Kernarbeitszeit im Arbeitsvertrag – Definition, Vorteile, Verletzung

aktualisiert am 20. Oktober 2023 10 Minuten zu lesen
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Die Arbeitszeit ist eine der wichtigsten Bestandteile des Arbeitsvertrags. Kernarbeitszeit und Gleitzeitmodelle werden dabei immer beliebter – zum Vorteil beider Vertragsparteien. Das sollten Sie zur Kernarbeitszeit wissen.

 

Definition der Kernarbeitszeit

Die Kernarbeitszeit definiert einen bestimmten spezifischen Zeitraum, der verbindlich vom Arbeitgeber festgelegt wird. Dieser muss zwingend zwischen dem spätmöglichsten Beginn und dem frühestmöglichen Ende des Arbeitstages liegen. In einem Unternehmen umschreibt dieser Begriff den Zeitraum, innerhalb dessen sämtliche Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz anwesend sein müssen – ganz gleich, ob diese lieber früh oder spät arbeiten. Gerade bei flexiblen Modellen hinsichtlich der Arbeitszeit ist die Kernarbeitszeit ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsvertrages.

Diese verpflichtende Anwesenheitszeit zur Kernzeit geht oftmals mit einer Gleitzeitregelung einher. Das bedeutet, dass der tägliche Arbeitsbeginn und das Arbeitsende flexibel gewählt werden können, solange die Kernarbeitszeit berücksichtigt wird.

Wie ein sinnvolles Gleitzeitmodell aussehen kann, hängt von den individuellen Verhältnissen und Eigenschaften des Unternehmens und den Besonderheiten der Branche ab.

Beispiel Kernarbeitszeit im Arbeitsvertrag

Kernarbeitszeit 10-15 Uhr, Gleitzeit 7-19 Uhr
In diesem Fall müssen die Mitarbeiter mindestens fünf Stunden anwesend sein (Kernzeit), haben aber die Möglichkeit, den Arbeitsplatz zwischen 7 und 19 Uhr zu nutzen. Ob eine minimale und maximale Anzahl von Stunden jeden Tag geleistet werden muss bzw. darf, kann individuell festgelegt werden.

 

Kernarbeitszeit aus Arbeitnehmersicht

Aus der Perspektive der Mitarbeiter eines Unternehmens bietet die Vereinbarung einer Kernarbeitszeit zusammen mit einer Gleitzeitregelung mehr Freiheit und Flexibilität. Zum Beispiel können Arbeitnehmer private Termine einfacher wahrnehmen, da vor allem zu den Randzeiten ein flexibles Verlassen oder Erscheinen am Arbeitsplatz möglich ist. Wer folglich schon am frühen Morgen einen Arzttermin wahrnehmen möchte, kann einfach später beginnen und dafür länger arbeiten.

Jede Vereinbarung zur Kernarbeitszeit ist als vertragliche Freiheit zu Gunsten der Arbeitnehmer anzusehen. Die vielseitigen Möglichkeiten ermöglichen eine verbesserte Work-Life-Balance, in der weniger Urlaub für kurze, private Verpflichtungen oder Termine verwendet werden muss. In den meisten Fällen steigert ein Gleitzeitmodell die Mitarbeiterzufriedenheit.

 

Verletzung der Kernarbeitszeit: Arbeitsrechtliche Konsequenzen

Verstöße gegen die Bedingungen der Kernarbeitszeit sind keine Seltenheit. Wer allerdings nicht rechtzeitig zum Beginn der Kernarbeitszeit erscheint, verletzt die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffene Regelung der Anwesenheitspflicht – trotz einer grundsätzlich vereinbarten Gleitzeit. Welche Konsequenzen sind möglich?

Der Missbrauch der Gleitzeitregelung hat oftmals ernste Folge. Des weiteren besteht die Gefahr, dass das Unternehmen die Gleitzeitregelung für den gesamten Stab wegfällt. Das heißt, dass das Verhalten einzelner sich unter Umständen zum Nachteil aller auswirken kann.

