UG oder GmbH anmelden: Wann ist der beste Zeitpunkt?

Ist eine Gründung zum Jahresende sinnvoll? Jain. Wenn Sie eine Kapitalgesellschaft gründen, gibt es gute Gründe, einen passenden Zeitpunkt auszuwählen.

 

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Inhaltsverzeichnis

Bilanzierungsregeln sprechen für Gründung im neuen Jahr

Egal ob Sie eine GmbH oder die Mini-GmbH, die Unternehmergesellschaft (UG) mit reduziertem Stammkapital, gründen wollen – Sie sparen sich einiges an Arbeit, wenn Sie sich bis zum nächsten Jahr gedulden.

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Andreas Munck

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Andreas Munck

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Das liegt nicht an gesetzlichen Neuerungen, sondern schlicht an den Bilanzierungsregeln. Um die Eröffnungsbilanz kommen Sie ohnehin nicht herum. Doch wenn Sie Ihr Unternehmen noch im Dezember anmelden, dann müssen Sie auch noch einen Jahresabschluss für das laufende Rumpfgeschäftsjahr erstellen. Das Gründungsdatum (Beurkundung beim Notar) ist dabei entscheidend.

Sie können jedoch bei der Unternehmensgründung ein abweichendes Geschäftsjahr angeben und so die Erstellung des Jahresabschlusses auf einen späteren Zeitpunkt verlegen.

 

Stadien einer UG/GmbH

Bevor Ihr Unternehmen als GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) im Handelsregister eingetragen wird, durchläuft es mehrere Stadien, in denen Ihr Unternehmen zwar schon besteht, aber eben nicht als vollwertige UG oder GmbH mit beschränkter Haftung. Im Folgenden werden alle Stadien genauer erläutert.

Die Vorgründungsgesellschaft

Sobald Sie sich entschließen, eine GmbH oder UG zu gründen, entsteht eine Vorgründungsgesellschaft. Dieses Vorhaben muss nicht schriftlich festgelegt sein. Entscheidend ist der Plan, sich eine Satzung zu geben. Die Rechtsform entspricht in der Regel dem Einzelunternehmen, wenn Sie alleine gründen, oder der GbR bei mehreren Gesellschaftern.

Wichtig: Wenn Sie bereits in diesem Stadium Geschäfte tätigen, dann haften Sie mit Ihrem vollen Vermögen. Ihre Rechte und Verbindlichkeiten aus der Vorgründungsgesellschaft können Sie nicht einfach später auf die GmbH übertragen. Für Verträge aus dieser frühen Phase müssen Sie also auch später persönlich gerade stehen. Überlegen Sie sich also gut, ob Sie Ihre Geschäftstätigkeit bereits so früh aufnehmen wollen und beispielsweise jetzt schon Mietverträge abschließen. Konzentrieren Sie sich lieber darauf, möglichst schnell die Gründung beim Notar in Angriff zu nehmen.

Die Vor-UG/GmbH

Hierbei wird der Gesellschaftsvertrag beurkundet, in dem die wichtigsten Regelungen Ihres Unternehmens festgelegt sind. Dazu zählen beispielsweise der Firmensitz, das Stammkapital, die Gesellschafter sowie Regelungen zu Versammlungen, zur Gewinnverwendung und zur Auflösung. Den Gesellschaftsvertrag, auch Satzung genannt, müssen Sie von einem Notar beurkunden lassen.

Mit Ihrer Unterschrift unter der Gründungsurkunde beginnt das nächste Stadium: Die Vor-GmbH. Anders als die Vorgründungsgesellschaft ist die Vor-GmbH rechtlich nicht von der späteren GmbH abgekoppelt, sondern geht später in sie über. Sie können nun also Verbindlichkeiten eingehen. Allerdings sollten Sie nur Geschäfte tätigen, die für die GmbH-Gründung nötig sind. Dazu gehört auch, das Geschäftskonto zu eröffnen, auf das Sie das Stammkapital einzahlen. Bei der GmbH sind das 25.000 Euro, von denen mindestens die Hälfte als Bareinlagen geleistet werden müssen. Die UG können Sie schon mit einem Euro Stammkapital gründen. Jede spätere Erhöhung müssen Sie wieder notariell beurkunden lassen.

Ist das Stammkapital eingezahlt, reicht der Notar die Anmeldung zum Handelsregister ein.

Die UG/GmbH

Zwischen einer und drei Wochen dauert es, bis Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist. Jetzt sollten Sie ein Gewerbe anmelden und Ihre UG oder GmbH beim Finanzamt registrieren. Mit dem Registereintrag ist Ihre GmbH oder UG-Gründung abgeschlossen und Ihr Unternehmen ist voll rechtsfähig. Was die UG und die GmbH unterscheidet, erläutern wir an anderer Stelle.

 

Fazit

Wenn Sie Ihre Gründung noch in diesem Jahr über die Bühne bringen, müssen Sie neben der Eröffnungsbilanz bei der Vor-GmbH auch einen vollständigen Jahresabschluss erstellen, also eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung. Gründen Sie Ihre GmbH oder UG erst zu Beginn des Folgejahres, können Sie sich diesen Aufwand für das laufende Jahr sparen. Trotz allem können Sie natürlich im laufenden Jahr alle nötigen Vorbereitungen treffen, sodass der Gründung zum Jahresbeginn nichts im Wege steht. Möglich ist außerdem, ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr zu wählen.

Sollte sich eine Gründung verzögern und ein Unternehmen sich in einem Vor-Gründungsstadium befinden und bereits Geschäfte  tätigen, ist es ratsam, sich genau mit den oben beschriebenen Haftungsaspekten auseinanderzusetzen. Die beschränkte Haftung der UG oder der GmbH setzt erst mit Eintragung im Handelsregister ein.

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