Steuern der Kapitalgesellschaft: Steuerarten nach Rechtsform

Welche Steuern fallen für Kapitalgesellschaften an? In diesem Artikel erfahren Sie, mit welchen Steuern Gesellschafter von Kapitalgesellschaften rechnen müssen und wie gemeinnützige Kapitalgesellschaften mit Steuern umgehen.

 

Buchhaltung für Ihr Unternehmen einfach selbst abwickeln: Rechnungen schreiben, Angebote erstellen, EÜR, Umsatzsteuervoranmeldung uvm. – Jetzt 6 Monate lexoffice XL kostenlos testen!

lexoffice deal sichern

Welchen Steuern unterliegen Kapitalgesellschaften?

Als Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft fällt für Sie eine andere Besteuerung an als bei einer Personengesellschaft oder als Inhaber eines Einzelunternehmens. Wie viele Steuern und vor allem welche Steuern Sie für eine Kapitalgesellschaft zahlen müssen, hängt von vielen Faktoren ab, generell können einige Steuerarten für die Kapitalgesellschaft genau festgelegt werden.

Als Kapitalgesellschaft unterliegen Sie als Unternehmen und als Unternehmer dem Trennungsprinzip. Das bedeutet, die Steuern, die für das Unternehmen anfallen, sind von den Steuern, die auf den einzelnen Unternehmer anfallen, getrennt.

Wenn Sie sich mit einer Kapitalgesellschaft selbständig machen, fallen unter anderem folgende Steuerarten an:

Steuerart Abkürzung Steuersatz Was wird besteuert?
Körperschaftsteuer KSt 15 % Einkünfte der Gesellschaft
Gewerbesteuer GewSt Je nach Gemeinde verschieden Erträge aus dem Gewerbebetrieb
Kapitalertragsteuer KapESt 25 % Kapitaleinkünfte der Gesellschafter
Umsatzsteuer USt Generell 19 %, jedoch unterliegen einige Warengruppen dem vergünstigten USt-Satz von 7 % Alle Lieferungen und Leistungen eines Unternehmens
Lohnsteuer LSt Abhängig von der Steuerklasse Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Kapitalgesellschaften und Körperschaftsteuer

Juristische Personen wie Kapitalgesellschaften zahlen keine Einkommensteuer, sondern Körperschaftsteuer. Mit der Körperschaftsteuer werden die Einkünfte der Körperschaft versteuert. Der Steuersatz beträgt deutschlandweit 15 Prozent, der auf die erzielten Gewinne angerechnet wird.

Gewerbesteuer für Kapitalgesellschaften

Jeder Selbständige, der Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit erzielt, ist gewerbesteuerpflichtig – dazu zählen auch Kapitalgesellschaften. Die Gemeinde, in der Ihr Unternehmen sitzt, erhebt die Gewerbesteuer. Sie bestimmt außerdem den Gewerbesteuer-Hebesatz, ein Multiplikator, der den Gewerbesteuersatz für jede Gemeinde definiert.

Kapitalgesellschaften und Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer ist eine Einkommensteuer auf Kapitaleinkünfte. Anders gesagt betrifft die Steuerart die Gewinnausschüttungen der Gesellschaft. Ein Viertel der Gewinne muss an den Fiskus abgegeben werden, sobald Vermögen von der Gesellschaft an die Gesellschafter fließt. Die Kapitalertragsteuer beträgt 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Umsatzsteuer für Kapitalgesellschaften

Mit der Umsatzsteuer (USt) werden alle Lieferungen und Leistungen eines Unternehmens besteuert, die gegen Entgelt ausgeführt werden. Der Steuersatz der Umsatzsteuer beträgt grundsätzlich 19 Prozent, jedoch unterliegen verschiedene Warengruppen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent.

Lohnsteuer in Kapitalgesellschaften

Die Lohnsteuer betrifft nicht die Kapitalgesellschaft an sich, sondern die Mitarbeiter, sofern vorhanden. Die Lohnsteuer wird auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erhoben und betrifft somit nicht die Gesellschafter. Allerdings muss für das Geschäftsführer-Gehalt, sofern er als Arbeitnehmer eingestuft wird, Lohnsteuer abgeführt werden.

Die wichtigsten Steuerarten für Unternehmer:

Steuern der Kapitalgesellschaften nach Rechtsform

Steuern bei der GmbH

Bei der GmbH fallen in der Regel alle Steuerarten an, die oben bereits erwähnt wurden. Ist die Gesellschaft im Besitz von Grundvermögen, fällt noch die Grundsteuer an. Die Berechnung erfolgt hier auf Grundlage vom Grundstückseinheitswert, gewichtet mit der Steuermesszahl. Die Gründungskosten können Sie absetzen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Wie die Steuern einer GmbH im Detail aussehen, Sie Gewinne ermitteln und verdeckte Gewinnausschüttungen vermeiden, können Sie im Artikel nachlesen.