Abmahnung wegen Verletzung der Arbeitszeitregelungen

Falls Sie das erste Mal die Kernarbeitszeit missachten, droht Ihnen vor allem eins: eine Abmahnung durch den Arbeitgeber. Im besten Fall weist Sie Ihr Arbeitgeber bereits im Voraus noch einmal auf die Verbindlichkeit der Kernzeit hin – dieser “Warnschuss” ist allerdings nicht verpflichtend. Eine Abmahnung sofort nach der ersten Verletzung ist möglich, aber muss verhältnismäßig sein.

Kündigung wegen Missbrauchs der Arbeitszeitregelungen

Eine Kündigung Ihres Arbeitsvertrags ist nicht sofort möglich, wenn Sie die Kernzeit aus dem Arbeitsvertrag missachten. Allerdings erfolgt bei wiederholten Verstößen eine weitere Abmahnung. Wenn Sie Ihr Verhalten auch dann nicht ändern, kann Ihr Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen.

Weitere mögliche Konsequenzen

Bei groben Verstößen können weiterhin besondere Konsequenzen aus dem Arbeitsrecht drohen. Wenn wichtige Projekte liegen bleiben oder sogar ganze Abteilungen stillstehen und der Zusammenhang mit der Abwesenheit des Mitarbeiters nachweisbar ist, hat die weitreichende Folgen bis hin zu einem Schadensersatzanspruch des Unternehmens. Ein grober Verstoß liegt allerdings nur dann vor, wenn der Betriebsablauf gestört oder sogar erheblich beeinträchtigt wird.

 

Kernarbeitszeit: Ausgleich durch Überstunden?

Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob es nicht einfach möglich ist, ggf. die Verspätungen einfach auszugleichen, indem sie Überstunden machen. Hierbei sollten Sie eines berücksichtigen: Die Kernarbeitszeit für ist verbindlich und ein Ausgleich durch Überstunden ist nicht möglich.

Wenn Sie den Beginn der Kernarbeitszeit am Morgen um eine Stunde verpassen, können Sie wahrscheinlich noch auf Ihre regulären Arbeitsstunden erreichen. Trotzdem liegt eine Verletzung der Kernarbeitszeit vor und Ihr Arbeitgeber kann Sie abmahnen.

 

Kernarbeitszeit aus Arbeitgebersicht

Grundsätzlich steht eines fest: Die Festlegung einer Gleitzeitregelung und damit verbundenen Kernarbeitszeit durch das jeweilige Unternehmen ist kein Muss. Vielmehr können Unternehmen auch feste Anwesenheitszeiten der Mitarbeiter verlangen. Dennoch entscheiden sich immer mehr Unternehmen für flexiblere Regelungen hinsichtlich der Arbeitszeit, denn nicht nur die Arbeitnehmer profitieren von der Flexibilität.

Vorteile für das Unternehmen

Unternehmen profitieren bei der Festlegung einer Kernarbeitszeit von bestimmten Vorteilen:

  • Kundenorientierte Flexibilität und schnellere Reaktionen
  • Bewältigung eines höheren Arbeitsaufkommens
  • Verbessertes Betriebsklima
  • Anwesenheit des Personals außerhalb von festen Zeiten
  • Weniger spontane Urlaubsanträge aufgrund privater Verpflichtungen / Arzttermine

Falls Sie in Ihrem Unternehmen über die Einführung der Kernarbeitszeit nachdenken, sollten Sie bedenken, dass – entgegen der verbreiteten Meinung – nicht nur das Personal von dieser Regelung profitiert. Auch für Arbeitgeber ergeben sich vielfältige Vorteile.

