Das Grundkapital der AG

Um eine AG zu gründen, müssen die Gesellschafter das Grundkapital einzahlen. Sie übernehmen in der Regel auch die ersten Aktien und sind somit die ersten Aktionäre der neuen AG.

 

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Inhaltsverzeichnis

Was ist das Grundkapital einer AG?

Eine Aktiengesellschaft gibt Anteile aus, sogenannte Aktien. Jeder kann durch den Erwerb von Aktien Anteilseigner und somit Gesellschafter des Unternehmens werden. Jede dieser Aktien hat einen Nennwert, den Wert, zu dem das Wertpapier ursprünglich ausgegeben wurde und der auf der Aktie verzeichnet ist. Multipliziert man diese beiden Werte – Nennwert und Zahl der Aktien, erhält man den Betrag des Grundkapitals.

Hier erfahren Sie, warum der Erwerb eigener Aktien von Vorteil ist.

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Was ist bei der AG ein Mindestnennbetrag?

Die Einlagen, die beim Gründungsvorgang der AG geleistet werden, müssen mindestens 50.000 Euro betragen. Das ist der sog. Mindestnennbetrag des Grundkapitals einer AG. Dabei muss das Geld nicht ungenutzt auf der Bank liegen, sondern kann in Unternehmenswerte wie Maschinen oder Büroausstattung fließen. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass immer ein Grundkapital vorhanden ist, daher darf es auch nicht an die Aktionäre ausbezahlt werden, solange die AG besteht. Haben die Anteilseigner dieses Kapital noch nicht vollständig eingezahlt, wird der fehlende Betrag in der Bilanz als ausstehende Einlagen geführt. Das Grundkapital der AG wird auf der Passivseite ausgewiesen. Den betreffenden Posten nennt man das Gezeichnete Kapital. Wie das Grundkapital letztendlich an die Anteilseigner ausgegeben wird, also welche Aktien in welcher Zusammensetzung emittiert werden, ist dem Unternehmen überlassen.

 

Das Grundkapital einer AG: Praxisbeispiel

Zur besseren Verständlichkeit wird im Folgenden anhand eines Beispiels illustriert, wie mit dem Grundkapital der AG in der Praxis verfahren wird:

Eine neue Aktiengesellschaft wird von vier Gründern gegründet und gibt Anteile im Wert von 1 Million Euro aus. Jeder Anteil, also jede Aktie, hat einen Wert von 2 Euro und jeder der Gründer erhält Aktien im Wert von 250.000 Euro. Auf jeden der vier entfallen somit 125.000 Aktien. Während des Gründungsprozesses müssen die Gründer die Aktien übernehmen, also die Einlagen dafür leisten. Erst durch diesen Vorgang werden sie tatsächlich Anteilseigner des Unternehmens. Jeder besitzt nun 25 % am Grundkapital der AG und damit am Unternehmen. Der Nennwert der Aktien ist in dem Beispiel nur zufällig gewählt. Jedoch gelten Regeln: Der Wert muss in ganzen Euro angegeben werden und darf daher auch einen Euro nicht unterschreiten.

In diesem Beispiel hätte der Nennwert pro Aktie auch ein Euro sein können, dann hätte jeder der Gründer 125.000 anstatt 250.000 Aktien übernommen. Oder der Nennwert der Aktie hätte 250.000 Euro betragen, dann wäre auf jeden Gründer nur eine Aktie entfallen, aber das wäre unpraktisch und unrealistisch.

Der Vorteil von Aktien mit kleinen Nennwerten ist die hohe Handelbarkeit.

 

Was ist der Unterschied zwischen Nennwert und Aktienwert?

Eine wichtige Unterscheidung beim Grundkapital der AG besteht zwischen dem Nennwert und dem Aktienwert der Anteile. Beim Nennwert handelt es sich, wie weiter oben schon beschrieben, um den Wert, den die Aktie bei der Übernahme durch die ersten Aktionäre hatte. Dieser Wert ist auf der Aktienurkunde verzeichnet.

Der Aktienwert hingegen ist der aktuelle Wert, den das Papier besitzt. Er kommt durch das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage zustande. Der tatsächliche Wert der Anteile kann unter dem Ausgabewert der Aktie liegen und bspw. auch nur 48 Cent oder noch weniger betragen. Der Ort, an dem Nachfrage und Angebot zusammenkommen, ist die Börse.

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