche Personen und Personengesellschaften besteht derzeit ein Freibetrag von 24.500 Euro Gewerbeertrag. Freiberufliche Tätigkeiten unterliegen dagegen grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer.

Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG kann den Start vereinfachen, weil ihr bei Anwendung der Regelung auf eure entsprechenden Umsätze grundsätzlich keine Umsatzsteuer ausweist.

Seit 2025 gelten neue Grenzen: Der Gesamtumsatz des Vorjahres darf 25.000 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreiten. Im Jahr der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit gilt dagegen eine Grenze von 25.000 Euro. Bereits der Umsatz, mit dem die jeweilige Grenze überschritten wird, unterliegt der Regelbesteuerung. Hier lest ihr unseren kompletten Blog-Beitrag zum Thema.

Die Regelung ist nicht immer automatisch die beste Wahl.

Kleinunternehmerregelung

  • Eher sinnvoll, wenn ihr geringe Investitionen und überwiegend Privatkund:innen habt.
  • Eher weniger attraktiv, wenn ihr hohe Anfangsinvestitionen oder viele Ausgaben mit Umsatzsteuer tätigen müsst, weil euch dann der Vorsteuerabzug fehlt.

📌 Viele Gründer:innen verwechseln die Begriffe „nebenberuflich“, „Kleingewerbe“ und „Kleinunternehmer“. Tatsächlich beschreiben die Begriffe völlig unterschiedliche Sachverhalte.

 

Checkliste: Nebenberuflich selbstständig machen in 7 Schritten

  1. Geschäftsmodell prüfen: Klärt Nachfrage, Preise, Kosten und verfügbares Zeitbudget.
  2. Arbeitsvertrag prüfen: Achtet auf Anzeige-, Genehmigungs- und Wettbewerbsklauseln.
  3. Krankenkasse kontaktieren: Lasst möglichst vorab klären, wie eure Tätigkeit eingeordnet wird.
  4. Gewerbe oder Freiberuf bestimmen: Bei Unsicherheit helfen Finanzamt, IHK, HWK oder eine Steuerberatung.
  5. Tätigkeit anmelden: Gewerbe beim Gewerbeamt anzeigen oder freiberufliche Tätigkeit steuerlich registrieren.
  6. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einreichen: Umsatzprognose und Entscheidung zur Kleinunternehmerregelung bewusst treffen.
  7. Buchhaltung von Tag eins organisieren: Trennt private und betriebliche Vorgänge sauber und dokumentiert Einnahmen, Ausgaben und Arbeitszeiten.

Prüft außerdem, ob für eure Tätigkeit besondere Genehmigungen, eine Kammermitgliedschaft, Rentenversicherungspflichten oder Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen. Unternehmer müssen dem zuständigen Unfallversicherungsträger grundsätzlich innerhalb einer Woche bestimmte Angaben zur Unternehmensaufnahme mitteilen; bei fristgerechter Gewerbeanzeige kann diese Pflicht bereits erfüllt sein.

 

Typische Fehler beim Start

Besonders häufig sehen wir, dass Gründer:innen zuerst Aufträge annehmen und sich erst anschließend mit Arbeitgeber, Krankenkasse und steuerlicher Anmeldung beschäftigen. Genau diese Reihenfolge kann unnötige Probleme verursachen.

Vermeidet insbesondere diese Fehler:

  • Selbstständigkeit ohne Prüfung des Arbeitsvertrags starten
  • Krankenkasse nicht informieren
  • Umsatz mit Gewinn verwechseln
  • automatisch von einer „20-Stunden-Regel“ ausgehen
  • Fehlende Rücklagen für Einkommensteuer
  • Nur für einen Auftraggeber wie ein interner Mitarbeiter arbeiten und das Risiko einer Scheinselbstständigkeit ignorieren
  • Geschäftsmodell wählen, das neben dem Hauptjob zeitlich nicht realistisch bedient werden kann

Ein Side Business funktioniert am besten, wenn ihr ihn nicht als Hobby behandelt, sondern von Anfang an wie ein kleines Unternehmen organisiert.

Fazit

Nebenberuflich selbstständig zu werden ist eine gute Möglichkeit, eure Geschäftsidee mit überschaubarem Risiko zu testen. Klärt vor dem Start euren Arbeitsvertrag, die Krankenversicherung und die passende Anmeldung. Plant außerdem frühzeitig Rücklagen für Steuern ein. So schafft ihr eine solide Basis und könnt später besser entscheiden, ob sich der Schritt in die hauptberufliche Selbstständigkeit lohnt.

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