Kundenorientierte Flexibilität

Wenn in Ihrem Unternehmen eine Kernarbeitszeit vereinbart wird, profitieren Sie trotz allem von einer Flexibilität gegenüber Kunden. Denn wichtige Arbeiten, die Konzentration und Aufmerksamkeit erfordern, können diese außerhalb der Kernzeit (und telefonischen Öffnungszeit) durchgeführt werden. Darüber hinaus können Anrufbeantworter und Umleitungen die anrufenden Kunden außerhalb der Kernarbeitszeit darüber informieren, dass sie später zurückgerufen werden. Dies ist für die hohe Zufriedenheit der Kunden maßgeblich. Wenn diese gewährleistet wird, kann sich die Einführung von Gleitzeit und Kernzeit positiv auf das Image des Unternehmens auswirken.

Hohes Arbeitsaufkommen abfedern

Unternehmen und die Vorgesetzten wissen genau, zu welchen Tageszeiten das Arbeitsaufkommen am höchsten ist. In manchen Branchen ist eine Kurve mit einem oder mehreren Höhepunkten der Normalfall (Gastronomie, Kundenservice), während in anderen Branchen nahezu den gesamten Tag über gleich viel zu tun ist. Wenn sich bei einem Unternehmen der Ansturm oder die Arbeit auf einen gewissen Zeitpunkt konzentriert, lohnt sich die Kernarbeitszeit. So gewährleisten Sie, dass alle Mitarbeiter anwesend sind, wenn es besonders stressig wird, aber den restlichen Arbeitstag frei und sinnvoll gestalten können. Bei starren Arbeitszeiten ist das Mehraufkommen über den Tag zwar ebenfalls abgedeckt, allerdings ist das Personal auch  zu den schwächeren Tageszeiten vollständig anwesend, sodass Ressourcen verschwendet werden.

Verbessertes Betriebsklima

Eine flexible Arbeitszeitregelung kann sich äußerst positiv auf das Betriebsklima auswirken. Die Kernarbeitszeit gewährleistet, dass sich das Team immerzu sieht. Größere Flexibilität erhöht das gegenseitige Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

 

Vertrauensarbeitszeit vs. Kernarbeitszeit

Die Mehrheit der Arbeitnehmer wünscht sich eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit. Ein relativ weit verbreitetes Modell ist auch die sogenannte Vertrauensarbeitszeit. Im Gegenzeit zur Gleitzeit, verzichten Firmen dabei komplett auf die Regelung einer festen Arbeitszeit. Die Mitarbeiter im Unternehmen können zu jeder Zeit kommen und gehen – allerdings nur, wenn keine Konflikte unter den Mitarbeitern entstehen. Vertrauensarbeitszeit bedeutet außerdem, dass es keine Erfassung der geleisteten Stunden gibt wie etwa das klassische Ein- und Ausstechen.

Die gegenseitige Kontrolle der Mitarbeiter untereinander kann zwar die Einhaltung der Arbeitsstunden fördern, aber bietet auch das Risiko für Misstrauen. Dies kann wiederum schlecht für das Betriebsklima und das gesamte Unternehmen sein.  Gegenüber der Kernarbeitszeit bietet die Vertrauensarbeitszeit somit eine noch größere Flexibilität.

Voraussetzungen für die Einführung

Das Arbeitszeitmodell ohne Regeln funktioniert nur unter der Prämisse, dass gewisse Regeln existieren und befolgt werden. Darunter fallen zum Beispiel eine definierte Wochenarbeitszeit, Bürozeiten, in denen das Telefon besetzt ist, Anwesenheitspflicht zu festgelegten Terminen (z. B. wöchentliche Meetings). Wenn ein gewisses Miteinander nicht gewährleistet ist, können sich die Vorzüge des Arbeitszeitmodells allerdings schnell in Misstrauen, Missgunst und andere negative Einflüsse umkehren.

Fazit Vertrauenszeit vs. Gleitzeit

Im Vergleich zur Vertrauensarbeitszeit bietet das Gleitzeitmodell mit Kernarbeitszeit einen gewissen Mittelweg, von dem Unternehmen und Arbeitnehmer profitieren können. Somit entsteht eine Win-Win Situation für alle Beteiligten. Vertrauensarbeitszeit setzt im Normalfall eine größere Unternehmensstruktur mit langjähriger Erfahrung und Stabilität voraus.

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