Der Geschäftsführervertrag der gGmbH

Der gGmbH-Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft nach außen. Die Rahmenbedingungen dazu sind im Geschäftsführervertrag festgelegt.

 

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Inhaltsverzeichnis

Beschluss des gGmbH-Geschäftsführervertrags

Der Vertrag eines Geschäftsführers einer gGmbH wird generell von der Gesellschafterversammlung beschlossen. Die Gesellschafterversammlung ist auch für die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers verantwortlich. In der Regel wird nur eine Ausnahme gemacht, wenn diese gesetzlich vorgeschrieben wird oder ein Aufsichts- oder Beirat in der Satzung festgelegt wurde.

 

Geschäftsführervertrag erstellen

Mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung ist die Grundlage für den Abschluss des Geschäftsführervertrags gelegt. Es ist zwar möglich, den Vertragsabschluss in den Gesellschafterbeschluss einfließen zu lassen, dennoch wird im Regelfall aus rechtlichen Gründen zu einem separaten Vertragsabschluss geraten.

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Vertragspartner?

Die Vertragspartner sind der Geschäftsführer und die gGmbH. Die gGmbH wird in diesem Fall durch die Gesellschafterversammlung vertreten. Wenn die gGmbH den Vertrag mit dem Geschäftsführer abschließt, kann sie dazu auch einzelne gGmbH-Gesellschafter, Dritte oder sogar den Geschäftsführer selbst dazu bevollmächtigen.

 

Vertragsänderungen

Änderungen des Geschäftsführervertrags können formlos erfolgen. Selbst ein mündlicher Vertragsabschluss ist bindend. Dennoch empfiehlt sich dringend die Schriftform.

 

Regelungen im Geschäftsführervertrag

Der Inhalt des Vertrages des Geschäftsführers hängt stark vom Geschäftszweck und dem Geschäftsgegenstand des Unternehmens ab. Während der Unternehmensgegenstand lediglich beschreibt, womit sich das Unternehmen befasst, beschreibt der Geschäftszweck das Ziel Ihrer gGmbH.

 

Gehalt des Geschäftsführers

Das Gehalt des Geschäftsführers ist das rechtlich sensibelste Element. Denn aufgrund der Gemeinnützigkeit muss das Geschäftsführergehalt angemessen sein. Angemessen bedeutet hier, dass es im Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen muss. Ein zu hohes Gehalt kann unter Umständen als verdeckte Gewinnauswertung gewertet werden. Das kann im schlimmsten Fall den Verlust der Gemeinnützigkeit bedeuten.

Insbesondere ab diesem Punkt ist es ratsam, den Vertrag von einem Anwalt prüfen zu lassen. Ansonsten kann es passieren, dass Ihrer gGmbH die Gemeinnützigkeit aberkannt wird. Dann hat man am falschen Ende gespart.

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