Besteuerung der UG

Die Unternehmergesellschaft unterliegt denselben Steuern wie eine GmbH, da sie ebenfalls auf dem GmbH-Gesetz beruht. Gesellschafter einer UG sollten allerdings bedenken, dass nicht nur Körperschaftsteuer auf die Gewinne und Gewerbesteuern auf den Gewerbeertrag entfallen, sondern die Gesellschaft zusätzlich dazu verpflichtet ist, Rücklagen zu bilden. So fließen nach dem Steuerabzug und dem Verlustvortrag, 25 Prozent der Gewinne in die Rücklagenbildung.

Details zur Besteuerung der UG finden Sie in diesem Artikel.

Steuern bei der AG

Die Besteuerung einer AG verläuft grundsätzlich identisch zu GmbH und UG, jedoch behält die AG 25 Prozent der Dividenden ein, wenn Gewinnbeteiligungen an Gesellschafter ausgezahlt werden sollen, auf die Kapitalertragsteuer entfällt.

Welche Steuern bei einer AG konkret anfallen, erfahren Sie in unserem Fachbeitrag zum Thema.

Kümmern Sie sich um Ihr Tagesgeschäft, wir erledigen Ihre Buchhaltung. Zuverlässig, transparent und zu niedrigen Fixpreisen. Jetzt Buchhaltung bequem auslagern mit firma.de!

Steuern bei der Holding

Viele Unternehmer entscheiden sich zur Gründung einer Holding wegen der steuerlichen Vorteile. Denn bei der Gewinnabführung von den Tochtergesellschaften zur Muttergesellschaft und auch beim Verkauf von Tochterunternehmen können Steuerbegünstigungen genutzt werden.

Die Gewinne der Töchter können zum Beispiel einfach und steuergünstig in das Mutterunternehmen überführt werden. Weiterhin können Unternehmer mit einer Holding eine Doppelbesteuerung vermeiden, die mit dem Besitz mehrerer Unternehmen ohne Holding-Struktur unvermeidbar wäre.

Mehr Details zu den Steuerersparnissen mit Holdingstrukturen lesen Sie an anderer Stelle auf dem Blog.

Besteuerung gemeinnütziger Kapitalgesellschaften

Sofern Ihr Unternehmen vom Finanzamt als gemeinnützig eingestuft wurde, können Sie von zahlreichen Steuererleichterungen profitieren. Als Körperschaft ist die GmbH oder UG beispielsweise grundsätzlich körperschaftsteuerpflichtig, bei der Verfolgung eines gemeinnützigen Zwecks jedoch komplett befreit. Gleiches gilt für die Gewerbesteuer. Auch bei der Umsatzsteuer können gemeinnützige Gesellschaften sparen: Hier gilt eine Steuerbegünstigung bei der Umsatzsteuer. Bei der Grundsteuer können gGmbHs und gUGs ebenfalls sparen.

Steuererleichterungen für vermögensverwaltende Kapitalgesellschaften

Ausnahmen bei der Gewerbesteuer gelten für so genannte Immobilien-GmbHs oder vermögensverwaltende Gesellschaften. Falls Sie keine gewerblichen Tätigkeiten anstreben und die Vermögensverwaltung im Firmennamen und Unternehmensgegenstand kenntlich machen, können Kapitalgesellschaften auf Antrag von der Gewerbesteuer befreit werden.

Lesen Sie hier, was eine vermögensverwaltende GmbH ausmacht und für wen sie sich eignet.

 

Fehler bei der Steuerabführung: Drohende Betriebsprüfung

Sollte das Finanzamt Verdacht schöpfen, dass Sie die Steuern der Kapitalgesellschaft nicht ordnungsgemäß abgeführt haben, darf es eine Betriebsprüfung anordnen. Zusätzliche Außenprüfungen sind ab einer bestimmten Betriebsgröße in regelmäßigen Abständen zu erwarten. Bei dieser wird Ihre komplette Buchführung von einem Betriebsprüfer untersucht, insbesondere alle steuerlich relevanten Sachverhalte und Unterlagen.

Weitere Informationen zur Betriebsprüfung, was Sie im Detail erwartet und welche Unterlagen überprüft werden, erfahren Sie im Artikel zum Thema.

Jetzt weiterstöbern im Ratgeber!